Einreisebestimmungen
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Hallo,
ich habe noch eine Frage. Wir fliegen in die Türkei und in den Einreisebestimmungen des Reiseveranstalters steht, dass u. a. für folgende Personengruppen andere Einreisebstimmungen gelten könnten:
- Doppelstaatler
- Vorbestrafte
Mein Freund hat 1. die doppelte Staatsbürgerschaft und 2. vor ca 12 Jahren einen Unfall in der Türkei, für die er die Schuld bekommen hatte ( = vorbestraft?).
Was machen wir jetzt? Können wir trotzdem unbesorgt in den Urlaub fliegen (Flug und Hotel) oder müssen wir mit "Überraschungen" rechnen?
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@Köchin58
Absolut korrekt dein Hinweis ... eine Erkundigung beim Auswärtigen Amt und Konsulat des zweiten Staates ist unbedingt ratsam!
Wenn der Unfall zivilrechtlich verhandelt wurde (reine Schadensabwicklung), gilt der Verursacher nicht als vorbestraft. Handelt es sich jedoch um einen Strafrechtsfall (z.B. fahrlässige Körperverletzung), gelten andere Vorschriften.