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Aida- Tauchcomputer wurde einbehalten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
55 Beiträge 11 Kommentatoren 11.2k Aufrufe
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  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Jetzt im Nachhinein ist es natürlich leicht, der 2. Ärztin die ganze Schuld zu geben. Wenn aber so kompetente Medinziner wie

    1.) TO und Partner
    2.) Tauchguide
    3.) Arzt Nr. 1

    der Meinung waren, es handle sich um ein harmloses Wehweh

    frage ich mich schon, warum ausgerechnet auf die unerfahrene, noch dazu in der Materie vollkommen unbewanderte 2. Ärztin hört.

    Nachdem du unterschrieben hast, dass du mit der Ausschiffung einverstanden bist, haast du natürlich auch keine Ansprüche an die AIDA.

    Den Tauchcomputer wirst du wiederbekommen, und ob der wirklich einbehalten wurde oder halt gerade nicht auffindbar war, ist ja auch noch nicht geklärt.

    Du kannst auch schlecht erwarten, dass von Seiten der AIDA ein Kurier losgeschickt wird, der dieses Stück liefert.

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    • gastwirtG Offline
      gastwirtG Offline
      gastwirt
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Warum kommen Fakten immer erst bei mehrmaligen Nachfragen? ❓

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @Paula
        Ich habe noch eine Frage:
        Wie lautete denn die Diagnose im Krankenhaus, nachdem die Embolie vom Tisch war ?

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Bestimmt eine harmlose Umkehrblockierung, wie die Fachmediziner von Anfang an meinten.

          @gastwirt

          Weil man sonst von Anfang an zu hören bekäme "Warum sollte jemand anders bezahlen, wenn es doch auf deinen Wunsch hin geschah"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Paula2412P Offline
            Paula2412P Offline
            Paula2412
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ich will hier mal was klarstellen: Es ist üblich wie in jedem anderen Krankenhaus auch, dass man solche Erklärungen unterschreiben muss. Man wird ja schließlich nicht unter Gewaltanwendung ausgeschifft. Ich hätte diejenigen, die hier große Reden schwingen mal sehen wollen wie sie reagiert hätten mit Schmerzen und dieser Diagnose. Man muss auch die Situation berücksichtigen in der ich mich befand. Und wenn die Chefärztin diese Diagnose stellt, wird ihr Assistenzarzt ihr wohl kaum in den Rücken fallen, der Tauchguide schon gar nicht oder?
             
            Der Tauchcomputer wurde m. E. unrechtmaßig einbehalten und nein, ich erwarte nicht, dass mir ein Kurier hinterherfährt.
             
            Dachte nicht, dass man in diesem Forum gleich so angegangen wird, wenn man eine normale Frage stellt. Außerdem hatte ich ja schon geschrieben, dass mir ich die Reisekosten bereits abgeschminkt habe. Rechtmäßig fand ich es trotzdem nicht.

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            • Paula2412P Offline
              Paula2412P Offline
              Paula2412
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Kourion wrote:
              @Paula
              Ich habe noch eine Frage:
              Wie lautete denn die Diagnose im Krankenhaus, nachdem die Embolie vom Tisch war ?

              Durch Polypen / Nasennebenhöhlen-Entzündung entstandene Umkehrblockierung.
              Ich hatte vor dem TG allerdings keine Probleme. Wie sich bei verschiedenen Untersuchungen mittlerweile rausgestellt hat, habe ich eine chronische Entzündung der linken NNH die im Sommer auch operiert wird. Bin allerdings schmerzfrei, daher habe ich auch vor dem TG nichts festgestellt

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @chepri
                "Nachdem du unterschrieben hast, dass du mit der Ausschiffung einverstanden bist, hast du natürlich auch keine Ansprüche an die AIDA."

                Ja, sie hat unterschrieben, aber aufgrund einer falschen - und beängstigenden - Diagnose.
                Und darum eine weitere Frage:
                Wie musste sich Paula vom Zeitpunkt der (Fehl-) Diagnose an auf dem Schiff verhalten ? Durfte sie weiterhin herumspazieren oder wurde ihr strikte Bettruhe verordnet ? Und wie verließ sie das Schiff ? Auf einer Trage oder zu Fuß ?
                 
                Bei Verdacht auf Embolie sind dies die ersten Maßnahmen: Patient muss im Bett bleiben, darf nicht mehr laufen.
                 
                @paula   Danke für die Antwort.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Kourion wrote:
                  Ja, sie hat unterschrieben, aber aufgrund einer falschen - und beängstigenden - Diagnose.

                  Wieso denn? Der Taucharzt, als Facharzt, hat doch gesagt, dass es völlig ungefährlich ist.

                  @paula

                  Wie soll man denn eine "normale" Frage beantworten können, wenn jede Einzelheit nur durch intensive Nachfrage bekannt gegeben wird?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Paula2412P Offline
                    Paula2412P Offline
                    Paula2412
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @Kourion
                    Ich musste im Bett bleiben, mein Freund musste schnellstmöglich unsere Sachen zusammenpacken bis der Notarztwagen kam. Die Tauchsachen wurden uns nachgeliefert (wie gesagt, nicht alle). Ich wurde auch auf einer Trage rausgebracht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Paula2412P Offline
                      Paula2412P Offline
                      Paula2412
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      chepri wrote:

                      Kourion wrote:
                      Ja, sie hat unterschrieben, aber aufgrund einer falschen - und beängstigenden - Diagnose.

                      Wieso denn? Der Taucharzt, als Facharzt, hat doch gesagt, dass es völlig ungefährlich ist.

                      @paula

                      Wie soll man denn eine "normale" Frage beantworten können, wenn jede Einzelheit nur durch intensive Nachfrage bekannt gegeben wird?

                      @ Chepri
                      Ich hatte die Frage in dem Threat auf meinen Tauchcomputer bezogen, oder nicht? Und ich denke nicht, dass ich jede Einzelheit weggelassen habe. Dieses Prozedere der Einverständniserklärung ist üblich.
                       
                      Der Taucharzt- und Guide haben nach Diagnose nichts mehr zu diesem Thema gesagt, sie waren auch im Krankenzimmer nicht mehr anwesen. Ich hatte auch keine Gelegenheit herumzulaufen und sie nochmal zu befragen. Die Einschätzung der Beiden erfolgte vor der Diagnose der Schiffsärztin.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @chepri
                        Ja, das wurde vom Taucharzt gesagt.
                        Aber dann kam eine 2. Ärztin und mit ihr kam die Embolie ins Spiel.
                        Und wer hat den Mut dann zu sagen: Rutscht mir den Rücken runter. Ich glaube das nicht. ?
                         
                        Und wie paula im letzten Posting schrieb, wurde sie ja auch tatsächlich zur Bettruhe verdonnert, was bei Embolie unbedingt erforderlich ist.
                         
                        Aber ist schon richtig: paulas Eingangsposting bezog sich auf den Tauchcomputer und ihre Unterlagen.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Weltenbummler_33183W Offline
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                          Weltenbummler_33183
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo Paula,
                           
                          da hast du ja ganz schön pech gehabt. Nun, 2 Ärzte = 3 Diagonsen ist ja bekannt. Auch ich hätte mich nicht der Diagnose widersetzt und hätte das KH aufgesucht.
                           
                          Zum Einbehalten der Tauchscheine und Compis. Es dürfte schwer werden, der "AIDA" nachzuweisen, dass diese absichtlich nicht überbracht wurden. Im Zweifelsfall sind diese gerade nicht auffindbar gewesen.
                           
                          Aber du hast ja auch Glück! Die Compis sind wieder aufgetaucht und werden, so hoffe ich doch mal, auch wieder an Euch "ausgeliefert". Weiterhin sind TCs nicht wirklich so empfindlich, wie man das oft glaubt. Die Teile können so einiges ab. Revisionen sind bei TGs auch eher unüblich (abgesehen vom Batterientausch oder Software-Updates) - die Teile haben nichts, was man revisieren muss.
                           
                          Hake es einfach unter "blöd gelaufen" ab und freue dich auf deinen nächsten Tauchgang irgendwo auf der Welt 😉
                           
                          PS Du hast doch nicht wirklich erwartet, dass man dir hier eine "echte Rechtsauskunft" geben kann? In Foren triffst du nur auf "Schlauberger" die alles besser wissen wollen - aber - wie du unschwer erkennen kannst - über keinerlei Ausbildung dazu verfügen. Jeder Rechtsgelehrte würde sich hüten, hier zu schreiben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Karl99K Offline
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                            Karl99
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Haftung der Ärztin für Fehldiagnose?
                            Die bzw. ihr Arbeitgeber sollte eine Haftpflichtversicherung haben.
                             
                            Würde ich aber nur bei Deckungszusage meiner Rechtschutzversicherung angehen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Paula2412P Offline
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                              Paula2412
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @weltenbummler,
                              danke für die Antwort.
                               
                              Ja, es war tatsächlich Pech. Allerdings muss ich sagen, dass ich einen TC mit Konsole habe. Er wurde also bewusst abmontiert, mitsamt dem Finimeter. Also nicht einfach verlegt.
                              Aber Du hast mit Deinen Einschätzungen sicher recht.
                              Mit der AIDA werde ich allerdings sicher nicht mehr auf Reisen gehen.
                              Dachte mir eben, dass mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben könne der Ähnliches erlebt hat (unrechtmäßiger Einbehalt von Eigentum).

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Paula2412P Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Karl99 wrote:
                                Haftung der Ärztin für Fehldiagnose?
                                Die bzw. ihr Arbeitgeber sollte eine Haftpflichtversicherung haben.

                                Sicherlich werden die sich auf die Erklärung im Krankenhaus berufen. Daher habe ich diesbezüglich auch nichts unternommen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Warum Fehldiagnose?  Diagnose: Verdacht auf ... Die Ärztin hat meiner Meinung nach genau richtig gehandelt. Was wäre, wenn es wirklich ein Emboli gewesen wäre?
                                   
                                  @Paula
                                  Nun gut, wenn die die Konsole zerlegen mussten, dann war das wohl doch eher zur "Beweissicherung" wenn es sich doch um einen Dekounfall gehandelt hätte. Aber daraus jetzt eine "Welle" zu machen, lohnt sich sicher nicht.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • chepriC Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    § 985 BGB:

                                    Der Eigentümer(ich nehme an, das bist du) kann von dem Besitzer("AIDA" )die Herausgabe der Sache verlangen.

                                    Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das ja auch nicht verweigert.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Paula2412P Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @weltenbummler,
                                       
                                      na klar, über den "Verdacht" lässt sich letztendlich streiten. Daher weiß ich ja auch, dass ich dagegen nicht vorgehen kann. Im Zweifel wird sich hier jeder Arzt mit Erfolg verteidigen können.
                                      Aber meinst Du nicht, dass Vorgehen von AIDA ist unrechtmäßig? Sie können doch nicht ohne jede Erklärung unser Eigentum einbehalten. Das ist doch m. E. Unterschlagung, oder nicht?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Paula2412P Offline
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                                        Paula2412
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        **chepri:

                                        Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das ja auch nicht verweigert.** wrote:

                                        Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich das auch anfangs nicht in Frage gestellt, sondern mir um den Zustand Gedanken gemacht.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Unterschlagung (§ 246 StGB) setzt "Zueignungswille" voraus. Kannst du den beweisen?
                                          Im übrigen sollte man auch im internet vorsichtig sein, wenn man jemand krimineller Handlungen bezeichnet.

                                          So langsam frage ich mich aber, was du eigentlich möchtest?

                                          Kosten sind abgeschrieben
                                          Herausgabe wird erwartet

                                          Jetzt geht es also nur noch um Zustand, über den du dir Gedanken machst?
                                          Schwerlich wird hier ein Experte sein, der beschreiben kann, wie in derartigen Fällen AIDA die Gegenstände aufbewahrt

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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