Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Rückerstattungen der Reiseveranstaltung von Reisen nach Ko Samui im April
  6. Rückerstattungen der Reiseveranstaltung von Reisen nach Ko Samui im April

Rückerstattungen der Reiseveranstaltung von Reisen nach Ko Samui im April

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 5 Kommentatoren 2.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • serious_geliS Offline
    serious_geliS Offline
    serious_geli
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe Holidaycheck-Nutzer,
     
    wir sind vom 08.04. - 23.04. nach Ko Samui geflogen.
     
    Obwohl immer wieder Holidaycheck-Nutzer in den Foren die Missstände auf Ko Samui mitgeteilt haben, hat unser Reiseveranstalter uns bis zur letzten Minute (schriftlich) zugesichert, dass wir Ko Samui und unser Hotel (Imperial Boathouse) so vorfinden würden, wie gebucht.
     
    Dem war leider nicht so! Auch, wenn das Wetter bei unserer Ankunft top war, war das Hotel in einem sehr schlechten Zustand und auch nur zu 50 % nutzbar.
     
    Natürlich haben wir direkt ein Beschwerdeschreiben an unseren Reiseveranstalter geschrieben (26.04.), allerdings bis Heute noch keine Rückmeldung erhalten, bzw. nach Nachfrage werden wir immer wieder vertröstet, aktuell bis nächste Woche.
    Unser Reiseveranstalter teilte mir mit, dass die über 300 Beschwerden vorliegen haben (das würde mir persönlich schon zu denken geben) und die jeden einzelnen Fall prüfen müssten.
     
    Allerdings weiß ich, dass ein anderer großer Reiseveranstalter mit drei Buchstaben 😉   bereits seinen Kunden eine Rückerstattung i. H. v. 30 % des Reisepreis erstattet hat!
     
    Jetzt wollte ich mal bei Euch nachfragen, wie mit Euren Beschwerden umgegangen ist?
     
    Ich hab meine ganzen Unterlagen, Beschwerdeschreiben, Fotos, Emails u. ä. bereits an meinen Anwalt weitergeleitet und wenn ich bis nächste Woche immer noch nichts höre, dann klage ich auf jeden Fall, denn an Beweisen (Emails, Fotos, andere Urlauber) mangelt es mir nicht.
     
    Viele Grüße,

    Es gibt "Freunde" im Leben und Freunde für's Leben

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @serious_geli
      Man darf in diesem Forum die betroffenen Reiseveranstalter nennen ... bzw. sollte man das sogar, wenn es für die Präzision der Antworten von Nutzen ist! 
      😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Meier's, siehe diesen Beitrag vom 31.03.11

        serious_geli wrote:
        ...Meiers Weltreisen hat uns Heute angeboten, umzubuchen, allerdings mit der regulären Umbuchungsgebühr - was im Prinzip nicht verkehrt wäre - aber wir sollen doch bis Morgen warten und dann können wir vermutlich für umsonst umbuchen.

        Ruf auf jeden Fall nochmal bei Meiers Weltreisen an!

        Warum hast Du eigentlich im Wissen um die aktuelle Situation das Umbuchungsangebot von Meier's nicht angenommen?

        Edit:
        In einer Bewertung zum gleichen Zeitraum im Imperial Boathouse wird übrigens nur von einer minimalen Beeinträchtigung durch Renovierung des zweiten kleinen Pools gesprochen, neben den ohnehin bekannten Nachteilen des Imperial Boathouse.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • LuganskL Offline
          LuganskL Offline
          Lugansk
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo!
           
          Häufiger ist es günstiger, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die Hilfe der Verbraucherberatung in Anspruch zu nehmen. Die stellen, wenn es nötig ist, auch  preiswert einen Anwalt.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Besonders "ungünstig" ist es jedoch, über den zweiten Schritt zu beraten, wenn der erste noch nicht einmal getan ist!?
            😱

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • AntoniaWA Offline
              AntoniaWA Offline
              AntoniaW
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Noch nicht einmal zwei Monate Bearbeitungszeit erscheinen mir recht knapp. Da bin ich längere Zeiten gewöhnt. Ist sicherlich wirklich sehr Veranstalterabhängig. Der eine prüft jeden Einzelfall intensiver, der andere schickt zügig Standardschreiben raus.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              Antworten
              • In einem neuen Thema antworten
              Einloggen
              • Sortiert nach
              • Älteste zuerst
              • Neuste zuerst
              • Meiste Stimmen

              • 1 von 1
              Reiseforum Service
              • RSS-Feed abonnieren
              • Verhaltensregeln im Reiseforum
              • Reiseforum Hilfe
              • Forensuche
              • Aktuelle Themen

              • Inhalte melden
              • Veranstalter AGB
              • Nutzungsbedingungen
              • Datenschutz
              • Privatsphäre-Einstellungen
              • AGB
              • Impressum
              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
              • Erster Beitrag
                Letzter Beitrag