Reisemängel müssen im Einzelnen dargelegt werden
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AG München, Pressemitteilung vom 26.03.2012
Wird eine Reisepreisminderung wegen Reisemängel geltend gemacht, sind diese im Einzelnen zu schildern. Die Behauptungen "riesige Baustelle", "katastrophale hygienische Zustände" reichen dafür nicht aus. Auch die erfolgten Reklamationen sind genau darzulegen.
Ein Ehepaar buchte für Mitte Dezember 2010 für sich und ihren fünfmonatigen Sohn eine achttägige Reise nach Ägypten zum Preis von 808 Euro. Der Reisepreis beinhaltete die Flüge, Unterbringung und Verpflegung.
Nach ihrer Rückkehr verlangten sie vom Reiseveranstalter 606 Euro vom Reisepreis zurück und darüber hinaus noch insgesamt 700 Euro Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Das Hotel habe sich als riesige Baustelle erwiesen, die hygienischen Verhältnisse seien eine Katastrophe gewesen. Die sanitären Einrichtungen seien nur unzureichend gereinigt worden. Das Essen sei wenig appetitlich, der Service nicht zufriedenstellend und das Unterhaltungsprogramm dürftig gewesen. Der Rückflug habe sich als Desaster erwiesen und zwei Koffer seien erst Wochen später zu Hause angekommen. Die Mängel seien auch mehrfach reklamiert worden.
Das stimme alles nicht, so die Reiseveranstalterin. Im Gegenteil hätten die Reisenden gleich zu Beginn ein Zimmer mit Meerblick bekommen, so dass der geringe Baulärm gar nicht mehr hörbar gewesen sei. Ansonsten sei alles in Ordnung gewesen.
Der komplette Text mit dem Urteil des Gerichts kann hier klicken nachgelesen werden.
Quelle: Pressemitteilung AG München -
Hmmmm, das Urteil steht im krassen Widerspruch zu den Vorhersagen der auch hier im Forum teils ansässigen "Klag-doch-einfach"-Fraktion folgt aber in Gänze dem Empfehlungen der exakten und detaillierten Dokumentation im (vermeintlichen) Mängelfall...ergo, letztlich nichts wirklich Neues, sondern eine (sinnvolle) "Bestätigung"!
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Es kommt immer darauf an, an welchen Richter man gerät...
Siehe auch Signatur unter meinen Beiträgen ...
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Der Lerneffekt für die Refinanzierungs-Touris wird aber erst dann einsetzen, wenn die Rechtschutzversicherungen nicht mehr für solche Prozesse bezahlen.
Denn wie im Zusatz des verlinkten Artikels steht, hatten die Kläger zwar einen hohen Anteil an Prozesskosten zu zahlen, dieser wurde aber von der Versicherung übernommen.
Lerneffekt: Keiner, denn er hat ja die 150 Euro bekommen.
Und genau das wird er auch seinen Bekannten und auch möglicherweise in einem Reiseforum erzählen, sich als Sieger über die Abzocker feiern lassen. Keine Rede davon, dass er genau genommen ja Miese gemacht hat.
Und dank solcher Preis-im Nachhinein-Optimierer wirds dann immer komplizierter und aufwändiger, bei echten Mängeln etwas zu unternehmen bzw. seine Ansprüche geltend zu machen, ganz zu schweigen von den steigenden Beiträgen für die RSV. -
Hallo!
Da der Kläger rechtschutzversichert ist, hat er 150 € Gewinn gemacht. Die hohen Prozesskosten sind nicht sein Problem.
Meines Wissens entscheidet nicht die Rechtschutzversicherung, ob der Kunde klagen darf oder nicht. Die Versicherung könnte sonst ja einfach jeden Fall ablehnen. Es reicht das der Anwalt des Vertrauens den Fall für ausrichtsreich hält.
Ich vermutete mal das der Schadenswert nicht vom Kunden, sondern vom Anwalt so hoch angesetzt wurde, damit dieser genügend "Gebühren" erhält.
Halt wie bei den Gewerkschaften: 6,5% fordern und dann 2% erhalten. -
Die RSV entscheidet schon noch selbst, ob sie den Versicherten unterstützt...und ja, das endet in vielen Fällen mit einer "positiven Info"...aber in Fällen von blankem Mumpitz und/oder unpräziser "Mängelpräsentation" (und darum geht es hier!) wird sie ganz sicher keine "Freigabe" (mehr) erteilen.
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Gibt es irgendwo eine Art Leitfaden, in der man erklärt bekommt, wie man bei Reisemängeln (verdrecktes Zimmer, Kakerlaken etc.) vorgehen muss? Dokumentation, Bilder usw...
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Die Bestätigung, dass vor Ort Beschwerde geführt und um Abhilfe angesucht wurde ist nicht fakultativ.
@Lugansk
Was für ein Unsinn ...
Natürlich entscheidet die RSV nicht über die Herbeiführung einer prozessualen Entscheidung, sondern nur, ob sie die Kosten dafür trägt oder nicht.
Völliger Mumpitz ist auch die Unterstellung, ein Rechtsanwalt habe den Streitwert mit Blick auf sein Honorar künstlich so hoch angesetzt, ich denke, diskriminierende Mutmaßungen über einen Berufsstand sollten schlicht und einfach unterbleiben und tragen auch nicht zur Diskussion bei.
:?
Und letztlich geht es genau um die Wahrnehmung "Gewinn gemacht", die hier von Usern kritisiert wird. Der Kläger steckt sich grinsend 150 Öcken in die Tasche, die RSV kommt für ein Vielfaches an Kosten auf - das als "Gewinn gemacht" zu betrachten, ist m.E. eben genau die Mentalität der Refinanzierer, keine moralische Sinneshaltung, sondern die vielerorts beklagte "*******".
Ich für meinen Teil würde es überaus gerne sehen, wenn Versicherer vor der Erklärung der Kostenübernahme explizit nach einer Dokumentation der Beschwerden fragen und erst nach deren Prüfung darüber entscheiden würden, ob der Rubel rollt! -
@TellerRand34
Schau mal hier im HolidayCheck-Blog klick mich rein - dort findest Du ganz gut erklärt, wie man im Falle von Reklamationen vorgehen sollte
@Lugansk
Manchmal ist es besser man schreibt nichts, bevor man hier falsche Sachen schreibt ! Du musst grundsätlich immer bei Deiner RSV nachfragen, ob die Kosten übernommen werden und dann gibt es von der RSV ein ganz klares ja oder nein. -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Danke dir! Da ich bald in den Urlaub fahre und nicht nochmal ein Organisations-Chaos erleben will, kommt das sehr gelegen.