Zimmer mit Meerblick
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Habt ihr schon mal Zimmer mit Merblick gebucht und keins erhalten?
Fliegen jetzt zum 4mal ins Royal Dragon.
Letztes Jahr bekamen wir eins mit seitl.Meerblick.Wie kann man sich wehren das man das gebuchte Zimmer bekommt? -
Wenn du seitlichen Meerblick bezahlt hast und nicht bekommst, dann solltest du dich beim Hotel beschweren, wenn die dir keins geben können, beim Reiseleiter eine Beschwerde abgeben, dir das quittieren lassen, um nach dem Urlaub einen Nachlass gelten machen zu können.
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Hallo,
wir buchen prinzipiell Zimmer mit Meerblick wenn es angeboten wird.
Bislang war das noch nie ein Problem und wir haben auch immer Meerblickzimmer bekommen.
Sollte das einmal nicht so sein, dann würde ich mich schon auf die Füße stellen, bzw. gar nicht erst dort einziehen. Immerhin hab ich ja Meerblick bezahlt - oft nicht zu knapp.
Einmal sind wir sehr spät nachts angekommen und haben den kurzen Rest dieser Nacht in einem Ausweichzimmer verbracht - aber am nächsten Tag hatten wir unseren Meerblick und gut war's.LG
Waltraud -
seitl. Meerblick ist aber auch Meerblick !
Es wird von der RV oft unterschieden zwischen seitl. Meerblick oder direkter Meerblick.
Einfach mal die Katalogbeschreibungen der RV vom Royal Dragon genau lesen.
RV NEC z.B.
Superiorzimmer: (A1-2B) Mit Bad und Dusche sowie seitlicheroder direkter(A1-2C) Meerblick, sonst wie DZ.RV FTIz.B.
Doppelzimmer: ..... Balkon und seitlichen Meerblick**(DZK). .....
Wahlweise Doppelzimmer mit Meerblickbuchbar(DZM). Einzelzimmer sind Doppelzimmer mit seitlichem Meerblick (D1K), mit Meerblick**(D1M)... -
Falls es passiert:
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Auf dem Meerblickzimmer bestehen! Es geschehen manchmal Wunder, wenn man sich nicht alles gleich gefallen lässt...
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Wenn absolut keines mehr vorhanden ist, fragen, an welchem Tag (möglichst am nächsten Tag) man definitiv eines bekommen kann und sich das auch schriftlich geben lassen.
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Für die Zeit in einem anderen Zimmer einen Ausgleich verlangen. Ich persönlich bevorzuge ein leckeres Essen, eine Massage oder einen Ausflug und versüße mir damit den Aufenthalt, statt mir den Mangel (der bei einer Nacht ja recht klein ist) bescheinigen zu lassen und nach der Reise um ein paar Euro mit dem Veranstalter zu feilschen.
Und als "Prophylaxe":
Bei individueller Anreise möglichst früh anreisen; wenn Du der letzte am Tag bist, sind die besten Zimmer schon weg und evtl. wurde jemand anderes, der irgendwo Ärger machte, upgegraded und Du schaust in die Röhre ... wenn sich eine späte Anreise nicht vermeiden lässt, das Hotel gegen Mittag anrufen, die späte Anreise ankündigen und speziell auf den Meerblick hinweisen. -
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superpappa wrote:
.....Wie kann man sich wehren das man das gebuchte Zimmer bekommt?hä???
die korrekte frage lautet doch: wie kann man sich wehren, wenn man das gebuchte zimmer nicht bekommt.meerblick heißt nicht immer, dass man unbeschwerten meerblick hat.
meerblick ist auch, wenn palmen davor sind. -
Neee Lexi - der Satz ist (bis auf das fehlende s bei das(s)) korrekt formuliert, denn da steht nicht "wenn"...
Ich hatte am Anfang aber auch gegrübelt
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Lexilexi wrote:
meerblick ist auch, wenn palmen davor sind.Das kommt nun wieder auf die Palmen an
.
Ein Meerblick darf eingeschränkt sein, ja, durch Palmen, Gebäude(teile) oder sonstiges. Es muss aber erstens ein direkter (und kein seitlicher) Meerblick sein, und zweitens muss das Meer noch klar zu erkennen sein (und nicht komplett durch Palmen etc. verdeckt sein). :? -
tripplexXx wrote:
Neee Lexi - der Satz ist (bis auf das fehlende s bei das(s)) korrekt formuliert, denn da steht nicht "wenn"...
Ich hatte am Anfang aber auch gegrübelt
man kann sich doch nur gegen etwas wehren und nicht für etwas.
oder sehe ich das falsch? -
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Wenn rechtlich gesehen die "Ist-Leistung" von der "Soll-Leistung" abweicht, dann liegt nach § 651 ff. BGB ein Reisemangel vor. Die Aussage sich an der Rezeption zu beschweren ist nicht richtig. Sollte ein Reisemangel vorliegen, dann muss der Vertragspartner kontaktiert werden. Vertragspartner ist in der Regel der Reiseveranstalter oder sein Erfüllungsgehilfe die Reiseleitung. Das heißt: Liegt ein Mangel vor, dann muss der Mangel UNVERZÜGLICH bei der Reiseleitung oder beim Reiseveranstalter angezeigt werden, mit der Bitte um Abhilfe. Wird der Vertragspartner nicht kontaktiert, so wird ihm keine Möglichkeit gegeben Abhilfe zu schaffen. Somit kann man am Ende der Reise auch keine Minderung verlangen. Wenn der Vertragspartner die Abhilfe verweigert, oder erst keine Abhilfe leistet, dann kann man am Ende der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen.
Viele Grüße
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skibbadee wrote:
Die Aussage sich an der Rezeption zu beschweren ist nicht richtig. Sollte ein Reisemangel vorliegen, dann muss der Vertragspartner kontaktiert werden.Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Es gibt Hotels, in denen nicht jeden Tag der RL seine Sprechstunde abhält. Wenn du also 2-3 Tage später bei der RL reklamierst, dass du ein falsches Zimmer hast, und hast aber selbst vorher nichtmal bei der Rezeption den Mund aufgemacht, ist das sicherlich deine eigene Schuld.
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Viel wichtiger ist, auch nach Kontaktaufaufnahme mit der (sogenannten) Reiseleitung per Telefon Fax oder mail wäre es mein erstes Anliegen selbst sofort beim Manager On Duty Abhilfe zu schaffen. Den Rest kann man später regeln und finanzielle Ansprüche an den Veranstalter stehen hinten an.
Übrigens nicht vergessen, im Thread geht es um eine fiktive Situation

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@carsten79,
der TO hat in einem geschlossenen Thread geschrieben:
Vielleicht habt ihr ja schon erfahrungen mit einen Zimmer mit Meerblick gemacht.
Fliegen im Sep.2011 das 4 mal in das Hotel Royal Dragon.
Haben ein Zimmer mit Meerblick gebucht.Hoffen das wir es auch bekommen.Letztes Jahr bekammen wi eins mit seitl.Meerblick war aber auch mit meerblick gebucht.
Kann man drauf bestehen auf das geb.Zimmer?Auf das gebuchte Zimmer kann man selbstverständlich bestehen, aber seitl. Meerblick ist bekannterweise auch Meerblick und der RV NECz.B. bietet explizit für dieses Hotel Royal Dragon an:
Superiorzimmer: (A1-2B) Mit Bad und Dusche sowie seitlicher oder direkter (A1-2C) Meerblick,sonst wie DZ.Ich wäre mir da nicht so sicher, dass der TO bei der Buchung diese Unterscheidung berücksichtigt hat und vllt. (unwissentlich) ein DZ mit seitl. MB gebucht hat.

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Hhmm, was der TO nun tatsächlich gebucht hat, wissen wir bisher nicht, aber eins weiß ich schon: Ein Zimmer mit seitlichem Meerblick ist zumindest im Royal Dragon kein Zimmer mit Meerblick, sondern eben nur mit seitlichem Meeblick. Habe ich also ein Zimmer mit Meerblick gebucht und erhalte ein Zimmer mit seitl. Meerblick, liegt ein Mangel vor. Die Unterscheidung ergibt sich ja schon aus den verschiedenen Bezeichnungen der Veranstalter, z.B. Neckermann: Zimmer mit seitl. Meerblick = A2-2B, Zimmer mit Meerblick = A2-2C. Diese Konstellation spiegelt sich ja gegebenfalls auch im Preis wieder, somit habe ich ein Recht auf das gebuchte Zimmer. Es ist tatsächlich der RV Vertrags- und Ansprechpartner bei Mängeln und nicht das Hotel. Ist die Reiseleitung nicht vor Ort, bin ich gezwungen, den RV unter Umständen sogar in Deutschland zu kontaktieren, um Abhilfe zu verlangen. Trotzdem gebe ich euch Recht, dass es vielleicht erstmal viel einfacher ist, dem Hotel etwas Dampf zu machen. Dann erledigt sich das Problem ja vielleicht schon von selbst. Habe ich auch schon getan und es hat funktioniert. Ansonsten hilft es nichts, als dem RV eine Frist zu setzen. Auch die Idee mit einem Essen als Entschädigung finde ich gar nicht schlecht, wenn man vielleicht schon am 2. Tag sein tatsächlich gebuchtes Zimmer beziehen kann. Dann erspart man sich eine Menge Ärger und der Urlaub kann endlich kommen. Letztendlich ist aber nur der RV in der Pflicht.
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Da hab ich mal was in unserer Nachbarschaft mitgekriegt. Hatten in einem Hotel Meer- , bzw. Poolblick gebucht (alternativ zur Landseite). Waren dann auf ihrem Zimmer und haben nur Palmen gesehen. Und: Ein Mini-Eckchen vom Pool! So in etwa einen m² davon. Haben damals vor Gericht nicht Recht bekommen, da sie ja nachweislich Blick auf den Pool hatten. Allerdings wurde ihnen aus dem Grund vom Reiseveranstalter eine Entschädigung zugesprochen, weil die wohl im Katalog falsch übersetzt hatten aus dem Englischen: Hotel hatte "seaside" angegeben, stand im Katalog aber übersetzt mit "Meerblick" und nicht mit "Meerseite". Zimmerwechsel war angeblich nicht möglich.
Vielleicht bringt ja ein Fax im Vorfeld was mit dem Hinweis: Stammgast, zum 4. Mal da, hätte gerne unbedingt Zimmer mit Meerblick? Einen Versuch wär´s wert. -
@ybi2, das versteh ich jetzt nicht ganz. Die Nachbarn haben vor Gericht geklagt und verloren und haben anschließend vom RV eine Entschädigung erhalten? Das verstehe, wer will. Du hast natürlich Recht, Meerseite ist nicht automatisch Meerblick und dasselbe gilt natürlich auch für den Pool. Das richtige Lesen und Deuten von Katalogbeschreibungen wird leider oftmals unterschätzt und dann ist das Theater groß, wenn man lediglich Meerseite gebucht hat und einen unverbauten karibischen Meerblick am Gardasee erträumt hat. Von Bittbriefen an das Hotel mit dem Hinweis auf langjährige Zugehörigkeit zum Selbigen halte ich nicht viel, denn entweder habe ich Meerblick gebucht, dann steht es mir auch ohne Aktienanteile am jeweiligen Hotel zu oder ich habe eben Gartenblick gebucht, weil ich mir das Geld für den Meerblick sparen wollte. Dann soll mir doch der unverbaute Blick auf den Rhododendronstrauch vorm Zimmer gegönnt sein.
Und sollte mir wider Erwarten ohne zusätzlichen Mailverkehr, in dem ich meine gehobene Stellung als Stammgast nochmals auf den Punkt bringe, ein Zimmerschlüssel zum Glück mit spektakulärem Meerblick überreicht werden, obwohl ich mich mental schon auf meine Gartenparzelle eingestellt habe (weil so gebucht und bezahlt), dann schweige ich und genieße. 