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Österreich: Reisebüros fordern Supermärkte auf, Verkauf von

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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Österreich: Reisebüros fordern Supermärkte auf, Verkauf von Reisegutscheinen einzustellen

    In Österreich brauchen Supermärkte zum "Verkauf" von Reisegutscheinen eine entsprechende Gewerbeberechtigung und entsprechend ausgebildetes Personal. Dies hat nun die österreichische Fachgruppe Reisebüro der Bundeswirtschaftskammer feststellen lassen und sind mit dieser Forderung an die Presse gegangen. Wen es interessiert, nachstehend eine Auszüge aus der Presseinformation (Österreich).

    Gruß Peter

    Auszug:

    Auch bezüglich Gutscheine betreffend Pauschalreisen hat sich das BMWA in seiner offiziellen Stellungnahme vom 30.1.2006 geäußert (nachfolgend die Textpassage im Wortlaut):

    ad Gutscheine betreffend Pauschalreisen

    Die Gewerbeordnung sieht im § 126 Abs. 1 Z 4 vor, dass es für die Vermittlung von Pauschalreisen (einschließlich Gesellschaftsfahrten) einer Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Reisebüros bedarf. Zum Vertrieb von Gutscheinen über Pauschalreisen bedarf es einer Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Reisebüros, sofern die Reise hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar (z.B. Wahl zwischen mehreren aufgelisteten Reiseorten innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes) ist.
    Damit wurde klargestellt, dass nicht nur die hinter den Handelsketten stehenden Reiseunternehmen über eine Gewerbeberechtigung verfügen müssen, sondern jede einzelne Filiale, die derartige Reisegutscheine an den Verbraucher abgibt bzw. dass diese Filialen die Anforderungen an eine weitere Betriebstätte erfüllen müssen.

    In diesem Zusammenhang möchten wir eine Entscheidung des OGH 4 Ob 357/83 erinnern, in der sich der Gerichtshof mit dem Thema der weiteren Betriebsstätte eines Reisebüros in einer Bank auseinander zu setzen hatte.

    OGH 4 Ob 357/83 – „Reisen in der Bank“

    „Auch eine vorbereitende und vermittelnde Tätigkeit, wie sie das Erteilen individueller Reiseauskünfte und die Entgegennahm von Anmeldungen für bestimmte Reisen ist, fällt unter den Begriff des "Veranstaltens (einschließlich des Vermittelns) von Gesellschaftsfahrten" im Sinne des § 208 Abs 1 GewO; sie kann aber auch als "Sammeln und Entgegennehmen von Bestellungen auf Dienstleistungen" (Reisebuchungen) im Sinne des § 54 Abs 1 GewO angesehen werden“.

    Im damaligen Fall um die Ausstattung von Reisebüros. Zwar sind diese Anforderungen durch den Siegeszug des Internets mittlerweile weggefallen, die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter sind hingegen nach wie vor aktuell.

    Bezüglich der Fach- und Fremdsprachenkenntnisse bestimmter Arbeitnehmer hat das BMWA in den Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe festgelegt, dass in jenen Betriebsstätten, in denen das Reisebürogewerbe ausgeübt wird und in denen sie nicht selbst überwiegend tätig sind, mindestens einen fachkundigen Arbeitnehmer, der nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtig ist, hauptberuflich zu beschäftigen. Auch was unter einem fachkundigen Mitarbeiter zu verstehen ist, wird in den Ausübungsvorschriften klargestellt.

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    • emdeboE Offline
      emdeboE Offline
      emdebo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Es ist, soweit es die Gesetzeslage in Österreich hergibt, vollkommen legitim, wenn der Reisebüroverband meint:

      "Es gelte, die Reisebüros zu schützen, deren Aufwand ungleich höher liege. " (Auszug aus Standard.at)

      Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass auf Europaebene
      diese Gesetzgebung wegen Behinderung des Wettbewerbs
      im Klagefall abgewiesen wird. Das angegebene Urteil aus
      dem Jahr 1983 (Reiseverkauf in Banken) ist heute so
      bestimmt nicht mehr haltbar. Zumal die Ausbildung von
      Anbietern im Internet ( Stichwort Fachkraft ) nicht nachprüfbar
      ist und z.B. deutsche Vermittler/Veranstalter von Reisen auch
      ohne Befugnissse im Sinne des österr. Reisebürofachverbandes
      an Kunden in Austria verkaufen oder Fluggutscheine von
      Österreichern auch in Deutschland erworben werden dürfen.

      Viel Wind um gewachsene Pfründe, die im Klagefall
      wohl wegfallen werden.

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Dieser Vorstoß ist so zu verstehen, dass ein Reisebüro in Österreich nach wie vor mindestens zwei Mitarbeiter mit abgeschlossener Reisebürolehre, Fremdsprachenkenntnissen, einen eigenen auf das Reisebüro lautenden Telefonanschluss usw. haben muss, dann kommen Zwangsmitgliedschaftsgebühren in der Wirtschaftskammer noch dazu.

        Ein Laden, der natürlich auch seine Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer hat - aber eben nur für Kleiderverkauf oder sonst was - würde sich aber alle diese Kosten sparen - und um das natürlich günstiger sein können (und möglicherweise auch weniger Einblick in die Materie haben und somit auch weniger Sachkenntnis).

        Andererseits ist es Reisebüros - in Österreich - untersagt, warme Semmerl zu verkaufen, ohne der Bäckereiinnung anzugehören oder sonst einer Zwangsmitgliedschaft - samt notwendigen Hygienevorschriften.

        Also: entweder KEINE Vorschriften für NIEMANDEN oder Vorschriften und die müssen eingehalten werden.

        Ich persönlich bin für den freien Markt, weil man da sowieso zuschauen kann, wie sie sich gegenseitig umbringen (und letztendlich damit auch Arbeitsplätze...). Aber Recht muss Recht bleiben - oder geändert werden.

        Gruß
        Peter

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        • Chiara SalutaC Offline
          Chiara SalutaC Offline
          Chiara Saluta
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wie sagst Du immer so schön:
          Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

          Aber persölich fänd ich es toll, wenn ich den Kauf einer Urlaubsreise mit dem Kauf von Brötchen verbinden könnte, müsste ich somit ja nicht noch zum Bäcker oder ins Reisebüro!
          Ich kann mir auch vorstellen, dass die Brötchen im Reisebüro besonders gut schmecken müssten, schliesslich wird ihnen ja der Duft der grossen weiten Welt eingehaucht, oder?
          Meine Koffer, die Urlaubslektüre und dies und das nehm ich auch noch gleich mit und wunder mich wahrscheinlich zu Hause, dass ich das Eigentliche vergessen habe, nämlich meine Reise, aber macht ja nix ich bin ja omni Medial und schau einfach mal ins Netz, ist ja eh günstiger (lol) und bei der Gelegenheit lass ich mir auch noch die Brötchen bringen und selbstverständlich auch noch dies und das, wofür ich sonst immer in die Stadt gelaufen wäre.
          Und da das Bedienen der Maus ja soooo anstrengend ist, hab ich mir meinen Urlaub richtig verdient, aber warum sollte ich noch in den Urlaub fahren? Ich erfahr doch alles über mein Hotel, den Ort, das Wetter usw. im Netz, muss ich deswegen etwa noch dorthin, Nein, also mach ichs mir zu Hause schön bequem (hab auch an die Chips gedacht) und geniesse meinen Urlaub zu Hause und dank dem Internet hab ich ja auch noch jedemenge Reisekosten gespart.

          Also auf nach Balkonien und vergesst nicht die Brötchen im Reisebüro zu kaufen.

          Ein Schelm, wer böses dabei denkt.....
          i.d.S.
          Chiara

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