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Reiserücktritt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • connyyC Offline
    connyyC Offline
    connyy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wenn ich eine Reiserücktrittversicherung habe, bekommt man dann das ganze Geld zurück oder nur ein Teil.Habe eine ohne Selbstbeteitigung und wie weit vorher kann man zurück tretten?

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Um die Grundlage für hilfreiche Antworten zu schaffen, wäre es sehr "nett" wenn Du "etwas detailiertere" Infos geben könntest!

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • connyyC Offline
        connyyC Offline
        connyy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Überflüssiges Zitat entfernt!
        @Holginho
        Wir fliegen im September nach Äygpten bei mir gibt es ein paar Probleme Gesundheitlich desshalb bin ich am überlegen ob ich nicht mit fliege nur mein Mann

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ELCOMANDANTEE Offline
          ELCOMANDANTEE Offline
          ELCOMANDANTE
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Bei einer RVV ohne SB wird der gesamte Reisepreis erstattet. Aber aufgepaßt: Tritt der versicherte Grund ein (z.B. eine Erkrankung), muß der Rücktritt UMGEHEND erklärt werden. Bei Erkrankungen lassen sich die Versicherer gern mal die gesamte Krankenakte vorlegen. Dazu muß der Versicherte den Arzt von der Schweigepflicht entbinden (ist auch Gegenstand der Versicherungsbedingungen).

          Hasta la victoria siempre!
          (El Comandante Che)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • connyyC Offline
            connyyC Offline
            connyy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wie weit vorher kann man den so eine Reiseversicherung in Anspruch nehmen kenn mich mit sowas überhaupt nicht aus

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Vom ersten Tag an! Denn ab dann bist du auch mit Stornogebühren dabei, wenn ein Fall eintritt, der versichert ist und die Reise nicht angetreten werden kann. Du hast eine Schadensminderungspflicht! Soll heißen, wenn jetzt schon feststeht, dass du nicht reisen kannst, Versicherung mit Attest sofort informieren. Ab 30 Tagen vor Reisebeginn werden die Stornogebühren ständig höher und du bleibst darauf sitzen, wenn dir die Versicherung nachweist, das es hätte anders geregelt werden können.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Noch was:
                 
                Grundsatz

                Eine brennende Scheune kann man nicht versichern!
                 
                 
                (Kneipe auch nicht)
                😉

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Schau auch mal nach, ob Deine gesundheitlichen Probleme von der Versicherung überhaupt abgedeckt sind, das sind nämlich leider längst nicht alle!

                  Auf jeden Fall, gute Besserung und ich hoffe, dass es mit dem Urlaub doch noch klappt und Du die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musst!

                  @ Juanito

                  Aber "gesund brennen" geht doch noch, oder?! 😛 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @connyy
                    gastwirt hat schon so ziemlich alles gesagt.
                    du schreibst von "gesundheitlichen problemen". ohne jetzt ins detail gehen zu wollen, was genau du hast, aber für die versicherung muß schon eine schwere krankheit vorliegen.
                    überspitzt gesagt: eine kleine erkältung, die du jetzt hast, wird dich im september nicht daran hindern, eine reise anzutreten.

                    du schreibst auch, dass dein mann evtl alleine reisen soll/will.
                    wenn ihr den vertrag zusammen geschlossen habt, kann man die ganze reise stonieren, wenn ein wichtiger grund vorliegt.
                    soll heißen, wenn du eine schwere krankheit hast, dann kann die komplette reise storniert werden.ihr müßt dann nur die selbstbeteiligung bezahlen (wenn vertraglich vereinbart).
                    dein mann muß also nicht alleine reisen, wenn er nicht möchte.

                    viel glück und lass uns mal wissen, wie du jetzt vorgehst.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BetancuriaB Offline
                      BetancuriaB Offline
                      Betancuria
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Guten Tag!
                      Könnte es sein, daß es sich auch ein wenig um Flugangst handelt??
                      Gruß Betancuria

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • DylanD Offline
                        DylanD Offline
                        Dylan
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Betancuria wrote:
                        ...Flugangst...

                        Da werden schon wieder unbewusst Dinge in den Sachverhalt hineininterpretiert… ❓

                        Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • connyyC Offline
                          connyyC Offline
                          connyy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Betancuria wrote:
                          Guten Tag!
                          Könnte es sein, daß es sich auch ein wenig um Flugangst handelt??
                          Gruß Betancuria

                          Nein ich bin ja schon geflogen das macht mir nichts aus .Es gibt Proleme bei mir wo ich nicht mit ins Ausland will.Aber ich möchte da eigentlich auch nicht hin.aber das ist nicht der Grund

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • connyyC Offline
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                            connyy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Lexilexi wrote:
                            @connyy
                            viel glück und lass uns mal wissen, wie du jetzt vorgehst.

                            JA ich melde mich dann aber unsere Versicherung ist ohne Selbstbeteitigung.Es ist nicht nur eine Erkältung die wäre ja dann auch weg .

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • tatoo_64T Offline
                              tatoo_64T Offline
                              tatoo_64
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,musste am 20.07.2011 unsere schöne Reise nach Tunesien Stornieren,da meine Tochter plötzlich krank geworden ist.
                              Leider bekommen wir nur die Steuern wieder ,aber damit gebe ich mich nicht zufrieden.Leider haben wir keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
                              Habe mich auch schon bei Neckermann gemeldet,aber diie berufen sich nur auf die AGB bestimmungen.Hat  jemand schon ähnliche erfahrungen gehabt?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gastwirtG Offline
                                gastwirtG Offline
                                gastwirt
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Und was meinst du, WER das für dich bezahlen soll, wenn du für die RRV zu geizig warst? Halten sich an die AGB tztz -an was denn sonst! ?
                                Die Mitleidsschiene zieht nicht mehr für "Geiz ist geil" Urlauber...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Gabi2001G Offline
                                  Gabi2001G Offline
                                  Gabi2001
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ tatoo 64,

                                  Neckermann verhält sich vollig konform, denn für solche Fälle ist eben  die RSV gedacht.
                                  Wenn man in Deine Wohnung eingerochen  hat gibt es ohne Versicherung auch keinen Cent. Tipp falls Du eine Kreditkarte hast in manchen ist eine RSV enthalten, oder schließ eine Jahresversicherung ab, kostet bei 5000 Euro für alle Reisen im Jahr egal wie oft ohne SB mit Reiseabbruch und Krankenversicherung 75 Euro pro Person.

                                  Gruß Gabi 2001 ( Franz )

                                  man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @tatoo64:

                                    Und weil Du keine RRV abgeschlossen hast, soll Dir der RV nun aus "Mitleid" und "einfach so" Dein Geld zurückgeben?

                                    Das ist bitteschön nicht wirklich Dein Ernst, oder?

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                                      felixsusi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich weiß nicht, was Du erwartest? Wie Du selbst richtig schreibst, hast Du keine Reisekostenrücktritts-Versicherung abgeschlossen. Persönliches Pech, aber dafür gibt es diese eben.

                                      Man reist nicht nur um anzukommen,
                                      sondern vor allem, um unterwegs zu sein.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        grischtu
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Schon wieder so ein schw.....inns Post von einem TO der sich heute angemeldet hat. Genau gleich wie im Airlines Forum, wo sich einer beschwert, dass die Fluglinie/Groundhandling beim Check-In die Gepäckbestimmungen durchsetzt und ihr nicht 5 Kg zusätzlich gegönnt hat. Ich sage nur eines: Trollalarm!!!

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                                          #20

                                          ...und dabei sind noch nicht einmal Ferien 😆

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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