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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    @Brigitte
    Nö, ich glaube nur 1 DZ - das für die Eltern.
     
    @goldi
    734 € pro Person.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • mila2M Offline
      mila2M Offline
      mila2
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Wobei sich mir dann beim lesen dieses Threads die Frage aufdrängt, wozu dann überhaupt über HC buchen?
      Ihr ratet dem TE hier immer , wende dich an ein Reisebüro. Ich dachte diese Vermittler sind Reisebüros, Onlinereisebüros eben?
      Dass in dem Telefongespräch seitens HC Mehrkosten von 380€ nicht erwähnt wurden,
      hinterlässt nach wie vor einen äusserst faden Beigeschmack!

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      • WoTa2008W Offline
        WoTa2008W Offline
        WoTa2008
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Nein ich habe das Gespräch nicht aufgenommen, HC nimmt selber auf deinen Wunsch das Gespräch auf! und ich habe JA gedrückt, wieso nicht, das ist ja nicht für mich, sondern für die.
        Natürlich habe ich verstanden das die Umbuchung 380€ kostet, aber es ist eine Umbuchung für ein Baby und nicht für einen Erwachsenen ! Das ist immer noch ein Unterschied, ein Baby braucht kein Sitzplatz im Flugzeug, es kann auch auf unseren Schoß sitzen ( haben wir durch Bekannte erfahren) und ich denke nicht das wenn man ein Baby dazubucht, SO VIEL Aufwand gebraucht wird. Die Zimmer sind alle gleich geblieben!Es kann mir keiner erzählen das es so teuer ist und so viel Aufwand kostet ein Baby eintragen zu lassen, ehrlich!

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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Du kommst so leider keinen Schritt voran. Erlöse aus Umbuchungen und Stornierungen sind nun mal eine durchaus nicht zu vernachlässigende Größe und Einnahmequelle der Reiseveranstalter und auch der Vermittler. Ob berechtigt oder nicht - Du wärest in der Verpflichtung, zu beweisen, das die Kosten niedriger liegen als Dir berechnet wurden.

          Das ist allerdings sehr aufwändig. Wenn es darum geht, die Leistung eines Vermittlers zu bewerten und evtl. zu bemängeln, benötigst Du auch da die entsprechende Belege.

          Natürlich ist dieser nicht verpflichtet, Aufzeichnungen evtl. gegen sich verwenden zu lassen und zur Verfügung zu stellen. Ansonsten gilt in der Regel immer das Recht des Landes, in dem der Reiseveranstalter oder Vermittler seinen Geschäftssitz hat.

          Fazit:
          Preisliche Vorteile mancher X-Veranstalter schmelzen wie Schnee in der Sonne,
          wenn es zu Problemen kommt. 40% Anzahlung/Umbuchungsgebühren hier oder 10 - 20 Prozent, von wenigen Ausnahmen wie Sonderpreise abgesehen, bei traditionellen Veranstaltern. Rechne die Differenz im Vergleich zur Ersparnis beim Reisepreis durch. Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch eine RRV nicht greift. Trennung vom Partner ist da nur ein Beispiel.

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

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          • BrigitteB Offline
            BrigitteB Offline
            Brigitte
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @WoTa2008, jeder versteht ja Deinen Ärger, aber das ist halt so. Ich weiß auch nicht, ob Dir Buchungsbeispiele aus vergangenen Zeiten helfen.
             
             
            Vor 20 Jahren - verreisten wir mit einer befreundeten Familie. Jeweils zwei Kinder. Also acht Personen. Gebucht hat der freundliche Mann im Reisebüro -
             
            Zwei Erwachsene mit einem Kind. Das Kind bekam damals 50%. Damit die anderen zwei Kinder mehr als die damals üblichen 15-20% bekamen, verbuchte er BEIDE Kinder zusätzlich noch als Einzelreisende mit Kind. Zwei Kinder verreisten als Erwachsene und gleichzeitig als Kind.  :verworren_aber_genial:
             
            Wir "Ottonormalverbraucher" hätten das nie so perfekt buchen können. Jetzt verreisen wir nur noch zu zweit, da kann man nichts falsch machen. Mit Kindern würde ich nach wie vor "professionelle Hilfe" in Anspruch nehmen. 😉

            Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

            Albert Schweitzer

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            • WoTa2008W Offline
              WoTa2008W Offline
              WoTa2008
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              Gestern hatte ich HC noch mal angerufen und gefragt ob die bei Vtours noch mal anrufen könnten und den Preis etwas niedriger machen könnten aus Kulanzgründen.
              Und soeben hat mich HC noch einmal angerufen und mir gesagt das ich anstatt 380€ nur noch 30€ zahlen muss!!!!!!!!!!!!!

              Ich bin sooooooooooooooooooooo froh, ich kann es gar nicht glauben. mir ist ein Stein von Herzen gefallen, ich bin einfach so glücklich.

              Das nächste mal ruf ich HC vorher an bevor ich buche UND ich lese mir alles gründlich durch!!!

              Es ist wie ein Hochzeitstag für mich ich bin richtig glücklich!!!!!!!!!!
              😘   das ist ein Schmatzer für das HC-Büro!!!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fraenniF Offline
                fraenniF Offline
                fraenni
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Na dann, herzlichen Glückwunsch zum "Hochzeitstag" und gute Reise.
                Ist eben doch nicht alles nur Sch...ße, unverschämtund ***********. 😉
                Vergiss beim nächsten Buchen Deine guten Vorsätze nicht. 😄

                "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  freu dich !
                  @Reisebüro HC: "sehr gutes Marketing" 😘 Daumen hoch.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • carsten79C Offline
                    carsten79C Offline
                    carsten79
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    goldi wrote:
                    Als Lehrgeld abbuchen, Fehler einsehen usw. gut und schön,aber für was stehen die 380 Euro denn eigentlich ???
                    Wo steht das eine Umbuchung 40 % kostet ? 40 % von welchem Betrag ?

                    Die 380 € hätten für die Umbuchung gestanden.
                    Das eine Umbuchung 40 % kostet steht nirgends, sondern eine Stornierung hätte 40 % des Reisepreises gekostet.

                    @WoTa: Niemand muss dir belegen, dass Kosten in Höhe von 380 € entstanden wären. Und ob es ein Baby, ein Greis oder eine fettleibige Person gewesen wäre hätte auch nichts zur Sache getan.
                    Schön für dich, dass es noch geklappt hat. Hoffentlich geht dadurch der Lerneffekt aber nicht flöten...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mila2M Offline
                      mila2M Offline
                      mila2
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Sauber HC, das spricht eindeutig für euch!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carsten79C Offline
                        carsten79C Offline
                        carsten79
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob HC tatsächlich etwas beim Veranstalter bewirkt hat, oder ob HC - weil hier so viel drüber gesprochen wird - die Differenz aus eigener Tasche bezahlt hat 😉 .
                        In jedem Falle positiv für die TO, und erfahren werden wir es eh nicht 😉 .

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AlbertineblauA Offline
                          AlbertineblauA Offline
                          Albertineblau
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          Ja, mit HC kann man reden, wenn es mal schief läuft. Wir hatten eine Reise gebucht extra "mit Transfer" und bei der Reisebestätigung des Reiseveranstalters erschien plötzlich "ohne Transfer" Nach der Reklamation bei HC wurde im Internet das Angebot von der Reise ganz schnell - innerhalb einer halben Stunde - ausgewechselt  jetzt plötzlich stand da  Reise nur "ohne Transfer" möglich.Gott sei Dank hatte ich mir die Seite noch vorher ausgedruckt mit der ersten Beschreibung mit Transfer. Es gab ein ewiges hin und her und man erklärte sich bei HC dann bereit einen Mietwagen zu stellen und der Reiseveranstalter erstattete auch einen Beitrag.Nerven Zeit und Ärger hat es allerdings auch gekostet.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            @privacy:

                            kleine Korrektur: wenn die Summe als Gebühr nicht explizit im Vertrag genannt wurde muss nicht der Reisende beweisen, das dem RV niedrigere Kosten entstanden sind. Im Streitfall muss der RV die Höhe der Kosten belegen.

                            Aber da jetzt alles eitel Freude und Sonnenschein ist ( und HC uns sicher im Unklaren lässt, ob der Veranstalter oder sie für die Barmherzigkeit gesorgt haben ) sollte der Mantel des Schweigens darüber gebreitet werden. Schön auf jeden Fall für die junge TO, eine Lehre wird es auf jeden Fall sein.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LouboutinL Offline
                              LouboutinL Offline
                              Louboutin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              @ WoTa2008,

                              Glückwunsch zum positiven Ausgang Deiner Chaosbuchung.

                              Auf das Dir das eine Lehre war und Du beim nächsten Mal vor allem zurückhaltender mit Deinen Anfeindungen bist. 😉

                              Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                @WoTa
                                Ich freue mich ebenfalls für dich, möchte allerdings Louboutins letzten Satz wiederholen:
                                "Auf das Dir das eine Lehre war und Du beim nächsten Mal vor allem zurückhaltender mit Deinen Anfeindungen bist."  😉

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Rathaus01R Offline
                                  Rathaus01R Offline
                                  Rathaus01
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  Hallo, nun noch meinen Senf dazu.
                                  Schön, dass alles nun gut ausgegangen ist. Ich weiss schon, warum ich möglichst seltenonline  buche. Ich rufe dann lieber an und binde mir halt die "riesigen" Telefongebühren ans Bein.
                                  Wer schon mal bei Ryanair gebucht (geht nur Online)hat, der kennt auch deren viele Kostenfallen, also alles mehrmals lesen vor dem Abschicken.
                                  Hier wurde ja immer mit den AGBs argumentiert. Ist schon klar, aber trotzden nicht o.K., wenn sich der RV bei falschem (zu niedrigem) Angebotsbetrag auf Irrtum berufen kann und der Kunde bei Irrtum oder zu schnellem Onlinebuchen nur noch Pech hat.
                                  Der RV kann das Angebot zurückziehen, der Kunde seine Buchung kostenlos nicht. 
                                  Gruß Hubert

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • chepriC Offline
                                    chepriC Offline
                                    chepri
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    @Rathaus01
                                    Was du da über "Anfechtung" etc. schreibst, ist so nicht richtig. Auch der Kunde kann anfechten, warum nicht?
                                    Und auch der RV kommt nicht ungeschoren davon, wenn du nachweist, dass dir durch die wirksame Anfechtung ein Schaden entstanden ist => § 121 I BGB.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      Rathaus01R Offline
                                      Rathaus01
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Hallo Chepri,
                                      habe ja nicht angezweifelt, dass rechtlich alles so rechtens ist.
                                      Natürlich steht dir immer der Rechtsweg offen, aber leider sagt der RV nicht, dass es nun mal sein Pech ist und du die Reise zum billigen Preis erhälst. Nein, er sagt IRRTUM und du must Klage einreichen, da er sich auf seine AGBs beruft.
                                      Wenn du als Bucher einen Fehler machst, kannst du dich auf keine AGBs berufen und must i.d.R. zahlen oder wieder Klage einreichen.
                                      Immer im Hintergedanken, dass da ja ein Unternehmen mit vielen Rechtsanwälten und Geld steckt. Das ist ja den RVs bewust und die wissen genau, dass die meisten Kunden nie klagen werden.
                                      Gruß Hubert

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • chepriC Offline
                                        chepriC Offline
                                        chepri
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        In welchen AGB steht, dass der RV bei Irrtum den Vertrag anfechten kann?
                                        Das braucht meiner Meinung nicht in den AGB geregelt zu sein, denn das ist im BGB ausdrücklich geregelt. Aber das führt hier sicher zu weit, denn es geht ja schon am Thema vorbei, obwohl das eigentlich schon gegessen ist.
                                        Ich stimme dir aber zu, dass es sicher sehr viel häufiger vorkommt, dass ein RV sein Recht in Anspruch nimmt, als dies die Kunden tun.
                                        Alternative: Selbständig werden, ohne Zwischenhändler auskommen. Auch keine 100%ige Garantie, aber doch eine ziemliche Reduzierung der "Gefahrenquellen"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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