Rücktritt, Stornogebühren rechtens?
-
Hallo,
ich habe Ende letzten Jahres eine Reise nach Ägypten gebucht, angesichts der Lage und der Angst die ich einfach habe, möchte ich diese nicht antreten.
Mein Reiseveranstalter verlangt aber 70% des Reisepreises als gebühr bei einer Stornierung.
Ist das denn ok, so viel zu verlangen?
Desweiteren wurde mein Flug schon geändert und der Flughafen geändert, ich habe zwar oer email mal mein ok gegeben, kann ich aber eventuell so aus der Reise kommen?MfG
-
-
Hast du eine Reiserücktrittkostenvers. abgeschlossen?
Vielleicht wird die Lage ja noch schlimmer und der Reiseveranstalter bietet dir eine kostenlose Stornierung an, ich denke auch das du mit der Umbuchung mehr Glück hast!
L.G
-
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
na vielleicht wird die gute Frau krank
-
Maxilinde wrote:
was das jetzt mit ner Reiserücktrittsvericherung zu tun hat erschließt sich mir nicht.....off topic: mir schon
, ist nämlich in Deutschland die Standardfrage zur Behebung ungewollter Reisebuchungs-Entwicklungen
- in Österreich gibt es einen Werbespruch von einer Lotto-Gesellschaft, der da heißt "alles ist möglich"... -
- Sachverhalt:
Es wurde eine Reise für 6 Jugendlichegebucht. Unter ihnen befindet sich eine minderjährige Person. DerVertrag wurde aber ohne jegliche Einverständniserklärung der Elternabgeschlossen.
So stellt sich uns die Frage, ob dieserVertrag überhaupt eine Gültigkeit besitzt, denn dieser wurde nurvon einer volljährigen Person abgeschlossen. Übernimmt somit derReiseanmelder automatisch die Erziehungsberechtigung derminderjährigen der Person?
Sachverhalt:
Zwei Tage nach der Buchung dieser Reisemusste aus bestimmten Gründen der Vertrag widerrufen werden. DasReiseunternehmen verlangt dafür Stornierungskosten, die 15% desGesamtbetrages beträgt. Jedoch ist noch keine Anzahlung unsererseitserfolgt. Kann der Reiseverantsalter dennoch von uns verlangen, dasswir diese Kosten übernehmen?
Wir hoffen auf Ihren Rat. Vielen Dank im Voraus.
-
Die Einverständniserklärung der Eltern sollte auf jeden Fall vorliegen, hier nachzulesen (dort gibt es auch weitere Links).
Zu der Verantwortlichkeit des / der Volljährigen: Du schreibst nicht genau, welche Art von Reise dies war. Dazu hier ein anderer Link: Klick hier .
Hier geht es allerdings eher um RV, die sogenannte Ferienfreizeiten, etc. anbieten.
Dort steht u.a.: "Kommen bei einer Freizeit minderjährige Teilnehmer zu Schaden oder richten diese Schäden an, so stellt sich die Frage nach der Haftung der Begleit- und Aufsichtspersonen. Für die Dauer der Freizeitveranstaltung übertragen die Eltern eines Minderjährigen vertraglich die Aufsichtspflicht auf den Ausrichter."Zu den Stornierungskosten:
Im Allgemeinen fallen Stornierungskosten an.
Diesbezüglich die Fragen: Wurde die Reise im Internet gebucht ? oder im Reisebüro ?
Gibt es keine Reiserücktrittsversicherung ?
Wäre eine vllt. preislich interessantere Umbuchung möglich ? -
Ja, der Reiseveranstalter kann (und wird) schließlich ist ein gültiger Vertrag geschlossen worden. Wenn ihr jetzt nicht stornieren wolltet (oder müsstet) hätte doch keiner von euch danach gefragt ob einer noch nicht volljährig ist.
Also kurz und knapp, Vertrag ist Vertrag und seid froh das euer Veranstalter nur 15 % haben will, bei den xlern sind das auch schon mal 40 %.
Birgit
-
Aus eigener Erfahrung:
Musste 4x Flüge mit 14 bis 16jährigen buchen, die nicht zur Familie gehörten.
Bei der Buchung (3x im Netz, 1x im RB) war jeweils nur das Alter der Beteiligten anzugeben, die Einverständniserklärung der Eltern war an dieser Stelle aber überhaupt kein Thema, da Bucher volljährig. -
MissTG wrote:
...... Übernimmt somit derReiseanmelder automatisch die Erziehungsberechtigung derminderjährigen der Person?
......
Zwei Tage nach der Buchung dieser Reisemusste aus bestimmten Gründen der Vertrag widerrufen werden. DasReiseunternehmen verlangt dafür Stornierungskosten, die 15% desGesamtbetrages beträgt. .......nein. der reiseanmleder übernimmt nicht die erziehungsberechtigung.
denn der reiseanmelder muß ja nicht zwingend auch an der reise teilnehmen.
der reiseanmelder haftet für alle reisenden.
(steht bei jeder buchung aber auch immer klar und deutlich erklärt).
wenn ein reisender zum beispiel die anzahlung nicht leistet, steht der reiseanmelder dafür gerade.
man kann einen reisevertrag nicht einfach widerrufen.
man kann den reisevertrag stornieren und dann fallen eben stornokosten an. -
Es wurde eine Reise für 6 Jugendlichegebucht. Unter ihnen befindet sich eine minderjährige Person. DerVertrag wurde aber ohne jegliche Einverständniserklärung der Elternabgeschlossen
Hallo ???
Jugendliche und Minderjährige sind beide unter 18 !
Was wurde denn nun wirklich gebucht? -
@Lugansk
Der Vertrag wurde lt. MissTG zwischen dem RV und einem Volljährigen geschlossen und dieser wird m. E. bei einer Stornierung zur Kasse gebeten.
Dass der Volljährige sich dann zwecks Beteiligung an den Kosten an die Eltern des Minderjährigen wenden kann (die zu dieser Reise keine Einverständniserklärung gegeben habe), bezweifle ich. -
Lugansk wrote:
...............
Jugendliche und Minderjährige sind beide unter 18 !
Was wurde denn nun wirklich gebucht?da bin ich auch erst drüber gestolpert.
aber dann habe ich nachgeforscht.
"..Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr....." -
Und im Detail:
"Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen."Wenn Jugendliche selbst buchen möchten:
"Jugendliche ab 16 Jahren können... ohne Aufsicht Urlaub machen, ...
(Zum Buchen an sich)
Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig und dürfen deshalb nur Verträge abschließen, die sie mit ihrem Taschengeld begleichen können. Dies ist im so genannten Taschengeldparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§110 BGB) geregelt. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. In Reisebüros sollte zur Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden."(Link s. o.)Laut MissTG aber schloss ein Volljähriger den Vertrag mit dem RV und nicht der / die Minderjährige.
