Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. wer haftet für zwischenlandung trotz gwünschtem nonstop
  6. wer haftet für zwischenlandung trotz gwünschtem nonstop

wer haftet für zwischenlandung trotz gwünschtem nonstop

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
89 Beiträge 0 Kommentatoren 35.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    @mosaik
    Ich muß nachbohren: Im AGBG ist die Sachverständigenhaftung geregelt. Im BGB finde ich keine eintsprechende Vorschrift. Also sei doch so nett und teile mit, wieso diese Sachverständigenhaftung auch in Deutschland gilt. Muß auch nicht unbedingt ein Gesetzestext sein, auch ein link zu einem Kommentar, Aufsatz etc. reicht mir. Am besten von Dr. Führich 😉

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      -Davidoff- wrote:
      ....... 
      Wenn man nun den Fall von "LexiLexi" betrachtet, stellt man fest, daß beide ihren Wohn-/Firmenstitz in Deutschland haben und somit uneingeschrenkt das deutsche Recht gilt. Gerichtsstand ist der Sitz von CONDOR.
       
      Hätte CONDOR eine spanische Tochtergesellschaft, und hätte "Lexilexi" dort gebucht, dann müsste Sie ihren Anspruch bei der Tochtergesellschaft anmelden. Eine Niederlassung (Servicebüro) in Spanien ist hier aber noch keine Tochtergesellschaft!

      genau so war mir das auch bekannt.
      und ich gehe auch davon aus, dass das richtig ist.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Es geht aber nicht darum WO man Ansprüche anmeldet, sondern welches Recht gilt.  (Genaugenommen geht es in diesem thread aber um etwas ganz anderes)
        So kann die spanische Tochtergesellschaft durchaus darauf verweisen, dass Gerichtsstand der Sitz der Mutter ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Du darfst mich gerne noch hundertmal fragen, antworten werde ich dir dennoch nicht, einfach weil es dich nichts angeht. Ich verrate dir auch nicht welchen akademischen Titel ich (anders als K T) tragen darf. Du bist und bleibst ein Scherzkeks, was auch die jüngste Antwort wieder beweist. Aber noch ist Karneval. Neu hingegen ist mir allerdings, dass du auch Fachmann auf dem Gebiet der Zivilprozessordnung bist, wobei du schon bedenken solltest, dass die Anwendung des Wörtchen "immer" äußerst gefährlich ist. Fast immer (vermutlich sogar immer) gibt es nämlich ganz besondere Konstellationen, die das was sonst immer gilt, in diesem besonders gelagertem Einzelfall nicht zur Anwendung kommen läßt. Abgesehen davon, ist das Wort immer aber in deiner Antwort dennoch fehl am Platze.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            -Davidoff- wrote:

            mosaik wrote:
            Im Internet ist es komplizierter. Denn dort gilt, wo der Server steht, nur das weiß man ja nicht. Also müsste der Leistungsanbieter definieren, welches Recht zur Anwendung kommt.

            Also, ob es rechtlich relevant ist, wo der Server steht, halte ich für eine sehr, sehr fragwürdige Aussage.
             
            Der Server hat weder was mit dem Firmensitz noch mit dem daraus resultierenden Recht zu tun. Es gibt riesige "Serverfarmen" auf dessen Rechnern unzählige Firmen gleichzeitig ihre Daten speichern. Weiterhin müssen nicht alle Daten auf dem gleichen Server sein - gibt es dann 2 verschiedene Firmensitze? 😉
             
            Was ist mit dem neuen Cloud-Systemen? Gibt es dann einen Wolken-Firmensitz?
             
            Auch reine Internetfirmen haben einen physischen Firmensitz, der aus dem Impressum ersichtlich sein muss. Dies ist auch der Gerichtsstand, wenn nicht anders vereinbart.
             
            Dies gilt zumindest für Deutschland!
             
            Wenn man nun den Fall von "LexiLexi" betrachtet, stellt man fest, daß beide ihren Wohn-/Firmenstitz in Deutschland haben und somit uneingeschrenkt das deutsche Recht gilt. Gerichtsstand ist der Sitz von CONDOR.
             
            Hätte CONDOR eine spanische Tochtergesellschaft, und hätte "Lexilexi" dort gebucht, dann müsste Sie ihren Anspruch bei der Tochtergesellschaft anmelden. Eine Niederlassung (Servicebüro) in Spanien ist hier aber noch keine Tochtergesellschaft!

            nur kurz zum Thema Reisebuchungen im Internet: das ist ein nach wie vor nicht ausjudiziertes Thema, zu dem es mehrere Rechsansichten gibt, aber keine einheitliche.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              chepri wrote:
              @mosaik
              Ich muß nachbohren: Im AGBG ist die Sachverständigenhaftung geregelt. Im BGB finde ich keine eintsprechende Vorschrift. Also sei doch so nett und teile mit, wieso diese Sachverständigenhaftung auch in Deutschland gilt. Muß auch nicht unbedingt ein Gesetzestext sein, auch ein link zu einem Kommentar, Aufsatz etc. reicht mir. Am besten von Dr. Führich 😉

              im Moment muss ich passen - ich finde auch keine deutsche Stelle, die ich jetzt auf die Schnelle zitieren könnte. Aber wenn es mir wieder einmal unterkommt, meld ich mich (ich arbeite ja nicht ausschließlich gratis hier im Forum, sondern gehe noch geregelten normalen Tätigkeiten nach 😄 )

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                Davidoff wrote:

                chepri wrote:
                So kann die spanische Tochtergesellschaft durchaus darauf verweisen, dass Gerichtsstand der Sitz der Mutter ist.

                Ja, ja, ja, das Leben ist ein Wunschkonzert. ❓
                 
                Eine eigenständige Tochtergesellschaft unterliegt immer dem jeweiligen Landesgesetzen. Ob und wie diese da verklagt werden kann, ist ein anderes Kapitel. Ebenso ob über die Tochter ein Durchgriffsrecht auf die Mutter möglich ist.
                 
                @Chepri
                Du bist immer noch die Antwort schuldig, an welcher Uni / Fakultät du studiert hast!

                wenn es sich um eine Tochergesellschaft handelt, hat @Davidoff recht, wenn es sich nur um einen Vertretung handelt, gilt wieder der Hauptsitz. Beispielsweise haben zahlreiche Fluglinien im Ausland nur Vertretungen, die keine klagsfähige Adresse / Anschrift / "Firmensitz" darstellen. So kann es also so sein, dass man im guten Glauben in Frankfurt a. M. die exotische Fluglinie F gebucht hat und meint, im Fall des Falles diese in Frankfurt auch klagen zu können. Doch dann stellt sich heraus, dass diese Vertretung nicht klagbar ist und die Ansprüche an der Côte d'Ivoire zu stellen sind...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  Ergänzend dazu:

                  Forderungen, auch gegen ausländische Fluggesellschaften, aus der EU-Verordnung 261/2004 wie Ausgleichszahlungen bei Flugstornierung usw. sind immer am Abflughafen Deutschland bzw. Europa durchsetzbar.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    @mosaik

                    a) Es gibt ganz spezielle Vorschriften über den Gerichtsstand diverser Unternehmen. Es gibt ja nicht nur Fluglinien. Und da Davidoff schrieb dies gelte "immer", sind wohl alle möglichen Unternehmen gemeint. Und genau dies ist eindeutig falsch, außerdem denke ich, dass eine Tochter durchaus als Gerichtsstand den Muttersitz vereinbaren kann.

                    b) Ich denke, da werden wir auch nichts finden. Diverse Gerichtsurteile betonen ausdrücklich, dass die §§ 651a ff BGB nur für Reiseveranstalter Anwendung finden.
                    Forderungen gegen das Reisebüro können nur aus allgemeinen Schadensersatzgrundsätzen des § 280 BGB hergeleitet werden. Als Schuldverhältnis zugrunde liegt ein Reisevermittlungsvertrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
                    Ganz interessant (auch vom SV her): Amtsgericht Menden

                    Also auch die deutschen Verbraucher haben Möglichkeiten, das Reisebüro in Regress zu nehmen, auch wenn es keine explizite Rechtsgrundlage gibt. Allerdings muß natürlich auch ein Schaden vorliegen und das wird in Österreich nicht anders sein.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    Antworten
                    • In einem neuen Thema antworten
                    Einloggen
                    • Sortiert nach
                    • Älteste zuerst
                    • Neuste zuerst
                    • Meiste Stimmen

                    • 1
                    • 2
                    • 3
                    • 4
                    • 5
                    • 5 von 5
                    Reiseforum Service
                    • RSS-Feed abonnieren
                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                    • Reiseforum Hilfe
                    • Forensuche
                    • Aktuelle Themen

                    • Inhalte melden
                    • Veranstalter AGB
                    • Nutzungsbedingungen
                    • Datenschutz
                    • Privatsphäre-Einstellungen
                    • AGB
                    • Impressum
                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                    • Erster Beitrag
                      Letzter Beitrag