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Busreise Leistungsänderung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Evil_EvaE Offline
    Evil_EvaE Offline
    Evil_Eva
    Experte Großbritannien & Irland
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, 
     
    kann mir jemand sagen, wie der folgende Fall rechtlich aussieht: 
    zwei Seniorinnen buchen eine Städtereise, Anfahrt mit dem Reisebus, mit dem auch vor Ort ein umfangreiches Ausflugsprogramm durchgeführt werden soll. Dieses ist im Reiserpreis inklusive.
    Der Aspekt "Busreise" spielt bei der Buchung eine wichtig Rolle, da eine der Reisenden nicht so gut zu Fuß ist und vor nicht allzu langer Zeit eine OP hatte.
     
    Nun erhalten sie eine Mitteilung vom Reiseveranstalter: aufgrund geringer Anmeldezahlen kann die Reise nicht mit dem Reisebus durchgeführt werden, stattdessen Anreise mit dem Zug und vor Ort Nutzung der ÖPNV (auf Kosten der Teilnehmer) zur Durchführung der Ausflüge. Der Reiseveranstalter bittet um eine Unterschrift, dass die Leistungsänderung akzeptiert wird. 
     
    Ist hier ein kostenloses Storno möglich? Der Reiseveranstalter nennt diese Möglichkeit in seiner Mitteliung nicht.
    Die beiden können/wollen so die Reise nicht antreten, da die Bahnanreise mit Gepäck und Nutzung der ÖPNV für die eine Teilnehmerin deutlich problematischer wäre, als die Busreise. 
    Gruß
    Eva

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wie der Fall tatsächlich "rechtlich aussieht", kann ich dir nicht sagen.  😉
       
      Allerdings ist m. E. eine kostenfreie Stornierung möglich, da es zu einer bedeutenden Leistungsänderung kam: Zug + öffentliche Verkehrsmittel statt Bus.
      Ist eine völlig neue Geschichte und m. E. auch ein neuer Vertrag.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Evil_EvaE Offline
        Evil_EvaE Offline
        Evil_Eva
        Experte Großbritannien & Irland
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke schon mal für die Einschätzung. Sehe ich eigentlich auch so... 
        Und dass der Veranstalter eine Unterschrift haben will, spricht ja eigentlich auch dafür.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sunshine997S Offline
          Sunshine997S Offline
          Sunshine997
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das sehe ich so wie Kourion.
          Eine kostenlose Stornierung ist meiner Meinung nach kein Problem, denn die Leistungsänderung ist enorm.

          Die neue Variante kann nur als Vorschlag und neues Angebot des Veranstalters verstanden werden, die Reise doch noch durchzuführen (wenn man z.B. nur gerade zu dieser Zeit frei hat und unbedingt an das Ziel will; für manche ist die vorgeschlagene Variante mit Zug/ÖPNV ja vielleicht sogar interessanter als die gebuchte).
          😉 ... und dass der Veranstalter eine Unterschrift will, zeigt, , dass der Veranstalter das auch weiss ... 😉

          Es ist löblich vom Veranstalter, die Reise nicht gleich abzusagen, sondern eine Alternative anzubieten. Nicht so löblich ist, dass er nicht gleichzeitig auch die Möglichkeit des kostenlosen Stornos mit anbietet.

          "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaCorM Offline
            MaCorM Offline
            MaCor
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Evil_Eva Rückfrage... steht im Vertrag etwas von möglicher Absage bzw. Leistungsänderung und steht da etwas von einer Mindestteilnehmerzahl und ist in diesem Zusammenhang ein Termin für die Absage bzw. Leistungsänderung genannt?
             
            ..und ist die Änderung innerhalb der vereinbarten Frist zugegangen? Andernfalls stehen dem Reisenden Schadenersatzansprüche aus der Vertragsverletzung zu, wenn durch Nichteinhaltung dieser Frist, dem Kunden ein Schaden entstanden ist.
             
            Geringfügige Änderungen sind dem RV erlaubt wenn er sich das in seinen AGB's vorbehält.
             
            Grundsätzlich: Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende kann auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise des Veranstalters verlangen, natürlich nur wenn es eine gibt, bietet der Veranstalter eine Ersatzreise an muss diese nicht angenommen werden.
             
            Unter der Vorraussetzung das nicht doch noch irgendwo was steht was wir nicht wissen...... Ich würde dem RV mitteilen das ich die Änderung nicht akzeptiere und ein vergleichbares Angebot haben möchte, was er durchführen kann. Oder gegebenefalls eine Reisepreisminderung? ...und bitte gleich beim Reiseveranstalter geltend machen, am besten Einschreiben mit Rückschein.
             
            Im Endeffekt kommt es auch darauf an welchen "Wert" die Busanreise an der Gesamtreise hat und die Grenze zwischen zumutbar und unzumutbar ist durchaus fließend. ..und eben was steht in den AGB's, wenn da zum Beispiel steht "Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl findet die Anreise mit der Bahn statt" nun ja denn

            Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Selbst wenn es eine Klausel gibt, die bei einer geringen Teilnehmerzahl den Ausweich auf Bahn und andere öffentliche Verkehrsmittel freischreibt, dürfte alternativ ein kostenfreies Storno für den Fall angeboten werden, respektive möglich sein.
              Zumindest der eingeschränkte Reiseteilnehmer wird sein Handicap auch mittels Attesten belegen und somit die Unmöglichkeit zur Teilnahme dokumentieren können.
              Kaum ein Dienstleister wird sodann die Begleitperson allein auf die Reise oder zur Zahlung einer Stornogebühr zwingen.
              M.E. ist das nicht unbedingt ein Aspekt des Reiserechts, sondern vorerst einer der angemessenen Kulanz, denn man bucht ja nicht zwingend eine Busreise, wenn man körperlich auch zig Alternativen wuppen könnte!?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gastwirtG Offline
                gastwirtG Offline
                gastwirt
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Evil_Eva wrote:
                Der Reiseveranstalter bittet um eine Unterschrift, dass die Leistungsänderung akzeptiert wird.
                 
                Ist hier ein kostenloses Storno möglich? Der Reiseveranstalter nennt diese Möglichkeit in seiner Mitteliung nicht.

                Das ist selbstverständlich möglich! Warum verlangt der RV sonst eine Unterschrift?
                Bei Unterschrift gilt die Änderung allerdings als akzeptiert!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Evil_EvaE Offline
                  Evil_EvaE Offline
                  Evil_Eva
                  Experte Großbritannien & Irland
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Super, vielen Dank für eure Einschätzugen/Antworten. Wollte nicht unvorbereitet mit dem Reiseveranstalter sprechen. 
                  Aber so sollte das kostenlose Storno ja kein Problem sein. 
                   
                  MaCor: im Vertrag steht dazu nicht allzu viel drin, schon aber dass bei einer erheblichen Änderungen der Reiseleistungen ein kostenloser Rücktritt möglich. Schadensersatz würden die beiden Reisenden, auch wenn es ihnen vielleicht zustehen würde, nicht einklagen wollen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Sunshine997S Offline
                    Sunshine997S Offline
                    Sunshine997
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Das ist gut, dass die Reisenden keinen Schadenersatz einklagen wollen, denn den würde es wahrscheinlich auch nicht geben ...
                    (ich gehe mal davon aus, dass für die Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben war und die Reiseabsage bzw. der neue Vorschlag rechtzeitig gemäß AGB kam)

                    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                    • Evil_EvaE Offline
                      Evil_EvaE Offline
                      Evil_Eva
                      Experte Großbritannien & Irland
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      So jetzt ist alles geklärt. Die Anzahlung gibt´s zurück. Vielen Dank nochmal!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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