Reisewarnungen - Stornierung
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Hier noch eine Info, an alle, die nicht in den nächsten Tagen fliegen wollen, sondern eventuell erst Mai oder Juni.
Die meisten RV's bieten Umbuchungen gegen eine geringe Gebühr an. Also alles umbuchbar, Ort, Zeit......
Wir haben das jetzt bei Thomas Cook gemacht für Mai, für 33 Euro/Person.
Jetzt habt Ihr noch die Auswahl bei den Alternativen. Wenn die Lage in Ägypten weiterhin kritisch bleibt, werden die Alternativen irgendwann ausgelesen sein.
Also nicht warten und dann im Mai nach einer Reiswarnung schreien und auf den VA schimpfen, dass er einen nicht stornieren lässt. Je näher der Abflug umso teuerer. -
Service-Hotline unter Telefon (05 11) 567-8000
Liebe Gäste,
nachstehend möchten wir Sie über Ihre Reise nach Ägypten informieren:
Informationen für Kunden mit Badeaufenthalt am Roten Meer
Die Lage in den Touristikzentren ist derzeit ruhig. Auch wenn es für unsere Urlauber vor Ort bislang keine Einschränkungen gibt, können wir dies künftig nicht sicherstellen. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Reiseabsichten zu überdenken und auf ein anderes Reiseziel umzubuchen. Daher bieten wir Ihnen für alle Anreisen nach Ägypten bis einschließlich 07.02. eine gebührenfreieUmbuchung oder Stornierung Ihrer Reise an.
Informationen für Kairo- und Luxor-Urlauber
Das Auswärtige Amt rät insbesondere von Reisen nach Kairo ab, daher stoppt TUI alle Anreisen dorthin bis einschließlich 07.02.2011. Da wir derzeit Ausflüge zu kulturellen Sehenswürdigkeiten nicht, oder nur eingeschränkt anbieten können, und damit ihre Nilkreuzfahrt oder Ihr Stadtaufenthalt in Luxor beeinträchtigt wäre, bitten wir um Verständnis, dass wir alle Luxorreisen und die dort beginnenden Nilkreuzfahrten bis einschließlich 07.02. absagen müssen. Ihr Reisebüro wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei Fragen können Sie sich zudem jederzeit an Ihr zuständiges TUI Reisebüro wenden.
Darüber hinaus hat TUI eine Service-Hotline unter Telefon (05 11) 567-8000 bis einschließlich 04.02., 09:00 bis 20:00 Uhr geschaltet.Diese kurzfristigen Änderungen bedauern wir und bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TUI
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@mausebaer
Ja, schon klar. Aber Domino schreibt über den Zeitraum Mai/Juni... -
A&J
ich gehe davon aus, dass TUI ähnliche Bedingungen hat. Guck mal in Deinen Reisevertrag, den Du abgeschlossen hast.
Stornieren wird sicherlich nicht kostenlos gehen (bei Thomas Cook sind es 25% bis 30 Tage vor Abreise).
Aber TUI hat ja ein grosses Angebot, da solltest Du was finden können. -
Wie es bis Mai aussieht, weiß ja heute noch kein Mensch - leider :?
Domino hat Dir ja schon den passenden Hinweis für Stornierungen / Umbuchungen bei TUI gegeben - einfach in die AGBs reinschauen, dort steht alles zu den "normalen" Stornierungsbedingungen.
Hier geht es doch aber um die derzeitige Situation und dazu hat TUI gestern noch einen neuen Hinweis auf seiner Homepage ( am besten die Homepage mal im Auge behalten, wenn ihr eine Reise nach Ägypten gebucht habt. ) eingestellt:
Liebe Gäste,
TUI sagt alle Ägypten-Reisen mit Anreise bis einschließlich 14. Februar ab.
Das Auswärtige Amt weist in seinem aktualisierten Sicherheitshinweis darauf hin, dass es aufgrund der Lageentwicklung auch in den Tourismusgebieten zu Versorgungsengpässen und logistischen Schwierigkeiten kommen kann.
Aktuell ist die Situation in den Tourismusregionen am Roten Meer nach wie vor ruhig und die Versorgung der Urlauber gewährleistet. Gäste, die derzeit ihren Urlaub am Roten Meer verbringen, können diesen fortsetzen oder auf Wunsch vorzeitig abreisen.Wenn Sie eine Reise mit Abreise bis zum 14. Februar nach Ägypten gebucht haben, werden Sie aktiv von unseren Mitarbeitern bzw. Ihrem Reisebüro kontaktiert.
Für alle Ägypten-Reisen mit Anreisebis einschließlich 28. Februar bieten wir gebührenfreie Umbuchungen an. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihr zuständiges TUI Reisebüro wenden.Darüber hinaus hat TUI eine Service-Hotline unter Telefon (05 11) 567-8000 geschaltet, die von 9 bis 20 Uhr besetzt sein wird.
TUI beobachtet die Situation vor Ort weiterhin sehr genau. Die Mitarbeiter des TU Krisenstabs stehen in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden und der Reiseleiterorganisation.
Wir bitten um Verständnis für diese kurzfristigen Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TUI
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Aktuelle Infos zu den diversen Veranstaltern findet ihr - ständig aktualisiert - auch hier klicken.
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In Österreich wurde nun die höchste Reisewarnstufe verkündet, die das Gesetz bei uns vorsieht. Wer ab jetzt nach Ägypten reist, muss alle Evakuierungs/Rückreisekosten selbst zahlen oder bei Evakuierungsflügen die Kosten übernehmen.
Daher bin ich fast sicher, dass der 14. Februar nicht halten wird. Eher 28. Februar als "Anhaltspunkt". Aber warten wir ab.
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DAS wünschte ich mir für Deutschland auch!!!
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A&J wrote:
Wie ist das eigentlich, wenn man als Österreicher bei einem deutschen RV bucht? Gilt dann die österreichische oder die deutsche Reisewarnung??Der Konsument unterliegt jenem Recht, das am Ort des Vertragsabschlusses gilt. Üblicherweise wird das am ordentlichen Wohnsitz des Konsumenten sein.
Bucht also ein Österreicher in Österreich einen deutschen Reiseveranstalter, so gilt primär das österreichische Recht. Sekundär jedoch die allgemeinen Reisebedingungen des deutschen Reiseveranstalters.
Aus meiner Sicht gilt daher für einen Österreicher, der in Österreich einen deutschen Reiseveranstalter gebucht hat, die österreichische Reisewarnung.
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Im Umkehrschluss heißt das: für einen Deutschen, der in Deutschland einen österreichischen Reiseveranstalter gebucht hat, gilt der deutsche Reise- und Sicherheitshinweis, sprich keine Reisewarnung und demzufolge keine Möglichkeit zu stornieren

Irgendwie sagt mir mein kleiner Finger, dass das so nicht richtig ist. Nachdem ich aber zu bequem bin §§ zu zitieren, lass ich es lieber.
Welches Recht ist denn überhaupt anwendbar? Nach deutschem Recht wäre für eine Klage gegen den RV Gerichtsstand der Firmensitz (§§ 12, 13 ZPO).
Oder gilt etwa internationales Privatrecht, das in Deutschland als Einführungsgesetz (EGBGB) zum BGB geregelt ist. Danach wäre in diesem Fall eindeutig deutsches Recht anwendbar, da der Reiseveranstalter die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen hat (651 a I 1 BGB)Ich gehe aber davon aus, dass diese Frage auch explizit in den AGB´s des Reisevertags geregelt ist . Wobei sich dann natürlich sofort die Frage stellt, ob es sich um eine wirksame Bestimmung handelt.
Vielleicht ist aber garnicht soviel Theorie nötig, denn bestimmt wird diese Frage in den nächsten Tagen in der Praxis noch häufiger auftreten
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@chepri - es geht nicht um eine Klagserhebung, es geht um die Frage, welche Reisewarnung wo für wen ausschlaggebend ist.
Ein Konsument unterliegt jeweils den konsumentenrechtlichen Gesetzen jenes Landes, in dem er einen Vertrag schließt (unabhängig davon, welcher Nationalität er ist).
Ein Konsument kann am Ort seines ordentlichen Wohnsitzes Klage gegen ein Unternehmen erheben, das im EU-Raum seinen Firmensitz hat. Allerdings, natürlich hast du dann Recht, muss er das Unternehmen an seinem Firmensitz klagen.
Wenn ich in Österreich TUI Deutschland buche und das öster. Aussenministerium gibt eine Warnung heraus, muss sich TUI Deutschland in Österreich bei ihren Buchungen danach richten.
Zitat: "Daher kann man als österr. Reisender dzt von einem Recht auf kostenlosen Rücktritt wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage ausgehen. Dies gilt auch, wenn man bei dt. Reiseveranstaltern gebucht hätte. Diese verweigern - im Lichte einer bislang nur partiellen Reisewarnung des dt Aussenministeriums - kostenlose Stornos bei reinen Badeurlauben am Roten Meer. Doch im Lichte der österr. Reisewarnung und der Medienberichte (zB 31.1.2011, Ö3-Wecker Interview mit Tauchschulbesitzer, der von Reisen abrät) müsste ein kostenloses Storno auch gegenüber dt Reiseveranstaltern letztlich gerichtlich durchsetzbar sein."
Quelle: Verbraucherrecht.at
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mosaik wrote:
Zitat: "Daher kann man als österr. Reisender dzt von einem Recht auf kostenlosen Rücktritt wegen Wegfalles der Geschäftsgrundlage ausgehen. Dies gilt auch, wenn man bei dt. Reiseveranstaltern gebucht hätte. Diese verweigern - im Lichte einer bislang nur partiellen Reisewarnung des dt Aussenministeriums - kostenlose Stornos bei reinen Badeurlauben am Roten Meer. Doch im Lichte der österr. Reisewarnung und der Medienberichte (zB 31.1.2011, Ö3-Wecker Interview mit Tauchschulbesitzer, der von Reisen abrät) müssteein kostenloses Storno auch gegenüber dt Reiseveranstaltern letztlich gerichtlich durchsetzbar sein."Quelle: Verbraucherrecht.at
Recht viel weiter sind wir aber jetzt auch nicht, denn in deinem Zitat ist leider auch keine eindeuitige Regelung. Vielmehr sind die deutschen RV wohl der Meinung (wie ich) dass deutsches Recht anwendbar sei (Diese verweigern...) und für Deutschland keine Reisewarnung existiert.
Und dann sind wir auch bei deinem Zitat da, wo ich anfangs schon war , nämlich bei der Klage ("müsste ein kostenloses Storno auch gegenüber dt Reiseveranstaltern letztlich gerichtlich durchsetzbar sein." ) Bei welchem Gericht? Wenn es ein deutsches Gericht ist, kann ich mir schwerlich vorsgtellen, dass es bei der Lagebeurteilung die Einschätzung des österreichischen auswärtigen Amtes zugrunde legt. Die des Tauschschulbesitzers schon gleich zweimal nicht.
Was deine Satz zu den kosumrechtlichenGestzen angeht, bist du im recht, dies ist auch in Deutschland so geregelt, heißt hier nur Verbraucherrechtliche Vorschriften. Ich bin aber im Zweifel, ob ein solches überhaupt betroffen ist, Verletzung von Verbraucherschutz sehe ich nämlcih nicht (Anspruchsgrundlage?), sondern reines Vertrags(=Privatrecht).
Ich bin mir aber sicher, in der nächsten Zeit wird dies geklärt, vermutlich vor einem Gericht (m.E. in Deutschland), denn ich glaube nicht, dass die deutschen RV von ihrer Haltung abweichen. Es sei denn sie erweitern ihre momentane "Großzügigkeit" auf österrischische Kunden, was nur recht und billig wäre, oder das Deutsche AA gibt doch noch eine Reisewarnung heraus. -
Wenn obige Aussage zutrifft, sollte das auch für internetbuchungen gelten, da mosaik ja auf den Wohnsitz des Kunden verwiesen hat.
Du hast aber auch das von mosaik eingestellte Zitat des österr. Verbraucherschutzes gelesen, wonach die deutschen RV dies anders sehen.
Was ich nicht ganz verstehe ist die Tatsache, dass in den entsprechenden Unterforen bei "Ägypten" bei den meisten Veranstaltern Regeln für Stornierungen und Umbuchungen zu finden sind. Macht hier ein RV einen Unterschied zwischen den verscheidenen Staatsangehörigkeiten?
Um welchen konkreten Fall (RV, Reiseantritt etc.) geht es denn überhaupt? -
Ägypten im Mai mit TUI.
Im Moment bietet TUI ja stornierungen an, allerdings nur bei Reiseantritt bis 14.2. Ich würde JETZT ohnehin noch nicht stornieren, allerdings gab es da einen interessanten Beitrag von Domino über günstige Umbuchungen, die anscheinend für unseren Reisezeitraum angeboten werden.
Was mich zusätzlich verunsichert hat, ist die Tatsache, dass wir zwar in Österreich wohnen, aber bei TUI Deutschland (über HC) gebucht haben. Nehmen wir also mal an, im April/Mai gibt es eine Reisewarnung für Ägypten vom österreichischen AA, so stellt sich die Frage, ob diese Reisewarnung auch bei einem deutschen RV greift.
Das war eigentlich meine Frage. Verständlicher?
