Reiserecht - Fehlende Information vom Reisebüro wegen Hund
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Hallo zusammen
Vieleicht kennt sich jemand mit dem Reiserecht aus. Folgende Situation:
Wir haben einen Flug für 2 Personen nach Brasilien gebucht. Bei der Buchung gaben wir an, dass wir mit unserem Hund fliegen werden und man diesen buchen soll.
Es wurde alles Bestätigt und hiess, das unser Hund umsonst fliegen kann. In der Kabine mit uns. Um das Zoll-/Veterinärtechnische müssten wir uns selber kümmern. Gemacht getan. Alle Dokumente besorgt.Am Flughafen beim Boarding dann die Überraschung am Schalter. Wir müssten für den Hund bei TAP ein Ticket für EUR 150.00 lösen. Das gleiche dann nochmals auf dem Rückweg.
Vom Reisebüro vorher keinerlei Information. Jetzt habe ich denen aus Brasilien gemailt und Reklamiert. Wir hätten deswegen auch fast den Flug verpasst.
Es kam nur ein Sorry, evtl. hat die Airline die Bedingungen geändert.
Meine Antwort war nun, das wir einen Vertrag hätten und man uns über Änderungen informieren müsste. Darum buchen wir ja via Reisebüro und nicht direkt via Airline. Und was Sie denken uns zu entschädigen.
Bin auf die Antwort gespannt.
Wie sieht das nun rechtlich aus?
Danke Euch und gruss aus Brasilien.
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Rechtlich sieht das so aus, dass all die notwendigen Informationen bezüglich der Bedingungen und Kosten aus den BBB der TAM zu beziehen sind und das RB als Erfüllungsgehilfe wohl darauf verwiesen haben wird.
In derlei Fällen schadet so´n Tacken Eigeninitiative auch nicht und ist allemal besser, als die nachträgliche Suche nach einem Sündenbock!

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Richtig, auf der HP von TAM findet man diesen Link.
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Warum dann noch ins Reisebüro gehen, wenn man im Endeffekt doch alles selbst wissen / erledigen muss?
Für mich stellt sich die Frage eh nicht mehr. Für Euch zukünftig sicher schon... -
Ich buche aus bestimmten Gründen Flüge, Hotels und Leihwagen auch fast immer über mein Reisebüro, dennoch checke ich die jeweiligen Terms and Conditions nochmal selbst.
Mit Buchung im Reisebüro muss man ja nicht sein Gehirn an der Tür abgeben. -
king72 wrote:
...Meine Antwort war nun, das wir einen Vertrag hätten und man uns über Änderungen informieren müsste. Darum buchen wir ja via Reisebüro und nicht direkt via Airline. Und was Sie denken uns zu entschädigen....Wie sieht das nun rechtlich aus?
Abgesehen davon, dass es hier wohl weniger um Reiserecht stellt, ist die erste Frage doch immer:
Liegt ein Vertrag vor und ganz wichtig, was ist Inhalt des Vetrags.
Und wenn man das prüft, wird man ganz schnell feststellen, dass du keinerlei Rechtsansprpüche an das Reisebüro hast.Was lernen wir daraus?
Selber machen und sich informieren, dann muss man im Ernstfall sich nur über sich selbst ärgern. -
Wenn ich das eingangsposting richtig lese wurde das RB beauftragt, eine Passge für 2 Personen plus Hund -ausdrücklich gewünscht- in der Kabine zu buchen. Wenn das so bestätigt wurde müsste das auch aus den Reiseunterlagen hervorgehen. Denn nur dann ist es auch Bestandteil des Reievertrages. Sollte das nicht der Fall sein bleibt nur der schale Geschmack über das Reisebüro, aber vergewissern muss man sich schliesslich selbst, wenn diese wichtige Passage aus den Reiseunterlagen -die man ja schliesslich vorher erhält- nicht zweifelsfrei hervorgeht.
Gruss Gabriela
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@kiotari
Du hast vollkommen Recht, es war die TAP aber die Bestimmungen sind bei allen Airlines in etwa dieselben und auch die Tarife gleichen sich.
In der Sache macht es also keinen gr. Unterschied, bei welchem Carrier gebucht wurde.
Vor allem ändert dies alles nichts an der Tatsache, dass das Reisebüro keine belastbare vertragliche Vereinbarung mit dem TO geschlossen hat, die irgendwelche Regressforderungen rechtfertigen würde.Vorsichtig ausgedrückt finde ich es ein wenig naiv anzunehmen, dass ein Tier "umsonst" bzw. kostenlos befördert würde, sei es nun im Frachtraum oder in der Kabine ...

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Hallo vonschmelling!
Entscheidend ist nur was im Vertrag des Reisebüros steht. Den kennst weder Du noch ich. Wenn der Hund dort expliziet erwähnt wurde, ist er auch zu transportieren.
Warum soll es den naiv sein das Hunde umsonst transportiert werden?
Babys, Golfgepäck und Tauchgepäck bis 20 Kilo werden von vielen Airlines umsonst transportiert. Im übrigen gleicht sich die Regelung bei keiner Gesellschaft beim Sportgepäck. -
Welchen Vertrag vom Reisebüro meinst du denn? Die Bestätigung der Flugbuchung? Zumindest da müßte der Hund drauf sein.
Einen "Vertrag" zwischen RB und dem TO gibt es möglicherweise dergestalr, dass man ihm die tickets besorgt. Was die weitere Information angeht, ist das Sache der airline. Und genau das tut sie wunderschön auf ihrer homepage. Bei jedem Kauf oder anderen Rechtsgeschäften informieren sich die Leute bis in´s letzte Detail, bei Reisen beschränkt sich das wohl darauf, wo man das ultimative Schnäppchen macht und evtl. noch einen Euro einsparen kann. Wenn dann mal was schiefläuft, heißt es sofort. "Schadensersatz muss her".Und was Babys, Golf- und Tauchgepäck angeht, so werden es immer weniger airlines, wo das vollkommen umsonst befördert wird.
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Ein Tiertransport per Flugzeug ist ein ganz normaler Vorgang. Habe ich selbst x-mal ( über einen Flughafenspediteur ) erledigen lassen. Ob das auch als quasi mitreisender Passagier so einfach möglich ist kann ich nicht beantworten. Hier hat aber wohl niemand behauptet, das der Hund in den Flugtickets explizit genannt werden muss. Ich sehe daher den Auftrag des Buchers an das Reisebüro in der Abwicklung des gesamten Auftrages, um den sich das RB im Detail zu kümmern hatte. Wie und in welcher Form und ob kostenpflichtig oder nicht der Hund befördert werden sollte, also die Lösung des Problemes war Bestandteil der Buchung und oblag ( weil so akzeptiert ) dem RB. Liegen nur mündliche Vreinbarungen darüber vor wird es aber sehr schwierig, die entstandenen Kosten vom RB einzufordern.
Gruss Gabriela
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Es ist wohl kaum anzunehmen, dass der Vermittler - also in diesem Fall das Reisebüro - schriftlich zugesichert hat, dass im Preis der Tickets der mitreisende Hund inkludiert ist. Bis zum Gewicht von 6-7kg einschl. der Box dürfen einzelne Tiere bei verschiedenen Airlines in der Kabine befördert werden, allerdings kenne ich keine, die dafür keine Gebühr erheben würde. Auch ist es üblich, dass man den Betrag, ähnlich Übergepäck, Sperrgepäck oder Fracht, getrennt von den Tickets der Fluggäste entrichtet.
Sagen wir´s so: Das Reisebüro hat offenbar unzureichend informiert über die Kostenlage, das Ansinnen, daraus einen Anspruch auf Erstattung zu konstruieren, halte ich jedoch nicht für "schwierig", sondern für absolut aussichtslos!Im Übrigen bin ich d´accord mit @chepri: Beim Kauf eines Kaffeevollautomaten informiert der Kunde sich im Vorfeld über jedes Detail - das kann er beim Kauf einer zusätzlichen Leistung zu einer Reise dann wohl auch tun?!
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Gabriele, Gabriela leider iirrst du dich ganz gewaltig. Bevor ich aber wieder mal vergeblich Rechtsgrundlagen zitiere fordere ich dich auf, dies zu tun und zu beweisen, dass das RB tatsächlich die entstandenen Kosten zu tragen hat.
(Hinweis: Unter den §§ 651a ff BGB -Reisevertragsrecht- wirst du nicht fündig.)
Wenn du dazu nicht in der Lage bist, solltest du besser beim TO keine falschen Hoffnungen wecken. Wenn doch, werde ich der Erste sein, der einen Irrtum eingesteht.gabriela_maier wrote:
Ob das auch als quasi mitreisender Passagier so einfach möglich ist kann ich nicht beantworten.Warum schreibst du dann zu diesem Thema?
gabriela_maier wrote:
Hier hat aber wohl niemand behauptet, das der Hund in den Flugtickets explizit genannt werden muss.Na ja, vielleicht nicht mit Namen und Vornamen, aber in den AGB von TAP steht:
"Wenn Sie ein Haustier mitnehmen wollen, müssen Sie uns dies bei der Buchung, spätestens aber 24 Stunden vor dem Abflugtermin mitteilen."
Dies und mehr zum Tiertransport und den Gebühren findet man bei TAP
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Ich glaube, das der Bucher sich tatsächlich im Vorfeld informieren wollte, und dies -wie hier auch immer von involvierter Seite stets behauptet wird- in seinem "kompetenten" Reisebüro tun. Was soll er denn mehr machen ? Hätte es eine ehrliche Antwort gegeben, wie z.B. können wir ad hoc nicht beantworten, müssen uns selbst erst bei der airline erkundigen ( oder so ähnlich ) würde niemand dem RB einen Vorwurf machen. Gebe aber zu: wie es tatsächlich im RB abgelaufen ist wissen wir nicht.
Was nun die "schwierige" Beweislast angeht: falls er ( der Bucher ) mit Partner, Schwester, Bruder u.a. dort anmaschiert war, und diese die Behauptung bezeugen werden, ist die Beweislast gar nicht so schwer.
Um die Behauptung eines Polizisten zu widerlegen braucht man mindestens 10 nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen. Das ist hier aber nicht so.
Gruss Gabriela
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ich möchtge ganz sicher vermeiden, das du -versunken in deinem Steckenpferd- auf der Suche nach Paragraphen ( schläfst du eigentlich auf den entsprechenden Werken ? ) vielleicht verzweifelst.
Daher meine Meinung: Falschberatung ! Die Beratung des RB war kostenpflichtig ( in der Provision der Buchung enthalten ), und daher vollinhaltlich verantwortbar ! Eigentlich doch ganz einfach, oder nicht ?
Aber noch einmal: wie es tatsächlich in dem RB abgelaufen ist wissen nur die Beteilgten. Welche Tatbestände geschaffen wurden, na, das schaffst nicht mal du mit deinen Orakeln.
Nichts für ungut !
Gruss Gabriela
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Welche Behauptung? Und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Haftung basieren? Welcher Vertarg wurde zwischen Kunde und Reisebüro geschlossen und woraus ergibt sich eine Erstattungspflicht? Dazu meinte ich, sind Rechtsnormen fällig, nur leider bringst du dazu keine, sondern entwickelst einen völlig neuen Sachverhalt.
Kurz gesagt: Ich will nicht wissen WIE etwas zu beweisen wäre sondern WAS bewiesen werden soll. Und zwar bitte mit den entsprechenden Rechtsnormen.
Mal ganz abgesehen davon, dass der TO auch nichts dazu geschrieben hat, was er mit seinem Tier gemacht hätte, wenn man ihn über die anfallenden Kosten informiert hätte.
Und wenn ich wirklich etwas wissen will, frage ich nicht irgendeinen Zwischenhändler oder sonstwas, sondern direkt den Leistungserbringer.
Nachtrag:
Wäre ich geschrieben habe, hast du noch eins draufgesetzt. Was mein Steckenpferd ist und worauf ich schlafe, kannst du schwerlich beurteilen.
Allerdings kann ich beurteilen, dass deine Konstrukte immer abenteuerlicher werden und immer weiter von der Realität abdriften.
Peinlich (um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen) geradezu die Äußerung "eigentlich ganz einfach".
Genaugenommen hast du sogar recht: Es ist ganz einfach, denn wie heißt es doch so schön: "Ein Blick in´s Gestzt fördert die Rechtssicherheit" Allerdings wenn man nicht in der Lage ist, das im Gesetz geschriebene zu subsumieren und zu verstehen, ist es wieder nicht so einfach. Das hat auch nichts mit Orakeln zu tun oder ähnlichem Unsinn, den du vermehrt von dir gibst.Soviel zum Schluss von mir dazu.
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Hallo Leute
Nochmals, um den Ball flach zu halten.
Ich habe meinem Reisebüro den Auftrag erteilt, mir 2 Flüge inkl. Hund zu buchen. Als Antwort kam die Bestätigung für die Flüge, inkl.Rechnung, die Info, das der Hund gratis in der Kabine mitreisen kann (er wiegt 1.4 kg) und ein paar Infos betreffend Einfuhrformalitäten betreffend Hund in Brasilien.
Ich habe mich selber um alles zolltechnische gekümmert (Botschaft, Veterinär etc). Bin ja nicht ganz dumm. Und ich habe mich darauf verlassen, dass der Hund nun gebucht ist und wie erwähnt gratis mitfliegen kann. Darum habe ich ja bei einem "sogenannten" Reisespezialiesten gebucht.
Ich denke ich habe keinen Fehler gemacht. Habe mich erkundigt wie gross die Transportbox maximal sein kann etc. Betreffend Kosten habe ich nicht mehr recherchiert, da man mir ja schriftlich bestätigt hat, das der Hund gebucht ist und umsonst mitfliegen kann.
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