Habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Kosten
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Hallo,
ich habe mir bei unserer letzten Rundreise durch Indien, im Hotel den Ellbogen gebrochen.
Ich bin der Hotelanlage in einen unbeleuchteten Springbrunnen ohne Wasser gefallen. Es war schon Dunkel.
Das Hotel behauptet jetzt, dass es nie einen Unfall gegeben hat, der Reiseveranstalter wurde sofort vom dem Unfall unterrichtet, weigert sich auch zu zahlen.
Muß jetzt noch ein zweites mal operiert werden. Bin seit 4 Monaten arbeitsunfähig.
Steht mir hier die Erstattung zu. Wer kennt sich aus. Mein Rechtsanwalt ist irgendwie nicht der Hit.
Viele Grüße -
Zahlt denn die (Reise-)Krankenversicherung nicht? Oder versucht sich das Geld zu holen? Zumindest die heimatliche Versicherung muss doch für die hier stattfindende Behandlung zahlen.
Und vor Ort nix schriftlich gemacht? Keinen Unfallbericht, Arztbericht etc?
Dann dürfte es allerdings schlecht aussehen. -
Entweder ist dein Vertrauen in dieses forum grenzenlos, oder dein Anwalt wirklich absolut ahnungslos, dann wäre der beste Rat, ihm das Mandat zu entziehen und zu einem Fachmann zu gehen. Interessieren würde mich allerdings, wie du zu der Einschätzung kommst, "er ist nicht der Hit". Dies zu beurteilen erfordert nach meinem Verständnis einiges an Sachverstand und dann hättest du manchem user etwas voraus (ich meine ausdrücklich NICHT meine Vorschreiber). Mit den Angaben jedenfalls die du gemacht hast, lässt sich wenig anfangen.
Zudem hast du doch in dem thread zu deinem Veranstalter bezüglich deines Unfalls geschrieben: "...da habe ich mir nämlich meinen Ellbogen gebrochen und habe Bekanntschaft mit dem indieschen Krankenhaus gemacht. WI und der Reiseleiter haben das sehr gut gemeistert." Wie kann da das Hotel jetzt bestreiten, es hätte einen Unfall gegeben und um welche Ansprüche geht es eigentlich? -
Wenn die Rundreise über einen deutschen Veranstalter gebucht war, muss dieser, wenn im Hotel was passiert, was das Hotel zu verantworten hat, Dir gegenüber haften für die Folgekosten, z.B. Verdienstausfall etc. Das heisst, Du musst Deine Forderungen an den Veranstalter stellen und den ggf verklagen. War es denn ein deutscher Veranstalter?
Hast Du Fotos von der Unfallstelle gemacht? Hast Du Belege aus dem Krankenhaus? Gab es Zeugen? Beweisen musst natürlich Du, was passiert ist und warum das Hotel schuld hat (und nicht Du durch Unachtsamkeit). Aber wenn Du das beweisen kannst, stehen Deine Chancen auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall gut.
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Sunshine997 wrote:
Wenn die Rundreise über einen deutschen Veranstalter gebucht war, muss dieser, wenn im Hotel was passiert, was das Hotel zu verantworten hat, Dir gegenüber haftenDies gilt aber nur dann, wenn der Veranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Auch dies muß, ebenso wie das Verschulden des Hotels, nachgewiesen werden.
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So ist es ...
Aber warten wir mal ab, was der TO sagt, was für ein Veranstalter es ist und welche Beweise er vorzulegen hat. -
@Shunshine997 Ich habe alles aufgehoben, Rechnungen, wir haben jede Menge Fotos gemacht. Wir haben alle Beweise da. Der Veranstalter ist deutsch. Die nächste Instanz wird sein, dass ich den Veranstalter verklage. Ich hätte echt nicht gedacht, dass so ein Theater gibt, da alle Beweise vorliegen.
Das wird mit Sicherheit ein harter Kampf werden.Danke schon mal für Eure Infos.
Viele Grüße
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Ja, ein Kampf wird es sicher.
Denn warum soll der Veranstalter bzw. seine Haftpflichtversicherung freiwillig zahlen? Der Veranstalter kann ja schließlich nichts dafür (was nichts an seiner Haftungspflicht ändert). Und ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen 5stelligen Betrag handelt, den Du forderst. Da werden die ALLES tun, um Dir zu unterstellen, dass DU selbst schuld bist ...
Viel Erfolg! -
...und hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung wegen der Kostenübernahme für die Forderung!
Sei es für die Anwaltskosten vor einer Klage, oder dann ggfls. den Klageweg. -
"Beweisen musst natürlich Du, was passiert ist und warum das Hotel schuld hat (und nicht Du durch Unachtsamkeit)." (Sunshine)
Und das ist der springende Punkt. :?
Hier im Forum kennt niemand die örtlichen Begebenheiten, hat keiner die Fotos, etc gesehen... wobei Rechnungen kein Beweis für die Beleuchtungszustände in den Hotelanlagen sind.
Zu:chepri wrote:
"...da habe ich mir nämlich meinen Ellbogen gebrochen und habe Bekanntschaft mit dem indieschen Krankenhaus gemacht. WI und der Reiseleiter haben das sehr gut gemeistert." Wie kann da das Hotel jetzt bestreiten, es hätte einen Unfall gegeben und um welche Ansprüche geht es eigentlich?Vllt. leugnet der RV den Unfall gar nicht. Vllt bestreitet das Hotel nur, dass die Beleuchtung der Grund für den Unfall war - sondern der Unfall wird vom RV / vom Hotel der Unachtsamkeit der TO zugeschrieben.
Und darum kann hier auch das Forum nicht weiterhelfen: Gründe s.o. -
@tmaili69:
Mir erschliesst sich nicht so ganz, warum das Hotel, der Veranstalter oder sonst jemand Schadenersatz zahlen sollte wenn du nachts über die eigenen Füsse stolperst und in einen unbeleuchteten, leeren Springbrunnen ( warum sollte ein leerer Springbrunnen auch beleuchtet sein? ) fällst. -
Ich stelle die Frage mal anders:

Wo war der Brunnen ? Mitten in der sonst gut beleuchteten Anlage ? Oder außerhalb der allgemein beleuchteten Anlage ?
Und - ist ein Hotelier dazu verpflichtet, seine Anlage bis in die äußersten Winkel - bis hin vllt. zum Geräteschuppen - auszuleuchten ? Weil Urlauber mitten in der Nacht sich dorthin verirren könnten ?
Weiterhin: War das fehlende Wasser im Springbrunnen (die TO weist ausdrücklich darauf hin) mitverantwortlich für den Bruch bzw. wäre es mit Wasser nicht zum Bruch gekommen ?
Geht dieser Punkt neben der mangelnden Beleuchtung mit ein in den Vorwurf ?
Fragen über Fragen...
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Ich habe vor Jahren mal von einem ähnlich "kuriosen" Fall gelesen.
Eine Frau hatte einen Wanderausflug über den Veranstalter im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, ich meine es war auf La Gomera/Kanaren.
Beim Kraxeln ist sie wohl über eine Wurzel (diese gemeine Spezies soll auf Naturwanderwegen ab und an vorkommen) gestolpert und daraufhin in einen Kaktus gefallen.
Die "Einstiche" am, sagen wir mal verlängerten Rücken, waren wohl eher unschön, mussten ärztlich behandelt werden.
Nun wollte sie Schadensersatz vom Veranstalter aufgrund von sicherheitsrelevanten Mängeln des Ausflugs und mangelnder Sorgfaltspflicht des Reiseunternehmens.
Soweit ich weiss wischt sich der amtierende Richter noch heute die Tränen aus den Augen und gibt die Geschichte regelmässig bei einigen Partys zum Besten. -
@schrecklicherschuh
dein "fall" ist dem aktuellen nicht im entferntesten ähnlich.
außer, dass jemand gefallen ist.
es macht doch wohl einen erheblichen unterschied, wenn jemand auf einer baumwurzel stolpert oder in einem hotel zu fall kommt.
zum to:
zu deinem fall kann man nicht wirklich eine aussage treffen, da zu wenig infos bekannt sind.
ich würde mir einen guten anwalt suchen und diesem den fall ausführlich schildern.
bis dahin wünsche ich die erstmal gute besserung für deinen arm. -
@ Lexilexi
Ich bin der Meinung das der Fall sehr wohl ähnlich ist, weil es in beiden Fällen um eine Klage gegen den Reiseveranstalter/bzw. Hotel geht. In beiden Fällen, entschuldige die Ausdrucksweise, geht es mehr oder weniger um die eigene Unfähigkeit geradeaus zu laufen.
Sei es nun eine Wurzel oder eben ein Springbrunnen in den man in der Dunkelheit plumpst (wieso fällt man da eigentlich rein, wenn der Rest des Hotels da eben nicht reinfällt?) .
Ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, das solche Klagen lediglich ein Schmunzeln als Erfolg mit sich bringen, mehr nicht. Höchstens Kosten.
Natürlich wünsche ich trotzdem gute Besserung für den Ellebogen, ist nie schön wenn einem das im Urlaub passiert. -
In jedem Fall ist es richtig, zunächst mal Ansprüche gegen den RV zu stellen. Er ist für ein evtl. Fehlverhalten seines Erfüllungsgehilfen verantwortlich und könnte seinerseits im Innenverhältnis einen Regress anmelden. Es ist im Rahmen einer Pauschalreise dem Reisenden nicht zuzumuten, direkte Ansprüche gegen einen Beteiligten der Pauschalreise durchzufechten. Sein alleiniger Ansprechpartner ist der RV.
Was nun die Beweislast angelangt ist es zweifelsohne richtig, das muss der Anspruchsteller. Hier geht es um grössere Beträge, da geht es sicher nicht ohne einen Fachanwalt. Bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit sind aber auch die Krankenkassen interessiert, ihrerseits Regress zu nehmen. Sie könnten daher hilfreich sein.
Gruss Gabriela