wer haftet für zwischenlandung trotz gwünschtem nonstop
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Ich habe im Reisebüro ausdrücklich einen Flug OHNE Zwischenlandung gewünscht. Auch in den Buchungsunterlagen von ITS und Condor wurde nirgends eine Zwischenlandung aufgeführt. Am Flughafen angekommen erfuhr ich dann von der Zwischenlandung die wohl üblich ist bei Condor von FRA nach CMB. Hier hat das Reisebüro eindeutig falsch gebucht, wer haftet für den ganzen Ärger - Reisebüro o Veranstalter?
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Hallo monamum,
es hört sich so an, als ob du eine Pauschalreise gebucht hast. Und du schreibts ja auch, dass du einen Nonstop-Flug gewünscht hast. Gebucht hast du aber eine Reise, bei der definitiv kein Nonstop-Flug Vertragsbestandteil geworden ist, sonst hättest du dieses Detail in deinen Buchungsunterlagen gefunden. Bei vielen Pauschalreisen kann man gar nicht wählen zwischen Direktflug und Nonstop-Flug. Du buchst ein Gesamtpaket, dass aus Flug, Hotel und gegebenfalls Verpflegung besteht. Es obliegt dem RV, wie er den Flug durchführt und wenn kein Nonstop-Flug explizit Vertragsbestandteil ist, kann es auch ein Direktflug werden.
Um aber mal deine eigentliche Frage zu beantworten: Niemand haftet dafür, da nur Leistungsstörungen aus dem Vertrag bei einer Reklamation berücksichtigt werden können, den du ja so unterschrieben hast. Hier liegt aber offensichtlich keine Leistungsstörung vor bezüglich des Fluges, da kein Nonstop-Flug Vertragsbestandteil war. Oder doch?
Mal noch in eigener Sache: Auch ich war im Dezember mit Condor in Ägypten. Bei der Buchung hatten wir super Flugzeiten angezeigt bekommen als Nonstop-Flug, geworden sind es weniger schöne Flugzeiten mit Zwischenlandung in Leipzig von Berlin. War nicht mein Traum, zumal ich sehr starke Ohrenschmerzen bei der Landung habe, aber ich wäre halt nicht auf die Idee gekommen, Regressansprüche geltend zu machen, weil ich
a) weiß, dass der RV so verfahren durfte (hatte ja nicht wirklich einen Nonstop-Flug gebucht)
b) weil mich so ein Flug gemessen an einem wunderschönen Urlaub nicht umhaut.
Also gehst du es vielleicht etwas ruhiger an. Das erspart eine Menge Stress
. Vielleicht findet sich auch noch jemand, der anhand eines Gerichtsurteils was anderes anzubieten hat, aber das bedeutet ja dann auch noch nicht, dass du in den Genuss einer Schadensregulierung kommst, wie von dir gewünscht. Ansonsten wünsch ich dir toi toi toi. -
Es gibt doch gar keine Nonstopflüge der Condor von Deutschland nach Colombo.
Wie kommst du denn überhaupt darauf, das du einen gehabt haben könntest???Meineserachtens sind SriLanka Airlines die einzigen, die die Strecke nonstop fliegen, aber die hast du doch gar nicht gebucht
Von daher verstehe ich deine Erwartung und Enttäuschung nicht
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Verzeiht mir meine Lieben, aber ich muß mal den Themenstarter ein wenig in Schutz nehmen. Möglicherweise ist er kein sooooo erfahrener Reisender und hat hier im Forum nur die Beiträge (des untergetauchten?) Captains Jareks gelesen, der immer beteuerte, man soll doch im Reisebüro buchen, damit man vor unliebsamen Überraschungen sicher sei. Nun geht also monamum in's RB und sagt, ich hätte gerne einen Flug ohne Zwischenlandung. Wäre es da nicht ein Zeichen von Kundenberatung gewesen, darauf hinzuweisen, dass eine solche Buchung nicht möglich sei? Durfte monamum nicht darauf vertrauen, dass der Spezialist für solche Sachen die gewünschte Leistung bucht? Das hilft jetzt zwar nicht wirklich weiter, denn im Ergebnis sind eure Aussagen natürlich korrekt, aber vielleicht ist es monamum ein kleiner Trost.
@monamum
Was sagt denn das RB zu dem Ganzen? Der Veranstalter hat damit übrigens nichts zu tun. -
@Monamum
Hallo, der Reiseveranstalter haftet laut Reisevertrag nicht, da es eine Art Sklavenvertrag ist und er Flugtechnisch so gut wie alles ändern kann.
Dem Reisebüro müßte man eine Fehlberatung nachweisen. Hast Du Zeugen oder etwas
Schriftliches. Nein, dann vergiß das Ganze und nimmm nächstes mal ein anderes Reisebüro.
Gruß Carola -
Hallo, möchte hier mal monamum in Schutz nehmen. Ich habe einen guten Bekannten, der sehr starke Angst vor dem Fliegen hat. Bei Start und Landung ist er fast panisch. Flieget nur der Frau zu liebe.
Wenn er nun noch eine Zwiaschenlandung und somit nochmals Landung und Start mitmachen muss, obwohl er dies ausdrücklich nicht wollte, ist dies schon eine sehr grosse Beeinträchtigung.
Wenn ich nachweislich einen Nonstopflug gebucht hätte, wäre ich unter den o.g. Umständen total sauer und würde auch versuchen meine Panik in Geld umzuwandeln.
Gruß Hubert -
Hallo, das Problem ist, daß man eine Reise unter bestimmten Bedingungen bucht.
Es wird beispielsweise gesagt der Flug geht Non-Stop und dauert ca.8 Stunden, und dann ist man mit Zwischenlandung 10 Stunden oder mehr unterwegs. Hätte man dies vorher gewußt, hätte man vielleicht gar nicht gebucht. Man will einfach vorher wissen, was auf einen zukommt. Kann ich sehr gut verstehen. Carola -
Warum denn das, gastwirt

Er hatte doch im RB nachgefragt und eine falsche Auskunft / Beratung bekommen. Nun seid mal bitte so fair und verurteilt den Threaderöffner nicht gleich schon wieder und schreibt nur etwas, wenn es wirklich weiterhilft - danke !
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Hat er auch gesagt bekommen, die AGBs nicht zu lesen
Gerade was den Flug betrifft, sind halt die Bedingungungen für den Reisenden nicht immer die besten.
Für Pauschalreisen ist dies doch klar definiert. Ein bissel Eigenverantwortung sollte man doch wohl verlangen können, VOR der Buchung! Wenn das Kind im Brunnen ist, findet man doch auch Wege der Informationsbeschaffung. -
Ich denke, gastwirts Äußerung (die ich voll teile) bezieht sich auf die Meinung von carola_k:
"Man will einfach vorher wissen, was auf einen zukommt"Und dass hier die Planungsicherheit eben nicht so steht, wie bei Individualreisen, ist doch unbestritten. Das macht ja auch z.T. den Charakter einer Pauschalreise aus, und steht auch klar in den AGB's, welche Änderungen möglich bzw. welche "Vereinbarungen" keine sind.
Aber ich denke, wir sollten hier ganz sicher nicht wieder anfangen, über Vor- und Nachteile der jeweiligen Buchungsart zu diskutieren.
Ich habe es oben schon geschrieben: Ich verstehe den Ärger von monamum und würde im RB Ärger machen -
Technische Stopps (Zwischenlandungen) werden nicht unbedingt als Stopp in Flugplänen angeführt. Wohl aber sollte man diese im Flugreservierungssystem - zumindest im AMADEUS - erkennen können und hätte darauf hinweisen können.
Aber auf meine Frage
hab' ich immer noch keine Antwort. -
@gastwirt
Du bist halt auch ein Geschäftsmann und weißt selbst, wie schlecht die Welt ist
@mosaik
Du meinst wohl "welcher Schaden sollte nun eine Haftung auslösen?"Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eventuell war es eine Reise mit AI-Leistungen. Da ein Flug mit Zwischenstopp länger dauert als ein Non-stopp, hat man kürzere Zeit zur Verfügung um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist jetzt nur eine Möglichkeit, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
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@monamum
Öhm - wenn die Zwischenlandung dazu gedient hat aufzutanken , dann ist das halt so. Das ist ja nicht der klassische Zwischenstop, wo du Umsteigen musst.
Leider ist es auch heutzutage nur mit gewissen Flugzeugtypen technisch machbar,
in einem durch an sein Reiseziel zu gelangen.
So muss man , wenn man halt bei einer Airline bucht, die nicht über diese Flugzeugtypen verfügt, damit rechnen, das da ein Tankstop mit drin ist.
Ausserdem ist allgemein bekannt, das Flüge , jederzeit Änderungen hinsichtlich der Abflugzeiten bzw der Stops gemacht werden können.
Gruss
Krümelchen -
monamum hat uns ja noch gar nicht mitgeteilt, was ihn an dem Zwischenstopp so verzweifeln lassen hat. War es Flugangst oder quälende Ohrenschmerzen oder einfach nur die Gewißheit, dass er seinem RB nicht vertrauen konnte und schlecht beraten wurde, wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, ob es der erste Flug war oder der zehnte und ob er es hätte besser wissen müssen oder können mit ein bisschen selbstständiger Recherche. Und egal was es war, er hat da auch meine volle Symphatie, aber die Eingangsfrage war nun mal nach der Haftung bei einem Direktflug, der als Nonstop-Flug gewünscht war, aber vertraglich wohl ein Direktflug blieb. Und da ist die Antwort sachlich wohl einfach, dass es keinen Grund für eine Schadensregulierung gibt, weil es vertraglich keinen Schaden gab. Aber wie gesagt, vielleicht lerne ich ja heute auch noch dazu, weil mich Dr. Führichs angeführte Gerichtsurteile eines besseren belehren. Mensch Mosaik, nun sag doch auch mal was...
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..., ich denke, hier hat das Reisebüro versagt. Egal ob nur Flug oder eine Pauschalreise gebucht wurde. Es wurde einfach nicht erklärt, was ein Flug ohne Zwischenlandung oder ein Non-Stop bedeutet.
Da wären dann auch AGB-Kenntnisse egal gewesen!
Ob nun diese falsche oder nicht gegebene Auskunft ein Schadensfall werden kann, weiß ich nicht -
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Um hier mal die Diskussion ein wenig zu erweitern, möchte ich noch folgende Sachen anmerken:
- Dies war meine erste Pauschal gebuchte Fernreise
- Sind wir das erste (und mit Sicherheit auch letzte) Mal mit Condor geflogen
- Mit Baby und Flugangst unterwegs und daher auch
- ausdrücklich ca. 20 mal im RB (unter Zeugen)darauf hingewiesen, daß dies das wichtigste an der ganzen Reise ist, OHNE Zwischenlandung in CMB anzukommen.
Wofür begebe ich mich in die Hände eines Fachmenschen der damit sein Geld verdienen will und soll?
Ist es dann wahrhaftig meine Aufgabe zu recherchieren welche Flugzeugtypen eine Fluggesellschaft fliegt, wieviel Platz diese bietet und wie weit das Flugzeug fliegen kann?????????????Auch ob und wieviele Fluggesellschaften nonstop fliegen habe ich zugegebenerweise nicht studiert, sondern bin in das RB meines vertrauens gegangen. Heute ist meiner Meinung nach die einzige Aufgabe und der einzige Sinn eines RB durch Fachwissen und Service zu glänzen und als sogen. Vermittler den ausdrücklichen Kundenwunsch beim richtigen Veranstalter "unterzubringen'" .Wozu sollte sonst eine Ausbildung notwendig sein? Dieses RB hat seine Aufgabe defenitiv nicht erfüllt, soll also wofür genau Provision erhalten?
Übrigens war in KEINER der ausgehändigten Reiseunterlagen, weder bei ITS noch bei Condor noch denen des RB ersichtlich, dass hier eine planmäßige Zwischenlandung stattfindet, woher sollte ich also wissen , das der gewünschte Nonstopflug keiner ist und kein Vertragsbestandteil ist???
Hätte ich vorher gewußt worauf ich mich einlasse, hätte ich mich niemals in einen solchen Viehtransporter pferchen lassen und gleich eine asiatische Fluggesellschaft mit Beinfreiheit, Platz, Service und Freundlichkeit gewählt und auch noch weniger bezahlt und mehr Gepäck mitnehmen können. Braucht irgendjemand noch mehr Schadensmeldungen??
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...da sieht man mal wie wichtig doch solche Foren sind.

Da Dein gewähltes RB offensichtlich Deine Frage nicht verstanden hat bzw. eben nicht in der Lage war dieses zu eruieren (welches man ganz leicht im Internet kann), solltest Du künftig auf eben diese "Beratung" verzichten.
Weder RV, noch die Airline sind für diese Aussagen haftbar, denn es ist bekannt wie geflogen wird. Einen gesonderten Hinweis auf einen Zwischenstopp bedarf es nicht, wenn es sich um Direktflüge handelt.Wenn Du juristisch belastbare Zeugen hast, dann kannst Du versuchen das RB zu verklagen, ansonsten würde ich es unter Lebenserfahrung verbuchen und künftig wie ehedem meine Reisen selber organisieren...
