Vikingen Infinity Resort&Spa
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Sehr schön, dass der Thread oben festgetackert ist. Bitte lesen !
Und damit niemand lange suchen muss. möchte ich noch einmal auf diese Seite
(klick hier) hinweisen, da es auf dieser Seite ab 15.5. / 14.46 Uhr (etwas runterscrollen) ums VI geht.
Es kam zwar schon zuvor zur Sprache, aber auf dieser Seite werden noch einmal "gesammelt" alle Möglichkeiten für den Fall des Falles zusammengefasst. -
Meine unmaßgebliche Meinung und nüchterne Darstellung

Wie bereits schon mehrfach mitgeteilt, habe ich das VI für den 05.10.2012 für 14 Tage für 2E und 2K gebucht.
Sollte das VI zu dem Zeitpunkt noch nicht eröffnet sein und es kann kein adäquates Ersatzhotel angeboten werden, werde ich die Reise gemäß den AGB stornieren. Sollte ein vernünftiges Ersatzhotel angeboten werden können, werde ich nicht nein sagen. Werde ich erst am Urlaubsort "überfallen" und soll in ein nicht adäquates Ersatzhotel ziehen, werde ich gemäß den AGB von der Möglichkeit des Rückfluges auf Kosten des RV Gebrauch machen.Es ist das "tägliche Brot" Brot des RV Pauschalreisen, auch von Hotels die im Bau sind oder noch geplant werden, zu verkaufen. Auf diesem Gebiet hat der RV entsprechende Erfahrung und daraus resultierend auch gewisse Sorgfalts- und Überwachungspflichten, die nicht zu Lasten des Endkunden gehen können.
Ich unterbreite dem RV gemäß seiner Katalogbeschreibung ein Angebot zum Kauf einer Pauschalreise. Die im Katalog genannten Leistungen sind Grundlage für mein Kaufangebot. Der RV nimmt durch schriftl. Bestätigung mein Kaufangebot an und ist hieraus verpflichtet die vertraglich geschuldeten Leistungen (Katalogbeschreibung) zu erbringen.
Es ist nicht blauäugig eine Hotel mit Eröffnungstermin Sommer 2012 zu buchen. Wenn das Hotel so angeboten wird und ich im Reisebüro das Hotel zu einem bestimmten Termin buchen kann, weil der RV das Hotel als buchbar z.b. in dem Programm "START" freigegeben hat, kann ich davon ausgehen das zu dem von mir gebuchten Termin das Hotel eröffnet ist.
Sollte das Hotel zu dem Buchungszeitraum noch nicht eröffnet sein, geht dies nicht zu Lasten des Endkunden (lediglich die sich hieraus ergebenenen Konsequenzen - siehe oben: Stornierung, Ersatzhotel, Schadenersatz etc.).
Sollten im Reisezeitraum nicht alle zugesicherten Leistungen (Katalogbeschreibung) erbracht werden können, liegt gegebenenfalls ein Reisemangel vor. Dies kann zu einer Reisepreisminderung führen.
Es bestehen Verträge zw. dem RV und dem Bauherren. Mängel in diesem Vertragsverhältnis sind von diesen zwei Parteien zu klären.
Im übrigen sind die im Katalog genannten Leistungen eines noch nicht fertiggestellten Hotels Eigenschaften die vom RV zugesichert werden. Auch Modellbildchen gehören hierzu. Ist beispielsweise auf dem Modellbild ein Badesteg dargestellt und ist dieser in der Realität dann nicht vorhanden, kann dies durchaus ein Reisemangel sein der zu einer Reisepreisminimierung führen kann.
Gruß
Kuddel28 -
Danke Kuddel
Auch meine Meinung.
Jetzt kommen wieder die RV und RB Schützer (kleiner Scherz)
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Hier ist so ein "RV-Schützer"
......und der widerspricht gar nicht, denn das ist genau das, was "wir" hier schon seit Wochen schreiben!
Ergänzend ist nur, das vermeintliche Mängel genauestens dokumentiert werden müssen und vor Ort eine Chance zur Nachbesserung (soweit möglich) gewährt werden muß.
Auch ist zu erwähnen, daß selbstverständlich ein auf einem Modellbild aufgeführter Steg der in der Realität fehlt, reklamiert werden kann - es sei denn, auf dem Bild war ein Vermerk (Abb. ähnlich). Schon bei dieser Kennzeichnung kann es schwierig werden Ansprüche anzumelden und ggfs. Forderungen durchzusetzen.
Schwierig wird es bei diesem Hotel vermutlich auch gegen Lärm und zu kleine/bei weitem nicht ausreichende Liegeflächen zu intervenieren. Beides ist Lagen bzw. Bauart bedingt und teils aus denm Bildern bzw. Texten ersichtlich/erkenntlich.Nochmal:
Hier macht sich niemand über Betroffene lustig - es ist aber m.E. weitaus ehrlicher und zielführender Verhältnisse, Gegebenheiten und Fakten realistisch darzustellen anstatt user blindlings in ihr rosarot-himmelblaues Verderben rennen zu lassen in dessen Szenario sie Rechte und Optionen beanspruchen, die real einfach nicht existieren.Edit:
Es macht unglaublich Spaß, diesen Beitrag vom Strand und in der Sonne liegend zu schreiben ...dazu ein kühler Drink
...und genau dieses wohlverdiente Urlaubsgefühl wünsche ich den VI-Buchern auch...wo auch immer es denn dann für sie stattfinden wird.
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1kuddel:
Werde ich erst am Urlaubsort "überfallen" und soll in ein nicht adäquates Ersatzhotel ziehen, werde ich gemäß den AGB von der Möglichkeit des Rückfluges auf Kosten des RV Gebrauch machen.Das ist bei Umbuchungen vor Ort eh immer die beste Lösung..und die Androhung bewirkt meistens Wunder. Man sollte natürlich immer auch bereit sein wirklich zurückzufliegen

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Die von mir aufgezählten Möglichkeiten (als Konsequenzen beschrieben) werden natürlich auch genutzt werden. Es soll auch nicht als Drohung gegenüber dem RV verstanden werden, sondern ganz einfach als "Du kannst die versprochene Leistung nicht erbringen, dann werde ich zurückfliegen - nicht mehr und nicht weniger". Wäre zwar schade aber halt die Konsequenz.
Eventuell wahrzunehmender Verkehrslärm von der Straße, zu kleiner Strand etc. werden im Fall VI von mir auch nicht beanstandet. Es geht mir hier nur um zugesicherte Leistungen aus der Katalogbeschreibung bzw. der Leistungsbeschreibung im Internet. Diese Leistungen die vertraglich geschuldet werden, wertde ich natürlich "einklagen" (Bitte den Begriff im Zusammenhang richtig verstehen).
Bezüglich der Modellbilder habe ich bewusst als Formulierung für den Mangel/die Reisepreisminimierung die Worte "kann/könnte" gewählt. Letztendlich handelt es sich um eine richterliche Einzelfallentscheidung.
Ich sitze in einem geschlossenen Raum bei gefühlten 30 Grad ohne einen kühlen Drink

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Ein RV scheint zumindest einem Teil seiner betroffenen Kunden 2 weitere Hotels als Alternativen angeboten zu haben...
Bevor sich nun wieder diverse user über "Aufpreise" beschweren, müssen sie erst einmal z.B. den Frühbucherrabatt wieder auf ihren "VI"-Preis aufrechnen um halbwegs realistische Vergleichszahlen zu haben.
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Und warum wurde hier immer wieder und gestern erneut auf den letzten beiden Seiten 3x (!) auf das Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hingewiesen ?
Wenn du denn @Kuddels Beitrag als so treffend empfindest - all das hättest du bereits vor Wochen in dem mehrmals verlinkten und gestern erneut verlinkten Thread nachlesen können - wobei sogar die aktuellste Seite verlinkt wurde ... :?
Manchmal vermag ich es nicht mehr zu glauben... in diesem verlinkten Thread steht all das - seit Wochen. :?
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Bitte nicht wieder zanken...Neubau-Bucher hat den anderen Thread ganz gewiss gelesen.
Ich habe hier nur mal meine Meinung (ich hoffe es war sachlich) kundtun wollen, da schon mehrfach die Äußerungen kamen, dass man es lentzendlich selbst schuld ist wenn man ein noch nicht fertiggestelltes Hotel bucht.
Ich kann nur noch mal betonen: NEIN!
Wenn ich mir nicht sicher bin, dass meine "Ware" rechtzeitig zu dem Termin X fertiggestellt ist, dann kann ich sie auch nicht zu dem Termin X verkaufen.
Wenn der Großflughafen Berlin nicht zum geplanten Termin eröffnen kann ist es nicht das Problem der Fluggesellschaften die von dort zu dem Termin X nicht fliegen können. Die haben einen Anspruch auf Schadenersatz weil die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht wurde.
Als ich mein Haus gekauft habe, gab es einen festen Übergabetermin (schlüsselfertig/bezugsfertig). Wäre dieser Termin X nicht eingehalten worden hätte ich einen Anspruch auf Schadenersatz gehabt.
P.S. Ich habe mir einen SUV (hergestellt in Rumänien, wegen der Statussymptome) gekauft. Das Fahrzeug ist wesentlich günstiger als vergleichbare Fahrzeuge anderer Hersteller. Darf ich deshalb nur mit einem halbfertigen Auto rechnen?
Gruß
Kuddel28 -
Keine "Angst", Sachlichkeit wird Dir hier jeder bestätigen´...und wir "zanken" doch auch nicht!
Deine Vergleiche sind augenscheinlich alle richtig...aber eben "nur" augenscheinlich, denn im Reiserecht sind nun einmal oftmals gewisse abweichende "Nuancen" zu beachten.
Der RV richtet sich bei seinem Angebot nach der Aussage des Anbieters/Bauherrn, daß das Hotel zum genannten und angebotenen Termin auch in Betrieb ist und zur Verfügung steht!
Und nein, es ist im anderen Fall (=Hotel ist eben doch noch nicht fertig) keinesfalls die "Schuld" des Urlaubers - aber eben auch nicht des RV!
Welche "Leistungen" dieser in diesem Fall zu bringen hat ist festgelegt und welche Optionen sich daraus für den Verbraucher ergeben......siehe letzte Beiträge! ...und den nun mehrfach genannten thread im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Mich würde es interessieren, ob es wie in meinem vorherigen Beitrag genannt wirklich neue Alternativ-Angebote eines RV gab...
...und bitte um "bereinigte" Zahlenangaben - denn wie gesagt: Frühbucherrabatte etc. müssen(!) an diesem Punkt "rausgerechnet" werden. Sind dann wirklich noch Aufpreise vorhanden?...wenn ja wie hoch und für welche Hotels?
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Auf eine erneute schriftliche Anfrage beim RV haben wir endlich eine Antwort bekommen....
Sehr geehrter Herr ....,
das sind noch Alternativangebote für Sie:
das Hotel Aska Costa Holiday Club im FZ zum Preis von 5496€ also mit Zuzahlung von 184 €
das Hotel Stella Beach im DZ 5524€ also mit Zuzahlung vom 212€.
Mit freundlichen Grüßen
Links zu den Alternativangeboten:
Ich habe noch keine Vergleiche gegenüber dem VI gezogen. Sobald ich dies getan habe, werde ich diese hier posten

Viel spaß beim Diskutieren...
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Hallo Bavarian86
Hallo Leonie04verstehe nicht so ganz die Aussage, das Hotel Aska Costa Holiday Club soll eine bessere Strandsituation und bessere Lage haben als das VI ???
Also dazu kann ich nur sagen, ich war letztes Jahr im Aska Costa Holiday Club, meine Meinung ist, das es ein gutes Hotel ist. Aber zum Strand muss man durch eine Unterführung unter einer Hauptstraße gehen und die Lage ist schlecht, in er Nähe befindet sich leider gar nichts!!!
Beim VI wird die Strandsituation in etwas genau so sein.P.S. Wann kommen aktuelle Fotos vom VI ????
Vielleicht sieht man dann auch die genaue Strandsituation
MFG
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Bavarian86
Welcher Reiseveranstalter ist das und wann ist das Reisedatum?
Denn Alltours reagiert gar nicht bzgl. Alternativangebot.
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Wer weiss ?
Selber hab ich noch nichts von GTI gekriegt,
reise selber erst ende Sept.
Vielleicht auch noch zu weit entfernt. -
Ein weiterer Aspekt in "dieser Richtung"...
Einige user fordern immer wieder, ihr RV möge sich "bewegen" - und "vergessen" dabei völlig, daß auch dieser an Verträge gebunden ist! Wenn der Bauherr bei einer Darstellung bleibt, daß am "soundsovielten" eröffnet wird, kann der RV das Haus nicht "so einfach" aus dem Programm nehmen...zumindest nicht ohne entsprechende eigene (hohe) Kosten. Steht das Haus dann tatsächlich zu diesem Tag nicht zur Verfügung oder der Bauherr gibt von sich aus vorher die Meldung das der Termin nicht zu halten ist, ist die Kostensituation wieder eine andere.
Ja, das hilft niemandem wirklich weiter - zeigt aber einen weiteren Aspekt in der Crux dieser Geschichte.
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Gestern mal wieder mit GTI verhandelt 12:55 Uhr.
Hotel war OK. Zuzahlung 850,- €. Abgelehnt.
Werde jetzt keine Vorschläge mehr machen. GTI hat nicht mehr viele Alternativen und Plätze mehr frei. Die ziehen wahrscheinlich den Joker Quality. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, lehnen wir das ab. Brauch nur noch was schriftliches von GTI. Werde dann Ersatzbuchung vornehmen und das Risiko Gerichtsverhandlung auf mich nehmen.
Wer nicht kämpft kann nicht gewinnen.
Achtung dies ist kein Ratschlag den gleichen Weg zugehen, das kostet immer Kraft und Nerven. Jeder muss individuell für sich seine Entscheidung treffen.
Falls sich was ändert geben ich Bescheid.
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@Neubau-Bucher:
Wieviel bleibt von den 850€ übrig, wenn Du den beim "VI" gewährten Frühbucherrabatt (ihr hattet doch einen, oder?) abziehst?Nochmal: Solange dies nicht geschieht, rechnet ihr Äpfel mit Birnen!
Warum lehnt ihr das "Quality" ab? Sind die Gründe es wirklich wert, auf den Urlaub zu verzichten und sich auf einen vermutlich sehr langen Rechtsstreit mit äußerst ungewissem Ausgang einzulassen?
Dazu eine Frage: Habt ihr eine RSV? Und wenn ja, folgt diese eurem Vorhaben? Das sollte vorab dringendst geklärt sein...Du wärst nicht der Erste, der auf immens hohen Kosten sitzenbleibt! -
@ Holginho
RSV vorhanden haben eine komplett Freigabe bekommen auch für die Verhandlung
Ich habe eine Vertrag für ein Hotel mit bestimmten Leistungen abgeschlossen. Diese Leistung möchte ich erhalten, dafür zahle ich auch eine festvereinbarten Betrag.
Laut meinenm Anwalt kann man die Kalkulation des Veranstalters egal sein. Vertragsbestandteile sind Preis gegen Leistung. Ich habe keinen Vertrag mit dem Hotelier sondern mit GTI. Wenn GTi meint eine Neubau Projekt anbieten zu müssen,um damit Geld zu verdienen (was auch richtig ist) Muß GTI auch bewußt sein das ein gewissen Risiko mit Folgen besteht. Diese Folgen haben die Vertragspartner GTI und Hotelier zu vereinbaren.
Und nochmal die Kalkulationsgrundlage und die vertraglichen Absprachen zwischen GTI und dem Hotelbesitzer haben keinen Einfluß auf meinen geschlossenen Vertrag.
Ich buche ja nicht im November 2011 weil es dann zum Schluß teurer wird weil jemand seine Baiuplanung nicht in de Griff bekommt. Die wollen ja auch mein Geld wenn ich Arbeitslos werden würde. Dann kommt das Mahnverfahren usw.
Wie der Maulwurf sagt NENENENENEEE
Meine ersten Schreiben waren von Februar 2012, hier hätte durch unseren Hinweis der RV eine besondere sorgfaltpflicht und schadensminedrungspflicht gehabt. Neckermann und Ögertour haben ereits Ende März Anfang April die Reißleine gezogen und haben noch günstige Hotels anbieten können und entsprechende Vereinbarungen getroffen.
Nach den Bildern von 30.06.2012 von der Baustelle ist sofort ersichtlich, das die im Katalog beschrieben Leistung nicht zu halten sind. Spätestens jetzt hätte das RV reagieren müssen! Mehr konnte ich mir nicht behalten bekomme im ernstfall aber eine Abschrift.Contra Qiuality auch wenn hier oft bestritten:
Hier muß der Richter im Einzelfall entscheiden, doch RSV und Anwalt sagen das ist ein Versuch wert.Teppichboden im Zimmer (3 Fachkliniken Attest sehr hohe wahrscheinlickeit von Spontanasthma meiner Tochter)
All Inn Leistungen weichen ab.
Größe der Anlage und Spielplätze Rutscheanzahl weichen ab. Poolgröße und Flair der Anlage sind nicht zu vergleichen!
Strandgröße Abstand Wasser zur Liegefläche viel zu klein für Familien mit zwei Nichtschimmer Kinder.
Kinder in A La Cart Restaurant nicht buchbar, somit eingschränkte Leistung
Kein TeenClub vorhanden,starke Abweichung
usw. usw.Somit habe ich die Verhandlungen mit GTI abgebrochen, bis wir ein Gegenvorschlag bekommen der annehmbar ist.
So jetzt habe ich fertig und erwarte die Dinge die da kommen. In 4 Stunden auch mit einem kalten Getränk im Garten.