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Sind Flugzeiten beim Online-Check-In verbindlich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kishaK Offline
    kishaK Offline
    kisha
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    uns ist folgendes tatsächlich im April auf dem Rückflug TFS-MUC passiert:
     
    Wir haben um Mitternacht online bei Air Berlin eingecheckt - erhielten Bordkarten mit der Abflugzeit 16:50 (Boarding Time: 16:20). Als wir um 15:00 zum Flughafen kamen, wurde uns mitgeteilt, dass die Maschine "planmaessig" um 14:35 geflogen sei!
     
    Das Bodenpersonal in TFS war genauso verblüfft wie wir, telefonierten und telefonierten, bis sie uns sagen konnten, dass wir am gleichen Tag nach Berlin, dann am nächsten Tag weiter nach München fliegen könnten. Wir würden in Berlin erwartet und in einem Hotel untergebracht. Gesagt, getan - wir flogen nach Berlin um dann um 23.30 auf dem menschenleeren Flughafen herumzuirren. Die einzigen Ansprechpartner waren zwei Damen vom Lost&Found-Büro, die all ihre Kontakte nutzten, um irgendjemanden von AirBerlin zu erreichen. Um Mitternacht wussten wir dann zumindest, in welches Hotel wir konnten und vor allem, wann der Weiterflug nach München sein würde.
     
    Nun habe ich direkt nach unserer Rückkehr Air Berlin über diesen "Zwischenfall" informiert und um Schadenersatz und um Erstattung der Gebühr für nicht genutzte XL-Seats gebeten --> das war vor 2 Monaten! Bis auf die Empfangsbestätigung keine Reaktion - das nenne ich mal Kundenservice!
     
    Habt Ihr schon jemals von einem ähnlichen Fall gehört? Ich fliege sehr häufig, nutze immer den Online-Check-In, aber das ist mir noch nie passiert.
     
    lg
    Kisha

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    • kishaK Offline
      kishaK Offline
      kisha
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo!
       
      Gestern hat sich AB gemeldet, uns 100€ in Form eines Gutscheines angeboten und uns darauf hingewiesen, dass die Zeiten in der Buchungsbestätigung verbindlich sind!
      D.h. also: wenn ich 6 Monate vorher einen Flug buche, kann bzw muss ich mich auf die Flugzeiten dieser Buchungsbestätigung verlassen?
       
      Ich habe auch im Internet nichts dazu gefunden und wundere mich nur, dass auch hier anscheinend noch keiner mit so einem offensichtlichen Systemfehler zu tun hatte.
       
      Wie macht Ihr das denn? Wenn Ihr online eincheckt, überprüft Ihr dann ausserdem nochmal die Flugzeiten? Ich habe bis jetzt nur auf die Bordkarten geschaut.
      lg
      kisha

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      • schausel11S Offline
        schausel11S Offline
        schausel11
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn die Flugzeit auf der Bordkarte eine andere Abflugzeit ausweist, als die auf der Buchungsbestätigung, dann schaue ich schon nach, welche Flugzeit denn nun wirklich stimmt.

        10/2015 Paloma Pascha Resort-Özdere/03/2016 Dana Beach-Hurghada/ 06/2016 MS1, Norwegen m.Trondheim,03/2017 MS1 Singapore trifft Dubai
        LG Anne

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        • hubkatfrieH Offline
          hubkatfrieH Offline
          hubkatfrie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          So etwas ähnliches wäre mir dieses Jahr fast auch passiert, Abflugszeit der Buchungsbestätigung und der Onlinebestätigung waren nicht die gleichen. Hatte gleich die Flughafenauskunft und die von Condor angerufen die mir die Flugzeit der Buchungsbestätigung als richtig bestätigten. Bei zwei unterschiedlichen Zeiten würde ich mich niemals auf eine verlassen, welche der Zeiten die Richtige ist kann man nicht wissen. Eine Bordkarte hat aber ein höheres Gewicht als die einer Onlinebestätigung, würde mich schon interessieren wie es rechtlich gehandhabt wird.

          ❓

          Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?

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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hatte kürzlich auch ein "komisches" Erlebnis  mit Lufthansa:
            Für den Rückflug SFO-MUC hatte ich NICHT online eingecheckt, das nur am Rande.

            Beim Mittagessen am letzten Tag in SFO schaute ich auf den Passenger Receipt, den man ja beim Hinflug bekommt, um die genaue Abflugzeit nochmal zu checken, um rechtzeitig zum Airport zu fahren... und mich traf der Schlag: Das stand zwar der richtige Flug mit richtiger Zeit, ABER EINEN TAG SPÄTER. Ich schaute auf der Buchungsbestätigung nach, da stand der richtige Tag.  Ich bin dann natürlich zum Airport gefahren, hab von dem blöden Passenger Receipt nichts gesagt und nur meinen Pass zum Einchecken vorgelegt ... Check-In problemlos, mein gebuchter Sitzplatz war immer noch für mich reserviert ... 😄
            ... und das Rätsel um den falschen Tag auf dem Passenger Receipt besteht immer noch, da ich es nicht weiter verfolgt habe ... :?

            Das war mir insoweit eine Lehre, dass ich jetzt immer die Daten/Zeiten auf Buchungsbestätigung, Passenger Receipt und, wenn ich online-Check-In mache, auch auf von dort miteiander vergleiche und auch noch mal ein paar Stunden vor Abflug auf der Airline- und der Flughafenseite schaue, was dort zu meinem Flug steht ... und wenn Unregelmäßigkeiten auftauchen, werde ich sofort die Airline anrufen ...
            Was den Fall des TO betrifft: Ich bin der Meinung, dass der Reisende davon ausgehen kann, dass die beim Online-Check-In angegebene Zeit korrekt ist, denn diese Angabe ist ja sehr viel aktueller als die Buchungsbestätigung von annosonstwas. Und dass sich Flugzeiten ändern, ist ja gang und gäbe. Die Reaktion von AB ist eine Unverschämtheit. Beim Online-Check-In falsche Zeiten geben und dann versuchen, sich rauszureden und dem Kunden keinen angemessenen Schadenersatz wegen der verspäteten Ankunft zu zahlen ... ich glaube kaum, dass die vor Gericht damit durchkämen...

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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            • LouboutinL Offline
              LouboutinL Offline
              Louboutin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ kisha,

              leider schriebst Du hier nicht, wer für die zusätzlichen Kosten der Übernachtung und des Fluges aufgekommen ist. War es AB oder ihr selbst?
              Für den Fall das es AB war, hätte ich mich keinesfalls zwecks Rückerstattung der nicht genutzten, aber bezahlten, XL-Seats an selbige gewand. :?
              Im gegenteiligen Fall bist Du ja dann doch noch auf Deine Kosten gekommen. 😉

              Ach ja, ich vergass zu erwähnen, dass ich ca. 2 Wochen vor Abflug über eine 10minütige Flugzeitenänderung per Mail von AB benachrichtigt wurde.

              Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Terrorkruemel73T Offline
                Terrorkruemel73T Offline
                Terrorkruemel73
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                kisha schrieb:
                Gestern hat sich AB gemeldet, uns 100€ in Form eines Gutscheines angeboten und uns darauf hingewiesen, dass die Zeiten in der Buchungsbestätigung verbindlich sind!
                 D.h. also: wenn ich 6 Monate vorher einen Flug buche,kann bzw msus ich mich auf die Flugzeiten dieser Buchungsbestätigung verlassen?

                Wir haben vor 6 Monaten gebucht auch mit AB und haben vor 2 Tagen eine andere Flugzeit erhalten, als auf der Buchungsbestätigung steht.
                AB & TUiFly machen das ganz gerne, Flugzeiten mehrmals zu ändern.
                Da habe ich letztens noch einen Bericht im TV drüber gesehen stern TV oder Akte 2011 war das.
                Zum Teil wurden Passagiere auch auch ganz andere Flüge umgebucht , als sie bei AB tatsächlich gebucht hatten.
                 
                Selbst beim Late Night Check fragt man nach einer Telefonnummer unter der man erreichbar sei, falls sich an den Flug noch was ändern sollte.
                 
                Also ich würde mich nicht drauf verlassen.
                 
                Gruss
                Krümelchen

                Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer!

                Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich neige zur Ansicht, wenn Flugzeiten zwischen Buchungsbestätigung und Online-Check-In divergieren, diese nochmals zu prüfen (im Internet auf Fluglinien-Seite, besser direkt per Telefon oder am Flughafen, je nachdem wo man sich befindet).

                  Das von einem User angesprochene "Vertrauen darauf, dass die letzte ausgedruckte Info" stimmen muss, würde ich aus Erfahrung nur bedingt annehmen. Nämlich aus der Grundregel: weichen bestellte und "erhaltene" Leistung (erheblich) voneinander ab, hat der Konsument die Pflicht, zu "reklamieren" (nachzufragen), jedenfalls von sich aus zumutbare Vorkehrungen der Kontrolle zu leisten.

                  Das üblicherweise gezeigte Verhalten, nichts bei Abweichungen zu tun, und dann im Falle von tatsächlicher Divergenz die (alleine) Schuld beim Leistungserbringer zu sehen, könnte vor Gericht allerdings als Mitverschulden gesehen werden. Sicherlich ist dabei aber jeder Fall einzeln zu betrachten!

                  ;)    ich könnte sogar jetzt hier noch eine Steigerung der Eigenverantwortung interpretieren:    ;)     ist ein Umstand allgemein bekannt (z.B. weil er hier in diesem Forum mehrfach behandelt wurde oder wird...), so kann man sich nicht mehr darauf berufen, von diesem überrascht zu werden und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz     :p    aber wie geschrieben, ich könnte es nur schreiben, ob es in diesem Fall schon so weit ist, wissen die Fluglinien und die Richter...
                  
                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • grismoG Offline
                    grismoG Offline
                    grismo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja, leider sind die Check-In Zeiten verbindlich.
                    Als im März von Caracas nach Frankfurt fliegen wollte, wurde mir die Beförderung verweigert, da ich die Eincheckzeit um 4 Minuten verpasst hatte und mein Sitzplatz schon anderweitig verkauft worden war. Kurze Rede, langer Sinn, ich hätte 120 Min. vor Abflug eingecheckt haben müssen und war mit 116 Min. einfach zu spät. Nach 2 Tagen Wartezeit in Caracas bin ich dann mit Air Portugal, ohne Mitarbeit der Lufthansa nach Hause geflogen und habe damit eine Odyssee beendet.
                    Eine Beschwerde bei der LH verlief vorerst ins Leere, erst ein Schreiben von meinem Anwalt wurde mit einer Entschuldigung, aber ohne Ausgleich einer Zahlung, mit dem Hinweis auf die AGB abgelehnt.
                    Ich habe den Vorgang aber an die Medien weiter geleitet. Mal sehen, was dabei heraus kommt.

                    Grismo

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AntoniaWA Offline
                      AntoniaWA Offline
                      AntoniaW
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @grismo
                      Auf das mediale und richterliche Ergebnis bin ich sehr gespannt. Ich denke, gegen eine Melde-schluss-frist hat man keine Handhabe.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • papaya46P Offline
                        papaya46P Offline
                        papaya46
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @grismo
                        du hast die Eincheckzeit um 4 Min. verpasst , der nächste Passagier kommt 8 Min. ein paar weitere 10 Min. später. Wo soll man dann die zulässige Grenze bei Verspätungen ziehen ?
                        Wieviel Verspätung sollte dann für die Kulanz sprechen ?
                        mfG.

                        suum cuique

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • grismoG Offline
                          grismoG Offline
                          grismo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Eine Fluggesellschaft muß im Zweifel belegen, das es zur einer Verspätung des geregelten Ablaufes kommt, da aber die Eincheckzeit für die First, bzw Businessclass  nur 90 Min. beträgt, ist das schwer vorstellbar.
                          Der Ablauf ist ein anderer, die Maschine wird einfach überbucht und wartet auf eine  Gelegenheit, die bereits bezahlten Plätze neu zu verkaufen. Der Sitzengebliebene muß seinen Flug ebenfalls neu buchen. Fazit, der Sitzplatz wird bis zu 3 mal verkauft. Ein durchaus lohnendes Geschäft für die LH, oder ?

                          Grismo

                          1 Antwort Letzte Antwort
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