Bezahlung per Verrechnungsscheck im Zeitalter von Online-Banking und Kreditkarte???
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Moin!
Ich habe über das Internet eine FeWo in Italien (Gardasee – www.voit.it) gebucht.
Die Homepage und ein zugesandter Hausprospekt vermitteln einen seriösen Eindruck des Anbieters.
Nun werde ich aufgefordert meine Reservierung per Anzahlung zu bestätigen. Was völlig normal ist.Aber: Sie soll per POSTÜBERWEISUNG oder per BANK-VERRECHNUNGS-SCHECK erfolgen!
Die Höhe der Anzahlung beträgt 25% des Gesamtpreises.
Eine Banküberweisung (ob per Online-Banking oder per Kreditkarte) ist ausdrücklich NICHT gewünscht!Es ist das erste Mal, dass ich eine Auslandsreise über das Internet buche und verfüge daher über keine Erfahrung.
Ich will nicht überängstlich sein, aber etwas merkwürdig finde ich das schon.
Noch nie habe ich auf solche Weise Geld überwiesen. Muß mich erst mal schlau machen, wie das funktioniert…
Daher meine Frage: Ist die geforderte Zahlweise gängige Praxis, oder sollte ich hier misstrauisch sein?
Was meinen die erfahrenen Hasen hier im Forum dazu?
Danke für jede Antwort. -
das genannte Feriendorf am Gardasee zählt zu den alteingessenenen lang bekannten Feriendörfern. Soweit ich weiß, ist es auch in zahlreichen Veranstalterkatalogen vertreten.
Die gewünschte Zahlungsweise ist zwar in Deutschland oder Österreich nicht üblich - wer aber weiß schon wie andere Länder es handhaben?
Darüber hinaus finde ich eine Postüberweisung für Italien nichts außergewöhnliches: letztes Jahr hat mir ein Hotel aus Padua trotzdem dass ich meine IBAN-SWIFT/BIC Bankverbindung zur spesenfreien Überweisung angegeben hatte, die Rückzahlung per Postüberweisung nach Österreich geschickt - mit Spesen...
Und einen Bankverrechnungsscheck kann man sperren, wenn er noch nicht eingelöst wurde. Eine Auslandsüberweisung, wenn sie einmal vom der Bank weg ist, kann man im Gegensatz zu einer Inlandsüberweisung nicht mehr zurück rufen...
Aus diesen Überlegungen heraus sehe ich hier kein Risiko bei einem Bankverrechnungsscheck, von Spesen mal abgesehen.
Wichtig wäre hier noch zu erwähnen:
a) natürlich KEINE Sicherungschein-Pflicht
b) Ausländische Recht!
c) nicht deutsches Konsumentenrecht = Reiserecht!Klappt was nicht, ist Verona der Gerichtsstand...
Gruß
Peter -
hallo,
also, ich hätte keine Bedenken. "Krumme" Dinger kann man bei jeder Überweisungsart drehen und erleben.
Ich kann mich erinnern, daß ich auch schon mal die Vorauszahlung für ein Hotel in Südtirol per Postüberweisung vornehmen musste.freundliche Grüße Jürgen