Deutschsprachige Tauchschule/ Lärmbelästigung
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Hola Amigos, wir waren gerade auf den Malediven und ich wollte dort meinen Tauchschein machen. Im Hotelprospekt vom Reiseveranstalter wurde eine deutschsprachige Tauchschule zugesichert - was für mich Voraussetzung für den Erwerb des Tauchscheines ist! Leider hat vor Ort niemand deutsch gesprochen oder verstanden (Tauchbasis). Wir haben dies beim Reiseveranstalter bzw. der örtlichen Reiseleitung reklamiert. Es konnte keine Abhilfe geschaffen werden, wir haben eine schriftliche Bestätigung mitbekommen, dass innerhalb der Tauchschule niemand deutsch spricht bzw. deutschsprechendes Personal eingebunden ist. Wie kann ich weiter vorgehen? Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall? Der Veranstalter war Jahn Reisen.
Wir haben auch während des Aufenthaltes einen Umzug gehabt, da im ersten Bungalow eine starke Lärmbelästigung tagsüber (aber ärgerlicherweise ab 5:30 morgens bis spät in die Nacht) hatten. Für die Umzugskosten möchten wir natürlich auch ein Entgegenkommen haben. Wir haben alles per Bild und Fährplan etc. dokumentiert. Habt Ihr dazu Tipps und Anregungen?
Der Umzug ist eine Sache, aber am meisten ärgert mich, dass ich meinen Tauchschein nicht machen konnte
. Danke für Eure Rückantworten. -
@Cielo1
Ohne die genaue Formulierung der "Zusicherung der Deutschsprachigkeit" zu kennen behaupte ich, dass es schwierig werden dürfte, damit eine Reisepreisminderung zu begründen, zumal man sie - insbesondere in exotischen Zielen! - nicht voraussetzen kann.
Entfällt eine zugsicherte Leistung der Genese Wassersportunterweisung gänzlich, kann man den Reisepreis um 10-15% mindern.
Versuch dein Glück, beziffere (mein Rat: 10%) die Minderung, begründe, dass entgegen der Zusicherung niemand Deutsch sprach und teile dich dem Veranstalter mit.
Unter uns: Die "Umzugskosten" lass weg, wenn du irgendwie ernstgenommen werden willst mit deinem Vortrag ...
:?
Vermutlich wird man dir "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einen Gutschein in Höhe von max. 150€ anbieten. Sofern du eine Meinung dazu erlaubst: Mehr kannst du wahrlich nicht erwarten!
Ein kleiner böser Nachtrag noch:
Aus Sicht eines halbwegs ambitionierten OWD braucht man keinen Tauchschein, wenn man damit auf deutschsprachige Führungen angewiesen ist!

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Tut mir leid, aber ohne Englischkenntnisse macht ein Tauchschein, mit dem Du weltweit tauchen willst, keinen Sinn.
Ich bin schon weltweit getaucht. Das ist aber nur möglich, weil ich die englische Sprache beherrsche.
Anders wird es extrem schwierig, außerhalb von Deutschland bzw. Europa zu tauchen.
Klar, Du findest hin und wieder deutschsprachige Tauchguides.
Das ist aber eher Zufall. -
@antunna
Davon abgesehen, dass ich genau das auch schon geschrieben hab, sollten wir die Zweckmäßigkeit der Maßnahme wohl dem TO überlassen ... ?!

Im Kontext allerdings mit "Umzugskosten und Mängelrüge" wird wohl auch der Veranstalter hinter der Frage den "Refinanzierer" wittern und sich weder für die Bilder des Fährbootplans interessieren, noch für den Sachverhalt der mangelnden Deutschsprachigkeit großzügig erstatten wollen ...

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Die notwendigen Englischkenntnisse um den Theorie-Unterricht zu verstehen unterscheiden sich ja wohl erheblich von denen um einen Tauchtripp zu buchen. Im Zweifelsfall reicht dafür mit dem Finger auf ein Tauchprospekt und ein Datum im Kalender zu tippen.
Unterwasser sind Unterhaltungen dann ja eher unüblich und beschränken sich auf die international standardisierten Handzeichen.
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mkfpa, anscheinend bist Du noch nie getaucht.
Wenn ich an einem Tauchtripp teilnehme, muss ich mich vor Ort mit dem Guide auf Englisch verständigen können. Man taucht NIE alleine, man taucht immer im Buddy-Team. Als Anfänger ist man auf einen Tauchguide angewiesen, anders geht es gar nicht.
Tauchen ist ein sehr schöner, aber auch mit Risiken verbundener Sport.
Dafür muss man sich vor Ort absprechen können, vor, während und auch nach dem Tauchgang.
So viel von mir. Aber jedem das Seine. -
@antunna
Ich stimme dir zwar bezüglich der Risiken und der Zweckmäßigkeit englischer Sprachkenntnisse voll und ganz zu, aber dies ist weder das grundsätzliche Problem des T.O., noch ein reiserechtlich relevantes.
Relevant im Sinne einer ernstzunehmenden Beschwerde allerdings, insbesondere im Kontext mit den "Umzugskosten" ... aber halt nur in zweiter Reihe und sollte hier somit wohl auch nicht weiter vertieft werden. -
Ganz am Rande und auch off topic:
Hier war vom Erwerb der Lizenz die Rede und demgemäß von "anfänglichen Schritten" ...
:? -
Also ich kann Eure Meinungen so nicht ganz verstehen!!!
Wenn ich bei der Buchung zugesichert bekomme, dass ein deutschsprachiges Tauchteam auf der gebuchten Insel ist und dann vor Ort keiner deutschsprachig ist, ist dies eindeutig ein Reisemangel.
Der Threadsteller hat sich ja ganz eindeutig deswegen, vorher kundig gemacht. Da ich selber meist auf die Malediven reise, weiß ich auch das viele Taucher eine deutschsprachige Tauchcrew vorziehen und auch gezielt danach ihre Insel buchen.
Gerade auf den Malediven gibt es ja auch Inseln, die nur italienische Tauchguids besitzen, wo fast keine Englischkenntnisse haben.
lg
sandro -
vonschmeling wrote:
Versuch dein Glück, beziffere (mein Rat: 10%) die Minderung, begründe, dass entgegen der Zusicherung niemand Deutsch sprach und teile dich dem Veranstalter mit.
Unter uns: Die "Umzugskosten" lass weg, wenn du irgendwie ernstgenommen werden willst mit deinem Vortrag ...
:?@sandro.it
DAS war die Message ... ob das so "eindeutig ein Reisemangel" ist, können weder du noch ich aus der Ferne beurteilen.
Wer allerdings "Umzugskosten" für einen Zimmerwechsel zu beanspruchen gedenkt, muss sich schon fragen lassen, ob er mit seiner Beschwerde ernstgenommen werden will!

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Jawoll @vs, das ging mir auch so durch den Kopf, wobei mich hier die angeregte Diskussion über die Sprachgewandheit beim Tauchen durchaus erheitert hat, aber das ja nicht wirklich des Pudels Kern war. Natürlich stellt durchaus das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer Reise einen Mangel dar, wenn er als gravierend anzusehen ist. Das Problem hier ist aber, dass wir alle nicht wissen (wie schon richtig erwähnt), inwiefern der Hinweis auf eine deutschsprachige Tauchschule als zugesicherte Eigenschaft in Bezug auf den Zuschnitt der Reise zu werten ist, also tatsächlich Bestandteil der Hotelbeschreibung war und in welcher Form er formuliert wurde. Ein Umzug innerhalb des Hotels kann aber auch durchaus als Mangel gewertet werden. Wenn mich nicht alles täuscht (ich habe jetzt allerdings keine Muße, die Frankfurter Tabelle durchzugehen, ich denke mal, das schafft jeder noch selbst), ist hier durchaus ein bestimmter Prozentsatz vom Tagespreis denkbar.
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@katjaworld
Mit dem Umzug wurde sehr kurzfristig Abhilfe für eine irgendwie geartete Lärmbelästigung geschaffen - also ist der Umzug ansich nicht minderungsrelevant.
Schon gar nicht hat er für den T.O. "Kosten" verursacht, die er jedoch zu beanspruchen gedenkt?!

Für den Ungemach eines Zimmerumzugs sieht m.W. weder die Frankfurter, noch die Kemptener Tabelle Kompensation vor (bitte ggf. ausdrücklich um Korrektur!) -
Ok, auf Wunsch einer einzelnen Blondine
habe ich nun doch noch mal schnell die Frankfurter Tabelle bemüht und herausgelesen, dass bei Zeitverlust durch Umzug im selben Hotel ein halber Tagessatz denkbar wäre. -
... widerspreche "Zeitverlust"
Der Umzug wurde mutmaßlich für T.O. erledigt, wobei sein tatsächlier Anspruch im Blick auf die exakte Auschreibung des Zimmers und seiner versprochenen Qualitäten noch ungeklärt ist.

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Mit Zeitverlust ist die Zeit gemeint, die nicht dem eigentlichen Zweck der Reise dient, wie z.B. das Erholen an Pool und Strand oder das andächtige Lauschen der Blubberklänge eines deutschsprachigen Tauchguides. Dies alles und noch viel mehr hätte man also tun können, während man sich stattdessen damit beschäftigt, seine Siebensachen wieder in den Koffer zu stopfen und auf Reisen ins Nachbarzimmer zu gehen in der Hoffnung, dass mit dem Umzug alles besser wird. Ein Verlust (und sei er auch noch so minimal) wertvoller Urlaubszeit ist also bei jedem Umzug gegeben - also Widerspruch abgelehnt.
Ich teile aber natürlich deine Meinung, dass keiner von uns weiß, in welcher Qualität überhaupt ein Zimmer gebucht wurde und ob die tatsächliche Zimmerbeschaffung von der Leistungsbeschreibung abwich oder nicht und somit der Umzug lediglich Kulanz des Hotels darstellte oder eben auch nicht. -
Falsch verstanden ... üblicherweise kann man den Blubberklängen internationaler Tauchguides lauschen oder im Deck-Chair sonnen, während das Housekeeping die Habseligkeiten von A nach B, bzw. von K nach R bringt.
Sollte der ansich offenbar dienstleistungsaffine T.O. hingegen entschieden haben, seine Siebensachen selbst zu packen, ist dies - mit Verlaub! - sein Bier und nicht zu entgelten.

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Cielo1 wrote:
...Wir haben auch während des Aufenthaltes einen Umzug gehabt, da im ersten Bungalow eine starke Lärmbelästigung tagsüber (aber ärgerlicherweise ab 5:30 morgens bis spät in die Nacht) hatten. Für die Umzugskosten möchten wir natürlich auch ein Entgegenkommen haben. Wir haben alles per Bild und Fährplan etc. dokumentiert. .....
@katjaworld und vonschmeling
ich möchte zu bedenken geben, dass der to im zusammenahng mit seinem zeitverlust infolge des bungalow wechsels die fährpläne erwähnt.
es könnte - je nach insel - also durchaus sein, dass durch den wechsel (vielleicht ist ja sogar auch ein inselwechsel gemeint? und dann ist das nicht mit a nach b oder k nach r abgetan. denn die tauchcrew lernt in 2 woche kein deutsch
) ein zeitverlust entstanden ist, weil man das boot dafür bemühen mußte?
leider meldet sich der to nicht mehr zu etwaigen nachfragen.
insofern halte ich alle hier dazu getätigten äußerungen für äußerst spekulativ.