Gebuchtes Hotel war geschlossen
-
Wir haben vom 01.03 - 18.03 das beach Albatros Resort in Hurghada gebucht.
Noch vor dem Abflug hat unser Reisebüro beim Veranstalter ( 1-2 Fly) nachgefragt,
ob das Hotel geöffnet hat. Dieser bestätigte, das das Hotel geöffnet habe.
In Hurghada angekommen wurden alle ins Albatros Palace verlegt. Auf Nachfrage im Resort sagte man mir das dieses Hotel schon seit dem 18.02 geschlossen ist und auch ertst wieder im April öffnet. Vor Ort habe ich mich beim Reiseleiter beschwert und mir dieses auch bestätigen lassen. Was muss ich nun tun. Wir waren absolut unzufrieden.
Mit Kindern konnte man nicht ins Meer( nur Steine ). Das Hotel selber hat zwar eine schöne Anlage, doch leider waren die Pools nicht beheizt und es herrschte über den kompletten Zweitraum ein einziges Chaos. ( zu wenig Personal, keine Tassen, keine Teller, Wein aus Biergläser etc.) -
@pepe
Hi,
schau zuerst einmal in die Frankfurter Tabelle (bezügl. Minderung): Klick hier .
Zusätzlich ist der RV seiner Informationspflicht nicht nachgekommen (er hätte dich bezügl. des geschlossenen Hotels informieren müssen).
Ich weiß es nicht mehr genau, aber es könnte sich zu diesem letzteren Punkt um 5-10% handeln.
LG -
Auf jeden Fall musst Du innerhalb eines Monats Dich schriftlich (und, um es notfalls beweisen zu können, per Einschreiben) beim Veranstalter reklamieren, genau auflisten, warum das Ersatzhotel NICHT gleichwertig mit dem gebuchten Hotel war, die verletzte Informationspflicht rügen und eine Forderung stellen (wie Kourion schon sagte, orientiere Dich an der Frankfurter Tabelle).
-
Hallo! Verstehe ich das richtig? Beide Hotels liegen vielleicht einmal gerade 100 m weit auseinander!
Das Albatros Palace ist ein super Hotel (sogar Neuer und einen Stern mehr!) und wenn ich den Sandstrand haben möchte laufe ich halt ein paar Schritte bis zum Beach Albatros.
Wenn das Albatros Resort sowieso geschlossen hat, kann man doch auch da liegen, oder nicht? Ich denke nicht, daß da irgendwer Streß gemacht hätte bei der momentanen Situation???
Ich hoffe, wir meinen die gleichen Hotels, wenn ja, wäre ich froh gewesen, andere hat es viel schwerer getroffen!Sorry!
-
Ichfinde es trotzdem als Schweinerei wenn ich nicht in das gebuchte Hotel komme! Egal, ob die Hotels beieinander liegen. Ich will! mein gebuchtes Hotel, habe es mir schließlich ausgesucht! Ist mir auch egal ob das Ersatzhotel einen ganzen Himmel voller Sterne hat. _ Ich möchte auch die Frau heiraten, in die ich mich verliebt habe und nicht von der Mutter die Schwester geschickt bekommen, obwohl die vielleicht schöner ist. Da muß ich mich ja erst lange wieder entlieben und wieder verlieben
.
Gruß
Siegi -
xgdsbme wrote:
Hallo! Verstehe ich das richtig? Beide Hotels liegen vielleicht einmal gerade 100 m weit auseinander!Das Albatros Palace ist ein super Hotel (sogar Neuer und einen Stern mehr!) und wenn ich den Sandstrand haben möchte laufe ich halt ein paar Schritte bis zum Beach Albatros.
Wenn das Albatros Resort sowieso geschlossen hat, kann man doch auch da liegen, oder nicht? Ich denke nicht, daß da irgendwer Streß gemacht hätte bei der momentanen Situation???
Ich hoffe, wir meinen die gleichen Hotels, wenn ja, wäre ich froh gewesen, andere hat es viel schwerer getroffen!Sorry!
Ja wir meinen die gleichen Hotels.
Siggi hat vollkommen recht.
Du vergißt wohl das ich 2 Kinder habe ( 6 u. 1 Jahr ).
Ich fahre nicht umsonst schon zum 4.Mal in das Hotel, die Wege sind einfach kurz.
Wir sind jeden Tag zu unserem Strand gelaufen, das war toll mit Buggy.
Toll war auch das ich die Strecke gleich mehrmals laufen mußte , da ich meinen Sohn zum KidsClub gebracht und wieder abgeholt habe.
Was nützt mir eine tolle Poolanlage wenn ich jeden Tag zum Strand will.
Zudem haben sie nicht mal die Kinderpool beheizt.
Von dem Stern mehr hat man gar nichts gemerkt ich würde dem Hotel sogar einen weniger. Es mag gut sein, dass es an der momentanen Situation gelegen hat, aber ich habe genug Geld gezahlt und einige Leistungen einfach nicht bekommen.
Alleine aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass Entschädigung fällig ist. -
Natürlich, schick deinem RV einen brief mit der bestätigung, die du vom reiseleiter hast und setz eine entschädigung im brief fest, wieviel du haben möchtest für die aufwände usw.
-
@ pepe
Der Kinderpool war nicht beheizt, im März?!
Wir waren mal im April da und da waren der Kinder und der hinterste Pool, am Übergang zum Strand, beheizt!
Also ich war schon in beiden Hotels und wenn ich von der normalen Situation ausgehe, hat das Palace, im Vergleich zum Beach, mindestens einen Stern mehr verdient, möchte also nicht wissen, wie Du das Beach in der jetzigen Situation empfunden hättest...
Auch finde ich die Wege vom Palace zum Strand des Albatros B. jetzt nicht unbedingt sehr weit, vom Kids Club im Palace max. fünf Minuten!
Sorry, ich persönlich finde Deine Beschwerden etwas überzogen, muss aber dazusagen,dass ich nicht in Deiner Situation war und Du tatsächlich nicht das bekommen hast, was Du gebucht hast!
Aber im Vergleich dazu, lese ich hier in letzter Zeit wirkliche Beschwerdegründe...
Gruss
Holger -
Pepe, wenn Dir dieser Scheck nicht reicht, nimm Dir die Katalogbeschreibung vom ursprünglich gebuchten Hotel und schreibe das raus, was Dir/euch durch den Hotelwechsel definitiv nicht zur Verfügung gestanden hat, zieh die Tabelle zu Rate und errechne, was Du eventuell max. bekommen könntest...
...und schaue dann, wie sich die Summe die sich dann ergibt im Verhältnis zur angebotenen Summe steht.
-
Scheck-Geschenk ? Eine Definition als Geschenk eines minimalen Geldbetrages für einen Vertragsbruch ? Ehrlich: ich fass es nicht. Wenn der RV den Urlauber bei Ankunft im Flughafen darüber informiert, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht ist in meinen Augen nahezu kriminell, weil vorsätzlich der Tatbestand einer Nichteinhaltung des Reisenvertrages. Zumal hier ja auch diesbezügliche Daten genannt wurden.
Jeder, aber auch wirklich jeder sollte das "händlerhafte" Verhalten der RV in solchen Fällen ablehnen: sie locken mit dem Bargeld auf der Hand !! Und warum tun sie das ? Weil sie mit Kleingeld das Problem vom Tisch haben wollen.
Richtig ist die Aussage: nimm es oder klage ( bzw. gehe zum Anwalt )
Gruss Gabriela
-
Gabriela,
warum wußte ich nur, das Du auf den Begriff "Geschenk" anspringst?
Zunächst muß ja mal geklärt werden, was exakt(!) vor Ort reklamiert und bestätigt wurde.
a)
Wurde "nur" die Hotel-"Änderung" reklamiert und bestätigt
oder
b)
auch, das z.B. die örtliche Reiseleitung schon länger wuße, das das gebuchte Hotel in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung steht?!und
c) wurden auch alle anderen "Mängel" vor Ort reklamiert und bestätigt?Desweiteren müßte man anhand der Tabelle und den "Reklamationspunkten" auch einfach sehen, welche Gesamtsumme ggfs. max. reklamiert(?) werden könnte...
...im Vergleich zur angebotenen Summe!
-
Neben den hier genannten Punkten a bis c würde mich der Reisepreis interessieren.
Denn hier wissen wir nur: 165 € von X sind ??? % ? Und die %-Zahl würde ich schon gern ausrechnen.
Zum Thema: Ich erfahre erst vor Ort, dass das Hotel geschlossen ist...
Geht gar nicht, wurde allerdings als Punkt "Informationspflicht des RV" in vielen Threads zur Überbuchung bereits diskutiert. -
Also bei allen Verständnis für dich, da komme ich wirklich nicht mehr mit. Wer weiss, dass das gebuchte Hotel ( Vertragsbestandteil ) nicht mehr zur Verfügung steht, und trotzdem eine Buchung annimmt, ja, wie willst du das nennen ? Du wirfst doch hier permanent mit Paragraphen um dich, ich bleibe dabei, was ich geschrieben: ich nenne das arglistige Täuschung, und das ist ein kriminelles Delikt, oder nicht ??
-
Gabriela, ich gehöre auch zu denjenigen, die Deine Beiträge grundsätzlich gerne lesen...auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind...
...aber Du hast doch jetzt im Prinzip die ****** vor Dir, die Du selbst gerufen hast.
Dir sollte (gerade bei Deinem Background) doch nun wirklich bekannt sein, das es innerhalb der juristischen Definition keinen "vorsätzlichen Tatbestand einer Nichteinhaltung eines Reisevertrages" gibt.
Den Tatbestand der arglistischen Täuschung gibt es dagegen selbstverständlich...ob er hier tatsächlich vorliegt ist zu prüfen.
Sollte er grundsätzlich vorliegen (was hier "nicht ausgeschlossen" scheint), ist aber trotzdem zu prüfen und zu klären welche rechtlichen Folgen und Möglichkeiten daraus ergeben...deswegen meine Frage nach "a), b) und c)" etwas weiter oben.
Bei allem (je nachdem auch verständlichen) Ärger:
Wurde vor Ort das angebotene (und bezogene) Hotel akzeptiert und erfolgte vor Ort keine weitere Reklamation (z.B. Pools, Gastronomie etc.) wird es sehr schwierig nachträglich noch irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Zusätzlich muß geprüft werden, ob z.B. gemäß Hotelbeschreibung und ursprünglichem Angebot überhaupt irgendwelche Reklamationen juristisch(!) relevant bzw. existent sind!
Ja sanook,
das ist dann noch ein weiterer Aspekt...mit gewissen Behauptungen und Thesen sollte man sehr vorsichtig sein...hier lesen nicht nur Konsumenten! -
Na, dann lest mal das Eingangsposting nach ! Auf Anfrage vor Abreise wurde bestätigt, dass das Hotel zur Verfügung steht. Und gab es eine Nachbesserung ? Ja, aber nur vor Ort, nach der Ankunft.
Und was die Post eines RV angeht, oh, bitte bitte sehr gerne. Ich bin so was von einverstanden, das wir das juristisch klären, da ich selbst bisher nicht bisher betroffen war, um darauf zu reagieren.
Hatten wir doch schon in anderen threads: das gebuchte Hotel wird nicht zur Verfügung gestellt ist Vertragsbruch. Wenn die Informantion darüber nicht rechtzeitig ( oder gar nicht erfolgt ) werden 15% des Reisepreises erstattet ( nach einem Urtel des LG Frankfurt ). Was bisher noch nicht juristisch eruiert worden ist: ist die Kenntnis eines nicht zur Verfügung stehenden Hotels, und trotzdem die Annahme einer Buchung dafür ein strafrechtlicher Bestandteil oder nicht ?