Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler
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@omali
Nein, wie Bulgarienfan schon schrieb: Der Veranstalter spricht eine einseitige Kündigung aus, hebt damit den Vertrag auf und die geleisteten Zahlungen werden erstattet.
Dies als "Kulanz" zu verkaufen ist schlicht Mumpitz.
Warum merken es manche erst Wochen nach der Ausschreibung? Keine Ahnung, ist ärgerlich, aber scheint vorzukommen.
Es spielt keine Rolle, ob der Kunde "selbst merkt" (oder merken könnte), dass es sich um einen falschen Preis handelt. Muss er nicht, hat rechtlich auch keine Auswirkungen.
Amidala hatte allerdings schon gleich nach der Buchung kundgetan, ein "Riesenschnäppchen" gemacht zu haben, wenngleich andere User das nicht zu erkennen glauben. Das ist auch gar kein Vorwurf, wenn ich einen Cashmerepullover für 5,99€ sehe, geh ich auch damit zur Kasse, und genauso selbstverständlich kann man super günstige Reiseangebote buchen!
@Quanter Welbe
Adelt es den verbalen Ausrutscher, wenn du ihn auch benutzen würdest?
Ich kenne etliche Beispiele von dir als renommiert bezeichneter Veranstalter, die sich schon einmal auf einen Erklärungsirrtum berufen mussten - sei einfach froh, dass es dir bislang nicht passiert ist! Früher waren es falsche Preise im Katalog, die trotz zigmaliger Korrekturen übersehen worden waren, heute ist - mit den tagesaktuellen Angleichungen - das Risiko noch viel größer. Die Aussage der Dame im RB ist zwar nicht sehr plausibel, aber für den Sachstand vollkommen unerheblich.
GTI im übrigens ist ein renommierter Veranstalter, ihm diese Renommée wegen eines solchen Fehlers absprechen zu wollen ist in meinen Augen eine Frechheit.
Bemüht man die Logik, stellt man fest:
Es ist schon passiert, sonst hätte es nie eines der hier erwähnten Urteile geben müssen, und es passiert immer wieder. Daher gibt es inzwischen eine gesetzliche Regelung.
Es handelt sich um einen Eingabefehler, der dem renommiertesten aller renommierten Premiumveranstalter genauso unterlaufen könnte, bei einer größeren Zahl von einzugebenden Daten erhöht sich aber logischerweise das Fehlerrisiko.
Mir ist der Unterton "halbkriminelle Machenschaften", der hier von manchen angeschlagen wird, einfach zuwider. Es haben sich einige User wirklich bemüht, sachlich zum Thema zu erklären, m.E. rechtfertig kein Ärger und keine Enttäuschung den hier geübten Aufstand und das Ganze wird auch nicht besser, wenn man konzertiert rumheult, wie arg gebeutelt doch die Verbraucher sind!?
:?
Die Aussage "habe ich noch nicht erlebt" transportiert keinerlei Information für die Leute, die betroffen sind. Nachweislich sind derartige Fehler nicht spezifisch für eine Branche oder gar einen Anbieter, und wer als Verbraucher nicht zu Aldi rennt, weil das Notebook dort lt. Prospekt neunzehnfümmenneunzich kostet, wer sein Auto für 500€ verhökert, weil er die besagte Null im Inserat vergessen hat, wer die Poolvilla nicht 2000€ unter dem Normalpreis mieten will, der möge sich hier outen und seine Gründe nennen!

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Hallo, ein Auto anbieten für 2000 was 20000 heißen müßte und eine Reise statt
2100 für 3500 wird hier also gleichgesetzt. Im Einzelhandel wäre dies für den Anbieter nach Bestätigung des falschen Preises ein Problem.
Aber rechtlich ist der RV auf der sicheren Seite. Und dann nimmt man nächstes mal halt einen anderen. Im übrigen hat sich die TUI bei Unstimmmigkeiten bei uns immer mehr als kuland gezeigt.
Gruß QW -
@QW
Ja, denn es ist gleich.
Allerdings ermüdet mich deine Ignoranz zu sehr, um dir die fehlenden Unterschiede in der rechtlichen Bewertung erneut zu erklären ...

Du machst genau das, was ich eben reklamiert habe - nämlich Rechtsmittel inkriminieren, die für alle Bereiche des Handels gleichermaßen gelten, auch für den Verkauf von Reisen!
Und nun mal ganz direkt:
Hast du je einen vergleichbarenen Dissenz mit der TUI gehabt?
Nein, hast du nicht, ich greife vor ... und daher beweist dieser Teil deines Postings nur, dass du nichts begriffen hast und auch nichts begreifen willst.
Auch die TUI würde bei einer Falschausszeichnung um >40% nicht kulant sein können, also ist auch diese deine Notiz gänzlich ohne Belang für den hier diskutierten Sachverhalt! -
@Quanter Welbe
Dir ist es noch nicht passiert, deinen Bekannten nicht, der TO nicht und die Dame im RB hatte auch noch nie davon gehört.
Ist gut möglich. Warum auch nicht ?
Nicht jeder fährt unverzüglich den Computer hoch und haut hier in die Tasten um sich zu beschweren - ohne nachgeprüft, ohne sich informiert zu haben, ob ein Vorgehen rechtens ist, korrekt ausgeführt wurde, usw. usf.
Und ist das Vorgehen, der Vorgang rechtens, konnte man diese Informationen (auch außerhalb dieser Website zu finden) einholen, so besteht kein Bedarf mehr, hier Frust abzulassen, sich zu beschweren und gegen den RV zu wettern - da eine Entscheidung diesbezüglich bereits von einer anderen Instanz gefällt wurde.
Zu deiner Feststellung: "Im übrigen hat sich die TUI bei Unstimmmigkeiten bei uns immer mehr als kuland gezeigt."
Das glaube ich dir gern, hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun, da du mit dem Problem der TO - wie du schreibst - noch nicht konfrontiert wurdest. -
@Cliff
Es ändert sich nichts, wenn du im Vorwege an einen Fehler denkst ... entweder Hack oder Kack!
Man kann hier leider nur bedingt Piktogramme einpflegen, aber wenn all die Worte nicht wirken konnten, würde ich es so versuchen:
€?
!->€ ->-
->
:? -
Qwanter Welbe wrote:
... und eine Reise statt 2100 für 3500 wird hier also gleichgesetzt.Richtig wäre: Eine Reise für 2.200€ anstatt 4.800€!
Aber wer wird sich denn schon mit derlei Details rumschlagen wollen, wenn man so abwegige Beispiele anbringen kann ...?!?!
:? -
Mir erging es im letzten Jahr ähnlich. Ägypten gebucht bei Royal Holidays, einem bis dahin schon recht renommierten Anbieter speziell für Ägyptenreisen. Der Preis war günstig, aber nicht als Oberschnäppchen zu betrachten, somit für mich nicht als fehlerbehaftet zu erkennen. Reisebestätigung kam, Vertrag war perfekt, die Vorfreude groß. 2 Tage später berief sich Royal Holidays auf einen Fehler im System. Natürlich hab ich gekocht, bin 2 Tage lang mit dem BGB unterm Kopfkissen eingeschlafen und schlecht wieder aufgewacht. Soviel geballte Bildung kann einem schon mal Schlafstörungen bereiten. Ich hatte das dringende Bedürfnis, dem Veranstalter statt seines Erklärungsirrtums einen nicht anfechtbaren Kalkulationsirrtum nachzuweisen, zumal dieses Angebot und etliche andere Angebote noch eine Woche nach Bekanntwerden des Irrtums beim RV bedenkenlos buchbar waren. (Somit schied die unverzügliche Anfechtung des Vertrages nach Bekanntwerden des Fehlers eigentlich schon aus.) Aber woher die Fakten für eine derartige Beweisführung nehmen? Also nach 2 Tagen eines tief empfundenen Grolls früh aufgewacht und gedacht: So, jetzt richte mal deine Energie in die richtige Richtung und schau dich nach einer neuen Reise um. Ich will damit sagen, dass es aus meiner Sicht nur allzu verständlich ist, dass man sauer ist, es aber sachlich betrachtet nur wenig bringt außer einem verkorksten Tag. Einige Wochen später meldete doch Royal Holidays tatsächlich Insolvenz an. Nur zum besseren Verständnis: Ich hatte mit der Sache nichts zu tun. Meine Voodoo-Puppe trug keine Royal-Holidays-Mütze. Für mich war es aber natürlich Glück im Unglück, für viele andere, die ihre Reisen bereits bezahlt hatten oder schon in Ägypten saßen, war es ein sehr Ernst zu nehmender Umstand, was mir auch für die Betroffenen sehr leid tat. Es amüsiert mich aber schon der Umstand, dass hier einige User glauben, bei renommierten RVs (ab wann ist man eigentlich renommiert?) gäbe es derartige Phänomene nicht. Jeder, der die Weitsicht besitzt, über den Tellerrand von HC hinaus mal über den gesamten gedeckten Tisch des www zu kucken, wird sehr schnell eines Besseren belehrt, auch bei großen Veranstaltern und natürlich zum Leidwesen des sich in Vorfreude auf seinen nächsten Urlaub wiegenden Bucher.
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Ich hab' hier schon schlechtere Ideen gelesen als eine Voodoo-Puppe

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Hallo, renommiert ist für mich ein RV der nicht in ein paar Wochen pleite geht.....
Gruß Qwanter Welbe -
Sorry OT, Qwanter Welbe
leider kenne ich auch renommierte Unternehmen, die Pleite gegangen sind - sogar mit verschleppter Insolvenz.
LG
Andrea -
katjaworld wrote:
...Der Preis war günstig, aber nicht als Oberschnäppchen zu betrachten ... Einige Wochen später meldete doch Royal Holidays tatsächlich Insolvenz an. Nur zum besseren Verständnis: Ich hatte mit der Sache nichts zu tun. Meine Voodoo-Puppe trug keine Royal-Holidays-Mütze....OT:

OT-Ende
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@vonschmeling
Hallo, ich gehe davon aus, daß die Passagiere juristisch keine Chance haben. Das Kleingedruckte in den Verträgen.............................
Gruß Qwanter Welbe -
katjaworld wrote:
.... Reisebestätigung kam, Vertrag war perfekt, die Vorfreude groß. 2 Tage später berief sich Royal Holidays auf einen Fehler im System. ....das halte ich noch für eine "angemessene" frist.
im falle eines users hier wurde der "irrtum" allerdings erst nach 4 wochen festgestellt.
das grenzt für mich schon ein wenig an - um es mal höflich zu formulieren - "nicht ganz legale vorgehensweise".
ich denke, dass manche veranstalter derartige legale vorgehensweisen schon ganz schön beugen. -
Einleuchten will mir diese Urteil nicht, da macht ein RV(oder derjenige, der die Software bereitstellt) einen Fehler und der Kunde muss es nachher ausbaden?

Im Grunde genommen muss der Rv das Ganze als pp(persönliches Pech) abhaken - denn wie auch hier schön zu sehen : Ein zufriedener Kunde erzählt es fünf Personen weiter, ein unzufriedener Kunder erzählt es zwölf Personen weiter. -
@Alfred Tetzlaff
Weder muss ein Kunde "ausbaden", noch ist es Händlers "persönliches Pech" - das ist eine gänzlich einseitige Sichtweise.
Die Berufung auf einen Erklärungsirrtum hilft vielmehr im Falle eines irgendwie falsch kommunizierten Preises dem Händler, sich zu schützen - ganz gleich ob der Händler nun Alfred ist, der sein Auto mit einer Null zuwenig ausgeschrieben hat, oder ein Reiseveranstalter, der irrtümlich eine Woche für 39 anstatt 390 € im Netz anbietet.
Zudem kann man nicht zu jedem Preis "Kundenzufriedenheit" erkaufen, ganz gleich, wem das dann erzählt wird, und letztlich mag der Kunde zwar enttäuscht sein, aber im Grunde nicht "unzufrieden" - der Verkäufer macht von seinem guten Recht Gebrauch, genauso, wie der Kunde sich an seiner Stelle verhielte, wenn ihm seinerseits ein solcher Irrtum unterliefe! -
Alfred_Tetzlaff wrote:
.....
Im Grunde genommen muss der Rv das Ganze als pp(persönliches Pech) abhaken - denn wie auch hier schön zu sehen : Ein zufriedener Kunde erzählt es fünf Personen weiter, ein unzufriedener Kunder erzählt es zwölf Personen weiter.man muß sich nur die frage stellen: wann genau ist ein kunde ein zufriedener kunde?
nämlich genau dann, wenn er für 39 € 2 wochen ai urlaub in einem 5 sterne hotel verbringen kann und mit einem linienflug einer renommierten airline hin- und auch zurück gebracht wurde.
während des fluges müssen selbstverständlich champagner und kaviarschnittchen gereicht werden. und auf einem 3 stunden flug müssen die servicekräfte mindestens 5 mal mit markengetränken und einem riesen lächeln auf den lippen durch die gänge gekommen.
sorry, dass ich das oben mal überspitzt geschildert habe. aber manche haben wiklich den bezug zur realität ein wenig verloren.
im leben bekommt man nichts geschenkt.
die internet recherche vieler urlauber zeigt, dass es einen markt für leute gibt, die auf reiseschnäppchen aus sind.
dieser nachfrage muß man auch rechnung tragen.
jedoch kann man nicht mehr verlangen, als der angebotene preis es ermöglicht.
und da viele (potentielle) urlauber den reinen reisepreis vergleichen, muß man als rv schon mitziehen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
dass evtl. die lesitung einen andere ist, sieht der kunde erst, wenn er nur ein abgepacktes sandwich im flieger erhält. -
Zur "falschen Erklärung" sagt das BGB übrigens auch:
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
(Das betrifft z.B. einen Zahlendreher/-fehler, das Vergessen einer Null im Angebot oder eben auch den unwissentlichen Einsatz fehlerhafter Software).Der Widerspruch ist "unverzüglich", also "ohne schuldhaftes Zögern" einzulegen; sofern das erst nach 4-6 Wochen erfolgt, wird er der diesbezüglichen Prüfung standhalten müssen.
Im beurteilten Fall (opening) war der Preis ein Drittel günstiger, als gewöhnlich ... nun haben wir hier ein Beispiel, das von einem etwa hälftigen Preis betroffen ist.
Maßgeblich für das Ermessen sind hier wohl eher nicht die "üblichen Preise für Dauer der Reise in Destination", sondern konkret die Ausschreibung (hier: Poolvilla) und die Preise konkret dieses Hotels für konkret dieses Zimmertyps bei anderen Anbietern.
Dies war auch die Bewertungsgrundlage des Urteils zu Beginn des Thread.
Es geht nicht um "allgemeine Wahrnehmung", sondern um die Relation eines sehr bestimmten Angebots im Bezug auf die Preise der Mitbewerber, um eine "merkliche Diskrepanz" festzustellen.
Dies nur als zusätzliche Erklärung für User, die sich an der Auslegung festhalten, Verbraucher müsse den Irrtum "zweifelsfrei erkennen können", denn ein solches Kriterium wäre gar noch auslegbarer, als der Begriff "zeitnah" (der übrigens "unverzüglich" lautet!)! -
Überflüssiges Doppelzitat von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@Lexilexi
Ich meinte ja auch nicht den Fall, dass Nullen vergessen wurden. Und eine Reise, die mit 3000 Euro angeboten wird(um nachher 1800 Euro draufzuschlagen) kann durchaus realistisch sein. Ob das beim entsprechenden RV Methode ist kann ich nicht beurteilen. Dieser Kunde wird definitiv nicht mehr bei diesem RV buchen und es vermutlich vielen Freunden, Verwandten und Kollegen auch erzählen. Denn auch 3000 Euro sind kein Pappenstiel und nicht damit zu vergleichen, dass ein RV aus Versehen 39 Euro statt 3900 Euro als Preis deklarierte.
@vonschmeling
das bedeutet also auch, dass ich mit zitternden Händen an der Kasse bei Media stehen muss, weil die ein Elektrogerät anbieten, dass 30 Prozent günstiger als der Mitbewerber ist?
Außerdem gibt es Angebote, bei denen es zwischen unterschiedlichen Anbietern bei gleicher Leistung schon durchaus zu einem Preisunterschied von 10-15 % geben kann.
