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Hotel-Umzug im Urlaub - keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120M Offline
    Mausebaer120
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    AG München, Pressemitteilung vom 24.10.2011 zum Urteil 171 C 25962/10 vom 26.01.2011
     
     
    Muss ein Reisender zu Beginn und am Ende eines Urlaubs jeweils in ein anderes Hotel umziehen, weil sein eigentliches Hotel überbucht war, berechtigt dies zwar zur Minderung, stellt aber keine derartige erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reise dar, dass zusätzlich noch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden kann.
     
     
     
    Das komplette Urteil mit Begründung ist hier nachzulesen:

    http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=128007

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
    ( Epikur von Samos )

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Interessantes Urteil und - wie ich meine - nachvollziehbar.

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • wiener-michlW Offline
        wiener-michlW Offline
        wiener-michl
        Verwarnt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Zwei Umzugstage für eine Mutter mit zwei Kindern sind wohl ziemlich stressig für die Mutter.
        Für mich ist das Urteil nicht nachvollziehbar.

        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          So schlimm finde ich die paar Umzugsminuten nicht.

          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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          • BrigitteB Offline
            BrigitteB Offline
            Brigitte
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenn ich eine Rundreise mache, dann packe ich nicht alles aus, weil ich weiß, morgen geht es weiter. Aber wenn ich es mir in einem Zimmer gemütlich gemacht habe, dann nervt mich ein Umzug schon ein bißchen. Egal ob jetzt zu Anfang oder am Ende. Wobei mir das am Ende nicht ganz einleuchtet. Warum soll "ich" wo anders hingehen - weil ein anderer mein Zimmer bekommen soll. ❓   :unlogisches_Urteil:

            Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

            Albert Schweitzer

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            • LuganskL Offline
              LuganskL Offline
              Lugansk
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo!
               
              Ein Urteil von einem Amtsgericht, daher für andere gleiche Fälle ohne Belang.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • der-heinzD Offline
                der-heinzD Offline
                der-heinz
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Seriöserweise muss erwähnt werden, dass die Klägerin vom Gericht 20 % des Gesamtpreises der Reise zugesprochen bekam. Dies allerdings aus dem Titel eines Reisemangels. Zwei Hotelwechsel in einer Woche sind zwar eine Zumutung, jedoch mit 460 Euro auch ganz gut entschädigt.

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @der-heinz
                  Es ist richtig, dass der Klägerin 20 % des Reisepreises zugesprochen wurden bzw. der Tagessatz für 2 Tage / pro Tag um 80 % gemindert wurde.
                   
                  Was mich allerdings wundert, ist, dass hier von Tagen die Rede ist.
                  Ich bin bisher davon ausgegangen, man bucht Nächte / Übernachtungen: 8 Tage = 7 Übernachtungen.
                  In diesem Fall hätte die Summe von 2301 € durch 7 und nicht durch 8 geteilt werden müssen, heißt, rund 329 € / Nacht bei 7 Nächten statt rund 288 € / Tag bei 8 Tagen.
                   
                  Ein anderer Punkt: Die Reise wurde über einen RV gebucht. Dieser hat eine Informationspflicht.
                  Den Kunden vor Ort vor die vollendete Tatsache einer Überbuchung zu stellen, ist m. E. ein Verstoß gegen diese Informationspflicht und sollte - wenn ich richtig unterrichtet bin - ebenfalls (mit ca. 10 % ) zum Tragen kommen.
                  M. E. ein "seltsames" Urteil.  :?
                   
                  Die Forderung der Klägerin (1314,84 € zurück von 2301 €  ) halte ich allerdings für ein wenig überzogen.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • der-heinzD Offline
                    der-heinzD Offline
                    der-heinz
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Kourion:
                    Stimme Dir in beiden Punkten zu! Einerseits die "Art" der Berechnung und andererseits finde auch ich das Urteil "seltsam". Wie Lugansk jedoch oben bereits schrieb handelt es sich nur um das belanglose Urteil einer Amtsrichterin; wird also für die künftige Rechtssprechung keine Bedeutung haben.

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