Reisepreisminderung bei großflächigen Bauarbeiten vor dem Hotel
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Hi, hoffe mir kann jemand weiter helfen, waren vor einer Woche in der Türkei und um unser Hotel herum wurde in einer großen Aktion eine Woche lang alles abgerissen, also viel Lärm, Dreck und eine unansehnliche Gegend- mit wieviel Prozent Reisepreisermäßigung kann man denn da max. rechnen? Es gab vorher kein Hinweis des Veranstalters, im Gegenteil- er druckte im Reisebüro noch Bilder der alten intakten Promenade aus, die es so gar nicht mehr gibt. Die Bilder dazu findet Ihr bei meiner Hotelbewertung.
Vielen Dank schonmal
Ben
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Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt !
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wenn ich keine Suchmaschine besäße, wäre ich nicht hier
und ich erwarte die Umgangsformen, die ich anderen gegenüber an den Tag lege auch mir gegenüber
und die Frankfurter Tabelle ist mir , jetzt kommts- dank Suchmaschine auch bekannt- da ist von Lärm und nicht von Dreck und großflächiger Zerstörung die Rede- also ist das sicher ein Sonderfall
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Gem. unserer Forenregeln wurde ein Teil des Postings entfernt !
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In deinem Falle würde ich zwingend einen Anwalt konsultieren, es sei denn, deine Reise war so eine Woche für 279€ AI im "5*" Hotel. Dann lohnt der Aufwand natürlich nicht.
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Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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eine Woche war es , aber über der doppelte Preis pro Person- waren ja Ferien
Du meinst freiwillig rücken die nix raus?
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Der Link von soosi war völlig zutreffend, einzig die Belästigung durch Lärm und eine dafür mögliche Entschädigung ist für Dich relevant.
Die nachfolgenden 3 Beiträge gehen wirklich so völlig am Thema vorbei und das Zitieren eines direkt vorstehenden Beitrags ist überflüssig. -
@Berliner37
Darf man davon ausgehen, dass du die Belästigung vor Ort dem Reisleiter gemeldet, ein Beschwerdeprotokoll unterschreiben lassen und Abhilfe als nicht möglich bestätigt hast?
Dann steht dir eine Reisepreisminderung nach der Frankfurter Tabelle zu.
Ein "Sonderfall" ist das aber gewiss nicht, denn manche Hotelbaustellen sind deutlich "flächiger", als die monierten Arbeiten! -
als Fachfrau müsste gerade Dir bekannt sein, dass nie ein Reiseleiter vor Ort ein solches Protokoll unterschreiben würde, aber zum Glück haben wir ja ne Menge Zeugen, die sicher auch vor jedem Gericht anerkannt werden würden.
Echt? was gibt es denn noch großflächigeres, als einen ganzen Ort platt zu machen? also ich bin ja schon viel rumgekommen, aber in so einem Gebiet hat man mich noch nie abgesetzt
kam mir echt vor wie im Katastrophengebiet, jeder der die Bilder sieht ist schockiert, daher verstehe ich es nicht , dass es von sogenannten Fachleuten hier verharmlost wird.
im Übrigen kann man auch noch Ansprüche zusätzlich als Ausgleich für die vergeudeten Urlaubstage stellen, mal sehn was die Richter sagen, wenn Sie die Bilder sehen, ob Sie das auch so harmlos finden wie die Fachfrau?
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@Berliner37
Gemach ... bekanntlich ist mein Fachgebiet die Anschlagsseite der Badezimmertür!Ich missbillige aber auch ohne maiersches Wohlwollen bezüglich meiner Kompetenz deine expansive Panikmache, respektive die Darstellung, dass mit der Entfernung einiger Betongaragen und Bretterbuden "eine Ortschaft dem Erdboden gleich gemacht"worden wäre.
Über die erforderlichen Nachweise für eine erfolgreiche Mängelrüge finden sich hier im Forum reichlich Informationen, und falls sie nicht ausreichen, hilft sicher eine einschlägige Suchplattform. Ergo habe ich wenig bis gar keine Motivation, diesbezüglich wiederholt ins Detail zu gehen.
Du versuchst offenbar, deine "offene Rechnung bezüglich der Zufriedenheit" höchst populistisch zu begleichen? Auch dazu werde ich entschieden nicht beitragen.
Frohes Klagen!
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hier geht es nicht um offene Rechnungen- es wurde eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde- hätte ich in ein Katastrophengebiet reisen wollen, hätte ich ein anderes Reiseziel gebucht. Außerdem möchte ich andere warnen, dass es Ihnen nicht ähnlich geht.
Wieso verharmlost Du wiederholt den Abriss mit einigen "Bretterbuden und Betongaragen" ?
das sieht man doch auf den Videos und den Bildern, dass sich es schon an der Höhe und Größe der Schuttberge um massive Gebäude handelte- Garen oder Bretterbuden hätte man mit ein oder 2 Baggern in drei Tagen abgerissen- und nicht wie in diesem Fall mit einem dutzend Baggern und 10 LKW's 3 Wochen lang.Hab ja an dem Wort "Reiseexpertin" so allmählig meine Zweifel
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Jetzt bremse Dich mal ein, für Abrissarbeiten ausserhalb des Hotels und damit verbunden nicht mehr vorhandene Buden kannst Du weder das Hotel noch den Veranstalter verantwortlich machen, abgesehen von dem Lärm wenn er denn protokolliert ist.
Ich schliesse mich dem 'Frohen Klagen' an.Edit:
Und spare Dir Sprüche wie Katastrophengebiete wenn Du keine Ahnung hast was das tatsächlich ist! -
Berliner37 wrote:
...dass nie ein Reiseleiter vor Ort ein solches Protokoll unterschreiben würde, aber zum Glück haben wir ja ne Menge Zeugen, die sicher auch vor jedem Gericht anerkannt werden würden...Ist sicher jedem bekannt, dennoch bedeutet eine vom Reiseleiter protokollierte Beschwerde eine Kenntnisnahme des Sachverhalts.
Die Zeugen kannste in die Tonne treten, kein Richter lädt in der ersten Instanz wegen einer Schadenersatzklage Zeugen vor. -
scheinst ja mit schmeling auf einer wellenlänge zu sein, alles kleinreden und verharmlosen- welches Wort wär dir denn lieber? ich muss nicht in einem Katastrophengebiet gewesen sein um zu wissen wie es dort aussieht- ich vergleiche nur die Bilder vor Ort mit denen aus anderen Regionen in den Medien. Komisch vor Ort waren rings um uns herum entrüstete Urlauber, die Ihre Kameras heraus holten und alles auch fassungslos dokumentierten, und du und schmeling ihr tut so als wär das die normalste Urlaubsgegend der Welt und euer Meinung nach sollte man sich das alles gefallen lassen oder wie?
Wer sagt, dass das Hotel nix dafür kann? Soviel wie ich weiß stecken die Hotels hinter dem Abriss, da neue Casinos und Diskotheken gebaut werden sollen.
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Berliner37 wrote:
... ich muss nicht in einem Katastrophengebiet gewesen sein um zu wissen wie es dort aussieht- ich vergleiche nur die Bilder vor Ort mit denen aus anderen Regionen in den Medien...Nein musst Du nicht, aber halte einfach mal die Klappe wenn Du Deine Vergleichs-Eindrücke nur aus Medien beziehst!
Dein Vortrag von "entrüsteten Miturlaubern" werden von einem Richter sicherlich ganz besonders gewichtig bewertet.Wer sagt das die Hotels 'dahinterstecken'? Dein 'soviel ich weiss'? Du machst Dich lächerlich!
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@Berliner37
Dies ist ein Forum zum Reiserecht und nicht die Gemeideratssitzung in Manavgat.
Es ist vollkommen irrelevant, wie umfangreich die entfernte Betonwüste war, es interessiert einzig und allein, ob du am Tage und evtl. auch in der Nacht eine Lärmbelästigung hinnehmen musstest, darüber Beschwerde geführt hast (und zwar beim Reiseleiter und nicht bei Suhrbiers aus Unna, die zufällig auch im Hotel waren), deine Wahrnehmungen von der Reiseleitung oder dem Hotelier bestätigt sind ...
Sodann darfst du eine Erstattung gemäß der bereits verlinkten Frankfurter Tabelle erwarten. Das alles ist aber Lichtjahre entfernt von "50-60% des Reisepreises" oder gar einem Schadenersatz für "vergeudete Urlaubstage".
So ist die Sachlage im Bezug auf deine Reklamation und daran ändern auch deine ganzen Spekulationen nichts. -
vonschmeling wrote:
..., es interessiert einzig und allein, ob du am Tage und evtl. auch in der Nacht eine Lärmbelästigung hinnehmen musstest, darüber Beschwerde geführt hast (und zwar beim Reiseleiter und nicht bei Suhrbiers aus Unna, die zufällig auch im Hotel waren), deine Wahrnehmungen von der Reiseleitung oder dem Hotelier bestätigt sind ...§ 651 d Abs. 2 BGB:
"Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen."
Solltest du der Meinung sein, das sei irrelevant, weil der Richter ganz genau weiß, dass der RV diesen Mangel nicht hätte abstellen können (immer wieder spannend zu lesen, wer sich anmaßt die Gedanken anderen zu kennen , meist solche Leute, bei denen Gehirn Mangelware ist) lass dir sagen, dass es darauf nicht ankommt. Durch die Mängelanzeige vor Ort dokumentierst du, dass es im Urlaub ein Mangel ist und du nicht erst vom heimischen Stammtisch oder Tante Emmas Kafferunde auf die Idee gebracht wurdest, jetzt die Anzahlung für den nächsten Urlaub rauzuholen. -
@Berliner37
Inzwischen sollte selbst dir aufgegangen sein, dass die Diskussion hier nicht von "Wellenlängen" handelt, sondern von deiner persönlichen Vorstellung von "Recht", die dokumentiert erheblich von der Ist-Situation - auch Gesetzeslage genannt! - abweicht.Es bleibt dir unbenommen, weiterhin über "verloren gegangenes Flair" und deine angeblich so aussagekräftige Dokumentation der Zustände vor Ort zu fabulieren, defacto wirst du aber keinen einigermaßen soliden Anwalt finden, der deine wahrlich lausig vorbereitete Causa vertritt.
Wenn du Prozente so gerne hast: Die Chancen, dass du mit der Nummer eine komplette Bauchlandung hinlegst, betragen exakt 100%!
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eure Beiträge zeigen eindeutig , dass Ihr nicht auf Seiten der Reisenden, sondern euch den Veranstaltern verschrieben habt. Es gibt nicht einen nützlichen Tipp von euch, Ihr verbreitet nur Pessimismus, nach dem Motte man sollte das Klagen von vornherein sein lassen und kleinbei geben- wenn das auch euer Lebensmotto ist na dann Prostmahlzeit.
und nochmal :Reisemangel wurde unter Zeugen am ersten Reisetag bei der Reiseleitung angezeigt, die sich jedoch weigerte etwas zu unterschreiben und aufgrund des Osteraufkommens auch kein Ausweichquatier anbieten konnte.
Diese gängige Praxis der Reiseleitungen dürfte sich auch inzwischen bis zu den Gerichten rumgesprochen haben. Wie sollte man denn eurer Meinung eine Reiseleiterin zu einer Unterschrift bringen? Die Tipps nehme ich gern an, aber die werden von euch "Reiseexperten" sowieso nicht kommen.
Und macht euch über die Qualität meines Anwaltes keine Sorgen, der wird das schon packen.
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Du willst es nicht begreifen??

Ein solcher Sachverhalt hat keine "Parteilichkeiten", sondern eine glasklare gesetzliche Vorgabe. Sie wurde mehrfach für dich zitiert.
DAS IST HILFREICH, denn der Tipp lautet: Wenn du Kohle willst, tu was zu tun ist. Der zweite überaus hilfreiche Tipp ist: Du hast nicht getan, was getan werden musste, also wirf nicht noch mehr Geld raus.Das sind Fakten und keine "pro oder kontra Verbraucher" Positionen, Himmel nochmal!

Was sich "herumgesprochen hat" und das gar bis zu den Gerichten, ist eine weitere bizarre Spekulation, die dich keinen mm voranbringen wird.
Fakt. -
Berliner37 wrote:
und nochmal :Reisemangel wurde unter Zeugen am ersten Reisetag bei der Reiseleitung angezeigt, die sich jedoch weigerte etwas zu unterschreiben und aufgrund des Osteraufkommens auch kein Ausweichquatier anbieten konnte.So, stand das aber nirgendwo! Was allerdings nichts daran ändert, dass deine Forderungen maßlos überzogen sind.
Immer wieder die gleiche Leier: Anstatt einen Sachverhalt konkret und knapp zu schildern, werden blumige Berichte über Tante Eulalia und Konsorten geschrieben. Dazu muß man sich von diesen Typen noch Vorwürfe anhören, man würde nicht in ihre Stammtischplattitüden einfallen. Und da soll man noch Lust haben, Hinweise zu geben? Nein Danke!
@vS
Natürlich finden sich genug RA, die solche Sachen vertreten. Warum auch nicht? Rät man ab, wird sicher unterstellt, man stünde auf einer geheimen Unterstützungsliste der Reiseveranstalter.