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Stornogebühren 70 % in Ordnung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • slk2011S Offline
    slk2011S Offline
    slk2011
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Pauschalreise nach Ägypten am 13.10.2011 für zwei Personen gebucht.
    Leider können wir diese Reise nun nicht antreten. Reisebeginn wäre der 28.11.2011 gewesen. Die Stornierung erfolgte am 24.10.2011. Bei der Buchung wurde auf die allgemeinen AGB's des Reiseveranstalters X...hingewiesen. Daraus ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei dieser Reise im Stornierungsfall 70 % des Reisepreises zu leisten sind. Erst in der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters steht konkret "Abweichend von den AGB sind bei Stornierunen/Umbuchungen der Reise mit Flügen aus dem Baukastensystem die Storno/Umgbuchungebühren bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70 % zu zahlen". Ist es rechtens, dass der Reiseveranstalter in den AGB's nicht konkret angeben muss, in welcher Höhe die Stornoentschädigung anfällt? Obwohl dies doch offensichtlich dem Veranstalter genau bekannt ist. Wie soll ich mich verhalten? 
    Gruß
    Reisefreudige

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    • Heike68H Offline
      Heike68H Offline
      Heike68
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Reisefreudige,
       
      nenn uns doch mal den Veranstalter, dann kann man besser Rat geben (x-ler?)
       
      LG
      Heike

      Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...bei welchem Veranstalter und welche Art der Reise wurde gebucht?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @slk
          du hast am 13.10. gebucht und am 24.10 storniert.
          in der zeit dazwischen (11 tage !!!!!) wirst du doch die schriftliche bestätigung inkl. der dazugehörigen agb´s bekommen haben. (oder hast du die erst beim stornieren erhalten? )
          also war dir doch zum zeitpunkt des stornierens (theoretisch) bekannt, wie hoch die kosten sind.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • omaliO Offline
            omaliO Offline
            omali
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            slk2011 wrote:
            "Ist es rechtens, dass der Reiseveranstalter in den AGB's nicht konkret angeben muss, in welcher Höhe die Stornoentschädigung anfällt? Obwohl dies doch offensichtlich dem Veranstalter genau bekannt ist."

            Ich verstehe den TE dahingehend, daß er zum Zeitpunkt der Buchung nicht erkennen konnte, daß im Stornierungsfall 70 % des Preises fällig werden.
            Mit dem Wissen um die 70% hätte er dann eventuell die Buchung gar nicht vorgenommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • slk2011S Offline
              slk2011S Offline
              slk2011
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              es handelt sich um XGTI und um eine Pauschalreise (Flug, Transfer, Hotel).
              Richtig, zum Zeitpunkt der Buchung wurde nur auf die allgmeinen AGB's des Reiseveranstalters hingewiesen. Daraus kann ich als Kunde überhaupt nicht erkennen, dass bei dieser Reise eine 7mal so hohe Stornogebühr anfällt, als dies bei einer "normalen Pauschalreise" gefordert wird. Erst in der schriftlichen Reisebestätigung wird darauf hingewiesen, das bei Reisen mit Flügen aus dem Baukastensystem 70 % Stornogebühr anfallen. Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt?
               
              Hat jemand in so einem Fall schon Erfahrungen mit XGTI  gemacht? 
               
              Danke, schon mal.
               
              Grüsse

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • pebachmannP Offline
                pebachmannP Offline
                pebachmann
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Wenn ich mir die offizielle Internetseite von GTI aufrufe und mir dort unter
                http://www.gtitravel.de/index.php?id=513 die AGB ansehe findet sich unter dem Punkt 5.3.c schon ein Hinweis darauf, dass die Stornokosten für eine Reise im Rahmen des "Dynamic Packaging" 70 % betragen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • slk2011S Offline
                  slk2011S Offline
                  slk2011
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Danke an pebachmann für den Hinweis. Genau da steht es. 70%. Pech gehabt;-(
                  Gruss

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Nun ja... wie pebachmann schreibt: Es steht in den AGB - zwar nicht unter 5.3.a (allgemeine / Standard oder wie immer man sie nennen mag - Stornierung), sondern unter 5.3.c....
                    ... womit ich nicht slk2011 Zitat verstehe (aus dem Schreiben des RV): ""Abweichend von den AGB sind..."    Da weicht nichts ab, die Packaging Geschichte steht in den AGB.
                     
                    Allerdings hat slk2011 bei der Buchung nicht erkannt (trotz des RV-Namens XGTI), dass es sich um ein Packaging Angebot handelte:
                    "Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt?"
                    ... und hat somit nur bis 5.3.a gelesen (10 % Stornokosten).

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      slk2011 wrote:
                      .... Erst in der schriftlichen Reisebestätigung wird darauf hingewiesen, das bei Reisen mit Flügen aus dem Baukastensystem 70 % Stornogebühr anfallen. Wie soll ich als ich als Kunde bei Buchungsabschluss wissen, dass es sich um eine Reise mit einem Flug aus dem Baukastensystem handelt? 
                      .....

                      evtl. muß man bei der buchung genau schauen, welche art von pauschalreise man bucht oder ggf. bei der buchungsstelle nachfragen, welche agb denn nun gelten.
                       
                      aber mal gesetzt den fall, dass es so war: du hast gebucht, die höhe der stornokosten sind dir bei buchung nicht bekannt. du gehst also von einem "normalen" prozentsatz (10%) aus.
                      2 tage später erhältst du dann die agb´s, in denen was von 70% steht.
                       
                      an dieser stelle wäre es interessant zu wissen, ob man dann als kunde die möglichkeit eines "außerordentlichen kündigungsrechts" hat oder so.
                       
                      gehen wir mal davon aus, dir stünde so ein recht zu.
                      dann sollte man sofort intervenieren.
                      und eben nicht erst im nachhinein, wenn man schon storniert hat und die vertraglichen grundlagen schon 8-10 tage zu hause liegen hat.
                       
                       
                      für mich schaut dieser fall so aus, als ärgere man sich im nachhinein über die hohen stornokosten und überlegt sich, wie man - wenn das kind schon längst in den brunnen gefallen ist - doch noch glimpflich aus der sache heraus kommt.
                       
                      @slk2011
                      liegt in deinem fall ein versicherter stornogrund vor? hast du eine reiserücktrittversicherung?

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ...die Stornobedingungen waren vor der Buchung bereits einsehbar, denn die AGB erhält man nicht im nachhinein, sondern sind Bestandteil der Buchung. Es besteht also kein Grund, diese Stornogebühr bzw. deren Rechtmäßigkeit anzuzweifeln... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • slk2011S Offline
                          slk2011S Offline
                          slk2011
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Klar ärgere ich mich über die hohen Stornogebühren. Viel Geld für nichts. Deshalb immer genau lesen, was man unterschreibt. Allerdings gehe ich ja bei Vertragsschluss davon aus, dass ich die Reise antrete, ansonsten würde ich den Vertrag nicht abschließen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Stornogebühren zweitrangig. Oder bucht ihr immer nur eine Reise, wo niedrige Stornogebühren verlangt werden? Und nein, es liegt kein Grund vor, wo die Reiserücktrittsversicherung greifen würde. e

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Offline
                            KourionK Offline
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @slk2011
                            Die Standard-Stornogebühren bei den diversen RV sind überaus ähnlich / wenn nicht identisch.
                            Ausnahme: Die RV mit einem X vor dem Namen. Deren Stornogebühren sind höher.
                            OK, nicht alle tragen das X im Namen. Aber man sollte vllt. doch vor der Buchung Informationen über den RV und die Bedingungen einholen.  😉

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • omaliO Offline
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                              omali
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              slk2011 hat wirklich Pech gehabt. Ihre gewählte Reise wurde leider von dem Veranstalter mit den höchsten Stornogebühren angeboten.
                               
                              Es sind erhebliche Unterschiede in der Höhe der Stornokosten bei den X-Veranstaltern zu verzeichnen.
                              Es gibt sogar einen, der positiv (im Sinne des Verbrauchers) mit 20% Stornogebühren bis 30 Tage vor Reisebeginn zu haben ist. 
                              Eine gute Übersicht findet man sehr schnell. Bei Tante Goo... einfach -Stornostaffel der X-Veranstalter- eingeben, schon kann man sich bestens informieren.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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