Gemeinsam gebucht. Und jetzt die trennung
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Hallo Zusammen
Habe mit meiner Frau gemeinsam unseren urlaub für 2012 gebucht.
nun lassen wir uns trennen, möchte dennoch wie gebucht in das hotel .
Frage : was muss ich jetzt machen bzw was kann ich jetzt machen .
Da sie die Reiseanmelderin ist ?
Danke im vorraus
Flamingo90 -
Haha
Natürlich lassen wir uns scheiden so meinte ich das !
bitte nur ernst gemeinte postings
Danke -
@ Flamingo90,
sorry für mein vorheriges Post, aber die gestellte Frage musste ich einfach so beantworten.
Jetzt aber Spaß beseite und zur Beantwortung Deines Anliegens. Warum sollst Du irgendetwas am Reiseablauf ändern, wenn ihr beiden euch doch einig seid und die geplante Reise antreten wollt. Wer oder was soll euch daran hindern? Für den Ablauf spielt es keinerlei Rolle in welchem " Verhältnis " ihr zueinander steht.
Vielleicht eröffnen sich euch ja ungeahnte Möglichkeiten.
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Manche Reiserücktrittsversicherungen decken dieses Risiko ab und würden dann die Stornokosten Deiner Frau und den Einzelzimmerzuschlag übernehmen. Oder die Namensänderung für eine dritte Person.
Lies doch mal in Deinen Bedingungen nach.
Ansonsten kontaktiere das Reisebüro oder den Veranstalter, wäre bestimmt nicht das erste Mal, das so was vorkommt. -
Gehe mal davon aus, dass einfach Pax Nochfrau gegen Pax Scheidungsgrund geändert werden soll

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@traveller
Keine Ahnung.

Aber wenn dem so sein sollte, muss der TO damit rechnen, dass Noch-Ehefrau (die gebucht hat) die Stornokosten übernimmt und Flamingo muss seine "eigene" Reise suchen und buchen.
Eine m. E. nachvollziehbare Vorgehensweise.
Ist hingegen die Noch-Ehefrau - erstaunlicherweise
- bereit, der Nachfolgerin ihren Platz abzutreten, könnte es für die "Ersatzperson" so um die 50 € kosten. (Kommt auf den RV an. Kosten sind sehr wahrscheinlich unterschiedlich. Siehe AGB.)
Komplizierter und teurer wird es m. E., wenn der TO allein reisen will: Da müssten Stornokosten für die Noch-Ehefrau anfallen (Höhe siehe AGB) plus die Umbuchungskosten für den TO (so um die 50 € / siehe oben).
Denn man kann davon ausgehen, dass er das DZ nicht in Einzelbelegung nutzen kann.
Aber vllt. klärt uns Flamingo ja noch auf.
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Hallo, kann es sein, daß mit der noch Ehefrau Funkstille herrscht oder nicht gesprochen werden kann. Nun möchte der Fragesteller aber die gebuchte Reise zu den gebuchten Bedingungen ohne Ehefrau antreten. Was wenn die Ehefrau die Reise einfach storniert oder mit anderem Partner antritt. Welche Rechte hat der noch Ehemann? Hier wäre ein Jurist gefragt.
Gruß Qwanter Welbe -
Hallo, war dumm von mir ausgedrückt. Ich meinte zum gebuchten Preis, Hotel und das gebuchte Zimmer, welches jetzt vielleicht bei Neubuchung nicht mehr verfügbar ist.
Gruß Qwanter Welbe -
Meine Meinung dazu hab ich schon auf Seite 1 unten geschrieben.
Ob die Ehefrau, die ja gebucht hat, stornieren kann ? Oder nicht, weil die beiden verheiratet sind und er vllt. ein Einspruchsrecht oder was auch immer hat ?
Das kann ich dir beileibe nicht sagen.
Aber ein interessanter Gedanke. Denn selbst, wenn sie es nicht darf (wie schon gesagt, keine Ahnung
) - wenn's storniert ist, ist's storniert.
Ich glaube aber nicht, dass dies zur Debatte steht.
Ebenso wenig der andere von dir genannte Punkt (sie nimmt einen anderen mit), da er ja die Absicht trägt, die Reise zu übernehmen. Das scheint demzufolge geklärt zu sein. -
Hallo
Danke für die Zahlreichen Antworten !
Also ich hatte mit ihr gesprochen sie würde mir die reise überlassen!
Habe jedoch keinen der an ihre stelle mitreisen würde
Jetzt weiß ich nicht genau in wie weit sich der preis o.Ä ändert!
RRV sind vorhanden mit Selbsbehalt
Danke für eure Hilfe ihr seid echt super!
Lg Flamingo90 -
@Flamingo
M. E. werden Stornokosten für den zu cancelnden Part deiner Frau anfallen. Die können sich auf ca. 25% bis zum 31. Tag vor Reiseantritt belaufen... außer - die Reise wurde bei einem X-ler gebucht.
Du musst in die AGB deines RV schauen (findest du hier im Netz).
Du könntest mit den Umbuchungsgebühren wegkommen, die sich ev. auf 50 € belaufen.
Ob du dann noch einen Aufpreis für ein EZ oder ein DZ zur Alleinbenutzung bezahlen musst... Kontaktiere deinen RV.
Was die RRV betrifft: Ich bezweifle, dass in diesem Fall die Kosten übernommen werden.