Buchungsbestätigung als Einzeiler und mit falschem Datum
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Ich denke, alle sind sich im Klaren darüber: wer die letzte artikulierte Willensbekundigung als involvierte Partei bekommen hat ist dafür verantwortlich, Missverständnisse sofort aufzuklären und Widerspruch anzumelden, wenn er nicht einverstanden ist. Das Zimmer ist zu bezahlen, das Frühstück jedoch nicht.
Gruss Gabriela
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Offensichtlich interessiert sich hier tatsächlich niemand mehr für das Gesetz. Ich frage mich nur, wozu es eines gibt?
Und was g_m hier schreibt, ist gelinde gesagt, falsch und zwar so falsch, dass es falscher nicht mehr geht.
Wieso sind sich alle darüber im Klaren, dass Missverständnisse aufzuklären sind? Wo ist denn das bitte schön verankert.
Nimm es bitte nicht persönlich, aber soviel Unsinn hätte ich von dir nicht erwartet.
Natürlich ist das Zimmer nichtzu bezahlen, es gibt ja keinen Vertrag.
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Um dem Herrn Gscheit mal eine Zusatzaufgabe zu geben: die TE ist Österreicherin; wäre zu hinterfragen, wo das Hotel steht, von wo aus sie es gebucht hat - ergo, welches nationale Recht anzuwenden ist

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Auch das noch, ein Ösi. Da kann man narürlich nicht erwarten, dass dies bei der Fragestellung erwähnt wird.
Nur eines noch, damit ihr nicht ganz dumm sterben müßt und gültig für deutsches Vertragsrecht aus dem Ansbacher Studienkommentar zum Zivilrecht:
"Eine Annahme mit Änderung gilt als Ablehnung mit einem neuen Antrag. Die Wirkung tritt ein, ohne daß dies dem Erklärenden bewußt sein muß."
Und zur Weiterbildung der bereits erwähnte Trainer Zivilrecht, hier zum Thema Zustandekommen des Vertrags.
Vielleicht ist es aber auch zuviel verlangt zu erwarten, dass sich jemand mit dem Thema beschäftigt, wenn es doch viel einfacher ist, dumme Sprüche zu klopfen. Dazu braucht es ja nicht viel.
So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug.

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elisabeth5974:
Ich habe direkt beim Hotel per Mail, also nicht über das Kontaktformular, angefragt.MMhhh, elisabeth schreibt, dass sie direkt beim Hotel angefragt hat, also so nach dem Motto: Hallo, ich würde gern bei Ihnen von dann bis dann übernachten, ist denn noch was frei? (War das denn so @elisabeth oder wie war das, vielleicht kannst du das nochmal schildern) Wenn die Anfrage derart gestaltet war, liegt ja hier noch gar keine Willenserklärung von elisabeth vor, die vom Hotel angenommen werden konnte. Dann handelt es sich ja tatsächlich lediglich um eine unverbindliche Anfrage, die in der Form ja tausendfach jeden Tag an jedes Hotel gestellt werden kann ohne rechtsverbindliche Wirkung. Daraufhin legt das Hotel ein Angebot vor (1. Willenserklärung, keine Buchungsbestätigung - auch wenn so genannt), ob richtig oder falsch, was von elisabeth erstmal angenommen werden muss, was ja bis zuletzt nicht geschah, da man sich über die Zeit des Aufenthaltes nicht wirklich einigen konnte. Das wäre also auch noch eine rechtliche Variante, die aber eben nur greift, wenn elisabeth wirklich nur eine Anfrage per Mail gestellt hat und wenn in Österreich das Vertragsrecht derart gelagert ist wie in Deutschland, aber das weiß ich nun nicht.
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chepri wrote:
So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug.
OT: Hab doch jetzt glatt ein bisschen länger gebraucht beim Verfassen meiner Ausführungen und als ich endlich meinen Beitrag fertig habe, lese ich das hier. Ich hoffe, du meinst nicht mich
, ich hab mich doch wahrlich bemüht
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@katjaworld
Auch wenn ich das anders sehe, aber mal unterstellt, deine Ansicht ist zutreffend (du gehörst ja auch nicht zu den Ahnungslosen
), ist das Ergebnis das gleiche: Kein Vertrag, keine Pflicht irgendwas zu zahlen.Aber wer weiss schon, was die Österreicher oder andere Experten auf Lager haben. Vielleicht hätte ja die TO sofort Kontakt aufnehmen müssen und nmitteilen. "Stopp, ich will ja in Wirklichkeit nicht zu euch"

So, und jetzt zu den Cocktails von molly mommsen
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@katjaworld: wo hast du denn das mit der "nur Anfrage" gelesen? Die TE nämlich wollte laut Eröffnungsthread ganz klar "...nur schnell ein Doppelzimmer für eine Nacht buchen...".
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@katja
Die TO schreibt neben dem von dir erwähntem zwar auchelisabeth5974 wrote:
das erste angebot bekam ich für den 12. auf den 13., das zweite vom 14. auf den 15. und die rechnung war dann richtig.ich glaube aber, sie ist sich nicht so recht bewusst, was das bedeutet
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@traveller, das habe ich von Seite 2 zitiert.
@chepri, natürlich weiß Elisabeth nicht, welche rechtlichen Konsequenzen jeweils ihre Mails und die des Hotels haben. Ich weiß....
Deshalb fragt sie ja hier nach und deshalb benutzt sie auch Begriffe wie Buchung und Anfrage ohne zu wissen, war es nun eine verbindliche Willenserklärung oder eben nur eine Anfrage. Aber wir wissen es auch nicht ohne die genaue Homepage des Hotels und den E-Mailverkehr. Hab jetzt nochmal spaßenshalber im Web die Begriffe Anfrage und Buchung eingegeben. Es erscheinen zig Seiten von Hotels, in denen ich sowohl eine unverbindliche Anfrage als auch eine verbindliche Willenserklärung abgeben kann. Und das ganze manchmal sogar im selben Formular, wobei ich dann aber wählen kann, ob ich das Feld "Anfrage" oder das Feld "Buchung" anklicke. Dort entscheidet also ein einziger Klick, ob mit der Antwort des Hotels schon ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Dessen sollte man sich bewusst sein. Aber mal davon abgesehen, gebe ich dir chepri natürlich Recht, egal wie wir es drehen und wenden (Elisabeth ihre richtigen Angaben hier mal vorausgesetzt), es ist kein Vertrag zustande gekommen (nach deutschem Recht). Denn entweder handelt es sich lediglich um Anfrage und Antrag (Annahme von Elisabeth fehlt) oder um Antrag und Annahme zu anderen Bedingungen, was von Seiten des Hotels einen neuen Antrag darstellt, der von Elisabeth erstmal angenommen werden muss. -
Liebe/r "chepri",
es ist sehr lobenswert, wenn du auf Gesetze und deren Einhaltungspflicht verweist. Letzteres ist eine so banale Selbstverständlichkeit, dass es nicht eigens erwähnt werden müsste? Immerhin kommst auch du zu dem selben Schluss wie ich (drückst es allerdings eloquenter und vor allem sehr viel ausführlicher aus) dass im vorliegenden Fall schlicht kein Vertrag zustande gekommen ist und somit auch keine Zahlungsverpflichtung besteht.
Wegen des anzuwendenden Rechts - es waren ja drollige Dinge zu lesen. Egal ob der Gast nun aus Österreich, Shanghai oder Timbuktu kommt, es ist das Recht des Landes anzuwenden, in dem sich die Herberge befindet. Ob das hier irgendwo genannt wurde, wo das nun ist, hab ich auf die Schnelle jetzt nicht gefunden. -
chepri wrote:
Auch das noch, ein Ösi. Da kann man narürlich nicht erwarten, dass dies bei der Fragestellung erwähnt wird.na, was hat denn meine frage damit zu tun, dass ich österreicherin bin? wie du wahrscheinlich gesehen hast ist dies meine erste frage in diesem forum und ich hatte tatsächlich keine ahnung, dass der ganze deutschsprachige raum sich daran beteiligt. bei mir ist die .at adresse eingeblendet.
aber um auf die eigentliche frage von mir zurückzukommen - weiß jemand von euch, ob es eine gesetzliche grundlage gibt, wie eine buchungsbestätigung auszusehen hat bzw. wo ich links dazu finde? es ist bei uns in österreich wie auch bei euch in deutschland doch alles durch gesetze geregelt, oder?
wenn nicht werde ich eben versuchen mich mit dem hotel zu einigen - hilft eh nix... -
katjaworld wrote:
MMhhh, elisabeth schreibt, dass sie direkt beim Hotel angefragt hat, also so nach dem Motto: Hallo, ich würde gern bei Ihnen von dann bis dann übernachten, ist denn noch was frei? (War das denn so @elisabeth oder wie war das, vielleicht kannst du das nochmal schildern)stimmt, zuerst habe ich angefragt - ein kleines aber wie´s auf den bildern ausgesehen hat feines hotel in österreich wie mir schien. danach kam eine mail: sie finden "das angebot im anhang" stand in der mail - leider war da kein anhang. also noch mal geschrieben und es kam ein angebot mit dem falschen datum. ich hab´s korrigiert und gefragt, ob sich der preis dadurch ändert. also wieder ein angebot bekommen mit wieder dem falschen datum. da war i schon gefrustet hab aber gemeint das kann schon mal passieren. hab denen eine mail geschickt, dass ich das zimmer buchen würde, wenn der preis auch für "mein" datum gilt. und dann kam eben dieser in meinem ersten beitrag erwähnte ominöse einzeiler... und da war´s für mich dann vorbei, kein interesse mehr in so einem chaotischen hotel, wo der gast augenscheinlich nicht ernstgenommen wird, zu übernachten.
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elisabeth5974 wrote:
na, was hat denn meine frage damit zu tun, dass ich österreicherin bin?Ganz einfach, mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus. Vieles ist identisch mit dem BGB, manches aber eben nicht.
Also vergiss einfach alles, was hier von mir geschrieben wurde, weil dies nur für den Fall einer Anwendbarkeit des BGB Gültigkeit hat. -
falsch, falscher am falschesten. Na, da würde ich nicht so sicher sein. Es ist dir sicher nicht fremd, das es öfters Probleme gegeben hat, weil eine Seite nicht gewusst ( oder erkannt ) hat, das es einen -wenn auch verklausulierten- Vertragsabschluss gegeben hat. Wenn du den letzten Beitrag des TO gelesen hast ( hast du ja sicher ) lässt sich nicht ausschliessen, das tatsächlich eine Buchung getätigt wurde. Da auf den Vorbehalt ( die Preisnachfrage ) nicht reagiert wurde könnte man das als stillschweigendes Einverständnis des Hotels im Sinne der Bucherin anssehen, bleibt nur der Irrtum des Datums. Ich würde hier keine Prognose wagen, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgeht.
Gruss Gabriela
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Und schon wieder falsch! Die TO hat mit einem anderem Datum auf das Angebot des Hotels geantwortet, es also verändert und ein neues Angebot erstellt, das wieder nicht angenommen, sondern modifiziert wurde. Es sind niemals zwei übereinstimmende WE getätigt worden und stillschweigendes Übereinkommen gibt es im Privatrecht nicht, sondern höchstens unter Vollkaufleuten.
Natürlich das gilt nur für deutschen Rechsstand. -
@gabriela: gib bitte auf; seinem Blutdruck zuliebe
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gabriela_maier wrote:
Da auf den Vorbehalt ( die Preisnachfrage ) nicht reagiert wurde könnte man das als stillschweigendes Einverständnis des Hotels im Sinne der Bucherin anssehen...Das ist nach deutschem Recht ausgeschlossen, wie von chepri schon erklärt.
gabriela_maier wrote:
bleibt nur der Irrtum des Datums. Ich würde hier keine Prognose wagen, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgeht.Ich schon liebe Gabriela, denn der "nur" Irrtum über das Datum ist so gravierend, dass es wieder nicht zu 2 übereinstimmenden Willenserklärungen gekommen ist, so dass hier wieder nur ein neues Angebot vom Hotel vorliegt, dass von Elisabeth erstmal angenommen werden muss. Stillschweigen allein reicht hier nicht. Es ist auch unbedeutend, dass in der vermeintlichen Buchungsbestätigung über 2 Nächte zu einem Teil Elisabeths Wunsch entsprochen wurde nach einerÜbernachtung in dem Hotel, da ja bei Annahme des Antrages des Hotels durch Elisabeth auch 2 Übernachtungen hätten bezahlt werden müssen. Somit entsprach die Buchungsbestätigung nicht ansatzweise dem Antrag von Elisabeth und somit ist definitiv kein Vertrag zustande gekommen. Um es nochmal zu verdeutlichen, treibe ich es in einem Beispiel mal auf die Spitze: Ich gehe in ein Reisebüro und buche 2 Wochen Strand auf Kuba für 1500 €. Die Buchungsbestätigung vom RV lautet aber über 18 Wochen Weltreise für 18000 €. Auf mein Veto hin, dass ich eine derartige Reise doch nie gebucht habe, sagt der RV: Na ist doch nicht so sehr am Thema vorbei, Kuba ist doch auch mit drin!
Da würden wir doch auch nicht schlecht kucken und genau wissen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, oder? Endkonsequenz: Es ist, so wie Elisabeth das hier geschildert hat, definitiv kein Vertrag zustande gekommen, heißt also, es ist weder die Rechnung für das Hotel noch für das Frühstück zu bezahlen. (nach deutschem Recht)
