Taschenkontrolle erlaubt?
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Hallo,
keine Ahnung, ob's das Thema hier schonmal gab - falls ja, bitte verlinken.
Mich würde interessieren, ob ein Hotel d a s R e c h t h a t , meine Tasche zu kontrollieren? Es geht darum, dass es nicht erwünscht ist, zB Getränke usw. von ausserhalb einzukaufen und mitzubringen - was ja wohl jeder macht, oder?
Welches Recht gilt hier? Hausrecht des Eigentümers des Hotels? Landesrecht des Urlaubslandes? Deutsches Recht, wenn ich das Hotel über einen dt. Veranstalter gebucht habe? "Mein" Recht, weil ich ein Zimmer gemietet habe und ja auch sonstige persönliche Sachen, Souvenirs ect. dorthin mitbringen darf?
Danke für Antworten,
VG
Konstanze -
Richtig, es gilt das Haurecht des Hotels, aber ich habe NOCH NIE eine Taschenkontrolle erlebt! Diese Bestimmung ist mehr oder weniger eine Farce und soll eine gewisse abschreckende Wirkung haben.
Allerdings gebietet es die Höflichkeit, dass du nicht direkt beim abendlichen Dinner den Hauswein freundlich ablehnst und stattdessen deine fremd erworbene Pulle auf den Tisch zimmerst!

Was du in deinen Räumlichkeiten, also in Privatspäre, an (legalen!) Genussmitteln konsumierst, bleibt dir im Grunde freigestellt!
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Na, das ging ja schnell....
Schon klar, dass die Höflichkeit gebietet, nicht gerade mit 2 vollen "Aldi-Tüten" durch die Lobby zu latschen.
Aber auch wenn man eben völlig "unauffällig" ne Flasche und ne Packung Kekse in der Tasche hat - es ist doch absolut unverschämt, dass man die Tasche öffnen soll zur Kontrolle! Ich hab das selbst noch nie erlebt, aber schon gehört, dass es eben mancherorts so sei.
Dh. ja bei "Hausrecht" müsste man eben dies tatsächlich dulden.VG
Konstanze -
Okay ... ich war noch nie in Bulgarien, würde mich ggf. aber verweigern.
Kekse und eine Pulle Wein passen locker in meine Handtaschenformate und kein irgendwie gearteter Concierge im Hotel dürfte sich ihr unversehrt nähern!Auch wenn es kaum moniert wird, rate ich im Zweifel von säckeweisem Schmuggel duftender Imbistüten ab ... wie @gastwirt schon sagte: Die Grenzen gebieten sich von selbst.
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- was ja wohl jeder macht, oder?
ich mach das nicht,warum auch?Nimmst Du in Deutschland in ein Hotel oder Lokal deine eigenen Getränke und Lebensmittel mit?
Wenn die mitgebrachten Lebensmittel dann für Magenverstimmungen sorgen ist das Hotel schuld?
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@Maxilinde
Ja, ich mache das selbstverständlich in deutschen Hotels ... warum auch nicht?
Bevor ich den teuren und meist unterdurchschnittlichen Roomservice in den von mir frequentierten Mittelklassehäusern nutze, schlepp ich den fremden (kleinen!) Henkelmann - millionen(?)fach ungehindert ein!Die von dir erwähnten Nebenaspekte sind schiere Spekulation und führen direkt in off topic Diskussionen!?
Sorry ... aber das war nicht das Thema!
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Aber auch wenn man eben völlig "unauffällig" ne Flasche und ne Packung Kekse in der Tasche hat - es ist doch absolut unverschämt, dass man die Tasche öffnen soll zur Kontrolle!
Dh. ja bei "Hausrecht" müsste man eben dies tatsächlich dulden.Das sehe ich nicht so. Die Tasche ist ja dein Privateigentum; ausser Polizei darf da niemand reinschauen.
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vonschmeling wrote:
Richtig, es gilt das Haurecht des Hotels, aber ich habe NOCH NIE eine Taschenkontrolle erlebt! Diese Bestimmung ist mehr oder weniger eine Farce und soll eine gewisse abschreckende Wirkung haben.
Allerdings gebietet es die Höflichkeit, dass du nicht direkt beim abendlichen Dinner den Hauswein freundlich ablehnst und stattdessen deine fremd erworbene Pulle auf den Tisch zimmerst!

Was du in deinen Räumlichkeiten, also in Privatspäre, an (legalen!) Genussmitteln konsumierst, bleibt dir im Grunde freigestellt!
In Ägypten hab ichs mal erlebt.
In der Lobby war Taschenkontrolle.
Aber merkwürdiger weise nicht bei den Ru..en, die durften Literweise Alk mit aufs Zimmer nehmen, die haben wohl den Kontrolleur bestochen
Ob so ein selbst ausgesprochenes Hausrecht des Hoteliers überhaupt zulässig ist weiss ich nicht, aber wie man sieht kann man es mit Bakschisch umgehen. -
Habe ich selbst noch nicht erlebt.
Aber... auf Ischia in Forio am San Francisco Strand von Hotelnachbarn gehört, daß in derem Hotel, der Hotelchef sogar den Schrank auf dem Zimmer nach von außen mitgebrachten Getränke kontrollierte. Das Mitbringen von Getränken war verboten.
@ vonschmeling, gehe Du mal in Bulgarien dem Hotelpersonal an die Wäsche, dann kannst du dir bestimmt den Sonnenstrand durch Gitter betrachten.
Gruß
Siegi -
Die Frage kann man doch gar nicht allgemein beantworten.
Andere Länder- andere Sitten und andere Gesetze.
Nur weil bei uns zur Durchsuchung einer Handtasche nur die POlizei berechtigt ist- und auch nur bei konkretem Verdacht, heißt das ja nicht, dass es in Urlaubsländern ebenso ist.
Das ist nicht nur abhängig vom Urlaubsland an sich, sondern auch von anderen Faktoren wie das erwähnte "Bakschisch" oder den vorherrschenden Gepflogenheiten.Pit
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Maxilinde wrote:
- was ja wohl jeder macht, oder?
ich mach das nicht,warum auch?Nimmst Du in Deutschland in ein Hotel oder Lokal deine eigenen Getränke und Lebensmittel mit?
Wenn die mitgebrachten Lebensmittel dann für Magenverstimmungen sorgen ist das Hotel schuld?
damit war ja nicht gemeint, dass man sich die fremd erworbene flasche wein während des abendessens aufkorken lässt.
die frage gilt sicherlich für getränke, die man auf dem zimmer trinken möchte.(ich muß zum beispiel nachts immer wasser am bett stehen haben).
oder für eine packung kekse, die man sich zwischendurch mal gönnen möchte.wenn ein hotel den verzehr von mitgebrachten lebensmitteln verbietet, muß doch seitens des betreibers sichergestellt sein, dass man alternativ wirklich alle produkte im hotel erwerben kann. geht sowas überhaupt?
dann müßte das hotel ja einen 24 stunden room service anbieten.es geht ja nicht nur um die "sparfüchse", die sich ihre cola im supermarkt einfach günstiger einkaufen.
es geht ja auch um gäste, die zum beispiel krank sind und zu bestimmten zeiten eben was essen oder trinken müssen (mir fällt dazu spontan diabetes ein). -
Das hat mit Hausrecht überhaupt nichts zutun. Wie schon erwähnt, ist ausschlielich die Polizei berechtigt - sonst keiner!! Taschenkontrolle durchzufühen.
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Sag das mal einem ägyptischen Bodyguard, Figur wie ein Kleiderschrank- 2m hoch, 2 m breit, der mit finsterer Miene zu dir sagt "Tasche aufmachen"

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@C.+S.:
Ja, die haben Hausrecht und dürfen kontrollieren. Du kannst Dich ja ggfs. weigern (versuch das mal in diversen Ländern
) das das von Hotel-Angestellten/-Security durchgeführt wird, und auf die Polizei zur Klärung der Angelegenheit bestehen...ob das dann die bessere, für Dich angenehmere Lösung ist, dürfte durchaus je nach Destination ebenfalls eine "interessante" Frage sein.Die Geschichte geht sogar "weiter"...
...nimmst Du Sachen mit auf Dein Zimmer (egal, ob es Kontrollen gibt oder nicht, egal ob externe Dinge erlaubt sind oder nicht) ist es z.B. nicht gestattet, die Minibar als Kühlschrank zu mißbrauchen. Die Minibar dient einzig und alleine zur Kühlung der vom Hotel angebotenen Getränke und Snacks.
Dort extern gelagerte Dinge dürfen vom Hotelpersonal wieder herausgenommen und im Wiederholungsfall "entsorgt" werden. Stehen die zudem auf dem Standpunkt, das die Ware, die "Du" ggfs. aus der Mininbar entfernt hast (um Platz für Deine externen Dinge zu schaffen) "gebraucht"/"verdorben" ist, dürfen sie Dir diese in Rechnung stellen - völlig egal, ob Du sie konsumiert hast oder nicht.Und das ist auch alles gut so!
@Lexilexi:
Hierbei geht es aber i.d.R. nicht darum, das eine kranke Person versorgt werden muß, sondern meistens eben um die Sparfüchse, die ihre "Geiz-ist-geil"-Mentalität einfach durchziehen. Selbstverständlich wird im Normalfall im Hotel niemand etwas sagen, wenn Du dort "eine Packung Kekse" oder "eine Wasserflasche" "einführst" und dort "lagerst"...soviel zur Praxis - aber sie dürften es...soviel zur Theorie!
Und, es ist erstaunlich, wieviele Leute im Urlaub plötzlich an" "Diabetes" erkranken (*******, ein Hohn gegenüber den wirklich Erkrankten!) ...kommt ein Hotel sich hier "verar..." vor, trifft es vermutlich auch immer wieder wirklich Kranke. Letzteren bleibt dann nur noch, sich dann bei den schwach begabten Mit-Touris zu "bedanken" und die Angelegenheit über z.B. die RL zu klären. -
Hinter "wohlklingenden Worten" verbirgt sich wieder mal sehr viel Unsinn in diesem thread, wo es eigentlich weniger um Meinungen, sondern um Fakten gehen sollte. Allerdings ist schon seit Wochen zu beobachten, dass auch das Unterforum "Reiserecht" immer mehr zum "Quatsch-und Laberforum" mutiert, man denke nur an die herzerweichende "Diskussion" über am Flughafen München ausgesetzte Kleinkinder (16jährig).
Hier zum Thema empfehle ich Taschenkontrolle im Hotel: ... stellt trotz eines Kataloghinweises einen Reisemangel dar als Bestandteil von Amtsgericht Kleve 3 C 346/00. Andere Rechtssprechung scheint nicht zu existieren, vermutlich weil sich die Mehrheit der Urlauber in den in Frage kommenden Unterkünften diese Behandlung widerspruchslos gefallen läßt.
Mich erstaunt immer wieder mit welcher Selbstsicherheit Behauptungen aufgestellt werden, denen jegliche abgesicherte und belegbare Basis fehlt. -
Nochmal, ausschließlich die Polizei hat die Befugnis in meinen persönlichen Sachen zu forschen, wenn berechtigte Gründe vorliegen - auch in Ägypten oder Absurdistan...
Wenn ein Hotelier meint - auch mit Begleitung druckvoll mit 2x2 Metermänner mir eines anderes weissmachen zu wollen - rufe ich erst recht die Polizei !
Da konnten sich meine Kunden aber drauf verlassen ! Die Sache hatte sich dann - oh Wunder völlig in Luft aufgelöst !
Danke Chepri !!!! -
Die Tatsache, dass durchgeführte Taschenkontrollen als Reisemangel angesehen werden, hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob die Angestellten eines Urlaubshotels im Ausland dazu berechtigt sind oder nicht.
Es geht hier ja nicht darum, was für Folgen die Taschendurchsuchung im Nachhinein für die RV hätte, sondern um die Durchsuchung im Ausland an sich.
... und da behaupte ich immer noch: andere Länder- andere Sitten- und auch andere Gesetze.Falls so was passieren sollte- mir ist es noch nicht- würde ich direkt den RV informieren und den das mit dem Hotel klären lassen.
Pit
)