Nachträglich Berechnung von PAX Gebühren wegen Tarifunstimmigkeiten
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Hallo Community,
ich habe am 21.01.11 über xxxxxx eine Flugreise für 4 Personen gebucht und den fälligen Resiepreis bezahlt. Fluggesellschaften "Emirates" Asia Air" Garuda Indonesien" Vorab ich- ich habe bereits einige Reisen über xxxxxxx gebucht und hab bisher nur gute erfahrungen mit diesem Reiseanbieter gemacht.
Am 12.8.11 erhielt ich von xxxxxxxx die folgende eMail:
"Sehr geehrter Kunde,
aufgrund von Tarifunstimmigkeiten brauchen wir von Ihnen einen Beleg ihres Geb. Datums per E-Mail, oder Fax.
Bitte lassen Sie uns unverzüglich, bis spätestens 12.08.11, eine Kopie Ihres Reisepasses, oder Personalausweises zukommen !
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, dies zu tun, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, oder ein Fax mit der korrekten Angabe
Ihres Geb. Datums zu. "Ich habe auf diese eMail hin eine Kopie meines Reisepasses an xxxxxx gesendet.
Nun erhielt nun von xxxxxx eine geänderte Rechnung mit dem Hinweis, dass für die übrigen 3 Reiseteilnehmer eine Pax Gebühr in Höhe von € 80,00 nachzuzahlen ist - in Summe EUR. 240,00
Meine eMail daraufhin, dass dieses nicht rechtens ist, da in der xxxxxx eMail vom 12.08. weder ein Hinweise gegeben wurde, welche Konsequenzen die Nichterbringung des Nachweises zur Folge haben wird noch eine Hinweise gegeben wurde, dass für ALLE Reiseteilenhmer eine Kopie des Reisepasses benötigt wird, wurde mit der folgenden eMail abgespeist:
"Hallo Herr :::::::::::::::: ,
eine andere Option, als die von uns angebotene gibt es nicht.
Wenn Sie das nicht akzeptieren müssen die Flüge im Falle der Nichtbezahlung Ihrerseits storniert werden.
Mit besten Grüßen
xxxxxxxxxx"Ich bin jetzt natürlich extrem wütend und es bleibt da ein sehr fader Nachgeschmack.
Meine Fragen sind jetzt:
ist diese Vorgehensweise seitens xxxxxxx gerechtfertig
was hat es mit der PAX Gebühr auf sich
kann so einfach eine Nachgebühr gefordert werden
hätte nicht auf die Konsequenz der Nichterbringung hingewisen werden müssen
hätte nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass der Nachweis für alle Reiseteilnehmer zu erbingen ist.Der Wortlaut der eMail vom 12.08.2011 ist sehr unpersönlich und beinhaltet keinerlei Erklärung, wofür der Nachweis erbracht werden muss.
Danke vorab für Eure Informationen bzw. für Eure Tipps zur weiteren Vorgehensweise
Mit besten Grüßen
Matthias
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Der Name des Vermittlers wurde gem. unserer Forenregeln entfernt ! -
@shawou
Es war vielleicht etwas voreilig, sofort die Kopie des RP zu schicken.
"Tarifunstimmigkeiten".....warum hast Du nicht erfragt, welche damit gemeint sind?
Die Tarifbestimmungen stehen natürlich VOR der Buchung fest und sind einzuhalten.
Nun ist leider durch deine "Beschreibung" nicht ganz klar, hat der Vermittler einen falschen Tarif gebucht oder was ist tatsächlich passiert....
An deiner Stelle würde ich erstmal persönlich mit dem Vermittler Kontakt aufnehmen, das aber unverzüglich......ob eine Stornierung trotz einer Zahlung rechtens ist.....weiß ich allerdings nicht......möchte es aber bezweifeln. -
Naja, könnte aber genau so gut rechtmässig sein.
Es gibt Airlines, die bieten für ausgewählte Altersgruppen Spezialtarife an.
Wenn mann denn mehrere Personen einbucht, der Nachweis des Geburtsdatums aber ergibt, dass ihnen der gewählte Tarif nicht zusteht, ist die Nachzahlung bestimmt rechtens. -
@gastwirt
Da hast Du absolut recht und ich gehe auch davon aus, dass hier wahrscheinlich Tarifbestimmungen nicht eingehalten wurden.
Aber da hatten Kunde und Vermittler ein gewaltiges Kommunikationsproblem.....zumal wenn der Mailkontakt so, wie beschrieben , abgelaufen ist.....
Jeder ist ja anders...aber persönlich ist mir lieber.......
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Also wenn ein Vermittler fast 7 Monate nach Buchung eine "Tarifunstimmigkeit" feststellt, -ich habe übrigens diesen Begriff noch nie gehört-, ist das schon sehr merkwürdig. Unstrittig: es kann z.B. Seniorenrabatte o.ä. geben. Aber das müsste doch alles ( die Preisgrundlage ) in der Buchungsbestätigung explizit aufgeführt worden sein. Und das Verhalten des Vermittlers mit der unverhüllten Drohung: zahlst du nicht stornieren wir ! Der bereis bezahlte Reisepreis für 4 Personen ist doch erheblich höher gewesen als die Nachforderung mit € 240.--. Ich glaube, hier soll mit äusserst fragwürdigen Methoden ein Fehler des Vermittlers zu Lasten des Kunden aus der Welt geschaffen werden.
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shawou wrote:
Wenn Sie das nicht akzeptieren müssen die Flüge im Falle der Nichtbezahlung Ihrerseits storniert werden.@gabriela_maier
... das ist ein wesentlicher Unterschied, bedeutet es nämlich, dass der Kunde ggf.die Stornokosten zu tragen hat.
Zweifellos insistiert der Vermittler sehr spät. Allerdings ist anzunehmen, dass der Kunde bei genauer Lektüre der Ausschreibung auch selbst auf die Tarifunstimmigkeit hätte kommen können, weil er / die Mitreisenden bindende Voraussetzungen für den Tarif mutmaßlich nicht erfüllt/erfüllen. -
Ohne detaillierte Kenntnis des Reisevertrages und der darauf beruhenden Kommunikation vor bzw. während des Vertragsabschlusses sollte man glaube ich vorsichtig mit Vermutungen sein. Wenn der Flug in kurzer Zeit bevorsteht würde ich die Zahlung leisten, und parallel schriftlich erklären, das sie ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgt sei. Dann kann später immer noch die Schuldfrage festgestellt und gegfl. Regress eingefordert werden.
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Solange wir nicht den Hintergrund der Tarifunstimmigkeiten und weitere Details kennen, sprechen wir hier "ins blaue".
Sollte es hier so sein, das Preisvergünstigungen in Anspruch genommen wurden in der Hoffung die dazu notwendigen Bedingungen niemals nachweisen zu müssen, hat der Vermittler völlig korrekt gehandelt...
...aber Matthias kann uns bestimmt die genauen, detailierten Hintergründe und Abläufe schildern. -
gabriela_maier wrote:
Ich glaube, hier soll mit äusserst fragwürdigen Methoden ein Fehler des Vermittlers zu Lasten des Kunden aus der Welt geschaffen werden.Richtig, und "vorsichtig" finde ich diese Wertung nun nicht gerade ... :? !
Überdies ist nicht die Rede von "stornieren wir" sondern steht explizit "müssen Sie stornieren", den wesentlichen Unterschied habe ich - vorsichtig! - erklärt. -
gabriela_maier wrote:
... Ich glaube, hier soll mit äusserst fragwürdigen Methoden ein Fehler des Vermittlers zu Lasten des Kunden aus der Welt geschaffen werden.Und worauf stützt und begründest Du diese Aussage?
Uuuuups...
Edit: vonschmeling war schneller. -
Nun, mich
irritiert, das sich der Vermittler mit der Forderung meldet. Wenn er den Vertrag vermittelnd zustande gebracht hat müsste sich doch die airline an den Kunden wenden. Hier lesen wir doch oft genug, wie allein die Funktion des Vermittlers zu bewerten ist. Demnach bräuchte er sich gar nicht mehr einmischen !!!!
Ist der Vermittler aber mit anderen weitergehenden Kompetenzen ausgestattet ( Inkasso des Entgeltes, Erstellung und Aushändigen der Dokumente usw. ) ist er mehr oder weniger auch Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners. Und das bedeutet eben auch Verantwortung.
Bis jetzt weiss niemand, was im Vertrag steht. Ob gewisse Unterlagen ( u.U. seit Januar 2011 verlangt ) beizubringen sind, ob dafür Fristen und gegfl. Konsequenzen im Vertrag eingetragen waren, keiner weiss das.Auch nicht die schlauen Nachfrager !
Bei der Nachforderung hätte zumindest auf ein Versäumnis aus dem geschlossenen Vertrag hingewiesen werden müssen, wenn es denn ein solches gegeben hätte. Eine Tarifunstimmigkeit -wer bitte kann mir das Wortmonster erklären ?- ohne Beweisführung und Definition ist absoluter nonsens, sie ist ohne alles in den Raum gestellt ganz einfach Quatsch und soll lediglich zur Verunsicherung führen. So erklärt sich meine Wortwahl.
Vielleicht hat ja auch die airline dem Vermittler kurz vor Vertragsausführung sagen müssen: hier fehlt noch was, bring uns das unverzüglich bei ! -
Und genau weil meinereiner soooo gerne vom "Nachfrager" zum "schlauen Nachfrager" und ggfs. sogar zum "Wissenden" befördert werden möchte, habe ich um detailliertere Fragen seitens des TE gebeten.
Da Du aber (vermutlich, es sei denn Du hast per PN ergänzende Angaben vom TE bekommen oder kannst hellsehen) ebenso nicht mehr weiß als wir alle, fand/finde ich Deine oben zitierte Bemerkung "bedenklich".
Den Begriff der "Tarifunstimmigkeit" gibt es übrigens seit Jahren und er ist durchaus gebräuchlich
...er bedeutet im übrigen exakt das, was er aussagt.
Zustimmung meinerseits erntest Du mit Deinem letzten Satz - aber genau das wissen wir (noch?) nicht - und aus eben genau diesem Grunde haben wir kaum eine Möglichkeit zu einer ernsthaften Bewertung. -
Der Vermittler ist mutmaßlich Vertragspartner des Kunden, an seiner Beauftragung zum Inkasso habe ich nach den vorhandenen (zugegeben lückenhaften!) Informationen wenig Zweifel. Insofern obliegt es - fast schon löblich! - ggf. auch dem Vermittler, fehlende Informationen einzufordern und sich daraus ergebende Änderungen an den Kunden weiterzureichen (es kann immerhin eine Vermittler spezifische Angebotsstruktur gegeben haben?).
Tarifunstimmikeit beschreibt beispielsweise die Buchung "Infant", wenn der Fluggast die Pubertät hinter sich gelassen hat. Möglicherweise aber auch die Buchung eines Tarifs >60 für einen Fluggast, der erst nach Antritt der Reise seinen runden Geburtstag bejubeln und daher explizit ausgenommen sein kann - dazu fehlen in der Tat Hinweise.
Inzwischen tendieren die Adjektive Marke "mutmaßlich" und "wahrscheinlich" jedoch eh inflationär, und abgesehen von "Begriffserklärung im Allgemeinen" nehme ich bis auf Weiteres keine Stellung.