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Umbuchung erst vor Ort

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • calimerafischiC Offline
    calimerafischiC Offline
    calimerafischi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich hab mich schon durch div. Thread gewühlt; hab aber dennoch eine konkrete Frage:

    Wenn ich erst vor Ort in ein anderes Hotel umgebucht werden soll, das aber in einem oder mehreren, für uns wichtigen Kriterien, nicht dem ursprünglich gebuchtem (z. B. Teeny-Anim. oder FUT (2 DZ mit VT)) entspricht, was kann ich tun?

    1. wieder heimfliegen, obwohl das ja wohl nicht in Frage kommt; schließlich will ich Urlaub machen
    2. den/die Mängel anzeigen und vom RL bestätigen lassen und dann wieder zu Hause eine Entschädigung einfordern, auch wenn das "Ausweichhotel" teurer ist?

    Und wie verhält es sich, wenn ich kurz vor Abflug die Umbuchung mitgeteilt bekomme? Dann nehme ich doch das Angbot des RV an und weiß, was ich dann leider nicht vorfinde. Dann kann man nichts mehr machen?

    Habe ich das Alles richtig verstanden?

    Sorry, wenn so oder eine ähnliche Frage schon mal gestellt wurde. Aber ich will nur für den Notfall gewappnet sein, zumal für diesen Sommerurlaub bis jetzt so gut wie Alles schiefging und sich beim gebuchten Hotel wohl die Eröffnung verzögert.

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Lies Dir doch mal den thread "Gebuchtes Hotel war geschlossen" direkt unter "Deinem" durch!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,
        Wenn dir die Umbuchung erst kurz vor Urlaubsantritt mitgeteilt wird, bedeutet dies: Du bekommst einen neuen Vertrag unterbreitet, den du nicht eingehen musst.
        Z. B. kann die Lage des Hotels ungünstig sein - oder was weiß ich.
        Dann kannst du umgehend kostenfrei stornieren.

        Fährst / fliegst du, weißt aber Bescheid über das Ersatzhotel, nun ja, dann hast du den neuen Vertrag ja akzeptiert, ihn sehr wahrscheinlich auch gegengezeichnet oder bestätigt.
         
        Was die Sache "du erfährst es erst vor Ort" betrifft, so hat Holginho schon einen Link gesetzt. Weitere Threads zum Thema findest du ab Seite 5 hier im Forum Reiserecht.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Na ja, ganz so einfach muss man den Reiseveranstaltern das aber nicht machen, so nach dem Motto "Friss oder stirb".
          Es kommt ja auch darauf an, warum man umgebucht werden soll. Ist es, weil das Hotel überbucht ist, würde ich auf zunächst auf Vertragserfüllung pochen, schließlich ist das Hotel noch da und wie der Veranstalter mit dem Hotelier klar kommt ist nicht Sache des Kunden.

          Ist ein Hotel nicht fertig, bringt das natürlich nichts. Trotzdem hast du einen Vertrag, der auch bestimmte Leistungen enthält. Kündigt der RV diesen Vertrag plötzlich ist es durchaus möglich, ein neues Angebot anzunehmen, sich aber für die "Mängel" entschädigen zu lassen. Deshalb am Besten solche Angebote unter Vorbehalt annehmen und sich weitere Schritte vorbehalten.

          Rechtsnormen aus dem BGB zitierte ich mit Absicht nicht, da dies so manchen überfordern könnte (Kourion etc. natürlich ausgenommen)

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          • sealordS Offline
            sealordS Offline
            sealord
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi chepri,
            nun habe ich schon so vieles zu diesem oder ähnlichen Themen gelesen und auch schon etliches daraus gelernt.
            Aber ich habe diesbezüglich doch noch eine Verständnisfrage.
            Du schreibst oftmals, dass man das umgebuchte Hotel nur "unter Vorbehalt" annehmen sollte. Doch welchen Vorbehalt meinst Du bzw. welchen Vorbehalt sollte man schriftlich kundtun?
            Dass man das umgebuchte Hotel nicht annehmen möchte? Aber, wenn ich spät des nachts ankommen und keine Alternative mehr habe muss ich ja wohl dieses von mir nicht gewollte Hotel annehmen, wenn auch unter Protest.
            Was soll dann "unter Vorbehalt"?

            Sealord

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            • sealordS Offline
              sealordS Offline
              sealord
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @chepri,
              könnte man sich dann vom Reiseleiter (sofern anwesend)  folgenden Vorbehalt  schriftlich geben lassen?: "unter dem Vorbehalt des nächst möglichen Rückfluges zum Ausgangsort der Reise", weil der Reisevertrag ja einseitig vom RV gekündigt wurde? Um sich dananch den gesamten Reisepreis rückerstatten zu lassen?
              Muss der Reiseleiter diesen Passus in das Mängelprotokol aufnehmen, oder kann er sich weigern? Und was kann ich unternehmen, wenn er dies nicht macht?

              Sealord

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              • sealordS Offline
                sealordS Offline
                sealord
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @chepri
                noch eine andere Frage. Ich las eben in einem anderen Thread, aber zu diesem oder ähnlichen Thema.
                Du schreibst dass, wenn man umgebucht wird man den Reisevertrag kündigen oder stornieren sollte, wenn man das Ersatzhotel nicht annehmen möchte. Aber warum muss ich denn kündigen, wenn der RV bereits den Reisevertrag gekündigt hat, indem er nicht die zugesicherte Eigenschaft (das gebuchte Hotel) zuweisen kann?
                Ist denn damit nicht bereits das Vertragsverhältnis aufgelöst? Und kann ich dann die sofortige Heimreise wirklich verlangen? Und wie setze ich sowas durch? Ich meine in der Praxis!!!
                Du schreibst auch in einem dieser ähnlichen thematischen Threads, dass man kein gleichwertig oder höherwertiges Hotel annehmen muss; ist das wirklich so?

                Sealord

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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Annahme unter Vorbehalt deshalb, um sich eine spätere Mängelrüge offen zu halten. Wie Kourion schrieb, unterbreitet der RV ein neues Angebot. Nimmt man dies ohne weiteres an, wird es schwer werden hinterher einen Reisemangel geltend zu nmachen, der in abweichenden Leistungen besteht.

                  Natürlich räume ich ein, dass vieles hier Theorie ist. Wie du schon schreibst, gibt es in der Praxis oftmals keine andere Möglichkeit als zunächst in den sauren Apfel zu beissen. Allerdings ist das noch kein Beinbruch, wenn man seine Rechte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in aller Regel dann also nach der ersten Nacht, anmeldet und geltend macht.
                  Zwingen wirst du den Reiseleiter nicht können, etwas zu schreiben, was er nicht schreiben will. Dann bleibt dir nur, sich um Zeugen zu kümmern und selbst zu vermerken, was der RL nicht unterschreiben wollte.

                  Ich stimme dir zu, dass es unsauber ist zu schreiben, man solle den Vertrag stornieren, wenn dies schon durch den RV geschehen ist. Deshalb schreibe ich ja gerne, man solle dem RV mitteilen, dass man das Schreiben vom xy.ten als Auflösung des Vertrags ansieht und um sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen bittet. Schlamperei von mir.

                  Die Frage nach dem gleich- bzw. höherwertigen Hotel ist einfach: Wenn ich persönlich (und nur auf meine subjektive Meinung kommt es an) der Meinung bin und dies auch nachvollziehbar darlegen kann, die angebotene Unterkunft sei nicht gleichwertig, muß ich diese nicht annehmen. 
                  Beispiel: Man bucht ein 4*Haus das laut Katalogbeschreibung eine hoteleigene Disco hat und in dem jeden Tag bis 04.00Uhr morgens unter dem jungen Publikum Parystimmung herrscht und wo die Animateure ständig zu Spass und Spiel einladen.

                  Vor Ort bekommt man dann ein 5Haus, das laut Katalogbeschreibung seit Jahren bei der ruhesuchenden älteren Generation äußerst beliebt ist und der allwöchentliche Tanztee mit dem beliebten Alleinunterhalter Jonny Hinterbauer das absolute highlight ist.
                  Soll dieses Hotel dann höherwertig sein, nur weil es einen Stern mehr hat? Also wer wegen Party etc. das 4
                  Hotel buchte wird das kaum so sehen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • sealordS Offline
                    sealordS Offline
                    sealord
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    chepri,
                    danke für Deine Infos.
                    Doch manches scheint mir tatsächlich sehr theoretisch und in der Praxis kaum umsetzbar.
                    Genau wie Du Dein Beispiel beschreibst, ist es uns einmal ergangen. Nach einer Sizilienrundreise haben wir das von uns, nach langer Zeit der Auswahl und von sizilianischen Freunden empfohlene und gebuchte Hotel wegen Überbuchung nicht erhalten. Dafür ein top 5*-Hotel, das so chic und vornehm war, dass ich mir nicht einmal ein kleines Bier ( 12,00 €, für 0,2) leisten konnte, wegen der enormen Preise in diesem zwar einwandfreien und auch luxeriösen Hotel. Gott sei Dank hatten wir HP gebucht, ansonsten hätten wir uns dort gar nicht vepflegen können. Die Preise für alleine die Vorspeisen lagen bei ca. 25,00 €.

                    Sealord

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                    • LuganskL Offline
                      LuganskL Offline
                      Lugansk
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo!
                       
                      Für solche Fälle, 5* statt 2* dafür mit hohen Nebenkosten, gibt es auch Schadensersatz. Schon öfters von Gerichten so beschlossen.
                       
                      Allerdings kann man in gerade in Sizilen Horrorpreise auch in einfacheren Lokalen und Hotels bezahlen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Dass so manches  theoretisch oder nur sehr schwer umzusetzen ist gebe ich gerne zu. Hab ja anderswo schon mal geschrieben, dass ich selbst einmal nach der Landung mit diesem Problem konfrontiert wurde und notgedrungen (Ferienzeit, Schulkind dabei) mich auf diesen "Handel" einlassen musste.

                        Wichtig finde ich dennoch, dass der Urlauber weiss, welche Rechte er hat und dass er sich vor Ort entsprechend verhält. So wie Lugansk schreibt, ist es natürlich ein Reisemangel der entsprechend auszugleichen wäre, was dir da widerfahren ist. Wenn es dir dazu noch gelungen wäre, die entsprechenden Preise des gebuchten Hotels in Erfahrung zu bringen, hättest du sogar eine wunderschöne Rechnung aufstellen können. Aber auch ohne dies wäre sicher eine angemessene Minderung durchsetzbar gewesen. Voraussetzung: Sofort bei der "Hotelzuweisung" festhalten, dass man damit nicht einverstanden ist und sich weitere Schritte vorbehält.
                        Sonst passiert es am Ende noch, dass man dir unterstellt zu gehörst zu der Sorte Uralubern, die in einem solchen Fall jubilieren "War nicht schlimm, dass unser Hotel überbucht war, dafür haben wir ein Haus bekommen, das wir uns nie hätten leisten können" Dass diese bedauernswerten Menschen dann im nächsten Supermarkt ihr Dosenbier holen und es ungemütlich im Zimmer konsumieren verschweigen sie. Und dass sie mit diesem Tun das perfekte Zusammenspiel von Hotel und Reiseveranstalter unterstützen ist ihnen egal, gereicht es ihnen doch zum Vorteil.

                        Mit mir macht man jedenfalls diese Spielchen nicht mehr und sollte ein von mir gebuchtes Hotel bei der Ankunft tatsächlich kein Plätzchen für mich haben (bei meinen Reisen allerdings kaum vorstellbar) habe ich zumindest keinen Streit um Erstattung, denn im voraus ist ja nichts gezahlt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • sealordS Offline
                          sealordS Offline
                          sealord
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nun, in dem von mir geschilderten Fall wäre es unseriös gewesen, Minderung geltend zu machen, da außer den Preisen für die Getränke sonst alles bestens und in Ordnung war; das Essen war vorzüglich, das Zimmer einmalig schön eingerichtet mit direktem Meer- und auch Ätna-Blick. Wir hatten sogar einen Van mit Fahrer, der uns zu jeder Zeit vom Hotel in Taormina zum Strand und zurück fuhr. Übrigens waren wir die allerersten Pauschalreisegäste in diesem Hotel, das sonst nur von sehr, sehr reichen Amerikaner besucht wurde, die auf den Spuren ihrer Vorfahren waren. Die Gäste als auch das Hotelpersonal waren überaus freundlich und zuvorkommend.
                          Daher gab es keinen Grund zur Reklamation, obwohl die Umbuchung über unseren Kopf hinweg  tatsächlich nicht in Ordnung war.
                          Und richtig, die Preise auf Sizilien, hier besonders in Taormina sind teilweise schon sehr heftig.
                          Doch zum eigentlichen Problem und Thema danke ich für die Infos.
                          lg

                          Sealord

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Online
                            KourionK Online
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            OT - aber zu den Preisen auf Sizilien:
                            Nicht nur in Taormina. 😉
                            Auf der Rundreise 2010 bin ich nach dem - im Hotel beim Abendessen - stolzen Preis von 9,80 € für 0,375 l trockenen Rotwein auf Bier umgestiegen.
                            Preis für eine 0,33 l Dose (!) Bier 5.50 € - ebenfalls beim Abendessen.

                            Alles 4* Hotels, die - wie es vllt. auch bei deiner Rundreise war - überwiegend irgendwo jwd liegen. Also nicht in Strandnähe, oft nicht einmal in Stadtnähe - eben jwd.
                            Da erstaunen mich die Preise in einem richtig schicken Hotel in Taormina nicht. 😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • casablancaC Offline
                              casablancaC Offline
                              casablanca
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo bitte um eure Hilfe

                              Folgende Situation

                              Vier junge Mädels buchen im Februar 5 Tage Ballermann für ca 500 € pro Person nicht gerade billig vor Ort werden sie in ein anderes Hotel umgebucht auch 4 Sterne gleiche Leistung aber weiter entfernt was ein Kriterium bei der Buchung war.
                              Nach Recherche habe ich nun festgesellt das daß neue Hotel zum Zeitpunkt der Buchung ca. 100€ pro Person günstiger gewesen wäre.
                              Meine Frage wie ist die Vorgehensweise Mädels sind noch vor Ort.

                              Freue mich auf eure Antworten
                              LG Anke

                              casablanca

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bernhard707B Offline
                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Zuerst mal umgehende Reklamation bei der Reiseleitung, nach Rückkehr innerhalb 4 Wochen ein höfliches Schreiben an den Veranstalter mit der Bitte um Erstattung von Betrag X - 10-25% des Reisepreises, siehe Frankfurter Tabelle.
                                Ob zudem der genannte Minderpreis belegbar und einzufordern ist erscheint fraglich, man kann's ja mal versuchen.

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • casablancaC Offline
                                  casablancaC Offline
                                  casablanca
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Danke für die Antwort

                                  Die Mädels gehn heute Mittag zur Reisleitung bin gespannt was dabei rauskommt habe auch schon Kontakt mit dem Reisebüro aufgenommen und die mit dem Veranstalter der sagt sie könnten nichts machen wäre Sache der Reiseleitung vor Ort.Das Reisebüro kümmrt sich um alles weitere nach der Rückkehr.
                                  Na dann mal abwarten

                                  LG Anke

                                  casablanca

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • casablancaC Offline
                                    casablancaC Offline
                                    casablanca
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    So Reiseleitung hat ihnen 200,00€ angeboten denke sie sind damit zufriedenl

                                    LG Anke

                                    casablanca

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      fantabandeF Offline
                                      fantabande
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo..wir fliegen in den sommerferien nach hurghada,würden gerne das hotel vor ort wechseln.hat das schon mal jemand gemacht?? oder besser gesagt machen müssen weil er mit dem gebuchten hotel unzufrieden war?? welche kosten sind da in etwa entstanden??habe heute versucht das hotel( bei gleichem reiseveranstalter phönix) zu wechseln fliegen in ca 4 wochen,abflug, personen, alles bleibt gleich .reise wäre geringfügig teuer geworden,wollten aber nochmal 290 €extra..ewas zu viel wie ich finde.also überllegen wir ob wir es vor ort versuchen sollen?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • soosiS Offline
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                                        soosi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ....kannst es ja vor Ort versuchen....vielleicht habt Ihr Glück oder Ihr fallt gehörig auf die Nase.
                                        Wenn Ihr schon jetzt das gebuchte Hotel ablehnt würde ich persönlich schon alles im Vorfeld umbuchen denn nur so habe ich im Urlaub keinen Stress vor Ort....ist halt ne Ansichstsache 😉

                                        Vaya con Dios y quiêreme como soy

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
                                          lehnen das gebuchte hotel nicht gänzlich ab.hat 90 prozent weiterempfehlung ,aber in dem anderen waren wir schon 2 mal und zufrieden,ärgere mich das ich es nicht sofort gebucht habe..also bleibt meine frage immernoch die selbe....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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