Gebuchtes Hotel war geschlossen
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Gabriela,
ich glaube, jetzt verrennst u Dich etwas!Wo steht denn im Eingangsbeitrag etwas von Nachbesserung...wie kommst Du darauf und wie soll die erfolgt sein?
Wenn Du "Post von einem RV" bekommst, dann klärt ihr nicht diesen (oder einen ähnlichen) Fall (kannst Du als Unbeteiligte, Nichtbetroffene auch gar nicht), sondern Du stehst dann Rede und Antwort, wie Du dazu kommst gewisse Behauptungen zu veröffentlichen!
Zum 3. Abschnitt Deines letzten Beitrages:
Ja, grundsätzlich hast Du selbstverständlich recht...wenn(!!!) der RV Bescheid wußte! Grundsätzlich hat Pepe vor Ort das Gegen-Angebot angenommen und damit eine Akzeptanz angezeigt. Betrachtet man diesen Punkt und sollte er vor Ort nicht weitere "Mängel" (z.B. Unterschiede zum ursprünglichen Angebot, oder augenscheinliche Mängel) angezeigt haben und bestätigt bekommen, wird es sehr schwierig für ihn.Ich mache mir z.B. gleich mal die Mühe zu recherchieren ob im ursprünglich gebuchten Hotel tatsächlich beheizte (oder beheizbare(!!!...das ist ein wichtiges Definitionsdetail und großer Unterschied) angeboten waren.
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gabriela_maier wrote:
ich nenne das arglistige Täuschung, und das ist ein kriminelles Delikt, oder nicht ??Nein, das ist es nicht, denn arglistige Täuschung gehört zum Zivil- und in Ausnahmefällen zum Verwaltungsrecht.
Strafrechtlich lautet der korrespondierende Begriff "Betrug".
Eine Täuschung liegt vor, wenn über Tatsachen falsche Erklärungen abgegeben werden, arglistig ist die Täuschung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte.
Nun kommt der § 123 BGB, in dem es heißt:
"Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung....bestimmt worden ist kann die Erklärung anfechten."
Wir haben aber überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei Abgabe der Willenserklärung des TO der Veranstalter wußte, dass bei Reiseantritt das Hotel geschlossen sei.
Nun erklär mir bitte, wo die arglistige Täuschung erfolgt sein soll. Die falsche Auskunft ist es jedenfalls nicht, da sie ja nicht die Abgabe einer WE zum Ziel hatte.Feststellen möchte ich aber dennoch, dass ich für die Praxis der Reiseveranstalter, Kunden bewußt oder leichtfertig irgendwo hin zu schicken, absolut kein Verständnis habe.
P.S: Sollte sich jemand dafür interessieren, Betrug wird in § 263 StGB definiert, aber auch dafür gibt der Sachverhalt natürlich nichts her.
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gabriela_maier wrote:
... Was bisher noch nicht juristisch eruiert worden ist: ist die Kenntnis eines nicht zur Verfügung stehenden Hotels, und trotzdem die Annahme einer Buchung dafür ein strafrechtlicher Bestandteil oder nicht ?Wie kommst Du darauf, dass dem RV vor Buchung schon bekannt war, dass das Hotel zum Zeitpunkt des Aufenthaltes des To`s geschlossen sei?!
Der TO hat lediglich erklärt, vor Abflug (wissen noch nicht mal,ob Tage oder Wochen) wegen der Öffnung angefragt zu haben!
pepe34 wrote:
Noch vor demAbflug hat unser Reisebüro beim Veranstalter ( 1-2 Fly) nachgefragt,
ob das Hotel geöffnet hat.Du warst doch selbst zu der Zeit unten und weisst aus den ganzen Threads, wie es bei den RV da vor sich ging. Vielleicht hatte da ein Mitarbeiter des RV ne veraltete Liste, auf der das Albatros Beach noch als geöffnet geführt wurde?! Lass den TO die Anfrage mal ne Woche vor Abflug gestellt haben, dann war das Hotel zu dem Zeitpunkt gerade mal 3-4 Tage geschlossen...
pepe34 wrote:
Wir haben vom 01.03 - 18.03 das beach Albatros Resort in Hurghada gebucht.
........ Auf Nachfrage im Resort sagte man mir das dieses Hotel schon seit dem 18.02 geschlossen ist und auch ertst wieder im April öffnet.Hier von Vorsatz zu sprechen, finde ich schon gewagt...
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Die Gabi hätte es nur anders formulieren sollen
Vielleicht so oder ähnlich 
" Nach meinem Dafürhalten und durchaus subjektiv empfunden, wäre estheoretisch möglich, dass ein schuldhaftes, ja vielleicht sogar vorsätzliches Verhalten des RV vorliegen könnte. Ob dies dann als Vergehen zu behandeln wäre, bliebe einer Prüfung vorbehalten". Dann fielen ihre Worte unter freie Meinungsäusserung
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@papaya
Na ja, sanook schreibt ja:
"Selbstverständlich hat sich der Veranstalter darum zu kümmern und sollte seine bekannten Pappenheimer auch aussieben (machen leider viele nicht),.."
Und wenn dem nun tatsächlich so ist / war
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Tja, das ist nicht kriminell, aber wie nennt man das noch, wenn jemand seinen Job nicht vernünftig macht ?
Aber ich fände es wirklich gut, wenn der TO sich noch einmal melden würde. Denn dies hier interessiert mich wirklich:Kourion
Neben den hier genannten Punkten a bis c würde mich der Reisepreis interessieren.
Denn hier wissen wir nur: 165 € von X sind ??? % ? Und die %-Zahl würde ich schon gern ausrechnen. -
Für diese Reise haben wir 2300€ bezahlt. die 165€ machen also ca. 7% aus.
Bereits vor Ort habe ich mich schriftlich über diese Machenschaften beim RV beschwert.
Selbst während unseres Aufenthaltes war dieses Hotel immer noch buchbar.
Andere verärgerte Urlauber haben vor Ort das Reisebüro kontaktiert. Die haben wiederum den RV angerufen, der dann immer noch behauptet hat, das Hotel sei offen.Zu den beheizten Pools hat sich unser Reiseleiter übrigens so geäußert:
" Die Pools im Jungle Aqua Park seien beheizt und wir hätten die Möglichkeit täglich mit dem Shuttlebus dort hinzufahren"
Danach hat meine Frau mich von dort weggezogen, ich war wirklich auf 180.Zu dem geschlossenen Hotel schreibt der RV mir nun folgendes:
"Diese Änderung war erforderlich, da unser Vertragspartner uns zu spät über eine Fehldisposition informiert hat. Diese Situation war auch uns ungenehm. Wir meinen aber mit der Unterbringung im Hotel Albatros Palace eine gleichwertige und durchaus zumutbare Alternative angeboten zu haben.
Als Ausgleich erhalten sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Scheck in Höhe von 165€.Ich kenne mich wirklich mit Reiserecht gar nicht aus. Habe aber mit ca. 15% des Reisepreises gerechnet, da sie der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen sind.
Für weitere Hilfe, wie ich mich nun verhalten soll, wäre ich euch dankbar.
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Dein RV schreibt dir:
pepe34 wrote:
Wir meinen aber mit der Unterbringung im Hotel Albatros Palace eine gleichwertige und durchaus zumutbare Alternative angeboten zu haben.Und wie zwei User hier auf Seite 1 schreiben, hat das Alternativhotel einen Stern mehr verdient (oder hat einen mehr ?), ist besser, liegt nur 100 m vom ursprünglich Gebuchten entfernt, zum Kids-Club ca. 5 Minuten, usw.
In diesem Fall hast du m. E. keine so guten Karten, wenn du dich mit der Absicht trägst, eine höhere Summe als die angebotenen 165 € einzuklagen.
Denn du musst schon nachweisen können, dass das Hotel nicht deinen Wünschen entsprach, nicht deine Erwartungen erfüllte, usw.
Nicht deinen Erwartungen entsprach ja z. B. der nicht geheizte Kinderpool. Und hier schließe ich mich Holginho an: Wie war diesbezüglich die Katalogbeschreibung deines ursprünglich gebuchten Hotels ?
Und noch einmal: Mir missfällt es sehr, wenn RV die Urlauber vor Ort vor vollendete Tatsachen stellen. Ist es aber so, wie dein RV, wie andere User hier schreiben, so sollte man vllt. nicht zu sehr auf seine Rechte pochen.
Wie doc schon schreibt:doc3366 wrote:
möchte also nicht wissen, wie Du das Beach in der jetzigen Situation empfunden hättest. -
Ganz unabhängig vom konkreten Fall: Über alles kann man reden, nicht aber darüber, wenn ich wie ein Päckchen Kunsthonig von A nach B verschoben habe.
Als mir dies geschah, war endgültig Schluss mit Reisebüro und Reiseveranstalter, und seitdem gibt es keine Probleme mehr.
@pepe
Wenn du meinst, 7% sind zu wenig, dann schreib den RV an und teile ihnen mit, dass du noch .....€ möchtest. Ob du sie ohne Anwalt auch bekommst? Und ob dann das Gericht auch auf deine Forderung eingeht? Dieses Risiko wäre mir dann doch wieder zu hoch. Und g_m wird die Anwaltskosten auch nicht tragen, vermute ich.P.S. Dir hilft es nichts, aber vielleicht anderen; Immer gleich beim RV eine bestimmte Forderung aufstellen und nicht auf den guten Willen des Veranstalters hoffen.
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@chepri
Da ich noch nie in diese Lage gekommen bin, fällt es mir immer ein wenig schwer, anderen diesbezüglich zu raten.
Ich selbst wäre in diesem Fall stinksauer, reise aber überwiegend allein und schon gar nicht mehr mit Kindern wie der TO. Und mit Kindern besteht man nicht einfach mal so auf eine unverzügliche Rückreise und schlägt sich vllt. dann die Nacht auf dem Flughafen um die Ohren. Eher akzeptiert man das Unvermeidliche.
Aber wie du an pepe schreibst:
"... Ob du sie (höhere Forderungen)ohne Anwalt auch bekommst? Und ob dann das Gericht auch auf deine Forderung eingeht? Dieses Risiko wäre mir dann doch wieder zu hoch..."Denn in diesem speziellen Fall war das Hotel zumindest gleichwertig, wenn nicht besser und m. E. sind darum die Chancen für einen ev. Kläger nicht so gut.
Ich zitiere mal:
"Ersatzhotel muss vom Reisenden grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Es liegt ein Reisemangel vor, der zur Reisepreisminderung berechtigt. Ausnahmsweise wird eine Ersatzunterkunft zugelassen, wenn diese von Standard, Lage und Ausstattung dem gebuchten Objekt entspricht, in räumlicher Nähe zum gebuchten Quartier liegt und der Reiseveranstalter die Ersatzunterkunft nicht treuwidrig herbeigeführt hat (z.B. durch Überbuchung des Hotels)."Hier nachzulesen -
@Kourion
Tja damals hatte ich auch einen 16jährigen Sohnemann dabei, der sicher nicht einverstanden gewesen wäre, wenn Paps beschlossen hätte, auf einer unverzüglichen Heimreise zu bestehen. Aber wie gesagt. Einmal macht man das mit mir, aber sicher kein zweites Mal.Zum Fall: Was gleichwertig ist oder nicht, liegt ja im Auge des Betrachters (1* mehr muss ja für den Urlauber noch lange nicht bedeuten, dass es für ihn selbst ein besseres Haus ist). Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, nochmal nachzulesen, welche genauen "Unannehmlichkeiten" Pepe anführt und ob hier die Ausgleichszahlung hin kommt, und deshalb auch die Formulierung, "Wenn du meinst...." Natürlich sollte man dafür auch Gründe anführen können.
Aber geistert hier nicht auch immer wieder ein Satz durch das Forum "Im allgemeinen erkennen hier die Gerichte......" im Hinblicj auf die mangelnde Information? Und die Rede ist da aber von deutlich mehr als 7%.
Dennoch bin ich der Meinung, ein Versuch, der nichts kostet, kann nicht schaden (gute Gründe vorausgesetzt). Alles was mit Geldausgabe verbunden ist (Anwalt, Klage) ist riskant und muss gut überlegt sein. Dass dann auch wirklich stichhaltige Gründe vorliegen sollten, ist wohl selbstverständlich. -
Überflüssiges und kaputtes Zitat entfernt. Man erkennt nicht, wo das Zitat aufhört und die Antwort beginnt.
Ein @ und Username reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag dieser Seite antwortet..In meinem Schreiben an den RV habe ich geschrieben, dass mir lt. Frankfurter Tabelle alleine 15% des Reisepreises aufgrund der Informationspflichtverletzung zustehen. Desweiteren habe ich konkrete Mängel aufgelistet wie z.B Bungeálow gebucht DZ erhalten. Ich denke, dass ich die 165€ annehmen werde, besser als nichts.
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Laut BGH-Urteil entscheidet nicht der Reiseveranstalter über die Gleichwertigkeit eines Hotels sondern der Kunde (AZ: X ZR 118/03).
Da ich weder das eine noch das andere Hotel kenne, weiß ich allerdings nicht, ob das Urteil hier Anwendung finden kann.
Wurden denn vorort nach der Beschwerde weitere Hotels angeboten, die den Wünschen vielleicht eher entsprochen hätten? -
Also erstmal vorneweg, einfach vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden geht gar nicht, auch meine Meinung!
Ich war, wie gesagt, schon in beiden Hotels und kann nur sagen, das Palace ist Im Normalfall eine ganz andere Klasse und wenns zur Wahl steht, würden sich 110 von 100 fürs Palace entscheiden!
Denn, bis auf Essen und Getränke, kann man alle Vorzüge des Beach (eigentlich nur die Rutschen und der Meereszugang) mitbenutzen, hat aber dazu noch den höheren Standard des Palace!Jetzt habe ich mich aber mal versucht in Pepe zu versetzen, der ja, wenn ich das richtig mitbekommen habe, schon öfter im Beach war,sehr zufrieden und deshalb auch gezielt wieder hin wollte!
Es war halt nicht der Normalzustand und ich gehe mal davon aus, dass die Rutschen des Beach auch nicht in Betrieb waren und wenn dann noch der Kinderpool nicht beheizt ist, hat man zwei quengelnde Kinder an der Backe, denn unbeheizt sind die Pools für Kinder zum Spielen wirklich zu kalt! Dann sieht man halt alles noch ein wenig kritischer...
Der Strand vom Beach ist ja nunmal wirklich direkt ans Palace angrenzend und vom Kidsclub des Palace max.5 Minuten entfernt,auch mit Buggy. Bungalow führt einen hier auf die falsche Fährte, das sind ganz normale DZ im Bungalowgebäude und bestimmt nicht besser oder grösser, als die Zimmer im Palace! Oder hattet Ihr ein Familienzimmer gebucht, dann hätte Euch das natürlich auch im Palace zugestanden!?
Also wenn Du einen beheizten und nicht nur beheizbaren Pool gebucht hattest und es Dir hast betätigen lassen, dass der im Palace nicht beheizt war, dann könnte da vielleicht noch was zu holen sein m.M.n.
Hast Du Dir denn auch bestätigen lassen, dass Du das Palace nur unter Vorbehalt als Alternative beziehst?
Wenn Du die beiden letzten Fragen nicht mit "Ja" beantworten kannst, würde ich es gut sein lassen und mich an den 165 € erfreuen!
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Ich frage mich gerade, warum die (bereits mehrfach erfolgte) Frage nach der Pool-Definition in der damals aktuellen Katalogbeschreibung nicht beantwortet wird...
...hat pepe diesen Punkt
a) überlesen
b) vergessen zu beantworten
c) kann er ihn nicht beantworten
oder
d) will er ihn nicht beantworten?Ich habe bei entsprechender Recherche jedenfalls keinerlei Hinweise auf beheizbare (oder gar beheizte...ist ein Unterschied!) finden können!
Desweiteren haben wir auch nur erfahren, das er sich vor Ort beschwert hat...was er genau reklamiert hat, erfahren wir leider (bisher?) nicht!
Schade, so bekommt das Ganze einen mehr als faden Beigeschmack!
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Ich habe die damals aktuelle Katalogbeschreibung nicht mehr.
Der Pool war für mich auch nicht das große Problem.
Wie ich bereits erwähnte, sind wir absolute Strandgänger.
Aus diesem Grund würde ich das Palace nie buchen.
Ich will dieses Hotel nicht schlecht machen, aber aufgrund der Vorangegangenen Unruhen hatte dieses Hotel nicht die Qualität wie sonst.
Dies hätte mir aber mit Sicherheit in anderen Hotels aufgrund der dortigen Lage auch passieren können.
Habe den Scheck am Freitag eingelöst.
Danke für die zahlreichen Hifestellungen. -
@demi
Ich verstehe dich nicht!?
Soll man nach Lektüre der Darstellungen zu dem Ergebnis kommen, dass "ein großer Schaden" entstanden ist?
Da es sich offenbar um Schwesternhotels handelt, hätte man exakt dieselbe Erfahrung übrigens auch bei einer direkten Buchung machen können und keine Gelegenheit gehabt, Veranstalter, Reiseleiter und/oder Incoming Agencies zu inkriminieren.Richtig ist: Wenn ich einen roten Hut kaufe, möchte ich keinen grünen geliefert bekommen. 15% für das Versäumnis der rechtzeitigen Information wären angemessen gewesen - also verbliebe ein Streitwert von 176€. Unklug vom Veranstalter, dafür einen Kunden aufzugeben, aber Fantasien über gar "strafrechtliche Tatbestände" u.ä. sind bei diesem Sachverhalt gelinde gesagt unadäquat und verraten wohl mehr über den "Background", als dem Autor lieb sein dürfte ...

