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Schmutziges Bad / Allgemeine Mängel/FTI

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • balu_mB Offline
    balu_mB Offline
    balu_m
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir waren in diesem Jahr wieder in Griechenland (Neos Marmaras, Hotel Lagomandra). Und zum erstenmal gab es richtig was zum meckern. Bad wurde kaum gereinigt, Silikon an der Wanne Schwarzschimmel, "Wellnessdusche" total versifft und nicht zu gebrauchen, 75% der Liegestühle so durch gelegen, dass man sie kaum benutzen konnte usw. Zimmerwechsel viel ins Wasser, da das Ausweichzimmer genauso verdreckt war wie das ursprüngliche. Wir haben wiederholt um Abhilfe gebeten, an der Rezeption und bei der Reiseleiterin. Als alles nichts nutzte eine Mängeliste von der RL abzeichnen lassen und die dann bei FTI eingereicht mit Bildern und der Aufforderung sich was einfallen zu lassen (Reisepreisminderung, uns schwebte so 150,- pro Person vor). Ergebnis: Stimmt alles nicht und der Schwarzschimmel ist nur eine Verfärbung die es in südlichen Länder immer gibt.
     
    Da wir noch nie Probleme hatten, sind wir etwas Ratlos über unser weiteres Vorgehen.
     
    Wer hatte schon so etwas, insbesondere mit FTI?
     
    Schon mal vielen Dank
    Balu

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @balu
      Hi,
      "sich was einfallen zu lassen" ist vllt. nicht wirklich geschickt. 😉
      Du solltest das Ganze präzisieren. Schau dazu doch mal in die Frankfurter Tabelle:

      http://blog.holidaycheck.de/frankfurter-tabelle/
       
      Dort kannst du ausrechnen, wieviel du ungefähr (!) ansetzen kannst. Ungefähr - weil auch die Werte dort nur Richtwerte sind.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Es spielt keine Rolle, bei welchem Veranstalter sowas reklamiert wird, die Rechtsprechung sieht für diese Fälle 10-20% Minderung vor.
        Selbstverständlich nur dann, wenn eine gütliche Übereinkunft nicht zu erzielen war und der Richter dem Vortrag des Geschädigten zustimmt.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Gabi2001G Offline
          Gabi2001G Offline
          Gabi2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
           
          Du hast alles richtig gemacht, vor Ort um Abhilfe gebeten, Mängel dokumentiert, nun innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr Veranstalter anschreiben, Forderung aufmachen, dann abwarten wie sich der Veranstalter äußert.
           
          Wenn er nicht bereit ist eine Entschädigung zu zahlen hilft nur eine Klage, die man aber nur mit einer RSV angehen sollte. Meißt enden solche Verfahren mit einem Vergleich, heißt Kosten werden gegeneinander aufgehoben, jeder zahlt seinen Anwalt selber.
           
          Gruß Gabi 2001 ( Franz )

          man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @gabi2001
            so, wie ich den to verstanden habe, hat dieser bereits an den rv geschrieben.
            und als antwort bekommen, dass die mängel keine mängel im rechtlichen sinne sind.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Gabi2001G Offline
              Gabi2001G Offline
              Gabi2001
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ Lexi,
               
              dann hilft eben nur eine Klage wenn man anderer Meinung ist, aber eben nur mit RSV, sonst ist das Kostenrisiko einfach zu hoch.
               
              Gruß Gabi 2001 ( Franz )

              man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Gabi2001(Franz)zustimm
                 
                Ergänzend dazu sei kurz angemerkt, das man um auf der komplett sicheren Seite zu sein, beim Versicherer nachfragen sollte, ob dieser folgt und einer eventuellen Klage zustimmt...
                 
                ...es gibt nämlich durchaus regelmäßig Fälle, wo dies nicht der Fall ist und der Verbraucher infolgedessen auf den Kosten sitzen bleibt.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • Gabi2001G Offline
                  Gabi2001G Offline
                  Gabi2001
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ Holginho,
                   
                  alle Anwälte mit denen ich zusammenarbeite und die in meinen Augen seriös arbeiten holen vor Klageerhebung eine Kostenübernahmeerklärung beim  zuständigen RSV  Versicherer ein, Außnahmen ( schwarze Schafe ) soll es auch in diesem Berufszweig geben.
                   
                  Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

                  man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich habe auch nicht gesagt, das das zwangsläufig vom Versicherten selbst übernommen werden mußt 😉 ...
                     
                    ...es ging mehr um das grundsätzliche Tun.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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