Airline schickt keine Stornorechnung
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Hallo,
ich habe am 20.02. bei German Sky Airline einen gebuchten Flug mit Sky Airlines
am 25.02. von Antalya nach Frankfurt per Mail storniert und um eine Stornorechnung
gebeten, damit ich diese bei der Reiserücktrittversicherung einreichen kann.
Nach mehreren Mails undTelefonaten wurde mit nun am 06.03.! mitgeteilt, das
der Flug nicht storniert wurde. Also alle Mails nochmals hingeschickt. Daraufhin
hat man mir mitgeteilt, das der Flug noch nicht storniert werden kann, da er in der Vergangenheit liegt und erst auf die Abfluglisten gewartet werden muss.
Ich bin echt am Platzen und weiss nicht mehr, was ich noch machen soll, um endlich
an die Stornorechnung zu kommen. Habt ihr noch einen Tipp??
Die Stornorechnungen von der Condor/Sunexpress und auch von Holidaycheck/FTI liegen mir schon seit 2 Wochen vor und die Sky kriegt das nicht gebacken oder will nicht!
Falls falsches Forum, bitte verschieben. Ich dachte, es gehört eher zu Recht als zu
Sky. Dort werde ich noch ausführlicher über die "Freundlichkeit" und den der Mitarbeiter
schreiben. -
@OGTM2404
Hast du denn eine Bestätigung der Stornierung deines Fluges von GHY erhalten?
Zu deiner Information: Selbst eine Email mit Eingangsbestätigung ist ggf. kein ausreichender Beleg zur Übermittlung eines Stornos.
Dein übriger Vortrag lässt vermuten, dass du die Bausteine der Reise einzeln gebucht hattest?
Dann habe ich nur einen Tipp: Möglichst freundlich und fernmündlich bei der German SkyAirline den Sachverhalt klären, denn du hast keine rechtliche Handhabe. -
@von Schmeling: Vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, ich habe alle Bausteine einzeln gebucht.
Eine Bestätigung von Sky habe ich keine erhalten.
Die Dame von Sky meinte heute, das ich das Storno an service@
statt info@ hätte schicken müssen. Auf meinem Ticket steht aber:
"Bei fragen bitte mail an info@." Nachdem ich abends noch keine Bestätigung
bekommen habe, habe ich die Mail nochmals - und zwar direkt an eine
Mitarbeiterin - geschickt.
Lt. heutiger Auskunft müssen die Kollegen in der Türkei noch die Ab-
flugliste bearbeiten.
Weiss jemand, wie lange so was dauern kann. Der Flug war vor 13 Tagen!
Erst nach Vorliegen der Abflugliste kann die Stornorechnung
gestellt werden.
Ich bin echt total genervt, der Sky-Flug macht den kleinsten Betrag
von allen aus.
Habe ich denn wirklich keine rechtliche Handhabe, die Stornorechnung
zu erhalten?
Danke und Gruß
Manuela -
Es dürfte sich um die Passagierliste handeln, du solltest im Laufe nächster Woche bestätigt kriegen, dass du nicht drauf warst.
Falls du mal wieder in der Situation bist: bestehe auf eine Bestätigung der Cancellation.

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Tja, schon wieder ne Woche vergangen und immer noch
keine Rechnung erhalten. Die Passagierliste liegt wohl immer
noch nicht vor.
Ich frag mich langsam wirklich, was die Sky davon hat, mein
Storno nicht zu bearbeiten... außer 4 Personen weniger, da wir
bestimmt nicht mehr mit Sky fliegen werden.
Weiss jemand zufällig, wie lange man Zeit hat, die Stornorechnungen
bei der Reiserücktritt einzureichen. Ich find in meinen Unterlagen spontan
nichts dazu. Nicht, das mir von der Seite aus noch mitgeteilt wird, dass ich
die Unterlagen zu spät eingereicht habe, das wäre dann wirklich das
absolute "Highlight".
Gruß
manuela -
Stornierungen und Nachfragen dazu sind an die Emailadi "service@germanskyairlines.com" zu richten.
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OGTM2404 wrote:
....Die Dame von Sky meinte heute, das ich das Storno an service@
statt info@ hätte schicken müssen. Auf meinem Ticket steht aber:
"Bei fragen bitte mail an info@." Nachdem ich abends noch keine Bestätigung
bekommen habe, habe ich die Mail nochmals - und zwar direkt an eine
Mitarbeiterin - geschickt.
.....ah ja. sorry. da hatte ich micht vertan.
ich bezog mich auf den o.a. passus.
natürlich service@... -
Nach mehreren fernmündlichen Nachfragen dürfte eine weiter Email wenig erfolgversprechend sein.
Ich würde den Anspruch bei der Versicherung vorsorglich mit einer Kopie der Stornoemail einreichen und auf den Sachverhalt mit der ausbleibenden Rechnung hinweisen.
Allerdings verjähren solche Ansprüche meines Wissens erst nach 3 Jahren ... -
@v.s.
woraus interpretierst du die "mehrmaligen" nachfragen? diese fanden meiner auffassung nach vor der einstellung dieser frage bzw. vor dem 09.03 statt.
wie oft danach noch erkundigungen eingezogen haben, läßt uns der to bisher nicht wissen
die versicherung will die stornorechnung haben und auf basis dessen abrechnen.
die versicherung entschädigt einen prozentsatz der summe.
also muß diese offiziell irgendwo bescheinigt sein.
es macht daher eher sinn, die anderen, bereits vorliegenden stornorechnungen (fti, etc) einzureichen, damit der anspruch erst einmal gemeldet ist und die frist gewahrt ist. -
OGTM2404 wrote:
Die Dame von Sky meinte heute, das ich das Storno an service@
statt info@ hätte schicken müssen.
Lt. heutiger Auskunft müssen die Kollegen in der Türkei noch die Ab-
flugliste bearbeiten.Manuela
... daraus schließe ich das, ich kann mich aber natürlich irren.
Schon klar, dass die Versicherung den rechnerischen Nachweis verlangt, aber mit der Einreichung eines Anspruches, auch wenn er nicht beziffert ist, kann man die Verjährung hemmen.
Sofern meine Annahme bezüglich der Verjährungsfrist stimmt, ist das wohl entbehrlich, aber vielleicht dient es dazu, die T.O. zu beruhigen?
Manchmal möchte man einfach gern "irgendwas machen" ... -
dein zitierter beitrag des to hört sich nicht gerade nach "mehrmaligen nachfragen" an.
kann durchaus sein, dass es so ist, aber der to äußert sich dazu nicht näher.(die frage hatte ich mir nämlich auch gestellt)
die frist ist dadurch gewahrt, wenn der to die bereits vorliegenden stornorechnungen enreicht - evtl. mit dem hinweis, dass eine rechnung noch nachgereicht wird.
es handelt sich hier ja um einen "schadenfall". -
Ganz ungeachtet der Wortlautrecherche ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach eine weitere Email fruchtlos, aus meiner unmaßgeblichen Sicht spielt es auch keine Rolle, wie oft die T.O. nun dort fernmüdlich vorgesprochen hat, allein die Qualität der erlangten Auskünfte deutet nicht darauf hin, dass eine Email die Angelegenheit wesentlich zu beschleunigen vermag.
Nachdem ihr die Sorge um die Fristen jedoch für´s erste genommen ist, sollte das ein Ergebnis für sie sein ...

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Hallo Ihr Beiden,
vielen Dank erst mal für Eure Antworten. Ja, ich habe mehrmals
telefonisch und auch mehrmals per Mail (sogar an eine Sachbearbeiterin direkt)
Kontakt aufgenommen, die Aussage ist wie ne kaputte Schallplatte
immer wieder: ich hätte das Storno an service@ (was überhaupt
nicht auf meinem Ticket steht) schicken müssen und die Passagier-
listen liegen noch nicht vor und natürlich: sie wissen nicht, wie lange
das mit den Passagierlisten noch dauert. Heute morgen war die Dame
nicht im Hause und ihre Kollegein teilte mir mal wieder mit, das sie
das erst prüfen müsse und natürlich nicht weiss, wie lange das dauert.
Vielen Dank für Eure Info, das ich für die Reiserücktritt noch einge gewisse
Zeit habe (vllt. schafft es Sky ja in dieser Zeit). Langsam kommt ja der
Galgenhumor auf. Ich würde gerne alle unterlagen zusammen schicken und
vor allem hätte ich gerne bald mein Geld zurück. Ich frag jetzt einfach noch
kurz bei der Reiserücktritt nach, ob es was bringt, die fehlende Rechnung nach-
zureichen (hoffentlich noch in diesem Jahr :)), und der Rest schon bearbeitet
werden kann.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Manuela -
OGTM2404 wrote:
ich hätte das Storno an service@ (was überhaupt
nicht auf meinem Ticket steht) schicken müssen... bezüglich Storni ist es ratsam, die Modi auf der Website nachzuschlagen oder sich ggf. bei der info@ bzw. telefonisch rüchzuversichern.
Man sollte zwar annehmen, dass ein solch wichtiger Sachverhalt selbstverständlich weitergeleitet wird, aber wie erlebt kann man sich damit leider täuschen.

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@goldi
Möglich wäre, dass der Nichtantritt des Fluges bestätigt werden muss (Pax-Liste), um die Leistung zu erhalten. Stichwort Etix ...

Ich denk mal, Manuela wird informieren, wie das letzlich ablaufen musste bis zur Erstattung. -
Hallo,
die Versicherung weiss doch sonst nicht, das ich den Flug wirklich nicht
angeteten habe. Mein Ticket kann ich ja mehrmals auf dem PC ausdrucken :-).
Im Übrigen habe ich von Condor bzw. Sunexpress auch einen Teil zurückerstattet
bekommen (wenn mich nicht alles täusch: die Steuern). Ich müßte die Storno-
rg. nochmals anschauen.
Was lange währt, .....
Gruß
Manuela -
@OGTM2404, was ich aus deinen Ausführungen noch nicht herauslesen konnte, ist die Frage, ob du denn den Schaden generell schon bei der RRV angezeigt hast, denn dies muss unverzüglich nach Schadenseintritt erfolgen. Dann bekommst du doch ein Schadensformular zugeschickt, dass du wahrheitsgemäß mit Auflistung der Kosten erstmal an die RRV zurückschickst. Dass man nun bei einer Bausteinreise nicht alle Stornierungsbestätigungen innerhalb einer Woche zusammen hat, ist den Versicherungen nicht fremd. Ist die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt, zahlen z.B. die ERV und die Hanse Merkur innerhalb von 2 Wochen (zum Lesen weiterer Versicherungsbedingungen anderer Anbieter fehlte mir die Zeit und auch ein bisschen die Lust). Die Hanse Merkur sagt außerdem, dass auch eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe nach Feststellung der Zahlungspflicht möglich ist, wenn die tatsächliche Höhe der Entschädigung insgesamt noch nicht festzustellen ist. Es reicht aber meines Erachtens und aus persönlicher Erfahrung zur vollständigen Anerkennung der Zahlungspflicht nicht, anhand einer Rechnung oder eines bestehenden E-Mail-Verkehrs nachzuweisen, dass man gewillt war, einen Flug zu stornieren. Hier bedarf es wohl tatsächlich einer Bestätigung der Airline, dass man den Flug nicht angetreten hat bzw. fristgerecht storniert hat. Das persönliche Anliegen, doch so schnell wie möglich in den Genuss der Entschädigung zu kommen (was ja auch verständlich ist, aber selten umsetzbar), interessiert die Versicherungen (zu Recht) eher nicht, da das Verfahren zur Schadensabwicklung doch einem bestimmten Schema unterliegt, welches nun mal einzuhalten ist. Ich weiß ja nun nicht, bei welcher RRV dein Schaden geltend zu machen ist und aus welchem Grund, aber du musst natürlich der RRV das Recht einräumen, den Fall sorgfältig zu prüfen, auch wenn es aufgrund einzelner Leistungsträger deiner Reise zu Verzögerungen kommt. Zu hoffen, dass man innerhalb weniger Tage oder Wochen sein Geld zurück hat, halte ich (auch wenn der Gedanke schmerzt) für eher unwahrscheinlich. Also gut Ding will Weile haben, ist aus meiner persönlichen Erfahrung heraus ein Sprichwort, welches man sich getrost zu Herzen nehmen darf (was oftmals nicht an den Versicherungen liegt, sondern an den einzelnen Leistungsträgern oder denen, die eventuell als behandelnder Arzt Gutachten zu erstellen haben, was eben auch seine Zeit braucht und somit durchaus absolut legitim ist). Fazit: Wichtig ist die eigentliche Schadensmeldung beim Versicherer, alles andere ergibt sich ASchritt für Schritt durch das Eintrudeln der jeweils benötigten Bestätigungen der einzelnen Leistungsträger, welche du dann "häppchenweise" an deine RRV übermittelst.