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Rücktritt, Stornogebühren rechtens?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • teibnepaT Offline
    teibnepaT Offline
    teibnepa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe Ende letzten Jahres eine Reise nach Ägypten gebucht, angesichts der Lage und der Angst die ich einfach habe, möchte ich diese nicht antreten.
    Mein Reiseveranstalter verlangt aber 70% des Reisepreises als gebühr bei einer Stornierung.
    Ist das denn ok, so viel zu verlangen?
    Desweiteren wurde mein Flug schon geändert und der Flughafen geändert, ich habe zwar oer email mal mein ok gegeben, kann ich aber eventuell so aus der Reise kommen?

    MfG

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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
      wenn du bereits dein OK per Mail gegeben hast, könnte ich mir vorstellen, dass es schwer werden wird.
      Lies zusätzlich mal oben in dem festgetackerten Thread nach "Alles über Flugzeitänderungen,..." 
      LG

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gastwirtG Offline
        gastwirtG Offline
        gastwirt
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wird wohl schwierig, 70% Storno deuten auf einen Xler, die haben es mit dem Umbuchen nicht so,

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...davon abgesehen hat der TE ja die AGB, aus denen die Stornobedingungen hervorgehen. Da frage ich mich immer, warum man nachfragt ob das O.K. sei... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Online
            KourionK Online
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Fragen kostet nix, stornieren schon... 😉

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • teibnepaT Offline
              teibnepaT Offline
              teibnepa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja, dann werde ich wohl keine Chancen haben, ich bekomms zeitlich halt auch sehr schwer hin wegen dem anderen Flugtermin und da ich statt Stuttgart nun in Frankfurt fliegen muss ist das ganze noch schwerer.
              Der Veranstalter ist fefa...

              MfG

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Kavak YelleriK Offline
                Kavak YelleriK Offline
                Kavak Yelleri
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hast du eine Reiserücktrittkostenvers. abgeschlossen?
                Vielleicht wird die Lage ja noch schlimmer und der Reiseveranstalter bietet dir eine kostenlose Stornierung an, ich denke auch das du mit der Umbuchung mehr Glück hast!
                L.G 😱

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MaxilindeM Offline
                  MaxilindeM Offline
                  Maxilinde
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  was das jetzt mit ner Reiserücktrittsvericherung zu tun hat erschließt sich mir nicht.....

                  Hier nicht mehr

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Kavak YelleriK Offline
                    Kavak YelleriK Offline
                    Kavak Yelleri
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
                    na vielleicht wird die gute Frau krank  ❓

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Maxilinde wrote:
                      was das jetzt mit ner Reiserücktrittsvericherung zu tun hat erschließt sich mir nicht.....

                      off topic: mir schon 😄 , ist nämlich in Deutschland die Standardfrage zur Behebung ungewollter Reisebuchungs-Entwicklungen 😆 - in Österreich gibt es einen Werbespruch von einer Lotto-Gesellschaft, der da heißt "alles ist möglich"...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MissTGM Offline
                        MissTGM Offline
                        MissTG
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11
                        1. Sachverhalt:

                        Es wurde eine Reise für 6 Jugendlichegebucht. Unter ihnen befindet sich eine minderjährige Person. DerVertrag wurde aber ohne jegliche Einverständniserklärung der Elternabgeschlossen.

                        So stellt sich uns die Frage, ob dieserVertrag überhaupt eine Gültigkeit besitzt, denn dieser wurde nurvon einer volljährigen Person abgeschlossen. Übernimmt somit derReiseanmelder automatisch die Erziehungsberechtigung derminderjährigen der Person?

                        Sachverhalt:

                        Zwei Tage nach der Buchung dieser Reisemusste aus bestimmten Gründen der Vertrag widerrufen werden. DasReiseunternehmen verlangt dafür Stornierungskosten, die 15% desGesamtbetrages beträgt. Jedoch ist noch keine Anzahlung unsererseitserfolgt. Kann der Reiseverantsalter dennoch von uns verlangen, dasswir diese Kosten übernehmen?

                        Wir hoffen auf Ihren Rat. Vielen Dank im Voraus.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Online
                          KourionK Online
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Die Einverständniserklärung der Eltern sollte auf jeden Fall vorliegen, hier     nachzulesen (dort gibt es auch weitere Links).
                           
                          Zu der Verantwortlichkeit des / der Volljährigen: Du schreibst nicht genau, welche Art von Reise dies war. Dazu hier ein anderer Link: Klick hier         .
                          Hier geht es allerdings eher um RV, die sogenannte Ferienfreizeiten, etc. anbieten.
                           
                          Dort steht u.a.: "Kommen bei einer Freizeit minderjährige Teilnehmer zu Schaden oder richten diese Schäden an, so stellt sich die Frage nach der Haftung der Begleit- und Aufsichtspersonen. Für die Dauer der Freizeitveranstaltung übertragen die Eltern eines Minderjährigen vertraglich die Aufsichtspflicht auf den Ausrichter."

                          Zu den Stornierungskosten:
                          Im Allgemeinen fallen Stornierungskosten an.
                          Diesbezüglich die Fragen: Wurde die Reise im Internet gebucht ? oder im Reisebüro ?
                          Gibt es keine Reiserücktrittsversicherung ?
                          Wäre eine vllt. preislich interessantere Umbuchung möglich ?

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MühlengeistM Offline
                            MühlengeistM Offline
                            Mühlengeist
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ja, der Reiseveranstalter kann (und wird) schließlich ist ein gültiger Vertrag geschlossen worden. Wenn ihr jetzt nicht stornieren wolltet (oder müsstet) hätte doch keiner von euch danach gefragt ob einer noch nicht volljährig ist.

                            Also kurz und knapp, Vertrag ist Vertrag und seid froh das euer Veranstalter nur 15 % haben will, bei den xlern sind das auch schon mal 40 %.

                            Birgit

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • chepriC Offline
                              chepriC Offline
                              chepri
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hat da jemand eine Hausarbeit oder ähnliches anzufertigen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Online
                                KourionK Online
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Aus eigener Erfahrung:
                                Musste 4x Flüge mit 14 bis 16jährigen buchen, die nicht zur Familie gehörten.
                                 
                                Bei der Buchung (3x im Netz, 1x im RB) war jeweils nur das Alter der Beteiligten anzugeben, die Einverständniserklärung der Eltern war an dieser Stelle aber überhaupt kein Thema, da Bucher volljährig.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  MissTG wrote:
                                  ...... Übernimmt somit derReiseanmelder automatisch die Erziehungsberechtigung derminderjährigen der Person?
                                  ......
                                  Zwei Tage nach der Buchung dieser Reisemusste aus bestimmten Gründen der Vertrag widerrufen werden. DasReiseunternehmen verlangt dafür Stornierungskosten, die 15% desGesamtbetrages beträgt. .......

                                  nein. der reiseanmleder übernimmt nicht die erziehungsberechtigung.
                                  denn der reiseanmelder muß ja nicht zwingend auch an der reise teilnehmen.
                                   
                                  der reiseanmelder haftet für alle reisenden.
                                  (steht bei jeder buchung aber auch immer klar und deutlich erklärt).
                                  wenn ein reisender zum beispiel die anzahlung nicht leistet, steht der reiseanmelder dafür gerade.
                                  man kann einen reisevertrag nicht einfach widerrufen.
                                  man kann den reisevertrag stornieren und dann fallen eben stornokosten an.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LuganskL Offline
                                    LuganskL Offline
                                    Lugansk
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Es wurde eine Reise für 6 Jugendlichegebucht. Unter ihnen befindet sich eine minderjährige Person. DerVertrag wurde aber ohne jegliche Einverständniserklärung der Elternabgeschlossen
                                     
                                     
                                     
                                    Hallo ???
                                     
                                    Jugendliche und Minderjährige sind beide unter 18 !
                                     
                                    Was wurde denn nun wirklich gebucht?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Online
                                      KourionK Online
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Lugansk
                                      Der Vertrag wurde lt. MissTG zwischen dem RV und einem Volljährigen geschlossen und dieser wird m. E. bei einer Stornierung zur Kasse gebeten.
                                       
                                      Dass der Volljährige sich dann zwecks Beteiligung an den Kosten an die Eltern des Minderjährigen wenden kann (die zu dieser Reise keine Einverständniserklärung gegeben habe), bezweifle ich.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • LexilexiL Offline
                                        LexilexiL Offline
                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Lugansk wrote:
                                        ............... 
                                        Jugendliche und Minderjährige sind beide unter 18 !
                                         
                                        Was wurde denn nun wirklich gebucht?

                                        da bin ich auch erst drüber gestolpert.
                                        aber dann habe ich nachgeforscht.
                                         
                                        "..Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr....."

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Online
                                          KourionK Online
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Und im Detail:
                                           
                                          "Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen."

                                          Wenn Jugendliche selbst buchen möchten:

                                          "Jugendliche ab 16 Jahren können... ohne Aufsicht Urlaub machen, ...
                                          (Zum Buchen an sich)
                                          Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden."(Link s. o.)

                                          Laut MissTG aber schloss ein Volljähriger den Vertrag mit dem RV und nicht der / die Minderjährige.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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