Kostenerstattung?
-
Hallo,
ich bin seit heute neu im Reiseforum und habe schon eine Frage zu unserem Sri Lanka-Urlaub - gebucht bei J.- Reisen.
Es sollte am 29.November 2010 mit einem Flug der Emirates ab Frankfurt losgehen. Leider konnte die Maschine wegen Schneefalls erst am nächsten Tag starten.
Dadurch hatten wir anstelle der gebuchten und bezahlten 19 Tage im Hotel nur 18 Tage****verbracht. Eine Anfrage am 4.1.2011 beim Reiseveranstalter blieb bis heute - bis auf die übliche Eingangsmail - unbeantwortet!!
Meine Frage: Können wir für den einen Tag im ***** Hotel Royal Palms mit Halbpension eine Kostenerstattung erwarten?Mit freundlichen Grüßen
Euer Kito2011
-
Eine Reisepreisminderung (1 Tagesreisepreis bei 24 Stunden Verspätung) muss der Reiseveranstalter Dir bei einer Pauschalreise auch bei höherer Gewalt gewähren (es sei denn, er hätte den Reisevertrag gekündigt, was er ja anscheinend nicht hat).
Zusätzlichen Schadensersatz gibt es nicht bei Höherere Gewalt.
Ein paar Monate (!) musst Du einem großen Reiseveranstalter schon Zeit geben, bis Du was hörst, ich denke, die werden mehrere ähnliche Reklamationen auf dem Tisch haben. Und eine EIngangsbestätigung, dass Du fristgerecht reklamiert hast, hast Du ja. -
Zum Thema "Schneefall - höhere Gewalt" bin ich allerdings schon gespannt, wie die Gerichte die in den Medien zitierte Unfähigkeit mancher Flughafengesellschaften sehen werden. Ich meine damit, die Unfähigkeit, Vorsorge für genügend Enteisungsmittel zu treffen.
Denn es könnte durchaus sein, dass Gerichte die Sache nichtals höhere Gewalt sehen.
Mal abwarten.