Hotelumbuchung
-
Im Nov. 2011 für 50 Personen eine Gruppenreise an die Nordsee gebucht. Termin 17. bis 19.06.2011. Heute Mitteilung erhalten, wg. Überbuchung müssen 14 Personen in einem anderem Hotel übernachten. Die Gruppe wird hierdurch auseinander gerissen. Welche Rechte bestehen, Preisminderung oder ähnliches?
Danke -
Das wirst du schon in dem von dir abgesegnetem Vertrag nachlesen müssen. Wenn Du eine Gruppenbuchung für 50 Personen tätigst, wird dir dieser ja auf jeden Fall übersandt worden sein. Dies kann sich von Einzelbuchungen unterscheiden.
LG
Andrea -
Aber irgendwas muss doch auch im Vertrag des Veranstalters zum Thema "Nichterfüllung" stehen. Ich habe als Eventmanagerin sehr viele Gruppenreisen organisiert und da wurden im Vertrag immer alle Arten von Storno/Umbuchung usw. mit den entsprechenden Klauseln aufgeführt.
LG
Andrea -
Genau, wie Marcel schon schreibt, der Veranstalter ist verantwortlich und kann nicht an das Hotel verweisen - du hast den Vertrag mit ihm geschlossen und nicht mit dem Hotelier.
LG
Andrea