Rechte bei Storno durch Reiseveranstalter
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Welche Rechte hat der Pauschalreisende, wenn der Reiseveranstalter die Reise mit der Begründung "Flugzeug ist nicht ausgelastet", storniert?
Im BGB Reiserecht § 651 findet sich darauf keine Antwort. Hier wird nur die Stornierung durch denReisenden behandelt. -
Garbas wrote:
Begründung "Flugzeug ist nicht ausgelastet"Das wird ja immer skuriler, was sich manche Veranstalter so einfallen lassen.
Nach eigener Recherche gab es Fälle, wo LMX dem Kunden ebenfalls diese Begründung aufgetischt hatte. Nur stellte sich dann heraus, dass die Maschine nicht mangels Auslastung storniert wurde, sondern überbucht war. -
...bitte nutzt doch den bereits bestehenden Thread im Forum zu reiserechtlichen Fragen, welches ja bekanntlich für derlei Anliegen hier vorliegt...
