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Anspruch des Hoteliers bei Nichtantritt eines Reisenden

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KajomK Offline
    KajomK Offline
    Kajom
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    für einen Verein habe ich eine Reise im Mai für 8 Personen (4 DZ, HP) gebucht. Wahrscheinlich wird aufgrund einer neuen Arbeitsstelle ein Mitreisender seine Reise nicht antreten können.
     
    Nach Rücksprache mit dem Reisebüro ist eine Stornierung wegen der Kurzfristigkeit nicht lohnenswert, insbesondere da dann 2 DZ auf 1 Appartement umgebucht werden müsste. Deshalb habe ich vorgesehen, die Reise wie gebucht antreten zu wollen.
     
    Die Angestellte vom Reisebüro hat mich darauf hingewiesen, dass der Hotelier bei kurzfristigem Ausfall eines Reisenden und somit Belegung eines DZ mit 1 Person einen Aufpreis verlangen kann. Das ist für mich irgendwie nicht einzusehen, da der Hotelier durch den Ausfall der Person eigentlich Einsparungen wegen der Nichtnutzung der gebuchten und bezahlten HP hat. Das DZ ist ja nun auch durch 2 Pers. bezahlt, also ein höherer Preis als der bei Belegung "DZ als Alleinbenutzung".
     
    Weiß jemand, ob ein evtl. geforderter Aufpreis nach dem Reisekostenrecht gezahlt werden muss?
     
    Danke im voraus und VG

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn der nicht teilnehmende seinen anteil freiwillig in den Wind schreibt, würde ich garnichts machen! Einfach zu siebt anreisen und die gebuchten Räume beziehen. Der Hotelier bekommt sein Geld vom VA und wird kaum etwas dagen einzuwenden haben.

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Kajom wrote:
        Die Angestellte vom Reisebüro hat mich darauf hingewiesen, dass der Hotelier bei kurzfristigem Ausfall eines Reisenden und somit Belegung eines DZ mit 1 Person einen Aufpreis verlangen kann. Das ist für mich irgendwie nicht einzusehen,
        Vielleicht wäre es nicht unklug gewesen, sofort im RB zu fragen, woher der Hotelier sein Recht ableitet.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nein, ist nicht einzusehen, nicht nachvollziehbar, wenn der nichtanreisende Gast seine Rechnung bezahlt / bereits bezahlt hat.
          Schließe mich demzufolge dem gastwirt an: Mit 7 Personen anreisen und die Zimmer beziehen.
           
          Einer Rechtsgrundlage kann ich dir leider nicht benennen. Ich bezweifle auch sehr, dass es sie gibt. Wozu auch ? Welche "Verluste" ergeben sich für den Hotelier ?
          Nicht konsumierte Getränke beim nicht konsumierten Abendessen ? Mangelnder Konsum an der Hotelbar ? Klingt doch irgendwie lächerlich...

          Zur Angestellten im RB ???

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Also - aus der Praxis: eine Gruppe reist ab und abends bei Ankunft im Hotel sage ich: leider ist einer in der Früh nicht erschienen. Das Doppelzimmer ist bezahlt und jetzt schläft nur einer im Zimmer.

            Erfahrung eins: der Rezeptionist erklärte mir, das muss er mit der Direktion klären, ob ein Einzelzimmerzuschlag gegenrechnet mit der Doppelzimmerbelegung wird.

            Erfahrung zwei: da bezahlt, egal, dann halt nur einer.

            Hätte ich aber im Vorfeld storniert, hätte ich zwar Stornogebühr bezahlt, aber doch etwas für die nicht angereiste Person wieder zurück bekommen.

            Jedenfalls rechtlich nicht zulässig wäre von der nicht mitreisenden Person eine Stornogebühr voll zu verrechnen und andererseits eine Aufzahlung für eine Einzelbelegung zu verrechnen. Das habe ich auch schon praktisch mehrmals mit Reiseveranstaltern durchexerziert und Recht behalten. Denn Stornogebühr ist die pauschale Entschädigung für entgangenen Gewinn und Aufwände. Somit muss der Veranstalter von der Stornogebühr die Aufzahlung Einzelbelegung jedenfalls abziehen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Kourion wrote:
              Welche "Verluste" ergeben sich für den Hotelier ?
              Nicht konsumierte Getränke beim nicht konsumierten Abendessen ? Mangelnder Konsum an der Hotelbar ? Klingt doch irgendwie lächerlich...

              @Kourion: da gibt es ein 4-Sterne-Hotel im Burgenland. Da sagte mir persönlich die Chefin auf meinen Wunsch, eine Person in einem Doppelzimmer allein zu lassen, und ich zahle für die fiktive nicht anreisende zweite Person die Halbpension (Übernachtung  + Frühstück + Abendessen) freiwillig. Nein, sagte die Lady, sie verlöre damit Geld.

              Jetzt aber, das sind Senioren, was, wenn die fiktive zweite Person nur Mineralwasser tränke?

              "Das wäre auch ein Umsatz, der mir so aber entginge"!

              Punkt.
              Ende.
              Fremdenverkehr in Österreich.
              Nichts ist unmöglich!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @mosaik
                "Das wäre auch ein Umsatz, der mir so aber entginge!"
                Entgangener Umsatz trotz des "eingesparten Frühstücks / Abendessens" ?
                 
                Das bedeutet ja, dass der Gewinn aus einer oder zwei bei Tisch verkauften Flaschen Mineralwasser über den fürs Hotel anfallenden Kosten für Frühstück und Abendessen liegt.
                Wow ! 😱   Da muss ich doch an die 4 € pro Gast / Tagesverpflegungskosten AI denken. Hier gelesen - ich meine, es wäre um die Türkei gegangen.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • KajomK Offline
                  KajomK Offline
                  Kajom
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mosaik
                   
                  Fakt ist doch, dass das DZ mit HP bezahlt ist (Reisepreis x 2 Pers.). Wenn ein Reisender ausfällt und der Reisepreis für die Belegung des DZ mit 1 Person berechnet würde, ist dieses auf jeden Fall günstiger (Reisepreis x 1 Pers. zzgl. Preis für Einzelbelegung). Im speziellen Fall liegt die Differenz über 100 €.
                   
                  Desweitern spart das "Hotel" die Nutzung der HP durch den nichtangereisten Gast, was doch den evtl. entgangenen Umsatz wett machen sollte.
                  Wenn man dies gegenüberrechnet, sehe ich keinen Nachteil für das Hotel.
                   
                  Was soll schon geschehen, wenn ich auf evtl. Forderungen für die Einzelbelegung nicht eingehe. Man wird uns doch unterbringen müssen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Tja, ich frage mich nun, warum du das forum überhaupt bemüht hast. Eine Antwort darauf, was das Reisebüro zur Begründung der Forderung des Hoteliers meint, wäre aber wirklich nett.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Kajom
                      Ich hätte diese Änderung nicht einmal angemeldet.
                      Wenn jemand kurz vor Schluss ausfällt und die Rechnung ist bezahlt... Was soll's ?
                       
                      Aber wahrscheinlich muss man manchmal um "hunderfuffzig Ecken" gucken, um den Sinn einer Sache zu verstehen - siehe Beispiel aus Österreich von mosaik.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sunshine997S Offline
                        Sunshine997S Offline
                        Sunshine997
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich habe noch nirgendwo Hotelpreise gesehen, wo das EZ teurer war als das DZ. Normalerweise ist das EZ das günstigste, dann folgt DZ zur Alleinbenutzung und DZ ist von diesen drei Varianten das teuerste. Maximal kosten alle 3 Varianten das Gleiche, aber dass einer allein mehr zahlen müsste als zwei zusammen, kommt in der Praxis nie vor.
                         
                        ABER: Die Hirnwindungen der österreichischen Wirtin sind gar nicht so seltsam ... es wird nur nicht darüber gesprochen ... aus meiner Praxis bei Reiseveranstaltern weiss ich, dass manche Hotels die Anzahl der Doppelzimmer, die zur Alleinbelegung verkauft werden, BEGRENZEN ... einfach weil sie bei zwei Personen mehr Zusatzumsatz machen oder sich erhoffen ... ist ja auch ihr gutes Recht ...
                         
                        Wenn aber statt zwei gebuchter Personen nur eine anreist, habe ich es auch in solchen Hotels noch nie erlebt, dass es Probleme gibt ...diese Kröte muss der Hotelier halt schlucken ...

                        Ich hätte da vorher gar nicht gefragt. Wenn das Zimmer bezahlt ist, kann vor Ort kein Problem auftauchen ... es sei  denn, ein übereifriges Reisebüro macht vorher eines daraus ...

                        "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          DZ zur Alleinbenutzung(und in bestimmten Zimmerkategorien) gibt's nur begrenzt und der Zimmerpreis liegt bei Einzelbelegung niedriger als bei einer Doppelbelegung. Kann man sich im Preisteil eines jeden Kataloges anschauen / ausrechnen.
                           
                          "Wenn aber statt zwei gebuchter Personen nur eine anreist, habe ich es auch in solchen Hotels noch nie erlebt, dass es Probleme gibt ...diese Kröte muss der Hotelier halt schlucken ... "

                          Und das sollte ihm auch nicht allzu schwer fallen, denn er hat ja bereits den höchsten Preis für das Zimmer kassiert.
                          Zum übereifrigen RB fällt mir nichts Positives ein. :?

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sunshine997 wrote:
                            Ich habe noch nirgendwo Hotelpreise gesehen, wo das EZ teurer war als das DZ. Normalerweise ist das EZ das günstigste, dann folgt DZ zur Alleinbenutzung und DZ ist von diesen drei Varianten das teuerste.

                            Pro Person wohl nicht...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • AntoniaWA Offline
                              AntoniaWA Offline
                              AntoniaW
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ganz fehlinformiert scheint mir das Reisebüro nicht zu sein, aber etwas durcheinander. Die Erhöhung des Reisepreises ist ja nur bei einem zuvor gebuchten Doppelzimmer und dem Teilstorno eines Mitreisenden gegeben, nicht aber bei Vollzahlung des Doppelzimmers.
                               
                              Ich bin zwar mit dem Thema Hotelmanagement nicht 100% vertraut, aber wenn der Gewinn sich nur durch Zusatzleistungen statt Übernachtung und ggf. Verpflegung ergibt, wundert mich das schon sehr. In der Konsequenz müssten Hotels dann ja für möglichst viele Gäste pro Zimmer (Familienzimmer, Schlaafsäle) vor- und sich mit Services wie Spa, Eintrittskarten, Ausflüge und Mietwagen über Wasser halten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LuganskL Offline
                                LuganskL Offline
                                Lugansk
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo sunshine 997!
                                 
                                Du hast leider nicht recht.
                                 
                                Besonders in Luxushotels z.B. in Asien ist es leider teilweise üblich das ein Einzelreisender für ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung mit Frühstück genauso viel bezahlt wie zwei Personen im Doppelzimmer.
                                Das obwohl ja nur eine Person frühstückt und nur einmal Handtücher und Bettwäsche gebraucht werden.
                                Zum Beispiel sind mir in Bangkok und in Singapur auch Hotels bekannt, wo der Einzelreisende sogar etwas mehr bezahlt wie zwei Personen im Doppelzimmer. 😞

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KajomK Offline
                                  KajomK Offline
                                  Kajom
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Danke für die Antworten,
                                  dann wollen wir mal den Urlaub antreten und schauen, was auf uns zukommt. Wahrscheinlich mache ich mir viel zu viel Gedanken 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carola kC Offline
                                    carola kC Offline
                                    carola k
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ja, Du machst Dir zu viel Gedanken. Wenn acht Paare anreisen und einer fehlt, merkt dies kein Mensch, außerdem sind ja die Zimmmer bezahlt und vielleicht kommt bei dem einzelnen ja die Tage noch jemand dazu?! Viel Spaß und Gas geben statt Gedanken machen.
                                    Carola

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Sunshine997S Offline
                                      Sunshine997S Offline
                                      Sunshine997
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !

                                      ======

                                      @ Lugansk

                                      Dass ein Einzelreisender mit Frühstück manchmal GENAUSO VIEL bezahlt wie zwei Personen im Doppelzimmer, die also 2 x frühstücken, habe ich nie angezweifelt. Ist mir ja auch persönlich schon begegnet, und nicht nur in Asien. Es geht sogar noch schlimmer, nämlich bei Kreuzfahrten: manche Reedereien verlangen bei Einzelbelegung einer Zweibettkabine 100 % Aufschlag auf den Zweibett-Pro-Person-Preis. Dabei sparen sie die Vollpension für die zweite Person und die Hafengebühren.

                                      Aber dass ein Hotel für ein Einzelzimmer (oder ein DZ zur Alleinbelegung) MEHR verlangt als für das Zimmer, wenn es mit zwei Personen belegt wird, das kenne ich selbst noch nicht und konnte ich mir bisher auch nicht vorstellen. Du schreibst, Dir ist das in Singapur und Bangkok aufgefallen. In welchen Hotels denn? Würde mich wirklich interessieren ...

                                      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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