RV teilt geänderte Katalogbeschreibung mit
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Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage: Wir haben ein Hotel mit 3 Pools (2 davon mit Rutschen) gebucht. Nun hat uns der RV im Vorfeld darüber informiert, dass der 3. Pool mit Rutschen nicht gebaut wird....(Im Katalog stand nichts darüber, dass der 3. erst noch gebaut werden soll).
Ärgerlich deshalb, weil gerade das ein wichtiges Kriterium bei der Hotelauswahl war (damit sich alles ein bissel entzerrt und die kids in 2 Pools rutschen können). Da hätten wir auch gleich ein " Ein- oder Zwei-Pool"- Hotel buchen können, was wahrscheinlich günstiger gewesen wäre.
Muss ich das so hinnehmen?
Vielen Dank für Eure Antworten -
calimerafischi wrote:
Ärgerlich deshalb, weil gerade das ein wichtiges Kriterium bei der Hotelauswahl war (damit sich alles ein bissel entzerrt und die kids in 2 Pools rutschen können). Da hätten wir auch gleich ein " Ein- oder Zwei-Pool"- Hotel buchen können, was wahrscheinlich günstiger gewesen wäre.Frage:
Wieviele Kinder nimmst du mit um das Argument der "Entzerrung" zu benutzen?
Sofern es weniger als 10 sind, ist "Entzerrung" kein Argument.
Ein "Ein- oder Zwei-Pool Hotel" impliziert nicht gleichzeitig " ein oder zwei Rutschenpools", müsste nachweislich "billiger" sein und berechtigt dich letztlich das Detail keineswegs bestimmt zur einseitigen Kündigung wegen wesentlicher Vertragsänderungen!
Selbst wenn die Anzahl der Rutschen anstatt 7 nur 4 betrüge, wäre der angemessenen Zersträuung der lieben Kleinen auch damit noch ausreichend genügt.
Meine Meinung zum Sachstand:
Absolut unzureichend für eine Berufung auf wesentliche Änderungen der zugesicherten Leistung.
