wer haftet für zwischenlandung trotz gwünschtem nonstop
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wobei man sich in Punkto verklagen immer noch Fragen muß - wie Mosaik es ohne Antwort zu bekommen schon zweimal getan hat-
welcher Schaden ist denn entstanden?
Worauf soll man das RB denn verklagen?Es dürfte mit Abstand das Beste sein es wie Curi vorschlug unter Lebenserfahrung zu verbuchen...
alles andere wird vermutlich zu nichts führen und bringt nur noch mehr Aufregung.Die enttäuschung und Verärgerung von monamum ist aber verständlich
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@monamum: Das RB hat nicht das getan, was ihr wolltet. Das ist ärgerlich, ja. Und nein, du musst den ganzen Kram nicht nachrecherchieren. Es schadet aber auch nicht, wie du siehst, auch wenn du dich zweifelsohne auf eine fachmännische Beratung verlassen können solltest.
Dieses hat nun aber gar nichts zu tun mit Service, Freundlichkeit, Preis und Freigepäck der Airline. Was diese Aspekte mit "Schadensmeldungen" zu tun haben ist mir aber ein Rätsel.
Geh mal auf die Homepage von Condor, da hast du in 30 sec herausgefunden, dass überhaupt und auch wo eine Zwischenlandung stattfindet.
Die Frage nach der "Haftung" solltest du dir auch selbst beantworten können: Du sagst selbst, dass es offensichtlich ein Beratungsfehler war. Warum sollte also der RV haftbar gemacht werden können??? Schuld ist einzig und allein das RB.
Das Baby als Grund anzuführen halte ich ebenso für fragwürdig.
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@monamum
mich würde mal interessieren, was denn dein reisebüro dazu sagt.
du hast deine reise nun hinter dir und sicherlich eine menge wut im bauch.
hast du dort, wo man den fehler verzapft hat, mal vorgesprochen?
sie mal direkt mit der frage nach der haftung konfrontiert? -
monamum wrote:
Braucht irgendjemand noch mehr Schadensmeldungen??Hallo monamum, du hattest hier ausdrücklich nach der Haftung für dein Problem gefragt. Und da kommt man nun mal nicht drum rum, erstmal rechtlich den etwaigen Schaden abzuklopfen, da ohne Schaden keine Haftung. Ich freue mich, dass du deinen Ärger nochmal genauer definiert hast und kann wie schon geschrieben, deinen Groll absolut nachvollziehen. Aber der Schaden, der dir nun mal entstanden ist, ist so leid wie es mir tut und auch wenn du es vielleicht nicht hören möchtest, dein ganz persönlicher Schaden, der sich aus deiner privaten Situation wie Flugangst und Kleinkind ergibt. Die vereinbarten Leistungen zwischen dir und dem RV sind alle erbracht worden, Flug, Transfer, Verpflegung usw. So ist nun mal leider die Rechtslage und die wolltest du doch auch mit diesem Thread in Erfahrung bringen. Die Moral dabei steht auf einem ganz anderen Blatt, das ist klar. Ich glaube, den größten persönlichen Schaden, den du genommen hast, ist der Vertrauensverlust. Aber dafür haftet nun mal in Deutschland keiner. Jeder von uns hat sicherlich schon die eine oder andere Lektion lernen müssen. Also ich hab meine gelernt, nämlich nur noch mir selbst zu vertrauen und wenn ich manchmal stundenlang, ach tagelang recherchiere, bevor ich etwas buche. Aber mein Urlaub wirds mir danken. Also Kopf hoch und beim nächsten Mal wieder mit einer asiatischen Airline geflogen!

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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
@carsten79 "Das RB hat nicht das getan, was ihr wolltet. Das ist ärgerlich, ja." Das RB hat nicht nur das nicht getan was wir wollten, sondern das nicht erfüllt, was seine Aufgabe war!
Und das es heute immer besser ist, mehr zu wissen als derjenige, der dir etwas verkauft ist zwar traurig aber wohl wahr. Dann braucht sich aber auch kein RB wundern wenn es pleite geht, denn brauchen tut es dann keiner mehr.
"Dieses hat nun aber gar nichts zu tun mit Service, Freundlichkeit, Preis und Freigepäck der Airline."
Sollte auch mehr an die Adresse der Airline gehen, die mehr eine Peinlichkeit oder mehr schon Frechheit als "Made in Germany" war!!!!!!
Und haftbar will ich gar keinen machen, aber immerhin hat mir dieses Forum gezeigt, dass hier eindeutig das RB Anlaufstelle für meinen Ärger sein wird und damit ist auch der größte Ärger schon verflogen
" Das Baby als Grund anzuführen halte ich ebenso für fragwürdig. "- Kannst du dann noch nie mit einem Baby geflogen sein und
- brauche ich keinen Grund um einen ganz klaren Auftrag ans RB zu erteilen, der nicht erfüllt wurde.
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@katjaworld
wenigstens einer der meine ganze Enttäuschung und den Ärger versteht. Vielen Dank für die aufmunternden Worte
Und für alle: Sicher passiert mir das nur einmal im Leben, eine persönliche Erfahrung mehr...
**** happens
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monamum, ich freu mich sehr, dass dir dieses Forum wenigstens ein bisschen was gebracht hat und vor allem, dass die größten Gewitterwolken endlich verzogen sind
. Ich hoffe doch auch, dass ihr vielleicht trotz der Zwischenlandung wenigstens einen schönen Urlaub erleben konntet mit eurem Baby. Und vielleicht nutzt du ja die Chance, dem RB nochmal auf den Zahn zu fühlen, auch wenn es rechtlich nichts bringt. Aber vielleicht geht es dir dann noch besser. Ich persönlich würde es zu den Akten legen, weil es bestimmte Menschen einfach nicht wert sind, dass ich meine Zeit mit schlechten Gedanken an sie verbringe. Aber du wirst schon das Richtige für dich finden, mit dieser Situation entspannt umzugehen. -
@monamum: boah, ich würde mich natürlich auch beim RB beschweren. Wie werden die dich entschädigen? Wahrscheinlich bekommst du einen gutschein in höhe von 200 € für die nächste buchung bei denen.
Ist das so ein Dorfreisebüro oder gehört das zu einer größeren Gruppe? Wenn ja, dann würde ich dort die HAUPTZENTRALE cden Oberboss anmailen oder anrufen und mich DORT beschweren.
Wünsch Dir viel Glück! -
Hallo,
leider habe ich von Reiserecht sehr wenig Ahnung, so dass ich zu einem wirlichen Anspruch nichts sagen kann.
Aber ich habe einen guten Freund, der starke Flugangst hat, seinen Mitreisenden zuliebe aber manchmal fliegt.
Der würde in dieser Situation vermutlich das Reisebüro zerlegen.
Ich selbst habe ein sehr gutes Reisebüro, das sich um alle möglichen Details kümmert.
Allerdings werden überall, wo Menschen arbeiten auch Fehler gemacht.
Und Dein @monamum RB hat hier einen schweren Fehler gemacht.
Ich würde deswegen hingehen und höflich aber sehr bestimmt darauf hinweisen, wie das Ganze gelaufen ist, und auch nicht verhehlen, dass ich stinksauer bin.
Zumindest ein größerer Reisegutschein sollte als Entschädigung durchaus drin sein, und, wenn dieser als Anzahlung auf den nächsten Urlaub - diesmal ohne Zwischenlandung - verwendet wird, sollte die Vorfreude auch den Ärger vergessen machen.
LG
Franz -
Ich erinnere mich dunkel an eine Klage eines Ehepaars, das während eines Fluges Todesangst litt (Antalya - Istanbul), weil die Maschine Probleme hat (an die ich mich im Moment nicht mehr erinnern kann).
Jedenfalls wurde in Istanbul nach viel Hin und Her eine neue(re) Maschine bestiegen. Zu Hause klagte diese Ehepaar auf "Schadenersatz wegen erlittener seelischer Qualen" - und - die Klage wurde abgewiesen.
Aus diesem Urteil (vor ein oder zwei Jahren) leite ich ab, dass man für "bloße" Flugangst nichts bekommen wird. Ich will damit jetzt auf keinen Fall die Flugangst als lächerlich abtun! Menschen, die darunter leiden, leiden tatsächlich.
Aber wie oft im Leben, nicht alles, was ein Mensch als Leid, als Fehler, ansieht, zieht auch eine tatsächliche Entschädigung nach sich.
Wenn die ersten Aussagen des Users tatsächlich so in dieser Form (ich will einen Flug ohne Zwischenlandung) im Reisebüro so und so klar formuliert war, dann liegt in der Tat ein Beratungsfehler vor, den das Reisebüro zu vertreten hat. Moralisch auf jeden Fall, aber welche Höhe soll jetzt so ein Fehler betragsmäßig ausmachen? E 100.--, € 500.--? € 1.000.-- ... ich kann es nicht sagen, eben, siehe Einleitung, Gerichte es mit null bezifferten.
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Überflüssiges Zitat von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@Reiselady
glaube ich nicht.
so, wie es scheint, hat monamum im rb keine der begriffe benutzt.
sondern hat nach einem flug ohne zwischenstopp verlangt.
und selbst, wenn, dann gehört es meiner meinung nach zu einem guten beratungsgespräch dazu, die beiden begrifflichkeiten zu klären. -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
@dschaei
wenn du, wie du selbst schreibst, nich viel ahnung vom reiserecht hast.
wie kommst du dann zu der annahme, dass ein reisegutschein als entschädigung heruas springen sollte?
irgendwie widerspricht sich dein beitrag doch.
um nicht mißverstanden zu werden:
ich würde an monamums stelle auf jeden fall im rb vorsprechen.
die sollen dort auf jeden fall wissen, dass sie schlecht beraten haben (bzw. am kundenwunsch vorbei beraten haben).
und je nachdem wie einsichtig das rb ist, kann es sein, dass man sich dort in irgendeiner weise versucht, zu entschuldigen (in form von worten, blumenstrauß oder was auch immer). -
mosaik wrote:
Aus diesem Urteil (vor ein oder zwei Jahren) leite ich ab, dass man für "bloße" Flugangst nichts bekommen wird.Eigentlich logisch, denn man begibt sich ja freiwillig in diese Gefahrenlage wenn man eine Flugreise begibt. Hier wird auch das Argument "einen Start und eine Landung verjrafte ich ja gerade noch" nicht viel bringen, denn auch ein Gericht wird feststellen, dass jeder Reisende auch damit rechnen muß, dass nicht geplante Starts/Landungen möglich sind.
