Schmutziges Bad / Allgemeine Mängel/FTI
-
Hallo,
wir waren in diesem Jahr wieder in Griechenland (Neos Marmaras, Hotel Lagomandra). Und zum erstenmal gab es richtig was zum meckern. Bad wurde kaum gereinigt, Silikon an der Wanne Schwarzschimmel, "Wellnessdusche" total versifft und nicht zu gebrauchen, 75% der Liegestühle so durch gelegen, dass man sie kaum benutzen konnte usw. Zimmerwechsel viel ins Wasser, da das Ausweichzimmer genauso verdreckt war wie das ursprüngliche. Wir haben wiederholt um Abhilfe gebeten, an der Rezeption und bei der Reiseleiterin. Als alles nichts nutzte eine Mängeliste von der RL abzeichnen lassen und die dann bei FTI eingereicht mit Bildern und der Aufforderung sich was einfallen zu lassen (Reisepreisminderung, uns schwebte so 150,- pro Person vor). Ergebnis: Stimmt alles nicht und der Schwarzschimmel ist nur eine Verfärbung die es in südlichen Länder immer gibt.
Da wir noch nie Probleme hatten, sind wir etwas Ratlos über unser weiteres Vorgehen.
Wer hatte schon so etwas, insbesondere mit FTI?
Schon mal vielen Dank
Balu -
@balu
Hi,
"sich was einfallen zu lassen" ist vllt. nicht wirklich geschickt.
Du solltest das Ganze präzisieren. Schau dazu doch mal in die Frankfurter Tabelle:http://blog.holidaycheck.de/frankfurter-tabelle/
Dort kannst du ausrechnen, wieviel du ungefähr (!) ansetzen kannst. Ungefähr - weil auch die Werte dort nur Richtwerte sind. -
Es spielt keine Rolle, bei welchem Veranstalter sowas reklamiert wird, die Rechtsprechung sieht für diese Fälle 10-20% Minderung vor.
Selbstverständlich nur dann, wenn eine gütliche Übereinkunft nicht zu erzielen war und der Richter dem Vortrag des Geschädigten zustimmt. -
Hallo,
Du hast alles richtig gemacht, vor Ort um Abhilfe gebeten, Mängel dokumentiert, nun innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr Veranstalter anschreiben, Forderung aufmachen, dann abwarten wie sich der Veranstalter äußert.
Wenn er nicht bereit ist eine Entschädigung zu zahlen hilft nur eine Klage, die man aber nur mit einer RSV angehen sollte. Meißt enden solche Verfahren mit einem Vergleich, heißt Kosten werden gegeneinander aufgehoben, jeder zahlt seinen Anwalt selber.
Gruß Gabi 2001 ( Franz ) -
Gabi2001(Franz)zustimm
Ergänzend dazu sei kurz angemerkt, das man um auf der komplett sicheren Seite zu sein, beim Versicherer nachfragen sollte, ob dieser folgt und einer eventuellen Klage zustimmt...
...es gibt nämlich durchaus regelmäßig Fälle, wo dies nicht der Fall ist und der Verbraucher infolgedessen auf den Kosten sitzen bleibt. -
@ Holginho,
alle Anwälte mit denen ich zusammenarbeite und die in meinen Augen seriös arbeiten holen vor Klageerhebung eine Kostenübernahmeerklärung beim zuständigen RSV Versicherer ein, Außnahmen ( schwarze Schafe ) soll es auch in diesem Berufszweig geben.
Grüßle Gabi 2001 ( Franz )