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Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!

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  • gastwirtG Offline
    gastwirtG Offline
    gastwirt
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Hey soedergren 😘 Gesundes Neues Jahr erstmal 😛
    Zum Thema: Für Kulanz sind die Xler eher nicht berühmt.......warum auch? In diesem Fall schon garnicht, weil, wie geschrieben, doch einiges "mit Absicht" anders gemacht wurde, als gefordert.

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Ein frohes Neues zurück 🙂

      Stimmt, die X-ler sind ähnlich wie die Billigairlines nicht unbedingt für Kulanz und besonderen Kundenservice berühmt.

      Dennoch: schaden kann ein netter Anruf nie. Ein "unnetter" bewirkt aber bei praktisch jedem RV sofort das Gegenteil, da macht man dann schnell aus Prinzip schon zu und sagt "basta, so isses halt".

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        @gastwirt:

        warum habe ich bei deinen Beiträgen immer das Gefühl, ich müsste dich beim Hosenboden nehmen, strammziehen und dann draufhauen !!!!

        Aber im Ernst: auch wenn du mir vollkommene Unkenntnis in der Rechtsberatung unterstellst, von mir eine ganz klare Aussage dazu: ich vertrete in Rechtsfragen hier im formum nur eine persönliche Meinung. Dir allerdings dürfte ich juristisch als -wie oben erwähnt- "Erziehungsberechtigte" Rechtsberatung zukommen lassen. Und die hast du- bei allem Respekt- manchmal auch nötig.

        Gruss Gabriela

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Online
          KourionK Online
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Hose strammziehen ?  😱   Ojeojeoje.....   😆

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            @gabi zumindest hast du Humor! 😄
            Aber ehrlich: dieser Fall ist klar wie Kloßbrühe 😛

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • demiD Offline
              demiD Offline
              demi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              nun ja… aber einen sehr faden Nachgeschmack hinterlässt diese "Geschichte"doch. Gut, bzw. weniger gut  User WoTa2008 hat bei der Online-Buchung bei HC einen Fehler gemacht. HC merkt dies… toll… und ruft zurück… nett… weniger nett finde ich allerdings, dass mit keiner Silbe erwähnt wird, dass nach Bekanntgabe der Daten des Babys/Kleinkind unter 2 Jahren, der Reisepreis sich um 380.—Euro erhöht. Weil es den Kunden eh nicht interessiert? eher unwahrscheinlich…

              Sorry, aber von einem Reisebüro meines Vertrauens erwarte ich solch relevante Aufklärungen schon.

              Grüße

              demi

              Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Guten Abend,

                eines meiner Lieblingsthemen, seitdem es die ersten X-Veranstalter im Markt gibt. Es ist in gewisser Weise schon erschreckend, wie schnell die Argumentation dieser Unterbranche der Reisebranche (mit oftmals identischen Eigentümern), obwohl es rechtlich nur Pauschalreisen und nichts anderes gibt, von einigen hier übernommen wird. Nur weil es in deren AGB steht, muß es ja einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

                Das sich die ganze Anzahlungs-, Umbuchungs- und Stornogebührengeschichte rechtlich auf dünnem Eis bewegt, haben mittlerweile auch andere erkannt. Im Auftrag des Ministers für Verbraucherfragen haben die Verbraucherzentralen NRW momentan Abmahnungen an alle Reiseveranstalter verschickt, die mehr als 20% Anzahlung verlangen. Und dies wird auf alle Fälle zu Musterprozessen führen.

                Es wird tatsächlich höchste Zeit, das aus meiner Sicht einseitige Geschäftsgebaren  
                einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  WoTa2008 wrote:
                  Ja ich nenn es auch *******, und zwar vom Veranstalter!!
                  Komisch das man bei 4 Erwachsenen kein Kind mehr dazu eintragen kann??
                  Vielleicht sollte das HC mal ändern das nicht noch so ein Fehler passiert.
                  Das ist doch komisch das man bei 4 Erwachsenen nicht noch ein Kind dazueintragen kann, und was ist wenn 2 Familien jeweils ein Kind haben und (wie wir) mit dem selben Flieger fliegen möchten???
                  Versucht das mal einzutragen, DAS geht nicht!!!
                  Ein Erwachsener hat 734€ gekostet.

                  wota.
                  erst einmal heiße ich dich wirklich herzlich willkommen im forum.
                   
                  aber wenn du schon von ******* sprichst, dann muß es erlaubt sein, von beiden seiten tacheles zu reden.
                  natürlich kann man ein kind eintragen, und sollte das so im formular nicht funktionieren, dann kann man die netten damen und herren im reisbüro von hc auch anrufen.
                  habe ich zu hauf gemacht und mir wurde immer kompetent geholfen.
                   
                  wenn du aber zu doof (entschuldige den krassen ausdruck, aber scheinbar kapierst du es nicht anders )bist, das formular auszufüllen bzw. eine internetbuchung durchzuführen, dann bist du selber schuld.
                   
                  und die kanppen 400 eruonen mußt du nicht für dein kind bezahlen. das wäre wahrscheinlich mit einer bearbeitungsgebühr von  ca. 50 eur erledigt gewesen.
                  da du einen x veranstalter gebucht hast, sind änderungen im nachhinein nicht mehr möglich.
                  darüber wirst du auch während der buchung ziemlich deutlich hin gewiesen.
                  niemand anders außer dir ist für diesen fehler verantwortlich.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    demi wrote:
                    nett… weniger nett finde ich allerdings, dass mit keiner Silbe erwähnt wird, dass nach Bekanntgabe der Daten des Babys/Kleinkind unter 2 Jahren, der Reisepreis sich um 380.—Euro erhöht. Weil es den Kunden eh nicht interessiert? eher unwahrscheinlich…

                    @demi
                    hi.
                    auch du hast es nicht verstanden:
                    der zuschlag wird nicht fürs kind erhoben.
                    sondern für die änderung der buchung bei einem x-veranstalter.
                    und dessen agbs akzeptiert man bei buchung.   wenn ich mir also bei sowas unsicher bin, dann prüfe ich doch 5 mal genau, ob auch alles stimmt. und zur not ruft man die hotline an und fragt, ob man das so machen kann.   hätte die to direkt sofort angerufen und ihre situatioen geschildert, dann hätte man seitens hc sicherlich reagieren können. aber wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist, ist es auch für hc zu spät. die können ja schließlich auch nichts dafür, dass die veranstalter das so in den agbs manifestieren.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sunshine997S Offline
                      Sunshine997S Offline
                      Sunshine997
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Jetzt wundere ich mich aber schon etwas... :?

                      In mehreren Threads, an denen ich mich beteiligt habe, wurde von anderen Schreibern immer wieder die vielgerühmte "Kulanz" bemüht ... und ich habe meistens auf Seite des Veranstalters argumentiert (Kulanz muss ja auch von irgendetwas bezahlt werden).
                       
                      In diesem Fall allerdings bin ich der Meinung, dass der Veranstalter kulant sein sollte. Eine kleine Umbuchungsgebühr für seinen Mehraufwand wäre natürlich ok, aber dass hier gnadenlos nach AGB verfahren wird, obwohl der Veranstalter außer einem Miniaufwand (der ihm wie gesagt gerne vergütet werden soll) keinen weiteren Schaden hat, finde ich reichlich unverschämt vom Veranstalter (wenn auch rechtens).
                       
                      Aber so sind sie halt, die "lieben" X-Veranstalter ...

                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Wo wir bei den "vertauschen Rollen" sind, möchte ich gleichzeitig hier eine Lanze für einen X-Veranstalter brechen.

                        Seit kurzem bietet JT-Reisen auch bei aktuell zusammengestellten X-Reisen allen Vertriebspartnern an, die Reise am gleichen Tag bis 20 Uhr kostenlos stornieren zu können.

                        Jo mei, ist denn schon Weihnachten oder wie machen die das, wozu andere nicht in der Lage sind und sich mit Händen und Füßen wehren ?   .

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
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                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Sunshine997 wrote:
                          ..... 
                          In diesem Fall allerdings bin ich der Meinung, dass der Veranstalter kulant sein sollte. Eine kleine Umbuchungsgebühr für seinen Mehraufwand wäre natürlich ok, aber dass hier gnadenlos nach AGB verfahren wird, obwohl der Veranstalter außer einem Miniaufwand (der ihm wie gesagt gerne vergütet werden soll) keinen weiteren Schaden hat, finde ich reichlich unverschämt vom Veranstalter (wenn auch rechtens).
                           
                          Aber so sind sie halt, die "lieben" X-Veranstalter ...

                          hi sunshine.
                          weißt du, wie ein x veranstalter seine preise und pakete zusammen schnürt?
                          tagesaktuell werden da die preise gepackt.
                          hat zum beispiel tuifly gerade ein 2für1 angebot, gibt der veranstalter dort die namen der reisenden an.
                          und auch der veranstalter muß sich dann an die umbuchgsbedingungen der airline halten.
                          also heißt das: verhält sich der va kulant, muß u.u. drauf gezahlt werden.
                          diese mehrkosten werden dann in zukunft ALLE passagiere tragen.
                           
                          fändest du es in ordnung, für dein ticket mehr zu bezahlen, nur weil ein schlaufuchs seine ersten schritte im internetbuchen macht, um ein paar euros zu sparen?
                           
                          damit ich nicht falsch verstanden werde:
                          für den einzelfall tut es mir immer leid. hört man dann noch die hintergründe, kann man wirklich oft mitfühlen.
                           
                          aber es sind ja keine einzelfälle.
                          jeder erwartet heute kulanz. und wenn nicht, wird gleich alles schlecht gemacht.
                           
                          so soll man da eine grenze ziehen?
                          das ist schwierig.

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • steff2209S Offline
                            steff2209S Offline
                            steff2209
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Ich lese hier immer, daß das Online buchen Geld sparen soll? Wo denn????
                            Ich habe in den Reisebüros bisher immer den selben Preis bezahlt wie ich ihn hier bei HC bekommen hätte.
                            Und wenn ich mir nicht sicher bin, gehe ich gerne ins Reisebüro.
                            Einzigster Unterschied: wenn man Flüge einzeln bucht kommt eine Pauschale fürs Büro drauf(hab was von 7,50 Euro im Kopf).
                            LG
                            Stefan

                            06.04.2013-27.04.2013 Sharm el Sheikh, Ägypten

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • sandyS Offline
                              sandyS Offline
                              sandy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Das Kind bei Bemerkungen anzugeben usw. finde ich auch mehr als ungewöhnlich. Auch ich habe schon bei HC gebucht und während des Buchungsprozesses sind Fragen aufgetaucht - also parallel bei HC angerufen und vor dem "endgültigem Klick" geklärt. So weit sind wir uns ja einig.
                               
                              Was ich aber immer noch nicht verstehe, es hat sich ja HC bei ToMa gemeldet und nicht der Veranstalter. Also war die Buchung zu dem Zeitpunkt doch erst Mal bei HC im System aufgelaufen und wurde als fehlerhaft (oder was auch immer) ausgespuckt. Sonst hätte doch gar niemand eingegriffen und den Anruf getätigt. Ist dann die Buchung beim Veranstalter schon fest eingegangen? Es gab doch anscheinend irgendwo eine Unterbrechung - aus welcher der Anruf resultierte?! Irgendwie erscheint mir das Ganze schon seltsam.... Wenn die Buchung beim Veranstalter aufläuft und dort der "Fehler" erst bemerkt wird - hätte dann nicht der Veranstalter die fehlenden Daten angefordert beim Buchenden?
                               
                              Der ganze Prozess ist mir nicht so ganz klar.
                               
                              Lg
                              Sandy

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • carsten79C Offline
                                carsten79C Offline
                                carsten79
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                privacy wrote:
                                Nur weil es in deren AGB steht, muß es ja einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

                                Das sich die ganze Anzahlungs-, Umbuchungs- und Stornogebührengeschichte rechtlich auf dünnem Eis bewegt, haben mittlerweile auch andere erkannt.

                                Das mag ja alles sein.

                                Aber wenn ich eine Buchung tätigen will, und sehe da ein gewisses Risiko aufgrund der AGB´s, gehe ich persönlich dieses Risiko nicht ein; und dann ist es mir auch völlig egal, ob diese AGB´s nun rechtens sind oder nicht.
                                Ich habe keine Lust, eine rechtliche Überprüfung von Veranstalter-AGB vorzunehmen bzw. mich für einen Musterprozess herzugeben.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Da greift eins ins andere. Es ist ein Unding, warum ausgerechnet die Reisebranche ihrer Kundschaft ein Widerrufsrecht verweigert, und sei es auch zeitlich eng befristet. Das Märchen von den hohen Sofortkosten ist keinesfalls belegt. Der Schritt von JT Touristik deutet ja auch in die andere Richtung, zu verschenken hat man da vermutlich auch nichts.

                                  Wenn ich als privat Buchender eine Gruppenreise, beispielsweise bei TUIFly für einen Flug tätige, kann ich bis kurz vor Abflug noch die Namen ändern. Alles online. Und die Priviligien sollen die Profis nicht haben? Bei Hotels geht es heute über die Technik nicht anders. Da wird das Zimmer eben wieder storniert, Kosten Fehlanzeige.

                                  Gruß privacy

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LouboutinL Offline
                                    LouboutinL Offline
                                    Louboutin
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    demi wrote:
                                    … weniger nett finde ich allerdings, dass mit keiner Silbe erwähnt wird, dass nach Bekanntgabe der Daten des Babys/Kleinkind unter 2 Jahren, der Reisepreis sich um 380.—Euro erhöht....

                                    .... sorry, aber keiner hier kennt den genauen Wortlaut des Telefonates. Das alleine reicht für mich schon aus dem Ganzen eine einseitige Betrachtungsweise anzulasten. Natürlich ist es für die TO ein teures Lehrgeld was sie zahlen muß, aber wie heißt es so unschön:
                                    " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " oder " aus Schaden wird man klug". In dem Fall leider 380,00 € teuer. :?

                                    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • KourionK Online
                                      KourionK Online
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Ein Widerrufsrecht in der Zeit der aktuellen Tagespreise, die zeitweise zu aktuellen "Stundenpreisen" werden, stelle ich mir für jeden RV, der diese Reisen anbietet, recht stressig vor: buchen, widerrrufen, buchen...  :?

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      • soedergrenS Offline
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                                        soedergren
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        privacy wrote:
                                        Es ist ein Unding, warum ausgerechnet die Reisebranche ihrer Kundschaft ein Widerrufsrecht verweigert, und sei es auch zeitlich eng befristet. Das Märchen von den hohen Sofortkosten ist keinesfalls belegt.

                                        Na ja, es ist ja nicht nur "ausgerechnet" die Reisebranche. Eigentlich ist es eher umgekehrt so, dass nur der Versandhandel (=Fernabsatz) und ein paar andere Geschäftstypen dieses Widerrufsrecht von Gesetzes wegen anbieten müssen. Abseits davon gibt es nirgendwo ein gesetzliches Widerrufsrecht. Also warum sollte ausgerechnet die Reisebranche dieses einräumen?

                                        Und hohe Stornokosten entstehen gerade den X-lern in der Tat, die teilweise auch nicht (vollständig) stornierbare Leistungen im (nicht-EU-)Ausland einkaufen und ansonsten komplett auf den Kosten sitzen bleiben würden.

                                        Ich bin auch kein Fan dieser Art von Angebot, aber wenn ich mich darauf einlasse, dann muss ich halt auch mit den damit verbundenen Bedinungen leben.

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                                        • gastwirtG Offline
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                                          gastwirt
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          Um nochmal eins klar zu stellen! Für mich kommt eine Buchung bei einem Xler nicht in Frage! ABER: Es gibt halt eine Eigenverantwortung, hier die Internetbuchung, von der man keine Ahnung hatte. Ich habe einige Fehler in meinem Leben TEUER bezahlt, anderen die Schuld zugewiesen habe ich NIE. Das ist die Wahrheit!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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