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Umbuchung Pauschalreise ein Jahr später?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Hans13H Offline
    Hans13H Offline
    Hans13
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Kenner und Forumsteilnehmer.
    Betriebsbedingt kann ich sehr wahrscheinlich meinen Urlaub im September nicht antreten.
    Hat von euch schon jemand mal was gehört, dass man beim Reiseveranstalter seine Reise umbuchen kann für ein Jahr später oder so?
    Nein, nicht gratis. Das dies was kostet ist mir klar. Besser aber etwas zu zahlen als die komplette Reise zu versemmeln und erst gar nicht antreten können.
    Momentan ist noch alles zu wachsweich um sagen zu können, ob antreten oder nicht.
    Wer schon damit Erfahrung hat, darf sich hier gerne melden.
    Danke.
    Hans13

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    • soosiS Offline
      soosiS Offline
      soosi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du kannst umbuchen oder auch Stornieren...selbstverständlich ist beides mit Kosten verbunden

      Vaya con Dios y quiêreme como soy

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Hans13
        Hast du dich denn nicht gegen derlei Unbill abgesichert?
        Natürlich sind kostenpflichtige Umbuchungen oder Storni möglich, undenkbar aus meiner Sicht allerdings ist eine Umbuchung auf einen 12 Monate späteren Reisetermin ...
        :?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • katjaworldK Offline
          katjaworldK Offline
          katjaworld
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @Hans13, deine Informationen sind leider nur sehr spärlich. Um welchen Veranstalter handelt es sich, ist es eine reine Katalogbuchung oder ein X-ler-Angebot? In deinem Fall würde es ja bedeuten, dass du von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung umbuchen möchtest, da ja die Kataloge und Preise für das kommende Jahr bei den gängigen Veranstaltern noch gar nicht raus sind. Diese Möglichkeit wird in den AGBs vieler Veranstalter ausgeschlossen, wie auch schon von @vs vermutet. Auch Umbuchungen auf ein anderes Reiseziel oder eine andere Reiseart sind bei vielen Veranstaltern laut AGBs nicht möglich, ganz zu schweigen von der Möglichkeit, bei einem X-Angebot umzubuchen. Hier ist laut AGBs nur eine Stornierung mit anschließender Neubuchung möglich. Aber wie gesagt, wir kennen deinen Veranstalter nicht. Vielleicht ist ja bei ihm alles möglich. Dazu solltest du aber dringend einen Blick in die AGBs werfen bzw. deinen Vermittler oder Veranstalter persönlich kontaktieren, um nach einer Lösung zu suchen. Rechtlich sind die Möglichkeiten begrenzt und ergeben sich ganz klar aus den AGBs, aber auf Kulanz..., wer weiß!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Urlauber61U Offline
            Urlauber61U Offline
            Urlauber61
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo, im Regelfall sind Umbuchungen nur innerhalb der Laufzeit des Kataloges möglich.
            Also bleibt nur Storno.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sunshine997S Offline
              Sunshine997S Offline
              Sunshine997
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Und selbst das nicht unbedingt.
              Bei vielen Veranstaltern ist eine "Umbuchung" auf einen anderen Termin eine Stornierung (mit entsprechenden Kosten) plus Neubuchung.

              "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sunshine997S Offline
                Sunshine997S Offline
                Sunshine997
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Auf ein Jahr später umzubuchen mit reduzierten Stornokosten für die alte Reise kann ich mir nur als Kulanzregelung bei kleinen Reedereien oder Studienreiseveranstaltern vorstellen, wo der Chef noch persönlich entscheidet und die Reisen für Sommer 2013 bereits jetzt fest buchbar sind.

                "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • katjaworldK Offline
                  katjaworldK Offline
                  katjaworld
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja Ihr Lieben, all das habe ich versucht, mit meinen Beispielen und Verweisen auf die AGBs deutlich zu machen. Es hilft uns aber nicht weiter und führt nur zu neuen Vermutungen und möglichen Konstellationen, wenn der gute Hans uns nicht offenbart, bei welchem Veranstalter er welche Form von Reise gebucht hat. Denn dann ist es nicht mehr so müßig, darüber zu spekulieren, ob eine Umbuchung auf einen anderen Termin als kostengünstige Variante möglich ist oder nur über eine vorherige Stornierung erfolgen kann und wir wissen dann auch, ob es sich um einen Veranstalter handelt, der durchaus schon bis 2013 buchbar ist, wie das ja teilweise bei Kreuzfahrten und Spezialveranstaltern gegeben ist. Aber selbst dann ist das Lesen und Verstehen der AGBs maßgeblich für den Ausgang dieses Problematik, die bei einer negativ anmutenden Rechtsgrundlage nur noch durch Kulanz des Veranstalters eine Wendung nehmen kann.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Hans13H Offline
                    Hans13H Offline
                    Hans13
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo an alle.
                    Schön ist es, wenn sich so viele an "meinem" Problem beteiligen. Ja, ich sollte etwas ausführlicher werden.
                    Klar ist, dass ich die AGB`s mir mal vorknöpfen werden und darin genauer lese.
                    Also folgendes noch als Ergänzung:
                    Gebucht Mitte Februar, Pauschal, AI, bei Neckermann für Mitte September nach Hurghada.
                    Buchung nun und in der Vergangenheit immer ohne RRV.
                    Zum Zeitpunkt der Buchung war ich bereits 6 Wochen arbeitsunfähig (Arbeitsunfall). Bei der Diagnose war zu dem Zeitpunkt allerdings davon auszugehen, dass diese ganze Sache insgesamt nicht länger dauert als 2- höchstens drei Monate. Nun hat aber das Krankenhaus die Sache recht ordentlich vergeigt. Momentan schätze ich mal, dass ich erst wieder so Anfang August wieder in die Vollen am Arbeitsplatz gehen kann. Ich war dann insgesamt 9 Monate nicht arbeiten!!!!!!
                    Dann, ja dann kann ich wohl nicht 6 Wochen später wieder Urlaub machen wollen. Kein Arbeitgeber auf dieser Welt macht das mit. Keiner.
                    Ist ja für mich auch so weit o.k.
                    Nur wollte ich nun schon mal schauen, was da am Kostengünstigsten mit Umbuchung, Stornierung und Neubuchung etc. geht.
                    Schönen Dank für Antworten.

                    MfG
                    Hans13

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Hans,

                      ich würde vielleicht bezüglich deines Arbeitgebers gar nicht von vornherein so schwarzsehen..es gibt durchaus sehr kooperative Arbeitgeber..je nachdem wie Euer Verhältnis ist würde ich die Hoffnung nicht aufgeben den Urlaub doch antreten zu können...Glück im Unglück daß du bei Neckermann und nicht bei einem X-ler gebucht hast! Bei Neckermann würdest Du  bis 42 Tage vor Abreise mit 25% Stornokosten im Vergleich zu den X-lern (bis 70% Storno!!) noch glimpflich aus der Nummer herauskommen...außerdem steht Dir ja sowieso noch nach deiner Krankheit Urlaub zu..versuche auf jeden fall dich da noch mit deinem AG zu einigen...

                      wie hier schon erwähnt ist bei vielen Veranstaltern (auch Neckermann) eine Umbuchung von Fest- auf Vorausbuchung derzeit nicht möglich...

                      ...ich drücke Dir die Daumen..

                      Gruß Armin

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • tripplexXxT Offline
                        tripplexXxT Offline
                        tripplexXx
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Nicht 6 Wochen danach, aber vielleicht sieht das ja der AG so wie viele Anderen auch.
                        Frag, ob du deinen (bisher ja nicht genommenen) Urlaub an die Krankheit hängen kannst. Weg ist weg und so bist du dann (hoffentlich) voll einsatzfähig und erholt zurück 😉
                        Und schon wird eine Umbuchung sicher etwas einfacher!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • dbaerchen67D Offline
                          dbaerchen67D Offline
                          dbaerchen67
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Also die These kein Arbeitgeber macht das mit würde ich so nicht unterstützen. Kommtimmer auf die Situation im Betrieb an und die Arbeitsbelastung. Denneinsist klar dir steht trotz das du so lange dann AU warst dein gesamter Jahresurlaub für 2012 noch zu und eventuell der rest von 2011. Da du einen Arbeitsunfall hattest finde ich sieht die Sache janoch freundlicher aus für dich, da du dich ja nicht in deiner Freizeit verletzt hast sondern in Erfüllung deiner Pflicht beim Arbeitgeber. Ich würde versuchen mit dem Arbeitgeber zu reden und anzufragen wie es aussieht. Denn bewilligt wurde dir doch der Urlaub schon sonst hättest du ja nicht buchen können. Und einen bewilligtenUrlaub kannso schnell nicht zurück genommen werden nur aus wichtigen Betrieblichen Gründen. Denn die Urlaube wurden doch siche raufeinander abgestimmt so dass imemr genügenLeute noch imBetrieb sind. Und die anderen haben danndoch auch schon Urlaub eingereicht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo!

                            einen bewilligten Urlaub kanns nur zurück genommen werden, wenn sehr wichtigen betriebliche Gründe vorliegen. Dann muß der Arbeitgeber entstehende Kosten übernehmen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Silvia LS Offline
                              Silvia LS Offline
                              Silvia L
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,
                              ich denke mal das Problem liegt darin, dass Hans13 zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschätzen kann, wie lang er letztendlich wirklich noch krank ist. Vielleicht kann er doch schon wieder im Juli arbeiten und vielleicht ist er doch noch bis Oktober krank.
                              Ich würde mal einfach solange abwarten, solange er noch mit 25% Stornokosten stornieren kann. Das wär ja wohl bis Ende Juli und bis dahin steht vielleicht schon fest, wie lange er genau krank ist.
                              Viele Grüße
                              und für Hans13 Gute Besserung
                              Silvia

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @hans
                                wenn dein urlaub zum zeitpunkt der buchung offiziell genehmigt war, muß dein arbeitgeber dir den urlaub gewähren. ganz gleich, wie lange du vorher krank warst.
                                wenn du für dich allerdings entscheidest, deinem arbeitgeber das nicht zumuten zu wollen, rühmt dich das sicherlich aus arbeitgebersicht.
                                die entstehenden kosten bleiben dann an dir hängen.
                                vielleicht sprichst du mit deinem arbetigeber darüber, dass du gewillt bist, zu stornieren, die kosten aber sehr hoch dafür sind.
                                entweder übernimmt dein arbeitgeber (entgegenkommenderweise)  die stornokosten dann. oder er sieht, dass du dich zumindest im sinne der firma bemühst.

                                solltest du wider erwarten zum zeitpunkt des urlaubs immer noch au sein, solltest du mit deinem arzt besprechen, inwieweit sich eine urlaubsreise positiv auf deine gesundung auswirkt.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Hans13H Offline
                                  Hans13H Offline
                                  Hans13
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Danke Silvia für die Genesungswünsche.
                                  Die Sache mit dem Arbeitgeber und Urlaub wurde schon genehmigt etc. ist ja alles in der Theorie schön und gut.
                                  Doch bei meinem Fall handelt es sich um eine winzig kleine Bäckerei mit 15 Leuten oder so. Da geht nur was mit Entgegenkommen. Doch der Arbeitgeber ist jetzt schon stinkig, weil ihm ja die Arbetiskraft nicht zur Verfügung steht.
                                  Klar, er hätte ja eine Aushilfe einstellen können. Doch bisher konnte sich ja auch kein Arzt darüber äusern, wie lange diese "Kacke" mit der Arbeitsunfähigkeit, Operationen, Reha etc. noch geht bwz. gehen könnte.
                                  Mal schaun. Irgenwie und mit "Engelszungen" muss das mit dme Arbeitgeber so geregelt werden, dass es mit dem September doch noch klappt.
                                  Aber danke für eure Meldungen.

                                  MfG
                                  Hans13

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • soosiS Offline
                                    soosiS Offline
                                    soosi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Hans,
                                    Fakt ist doch das Dein Urlaub genehmigt worden ist und Du in Deiner "Abwesenheit wegen Krankheit" vertreten wurdest....(oder sehe ich das falsch?) also gibt es auch wiederum eine Vertretung für Deine Abwesenheit im Urlaub...denke mal an Dich und Deine Gesundheit,das bringt unterm Strich beiden Seiten etwas "Arbeitstechnisch gesehen" 😉

                                    Vaya con Dios y quiêreme como soy

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @hans
                                      wie gesagt, ich würde den arbeitgeber mit deinen recherchen bzgl. den stornos der reise informieren und fragen, ob es da eine möglichkeit der übernahem gibt.
                                      dann sieht dein arbeitgeber, dass du dir diesbezüglich gedanken gemacht hast.
                                      ich hoffe, dass es für dich bald wieder aufwärts geht.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Sunshine997:
                                        Bei vielen Veranstaltern ist eine "Umbuchung" auf einen anderen Termin eine Stornierung (mit entsprechenden Kosten) plus Neubuchung.

                                        Derlei Bestimmungen in den AGB sind nur dann wirksam, wenn genaue Fristen für ein Umbuchungsbegehren festgelegt sind - darüber wissen wir nichts bezüglich der Reise von @Hans13.
                                        Ggf. könnte mit dem RV eine Modalität verhandelt werden, die ihn jedenfalls kostenseits besser stellt, als ein komplettes Storno - wobei ich seine moralischen Bedenken durchaus integer finde und unterstütze. Anstatt auf Deibel komm raus unmittelbar nach der langwierigen Rekonvaleszenz wieder abzuzwitschern (mit bescheuertem Bauchgefühl?!) sollte er eine Lösung anstreben, die irgendwie in der Mitte liegt und evtl. eine kostengünstige Umbuchung auf das Frühjahr 2013 erbringt.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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