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Gleichberechtigung bei der Entschädigung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
33 Beiträge 11 Kommentatoren 6.3k Aufrufe
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  • CecilyC Offline
    CecilyC Offline
    Cecily
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Die Situation:
    Mein Freund und ich haben im letzten Jahr 1 Woche Urlaub im Hotel XY gemacht. Die letzten 3 Tage lagen wir, wie ca. die Hälfte der anderen Gäste, mit einer schweren Magen-Darm-Sache flach. Uns wurde vor Ort von der Reiseleitung gesagt, dass wir wahrscheinlich keine Entschädigung bekommen werden. Wir haben dennoch zu Hause ein Schreiben aufgesetzt und unsere geforderten 15% erhalten. Die Forderung haben wir mittels der Mängel-Tabelle bestimmt. Danach war das Thema für uns durch.

    Nun haben wir dank einem TV-Bericht erfahren, dass alle Betroffenen den vollen Reisepreis zurück erstattet bekommen (haben) - auch ohne Forderung. Von einer anderen Betroffenen habe ich das nun auch bestätigt bekommen.

    Wie schaut das nun für uns aus? Hat man Rechte auch noch den Rest zu erhalten? Für ein paar Euro würde ich mich nicht anstellen, aber es handelt sich dabei um ca. 1600€ die uns entgangen sind. Die Woche hat pro Person fast 1000€ gekostet und von Urlaubserholung war dank der schlimmen Krankheit nichts mehr übrig geblieben. Ganz im Gegenteil, wir waren erstmal krankgeschrieben (kommt immer gut nach dem Urlaub) und haben uns erst nach einem ca. 1 Monat wieder vollkommen erholt.

    Ich würde mich freuen, wenn da jemand was zu sagen könnte.

    Schöne Grüße 🙂

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...ist denn euer RV identisch mit dem, der diese Leistung im nach hinein seinen Kunden anbietet? Wenn ja, dann würde ich mich an ihn wenden, wenn nicht, dann ist die Entschädigungsleistung des anderen Veranstalters für euch ohne Bedeutung... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • CecilyC Offline
        CecilyC Offline
        Cecily
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die Antwort 🙂

        Jep, es handelt sich dabei um "unseren" Veranstalter. Das Hotel ist nur über diesen einen Veranstalter buchbar.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...wenn die Begründung für die Zahlung identisch ist, dann ruf dort an oder schreibe hin... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • CecilyC Offline
            CecilyC Offline
            Cecily
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Alles identisch.

            Werde mein Glück versuchen und am Wochenende ein Schreiben aufsetzen. Und natürlich das Ergebnis hier mitteilen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • zuckerpueppiZ Offline
              zuckerpueppiZ Offline
              zuckerpueppi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Cecily

              Du kannst es sicher versuchen aber mach Dir nicht zu große Hoffnung.
              Mal davon abgesehen, dass deine Reise schon ca 1 Jahr (?) zurückliegt, ist auch der Umstand zu beachten, dass DU eine bestimmte Forderung gestellt hast und der Veranstalter dein "Angebot angenommen hat" .
              Damit gab es eine "beidseitige Willensübereinstimmung", die meiner Meinung nach gültig ist. Und selbst wenn eine eventuelle "Einrede/Widerspruchsfrist" vereinbart gewesen wäre, kann ich mir vorstellen, dass diese Frist lange abgelaufen ist.

              Wäre eine damalige Forderung von dir in einer anderen Größenordnung abgelehnt worden, wäre es vielleicht noch anders.......so kann man hier aber nicht von einer "Gleichberechtigung bzw. Gleichbehandlung bei Entschädigung" sprechen .

              Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
              bevor sie leben können.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LuganskL Offline
                LuganskL Offline
                Lugansk
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo!

                Handelte es sich bei dem Fall vor kurzem im Fernsehen nicht um einen Fall von diesem Jahr?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das kann man ohne Kenntnis der Übereinkunft schwerlich einschätzen.
                  Schadensersatzansprüche verjähren erst nach 3 Jahren, man müsste also genau wissen, was mit dem Veranstalter vereinbart war, um zu beurteilen, ob dies gegen eine erheblich höhere Entschädigungsleistung aufhebbar ist.
                  Für eine Prognose jedenfalls sind die Fakten viel zu mager ... :?

                  Nicht nur deshalb würde ich dem besonnenen Rat von curiosus folgen und mich mit einer sachlichen Nachfrage an den Veranstalter wenden - ggf. wird der begründen, warum weiterreichende Ansprüche verwirkt sind (aus seiner Sicht!) und man kann diese Herleitung bezüglich ihrer Rechtsverbindlichkeit prüfen lassen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Rhodos-PeterR Offline
                    Rhodos-PeterR Offline
                    Rhodos-Peter
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...da sich das Hotel XY in 2 Bereiche unterteilt, das AI-Hotel X und das Hotel Y, wäre es auch interessant zu erfahren, ob auch die Gäste des Hotels Y ebenso entschädigt wurden/werden. Das AI-Hotel X ist nur bei einem Veranstalter zu buchen, das Hotel Y bei mehreren Veranstaltern, wobei einer davon eine "Tochter" des Reiseveranstalters des Hotels X ist, Gäste beider Hotels waren ja gleichermaßen betroffen.

                    Gruß Peter

                    PS: zufällig kenne ich das Hotel XY recht gut und die Gegebenheiten vor Ort, einiges in dem genannten Beitrag war auch nicht ganz richtig dargestellt, unbestritten bleibt aber die Erkrankung vieler Hotelgäste

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Rhodos-Peter
                      Die Aussage war "alles identisch", ergo gehe ich davon aus, dass Cecily auch Entschädigten desselbem Hotelteils berichtet, die eine Erstattung von 100% erhielten.
                      Entweder hat das Hotel eine Lücke in der Hygiene entdeckt und räumt den Sachverhalt ein, oder es beugt sich mit einer Kulanz dem medialen Druck.

                      Ich kenne weder den Inhalt der erwähnten Sendung, noch Details zur Vereinbarung, aufgrund derer Cecily bereits eine Entschädigung erhalten hat.
                      Daher vereinfacht:
                      Generell betrachtet ist eine Inanspruchnahme nicht verjährt. Hat Cecily aber ein Dokument erhalten mit dem Passus "Mit Annahme der Entschädigungsleistung sind alle Ansprüche abgegolten" (o.ä.), wird es nahezu unmöglich sein, weitere Kulanz einzufordern.
                      Sollte derlei unwahrscheinlicher Weise nicht vermerkt sein, lohnt sich zumindest der Versuch nachzufassen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • zuckerpueppiZ Offline
                        zuckerpueppiZ Offline
                        zuckerpueppi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @vonschmeling
                        Danke, Du hast es wieder auf den Punkt gebracht! Genau das meinte ich auch, dass es fast immer so ist, wenn eine Summe X gezahlt wird, dass gleichzeitig drin steht, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind.
                        Da sollte Cecily noch mal nachlesen .

                        Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
                        bevor sie leben können.

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                        • CecilyC Offline
                          CecilyC Offline
                          Cecily
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Also in dem Schreiben inkl. Scheck, was ich vom RV vor einem Jahr erhalten habe, steht nichts von wegen mit Annahme der Entschädigungsleistung sind alle Ansprüche abgegolten drin. Rein gar nichts in dieser Richtung.

                          Wir setzen heute ein Schreiben auf und versuchen einfach unser Glück.

                          Danke für eure Antworten 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Mausebaer120M Offline
                            Mausebaer120M Offline
                            Mausebaer120
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich habe mir ja gestern auch mal diese Sendung antun müssen - wegen Deiner Anfrage, Cecily.

                            Also es wurde ja in dem Beitrag nicht wirklich gesagt, daß ALLE nun den vollen Reisepreis zurückbekommen hätten.

                            Gesagt wurde, daß die im Film gezeigte Familie nun den vollen Preis zurückbekommt, statt der 50,00 € ( waren doch 50,00 € ... ? ) pro Tag, was in ihrem Fall ca. 600 € gemacht hätte. Bei dieser Familie habe sich der RV großzügig gezeigt und ihnen die volle Summe zurückgezahlt.

                            Desweiteren wurde nur gesagt, das die anderen Urlauber einen Scheck erhalten - es war aber nicht die Rede davon, daß auch die anderen Urlauber den vollen Reisepreis zurückbekommen.

                            Aber Du kannst ja mal den RV anschreiben und dann hier berichten, was sie Dir antworten 😉

                            Über die Sendung an sich verkneife ich mir lieber jeden weiteren Kommentar. 😱

                            Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                            ( Epikur von Samos )

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Völlig richtig Mausebaer, ich habe Hartz4-TV-Benkö auch gesehen und in dem Bericht war mit keinem Wort die Rede davon, das alle betroffenen Urlauber "entschädigt" werden. Der genaue Wortlaut in der Sendung war, das "mindestens 100 andere Urlauber betroffen waren und die jetzt Post mit einem Scheck bekommen".

                              Ergo ist damit keinerlei Garantie darüber das alle Urlauber die betroffen waren in voller Reisepreishöhe entschädigt werden. Ich vermute (bin mir relativ sicher...die Produktionsfirma hat ca. 100 Namen (das weiß ich), betroffen waren aber weitaus mehr), das dies nur die rund 100 Urlauber betrifft, die im Rahmen der TV-Produktion notiert wurden und in deren "Interesse" nachgehakt wurde.

                              Der RV reagiert hier äußerst kulant - und im Eigeninteresse medienwirksam! Zu verschenken hat er aber nichts und so vermute ich, das nicht zwangsläufig die komplette Summe bei den rd. 100 Urlaubern zurückerstattet wird und schon gar nicht Urlauber, die bereits eine Rückerstattung auf ihre eigene Initiative hin erhalten haben, von weiteren Zahlungen oder gar der Gesamtsummenerstattung ausgehen können.
                              Wie bereits erwähnt dürfte hier eine Rückfrage beim RV endgültige Klarheit schaffen - Ansprüche bestehen nicht!

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • CecilyC Offline
                                CecilyC Offline
                                Cecily
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Habe mich wie im Eingangspost geschrieben auch dabei auf die Info von einer anderen Betroffenen bezogen, die ebenfalls die gesamte Reise erstattet bekommen hat. Sie hat lediglich den RV um Stellung gebeten... und tada zu ihrer Überraschung den kompletten Reisepreis zurück erhalten.

                                Ich bin ja auch nicht so nachtragend, aber mein Freund will im schlimmsten Fall dort nicht mehr buchen...  :?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Cecily
                                  An welcher Stelle genau (ich habe die Sendung nicht nachgeschaut, sorry ... das ist für mich Höchststrafe und hat mit dem realen "Urlauberleid" mal so rein gar nichts gemein!) hat eigentlich der Veranstalter schuldhaft gehandelt, und welches Motiv sollte er ergo haben, über die bereits geleisteten Kulanzen hinaus zu latzen?
                                  ❓
                                  Ggf. wird er´s leiden, dich und deinen Freund als Kunden zu verlieren - das ist dann ein Rechenexempel und vermutlich sein allerletztes Entgegenkommen gewesen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HolginhoH Offline
                                    HolginhoH Offline
                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Wie gesagt:
                                    Wenn ihr wirklich wollt, fragt halt (höflich!) beim RV nach - seid aber nicht frustiert, wenn er nicht reagiert wie ihr es erwartet bzw. erhofft.

                                    Deinem Freund gegenüber mag die Frage erlaubt sein, was a) der RV mit den Geschehnissen vor Ort zu tun hat sodas er b) dort ggfs. nicht mehr buchen will!

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CecilyC Offline
                                      CecilyC Offline
                                      Cecily
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Der Reiseveranstalter hat nicht schuldhaft gehandelt. Das habe ich auch nie behauptet.

                                      Lediglich, dass man sich jetzt nach den neusten Infos (andere Betroffene + TV-Beitrag) nicht gleich behandelt fühlt. Das ist eben auch der Grund für meinen Freund...

                                      Mal sehen was als Reaktion kommt...vielleicht klärt sich ja alles, warum nur ausgewählte Gäste so extrem kulant entschädigt worden sind.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Offline
                                        KourionK Offline
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Holginho
                                        das dies nur die rund 100 Urlauber betrifft, die im Rahmen der TV-Produktion notiert wurden und in deren "Interesse" nachgehakt wurde.

                                        Und das Erstattete kann "bitter verdientes" Geld sein, wenn man vllt. namentlich genannt wird oder - noch grausamer ! - in der Sendung auftritt.  😱  
                                        So etwas kann gar nicht teuer genug bezahlt werden. 😄

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #20

                                          Deswegen ist es Gage und nicht Entschädigung...die steht dem Zuschauer zu! 😛

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