spanische Übersetzung für Auslandskrankenversicherung
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Hallo zusammen !
Wie schon manche Leute gelesen haben , fliege ich erstmalig nach Kuba. Dadurch ich echt wertvolle Tips von Euch erhalten habe , habe ich nun eine neue ganz wichtige Frage an Euch :
Mir wurde erzählt , das man eine Auslandsversicherung abschließen muß . Diese MUSS aber unbedingt in Spanisch übersetzt sein. Meines Erachtens reicht aber eine englische Übersetzung ( laut Internet, ........).
Deshalb meine Frage : Wer war erst vor Kurzem in Kuba und ist deutscher oder österreichischer Staatsbürger ?
Wer hat Erfahrung mit meinem Problem ?
Danke im Voraus
Joerg -
Mir wurde erzählt... dass die österreichischen Ärzte früher (Jetzt auch noch?)
Deutsche nicht behandelt haben, trotz bestehender KV. und Vorlage des Berechtigungsformulars
Du reist sonst ohne Bestehen einer AuslandsKV ins Ausland?
Immer Glück gehabt?
Ein Blatt Papier über das Bestehen einer Auslands KV in Englisch reicht aus.
Die KV muss nur von Kuba anerkannt sein
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Hallo Joerg,
dieses Thema wurde hier schon mehrfach Diskutiert.
hier nochmal den Auszug der Reisebestimmungen vom Auswärtigen Amt Kuba.
Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba, (E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de) zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.Unsere Auslandkrankenversicherung hat uns ohne Probleme unsere Police ins Spanische Übersetzt.
lg der Zwerg -
Auszug der Reisebestimmungen vom Auswärtigen Amt Kuba.
Wie bitte?
Das Auswärtige Amt von Kuba?
Du meinst sicher das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
Nun ist Joergs Heimat allerdings noch nicht wieder "eingemeindet"
(angeschlossen) -
Schöner, langer Text vom Deutschen AA.
Nur Joerg ist Ausländer
Mein Posting vom 18.02.2011, 19:18:04 Uhr sagt doch alles notwendige.
Ein Blatt Papier über das Bestehen einer Auslands KV in Englisch reicht aus.
Die KV muss nur von Kuba anerkannt seinVielleicht sollte das Wort "KUBA" groß darauf vermerkt sein, wie es der Deutsche ADAC macht?
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Da ich auch bald starte ist das auch mein Thema.
Nach Rückfrage bei meiner RKV und der Bitte einer spanischen Ausgabe.....wußten die sofort wo ich hin will
Also total normal und absolut unproblematisch abgelaufen....UKV 9,50 € im Jahr oder auch nur Tageweise, dann 0,50 € /Tag
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UKV

Umsatzkostenverfahren (UKV) ist ein Verfahren zur Ermittlungdes Betriebsergebnisses im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem man den nach Produktarten oder Produktgruppen gegliederten Nettoerlöse die ebenso gegliederten Selbstkosten der abgesetzten Leistungseinheiten gegenüberstellt.
Meine Privatvers. Die DKV schickte es nur in Deutsch, dann auch in Engl. mit dem Hinweis, dass nur der deutsche Text verbindlich wäre.
Und die Bestätigung erhielt ich nach Rückkehr aus Kuba. -
juanito wrote:
UKV
Umsatzkostenverfahren (UKV) ist ein Verfahren zur Ermittlungdes Betriebsergebnisses im Rahmen der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem man den nach Produktarten oder Produktgruppen gegliederten Nettoerlöse die ebenso gegliederten Selbstkosten der abgesetzten Leistungseinheiten gegenüberstellt.
Meine Privatvers. Die DKV schickte es nur in Deutsch, dann auch in Engl. mit dem Hinweis, dass nur der deutsche Text verbindlich wäre.
Und die Bestätigung erhielt ich nach Rückkehr aus Kuba.Goldwaage...
Vielen Dank für die Belehrung über das UKV.Darauf haben wir hier alle gewartet.Es tut ja auch was zu der Sache in diesem Forum. -
@ Juanito
schau doch mal auf der HP vom Außenministerium Österreich dort steht das gleiche.
Wenn die vom AA schreiben in Spanischer Ausführung dann wird das wohl stimmen warum sollten die blödsinn schreiben?
Und warum sollte das für Österreicher anders sein?
Und wer sagt das die Englische Ausführung reicht? habe ich leider noch nichts drüber gelesen, sonst hätten die ja auch beim AA in Engischer ODER Spanischer Ausführung schreiben können, haben Sie aber nicht. -
Da halte ich mich dann doc h lieber an das, was die Kubanischen Botschaften schreiben.
Und da ist bei keiner, Berlin oder Bern, aufgeführt, dass die Bestätigung in Spanisch sein muss.
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=3677
El viajero debe presentar alguna prueba de estar en posesion de un seguro de viaje que incluya gastos médicos o una póliza de gastos médicos, con cobertura dentro de Cuba.Wichtig ist, dass sie von Asistur anerkannt ist.
Und da gibt es eine Liste von Asistur
Kann man anclicken, links: ASISTUR es corresponsal....- ADAC - GERMANY
. - UNION KRANKENVERSICHERUNG
- ADAC - GERMANY
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Letztes Frühjahr hatte ich die Botschaft direkt kontaktiert und wurde nur gebeten, den (Original) Versicherungsschein mitzubringen.
Kurz danach hat der Veranstalter noch einen Hinweis über das Reisebüro geschickt, der denselben Inhalt hatte - von einer spanischen Übersetzung war keine Rede.
Viel wichtiger war beiden der Hinweis, daß bei längerfristigen Versicherungen ein Nachweis über die bestehende Gültigkeit (Beitragsrechnung) vorgelegt werden sollte. -
Ich weiß nicht, warum manche es so komplizieren?
Den Original Versicherungsschein lasse ich schön zuhause und nehme ihn nicht auf Reisen.
Ist schließlich ein wichtiges Dokument.
Du nimmst ja auch nicht den KFZ-Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II genannt mit auf eine normale Fahrt.
Und eine "Beitragsrechnung" besagt garnichts.
ist doch kein Beweis, dass du bezahlt hast
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Naja, also ich bin auch aus Österreich und ich hatte nur ne Kopie in deutsch und englisch mit. Mich hat keiner aufgehalten bzw. irgendwas gesagt

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Ich habe eine KV bei Elvia abgeschlossen. Da gab es dann per Mail nur eine Police-Nr. und ein Vermerk über eine abgeschlossene KV steht auf den Flugtickets. Ich habe bei Elvia angerufen und die haben mir versichert, dass es so ausreichend für Kuba ist. Wichtig ist, dass alle Namen der KV-versicherten Reisenden aufgeführt sind (auf dem Ticket oder sonstwo).
Eine spanische Übersetzung ist auch nicht nötig. Die KV hat mir allerdings den Ansprechpartner plus Telefonnummer des Asistur-Mitarbeiters gemailt, falls es auf Kuba Schwierigkeiten geben sollte bei der Anreise, können die dort anrufen (ist der Ansprechpartner für Kuba).
Ich gehe mal davon aus, dass es so okay ist... -
Ob es nun genau auf den Tickets (Condor) steht oder nur auf der Rechnung für die Tickets, kann ich Dir im Moment gar nicht sagen, da ich die Unterlagen nicht zur Hand habe.
Bei einer Onlinebuchung kriegst Du die "Tickets" ja nur per Mail auf DIN A 4 und Du druckst sie dann aus. Da stehen dann alle Angaben, z.B. über die gebuchte Klasse, die reservierten Plätze und eben auch über die abgeschlossen RKV und für welche Personen diese abgeschlossen wurde.
