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Condorflug v. Ffm - Punta Cana

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Oberfranken11O Offline
    Oberfranken11O Offline
    Oberfranken11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo! Flug mit Condor 767-300ER sollte von Ffm.-nach Punta Cana um 10.10 h starten; erwarteter Abfl. 12.10 Uhr, entgültiger Abfl. 12.30H, mit dem Hinweis, dass wir statt 10.10 h, 12,00 h fliegen würden, da ein Funkproblem aufgetreten ist. Auf dem Monitor wurde die Route GB, Glasgow, Grönland, Nordamerika gezeigt! Dann wurde ein Film gezeigt und das Essen serviert! Um ca. 17.10 Uhr zeigte der Monitor die Landung auf Island an. Wir mußten complett auschecken! Unterbringung in einem Grandhotel auf Island! Weiterflug mit der gleichen Maschine am nächsten Morgen um 7.30 Uhr. Eine Miturlauberin hatte Kontakt zu Condor nach Ffm..Dortige Aussage: " Wir mußten notlanden, sonst wären wir abgestürzt. Die Maschine sollte eigentlich wieder zurück nach Ffm. Aussage der Condor-Hot-Line an meine Mann: " Die Maschine mußte in Island auftacken"! Tolle Aussage!!! Wir hatten nur 1 Woche Dom.Rep gebucht, somit 1 Tag Urlaub weck! Zuhause habe ich gleich eine E-Mail an Neckermann (hatten über Holiday-check gebucht- also Internet) geschickt und alles geschildert und ca. 500,--€ als Schadensersatz verlangt! Kurze Antwort: die Sache wird einige Zeit dauern! Sollte ich die ganze Sache noch einmal an Condor schicken? Ich bin der Meinung, mein Vertragspartner ist Neckermann und Condor ist nur ein Subunternehmen. Wer hat ähnlich Erfahrungen gemacht? Und ist die Höhe des Schadensersatzes o.k.? LG Oberfranken

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    • strawberryhillS Offline
      strawberryhillS Offline
      strawberryhill
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hi,
      wenns eine pauschalreise war, nehm ich an, dann bist du bei neckermann schon richtig. das automatische mail, das du von NEC bekommen hast, bekommt jeder, der da hinschreibt (deshalb automatisch). rechne mal mit 2-3 wochen. ich hätte den betrag auf alle fälle höher angesetzt, da NEC erfahrungsgemäß "runterhandelt", d.h. du bekommst einen verrechnungsscheck zugesandt mit vielleicht der hälfte des geforderten betrags. (Lass mich bitte dann wissen, ob ich wiedermal recht hatte:-))!!
      Dann aber NICHT lockerlassen, retourschreiben, dass du mit diesen almosen nicht zufrieden ist usw. usw. blablabla.. Dann bekommst erfahrungsgemäß wieder einen brief + scheck.
       
      tja, die sagen im flieger sicher nicht durch, dass die maschine notlanden muss, weil dann die passagiere ausflippen. hatte sowas ähnliches auch erlebt in den 70ern (flug von wien nach athen) mit der horror airline olympic airways. es hieß, wir müssen zwischenlanden wegen flugplanänderung. mussten dann alle in eine anderen flieger rein und erfuhren dann von leuten am flughafen, dass die olympic triebwerkausfall hatte.
       
      HOffe, dass du deine gewünschte forderung bekommst, ansonsten melde dich per pn!

      08.01.-22.01.2018 DomRep
      Juni 2018 Gardasee
      Aug. 2018 Ibiza
      Sep. 2018 Mallorca
      Januar 2019 Punta Cana

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Olaf HaemmerlingO Offline
        Olaf HaemmerlingO Offline
        Olaf Haemmerling
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo, schreib auch an Condor. Wir hatten ein ähnliches Problem mit AIDA und Air Berlin. Aida hat uns nur anteilmäßig den Tagesreisepreis erstattet. Alles andere wäre Sache der Fluggesellschaft. Leider war bei Antwortvon AIDA die Frist abgelaufen, um uns an Airberlin zu wenden.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Oberfranken11O Offline
          Oberfranken11O Offline
          Oberfranken11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !


          Hallo OLAF; habe gerade unseren Fall an Condor geschrieben! Bin gespannt wann sie antworten. Teile dir dies dann mit! Lg Oberfranken11

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ansprechpartner ist der beanstandete Leistungsträger, also die Airline!

            Gestatte mir den Einwand, dass deine Darstellung ein wenig konfus ist - etliches "Hörensagen", das in der Sache nicht hilft. 
            :?

            Fakt: Offenbar bedingt durch ein technisches Problem entstand eine erhebliche Verspätung, die gemäß der Fluggastrechte auszugleichen ist.
            Kurze Aufzählung der Fakten reicht und sie ist zum Zwecke des Ausgleichs eben an den Carrier zu richten.

            @strawberryhill
            Du hast schon an der Stelle nicht recht, wo es um den Ansprechpartner geht!
            Über den Rest deines Beitrags schweige ich höflich ... inkriminierende Theorien und vorgreifende Schuldzuweisungen sind m.E. nämlich total uncool!
            😱

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • nate1N Offline
              nate1N Offline
              nate1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Oberfranken11 wrote:

              Schau Dir doch mal diesen Thread hier genauer an. Diese Fälle von Condor mit Defekten an der Technik tauchen da ständig auf. Für mich, war auch schon betroffen, ein Grund, wenn es zu umgehen ist, nicht mehr mit Condor zu fliegen. Lt. Urteile vom BGH und EUGH würden Euch je Person 600 € zustehen. Allerdings kommt man nur mit Anwalt und Klage zu seinem Recht.

              "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Oberfranken11O Offline
                Oberfranken11O Offline
                Oberfranken11
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

                =====

                Danke nate1: Sollte es soweit kommen, dann haben wir einen Familienrechtsschutz!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Oberfranken11O Offline
                  Oberfranken11O Offline
                  Oberfranken11
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

                  ====

                  @vonschmeling

                  Danke für deinen Kommentar! Mag für dich einiges konfus sein, für mich aber nicht. Und zu deiner Feststellung, dass der Ansprechpartner die Airline ist, sei dir da nicht so sicher. Denn andere Miturlauber haben dies ihrem Reisebüro gemeldet, welches sich an den Reiseveranstalter gewandt hatte, denn bei der Airline handelt es sich wie gesagt um ein Subunternehmen. Dies nur zu deiner Info!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Online
                    KourionK Online
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Oberfranken
                     
                    Wenn ich in einem Fall wie diesem nicht 100% weiß, wer mein Ansprechpartner ist, würde ich immer an alle schreiben.  😉    Hast du ja nun auch gemacht.
                     
                    M. E. gibt es bei einer derartigen Verspätung 2 Punkte zu beachten:
                    Die von vonschmeling zitierten Fluggastrechte, die die Airline betreffen, z. B. hier nachzulesen . Gilt für alle, auch wenn kein Hotel gebucht wurde.
                     
                    Und die Frankfurter Tabelle - die den RV / die Pauschalreise betrifft:
                    "Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus:  5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde"    (Klick hier   )
                     
                    Nun ging es hier zwar nicht um einen verspäteten Abflug, aber um eine erhebliche Verzögerung des Transportes und damit der Ankunft - wodurch dir ein Tag im Hotel verloren ging.
                    Ob man sich sowohl auf die Fluggastrechte als auch auf die Frankfurter Tabelle berufen kann, weiß ich nicht. Aber vllt. kommt hier noch jemand vorbei, der dies mit Sicherheit beantworten kann.  😉

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Man kann entweder bei der Fluggesellschaft oder beim Veranstalter Schadenersatzforderungen geltend machen, nicht und.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • sandro-ttS Offline
                        sandro-ttS Offline
                        sandro-tt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hier muss sofort schriftlich,  Entschädigung bei Condor direkt eingereicht werden. Guter Rat, Sache gleich an einen Fachanwalt übergeben.
                        Beim Reiseveranstalter könnten Arbeitsausfall, Telefonkosten,  entgangene Urlaubsfreuden, oder auch zusätzliche Verpflegungskosten eingereicht werden. Aus eigener Erfahrung,  ist es rechtlich nicht möglich, Schadensersatz für die Verspätung beim Reiseveranstalter zu reklamieren. Also bitte dringendst sofort an Condor wenden.
                        Gruss
                        sandro

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Oberfranken11O Offline
                          Oberfranken11O Offline
                          Oberfranken11
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Überflüssiges Zitat entfernt.
                          Hey Sandro, habe dies bereits in einer ausführlichen e-mail gemacht. Und im Falle, dass sich nichts tut, hinsichtlich Schadensersatz werde ich meinen Rechtsschutz einschalten - habe dies Condor auch mitgeteilt -. An den RV habe ich auch geschrieben. Also alles schon in die Wege geletet. Danke für deine Nachricht. Lg Oberfranken11

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hier noch ein hilfreicher Link betreffend die EU Fluggastrechte.

                            Die Kosten des zusätzlichen Aufenthaltes sind ja - so interpretiere ich die Eröffnungsfrage! - bereits übernommen worden.
                            Schadenersatz kann nur bei der Fluggesellschaft ODER dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. 
                            Wie @Olaf schon auf Seite 1 schrieb, wird vom Veranstalter ggf. nur max. ein Tagessatz des Reisepreises erstattet. Der Anspruch gem. EU Fluggastrecht ist zunächst erheblich höher.
                            Inzwischen gibt es preiswertere Möglichkeiten der rechtlichen Hilfestellung, als einen eigenen Anwalt, z.B. euclaim. Wenn man selbst einen Anwalt beauftragt, unbedingt vorher klären, ob die RSV leistet!

                            Die Airline kann sich der Haftung entziehen, muss dann aber nachweisen, dass der Grund für die Verspätung nicht von ihr zu verantworten war bzw. sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Abhilfe getroffen hat.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Mausebaer120M Offline
                              Mausebaer120
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ab sofort werden in diesem Thread alle Beiträge mit überflüssigen Zitaten gelöscht ---> siehe auch Forenregeln !

                              Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                              ( Epikur von Samos )

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @Oberfranken11
                                Du musst nicht zitieren, wenn du direkt oder auf derselben Seite antwortest - es genügt ein @Username.

                                Ich denke, angesichts des zunächst rechtens erscheinenden Entschädigungsanspruches gemäß EUGH sind eure Auslagen für Getränke eher zu vernachlässigen ...
                                Der Anspruch auf Verpflegung spielt eher dann eine Rolle, wenn man keine weitere Entschädigung erwarten kann.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wenn man hier so liest.... gehts nur um die Entschädigungsleistungen--> ich mach mir grad sorgen um meinen flug am 9.5. Frankfurt-Punta Cana ... bitte keine Notlandung zitter :?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @zwigge
                                    Im Falle von @Oberfranken11 handelte es sich um eine sogenannte technische Landung, auch wenn User immer wieder den Terminus "Notlandung" benutzt.
                                    Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied, daher beharre ich auch immer so auf der korrekten Benutzung entsprechender Termini!
                                    Ich stimme mit dir überein bei "bitte keine Notlandung!" 😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Oberfranken11 wrote:
                                      ...ob es sich um eine Notlandung gehandelt hat odr sonst was? Es gab keine Aussage, dass es sich um eine technische bzw. sogar Notlandung  gehandelt hat...

                                      Richtig, aber Du kannst beurteilen ob es eine Notlandung war oder nicht? ❓

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Oberfranken
                                        Du schreibst selbst, daß es keine Aussage gab, dass es sich ......bzw. sogar Notlandung gehandelt hat. Wieso sprichst du dann trotzdem von einer Notlandung? :?

                                        Eine ganz andere Frage.
                                        Am laufenden Band wirst du aufgefordert, das unnötige Zitieren zu unterlassen. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?  Ist wohl einfacher, andere zu beschimpfen statt sich an bestimmte Regeln zu halten? 😱

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          @Oberfranken11

                                          Bei einer Notlandung werden an Bord bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die selbst dir nicht "entgangen" wären. Selbstverständlich klärt eine Airline darüber auf, um welche Art technisches Problem es sich gehandelt hat - und es spielt auch für den Sachverhalt deiner Causa überhaupt keine Rolle.
                                          Sagen wir so: Der Terminus "Notlandung" ist unerheblich und unrichtig und dient lediglich dazu, andere User zu verunsichern.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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