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Airport Shuttel -> abzocke

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi
    Ich habe über einen bekannten Dienstleister (den ich hier nicht nenne) einen Shuttel gebucht der uns zu einen Bahnhof bringen soll wo es das mit den Zug des Dienstleister am Flughafen gehen sollte. Die fahrzeit zu diesen Bahnhof beträgt meistens 45Min -> 90Min. Die fahrt direkt zum Flughafen beträgt ca. 30min.
    Der Dienstleister der den Zug Betreibt "mietet" sich von von einen Airport Transfert desessen Fahrzeuge die einen abholen und von/ zum Bahnhof bringen sollen.
    Da die Fahrzeuge hin und wieder zurück zum Flughafen fahren müssen nachdem sie die Passagiere am Bahnhof abgesetzt haben fragen mich die fahrer hin und wieder ob ich nicht lieber gleich zum Flughafen als zum Bahnhof möchte.
    Da der fahrer unserer letzen fahrt eindeutig ein Airport Transfer Taxi ist fragte ich den Fahrer der leider gebrochen deutsch konnte ob er nicht lieber am Flughafen fahren will als am Bahnhof worauf er meinte das er noch in die innenstadt müsste und es mehr kosten würde wenn er am Flughafen fahren würde. Darauf meinte ich sinngemäss: "Nein egal fahren wir zum Bahnhof wenn es was kostet".
    Kurze zeit spät fuhr er doch am Flughafen und ich stieg aus und ging zum Checkin während meine Mutter noch ein wenig mit ihren Gepäck kämpfte. Aufgeregt kam sie dann rein und sagte der fahrer wollte von ihr noch 20€ weil er am Flughafen gefahren ist. Leider war ich nicht dabei sonst hätte ich das direkt geregelt.
    Kann ich eh die 20€ von den Transferdienstleider einfordern weil der Fahrer uns betrogen hat und gegen meinen willen uns zum Flughafen gefahren hatte?
    Danke!

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du kannst es zumindest versuchen, wenn du eine Quittung und die Taxinummer hast ...
      Falls nicht, sehe ich keine Möglichkeit zur Rückforderung.
      Übrigens müsste der Beleg ggf. als Original eingereicht werden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Ihre_RegistrierungI Offline
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein das war leider "schwarz".

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Tja ... dann solltest du den ungenannten Dienstleister besser nicht mit deinem Anliegen konfrontieren.
          :?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Du kannst den Dienstleister ja mal anschreiben und ihm den Vorfall schildern ... vielleicht kann man anhand der Uhrzeit nachvollziehen, welcher Fahrer das war ... und vielleicht bekommt ihr das Geld dann aus Kulanz zurück ... 
             
            Dumm ist natürlich, dass Ihr ohne Murren bezahlt habt UND keinen Beleg habt ...
             
            Aber schreib doch bitte nicht gleich von "*******" ... vielleicht war ja alles nur ein Mißverständnis ...

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Sunshine
              Sollte es sich um den Dienstleister handeln, der die Mehrzahl teutonischer Züge betreibt, ist die Anfrage schlichterdings entbehrlich - das Wort Kulanz ist dort unbekannt.
              Würde sich aufgrund der Uhrzeit der Fahrer ermitteln lassen, müsste man beweisen, dass er die 20 Öcken kassiert hat - und seinerseits dem Dienstleister ihren Erhalt unterschlagen (was ich aus "schwarz" ableite, nur für den Fall, das diesbezüglich nachgefragt wird ...) - soviel Altruismus wird kaum von ihm zu erwarten sein! 
              Allerdings ist der Threadtitel vollkommen unzutreffend, das sehe ich auch so!  :?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @vonschmeling
                Ich wollte dem TO nur zeigen, welche MÖGLICHKEITEN er hat ... über ERFOLGSAUSSICHTEN habe ich nie gesprochen ... 😉

                Ich kann es schon verstehen, wie sauer man ist, wenn man sich über den Tisch gezogen fühlt ... und dass man dann das Gefühl hat, etwas unternehmen zu müssen, um sich nicht gänzlich ohnmächtig zu fühlen ... aber Du hast natürlich Recht, bringen wird das gar nichts, erst recht nicht ohne Beweise/Belege ...

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  vonschmeling wrote:
                  Du kannst es zumindest versuchen, wenn du eine Quittung und die Taxinummer hast ...
                  Falls nicht, sehe ich keine Möglichkeit zur Rückforderung.
                  Übrigens müsste der Beleg ggf. als Original eingereicht werden.

                  😉 ... auch in dieser Frage herrscht völliger Konsenz! 
                  Da wir aber aufgrund der hier beigetragenen mündlichen Willensäußerungen wohl kaum feststellen können, ob es sich nun um ein Missverständnis oder eine Unregelmäßigkeit handelte, bleibt das Prädikat "*******" unangemessen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • ModihoM Offline
                    ModihoM Offline
                    Modiho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    😱 Und gegen den Willen kann es auch nicht wirklich gewesen sein sonst die die TE ja schließlich dieser " aufgezwungen Fahrt widersprochen und wäre so wie es geplant war am Bahnhof ausgestiegen. Also nicht jammern und über die achso üble " *******" maulen sondern an die eigene Nase fassen. Fahrt angenommen, Fahrt bezahlt, passt doch.
                    Ich denke auch nicht das der große Dienstleister auf diesen Fall überhaupt eingehen würde.
                    :?  Nichts für Ungut

                    It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
                    and the highest of all rank is to be an mittelfrank

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...schon wieder dieses Unwort "*******". :? Davon mal ganz abgesehen fände ich es richtig interessant, wenn sich die TO mit ihrem "Anliegen" an den Betreiber des Airport-Shuttles wenden würde. Denn "schwarz" etwas zu zahlen ist auch keine "feine Art", um das mal vorsichtig zu formulieren... :;)

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