Habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Kosten
-
@schrecklicher schuh
ne mal so gar nicht.
in diesem fall - ohne genaue einzelheiten zu kennen - könnte man dem hotelier unterstellen, seiner verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen zu sein.
(den brunnen absperren, nachts beleuchten, warntafeln aufstellen, o.ä.)
nicht umsonst sieht man im hotel immer diese warnschilder "rutschgefahr", wenn die putzfrauen die lobby wischen.
in deinem geschilderten fall sehe ich das eben nicht.
denn eine baumwurzel inmitten der natur - da ist es wirklich persönliches pech, wenn man drüber stolpert. -
Entschuldige Lexi, ich hatte dich jetzt nicht als eine von den Verbissenen eingeschätzt, die peinlicherweise alles einklagen.
Meine Meinung steht nach wie vor: Der/Die TO ist über die eigenen Füsse mitten in der Nacht in einen ollen Springbrunnen gefallen auf dem Weg ins Zimmer. Ja wer soll denn bitte dafür grade stehen?
Jedes Gericht dieser Welt wird fragen wieviele Gläschen Wein zu diesem Zeitpunkt denn intus waren etc. . Werden da die "Beweisfotos" was helfen ? Denke nicht
. -
@Schrecklicher Schuh
Ich zitiere mal aus einem anderen Thread, wo tmali69 etwas mehr zum Hotel sagt:
Hier nachzulesentmali69 wrote:
Die Hotels waren ok, bis auf eines, dass war sehr runtergekommen, auch die Anlage war schlecht, da habe ich mir nämlich meinen Ellbogen gebrochen und habe Bekanntschaft mit dem indieschen Krankenhaus gemacht. WI und der Reiseleiter haben das sehr gut gemeistert.
Also jederzeit wieder WI.Wäre ganz interessant, den Namen des Hotels zu kennen.
-
@Kourion
Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster......
TO ist im nach einigen Schnäppschen nach nem indischen Abendessen ins Hotel gedackelt (was ja durchaus nicht verwerflich ist) und ist dann in den Brunnen gekippt. Fertig.
Verwerflich finde ich dann immer diese Pedanten die dann noch die KK betrügen wollen, obwohl sie den Unfall selber schuld haben. -
Ich sehe das Wort Betrug nirgends Papaya. Ich sagte lediglich KK betrügen "wollen". Das bleibt ja nun jedem selber überlassen ;-).
-
De facto ist da jemand dämlich gewesen, über die eigenen Füsse gefallen abends Heimweg, nach dem Essen , kopfüber in einen Brunnen ( was schon von Slapstick zeugt) und nun nem Hotel in Indien einen Schaden an die Backe hängen will. Lächerlich. -
Näheres zum Unfallhergang wissen wir ja noch nicht. Schon gar nicht, ob Alkohol im Spiel war. Auch sehe ich den RV noch nicht aus der Pflicht.
Es war auf einer Rundreise durch Indien, ein wie im anderen Thread erwähnt, ein runtergekommenes Hotel (Hotelname wäre interessant zu wissen). Angenommenes Szenario: TE ist bei der Rundreie vielleicht 1 Nacht im Hotel, kennt die Anlage nicht, fällt auf dem Weg zum Zimmer o.ä., in den unbeleuchteten und leeren Brunnen.
Vielleicht erhalten wir ja noch genauere Infos.
Sabine
-
SchrecklicherSchuh wrote:
@Kourion
Ich lehne mich jetzt mal sehr weit aus dem Fenster......In der Tat!
Alles was du hier beisteuerst, sind bloße Unterstellung, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Deine Wortwahl ist mehr als befremdlich, denn einen Unfall, der zur Folge hat, dass man seit 4 Monaten arbeitsunfähig ist und deshalb Schmerzensgeld bzw. Minderung des Reisepreises fordert (es ist nämlich eindeutig ein Reisemangel) als Pedanterie zu bezeichen und der TO betrügerisches Verhalten zu unterstellen, ist schon an der Grenze zur Unverschämtheit.
Anders als du, sieht zumindest das OLG Köln die Frage des Alkoholkonsums. Dies urteilte nämlich in einem Fall, wo ein Urlauber über eine Balkonbrüstung (die nicht deutschen Bauvorschriften entsprach) eines türkischen Hotels stürzte und zu Tode kam und wo der RV auf den doch erheblichen Alkoholkonsum des Verunglückten verwies und die Schmerzensgeldforderung der Witwe ablehnte. In der Urteilsbegründung steht u.a.:
"...Eine ausreichend hohe Balkonbrüstung habe auch den Zweck, solche Gleichgewichtsstörungen aufzufangen, die aufgrund einer leichten bis mittleren Alkoholisierung entstehen. Dies gelte gerade im Urlaub, wo Alkoholkonsum zum normalen Verhalten der Reisenden gehöre, das durch Einrichtungen wie Hotelbars noch gefördert werde. Der Balkon eines Hotelzimmers müsse sich deshalb auch für einen alkoholisierten Gast in einem gefahrlosen Zustand befinden..."OLG Köln, Urteil vom 18.9.2006 - 16 U 40/06
-
SchrecklicherSchuh wrote:
De facto ist da jemand dämlich gewesen, über die eigenen Füsse gefallen abends Heimweg, nach dem Essen , kopfüber in einen Brunnen ( was schon von Slapstick zeugt) und nun nem Hotel in Indien einen Schaden an die Backe hängen will. Lächerlich.warst du etwa dabei
um solch anmaßenden Hypothesen zu unterstellen… tragikomisch und skurril sind in diesem Thread momentan nur deine Beiträge -
Ich verstehe auch nicht, was an einem Unfall so belustigend ist.
-
@Schrecklicher Schuh
Ich habe es schon geschrieben:
Wir wissen weder wie die Anlage gestaltet noch wie sie ausgeleuchtet war.
Wir wissen nicht, wo der Brunnen war - direkt am Weg zum Hotel ? oder sehr viel weiter entfernt ?
Und wie hoch / niedrig war die Umfassung des Brunnens ? War sie so niedrig, dass man im Dunklen über sie stolpern konnte ?
War der Brunnen etwas tiefer, so dass die Tatsache - kein Wasser drin - den Sturz hinein bösartiger machte ?
Da wir - und damit auch du - dies nicht wissen, ist der Ablauf des Unfallhergangs pure Spekulation. -
Noch eines verstehe ich nicht wirklich: :?
SchrecklicherSchuh wrote:
Verwerflich finde ich dann immer diese Pedanten die dann noch die KK betrügen wollen, obwohl sie den Unfall selber schuld haben.
"Was ist ein Pedant?
Jemand, der alles ganz genau macht, der selbst kleinste Abweichungen nicht zulässt.
Ein ... Umstandskrämer - Umstandskommissar - Kleinigkeitskrämer - Haarspalter - Federfuchser - Pfefferwieger - Bürokrat - Schreiberseele - Schreiberling - Buchstabenmensch - Kalmäuser - Wortverdreher.
...oder einfach ein ordentlicher und zuverlässiger Mensch." Quelle -
Also man muss ja niemandem gleich unterstellen, zu tief ins Glas gekuckt zu haben.
Was ich aber befürchte ist, dass der VA sich drauf rausreden wird, dass in Indien nun mal nicht deutsche Standards und Sicherheitsmassstäbe anzusetzen sind hinsichtlich Beleuchtung und Absicherung. Und dass man als Reisender, besonders wo auch das Hotel wohl in einem eher schlechten Zustand war, eben an die örtlichen Verhältnisse anpassen und vorsichtiger als zu Hause sein müsse.
"Allgemeines Lebensrisiko" heißt wohl der einschlägige Begriff. -
chepri wrote:
...ist schon an der Grenze zur Unverschämtheit.chepri, ich denke, du meinst oberhalb der Grenze zur Unverschämtheit. Mich macht ja selten etwas sprachlos, aber einer Userin unterstellen zu wollen, dass sie als betrunkene Pedantin, einen Unfall selbst verschuldet hat, weil sie zu dämlich ist zum Laufen und dieses ihr zugewiesene Schicksal nicht hinzunehmen vermag, indem sie einem indischen Hotel "einen Schaden an die Backe nageln will" und noch Willens ist, die KK zu betrügen, das reiht sich für mich in die oberste Liga der Geschmacklosigkeit ein. Da drückt wohl jemandem heute gewaltig der schreckliche Schuh.
Aber mal zum Thema: Alle machen sich hier unheimlich Gedanken und das ist auch toll so, aber eine Schmerzensgeldforderung gehört einfach in die Hände eines guten Anwaltes. Niemand von uns kennt die Bilder, die Location, den Brunnen, das Hotel, den Unfallhergang, die Umstände zum Unfallhergang, warum die TE nochmal operiert werden muss usw. Und selbst wenn, werden wir hier keine vernünftige Klageschrift hinbekommen. Oder habe ich hier jemanden unterschätzt? Dann möge er mir verzeihen. Also ich als Geschädigte würde so schnell wie möglich meine ganzen restlichen Energien (und viel Energie hat man nach so langer Krankheit und Nervenaufreiben sicher nicht mehr) dahingehend einsetzen, mir rechtlichen Beistand zu organisieren. @tmali69, ich wünsche dir die Kraft, deine Forderung erfolgreich durchzusetzen. So ein Forum hier kann zwar auch sehr viel Kraft geben, aber wie du schon merkst, kann es einem aber auch den letzten Nerv rauben, wenn einem Unverschämtheiten unterstellt werden, die jeglicher Grundlage entbehren. -
abholl wrote:
Was ich aber befürchte ist, dass der VA sich drauf rausreden wird, dass in Indien nun mal nicht deutsche Standards und Sicherheitsmassstäbe anzusetzenHättest du meinen Beitrag auf der Seite vorher gelesen wüßtest du, dass das OLG Köln für die Brüstungshöhe türkischer Balkone auf die deutschen Bauvorschriften abstellt, somit darf ein deutscher Pauschalurlauber auch in Indien damit rechnen, vor einem Loch auf der Strasse gewarnt zu werden, weil es üblicherweise da nichts zu suchen hat.
@katjaworld
Was die "Grenze" angeht, wollte ich ausnahmsweise mal nicht ganz so direkt sein.
Was das Vertrauen der TO in dieses Forum angeht, so habe ich mich bereits auf Seite 1 darüber gewundert, vor allem, da sie ja schon einen Rechtsbeistand hat. -
@katjaworld
*"Da drückt wohl jemandem heute gewaltig der schreckliche Schuh."*Zalando ?
OT Ende

