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1. Urteil zu EU-Verordnung Fluggastrechte

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  • emdeboE Offline
    emdeboE Offline
    emdebo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    eines deutschen Gerichtes.

    Air France wurde demnach wegen Absage von Flügen zur Zahlung von
    Euro 1340 verurteilt.

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      gilt die Verordnung nur für Linienflüge oder auch für Pauschalreisen?

      Viele Grüße

      Bulgarienfan

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hier noch mal die EU-Verordnung als PDF - Merkblatt

        Weitere Informationen über das LBA Luftfahrtbundesamt,
        die offizieller Ansprechpartner sind:

        Fluggastrechte

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        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für die Info!

          Viele Grüße

          Bulgarienfan

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und
            Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der
            Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr
            beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im
            Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen
            von Pauschalreisen, erstrecken."

            Auszug aus der Verordnung

            Gruß
            Peter

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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die seit Mitte Februar 2005 gültige EUVerordnung zu Ausgleichsleistungen bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder
              Verspätungen, hat der EU-Generalanwalt kürzlich für gültig erklärt. Das abschließende Urteil wird in den nächsten Monaten
              folgen.

              In Deutschland ist das Luftfahrt Bundesamt (LBA) für die Umsetzung und Überwachung der Verordnung zuständig.
              Zwischen dem 17. Februar und dem 31. August 2005 sind zirka 46 Millionen Passagiere von deutschen Flughäfen abgeflogen.

              2.893 Passagiere haben in diesem Zeitraum beim LBA eine schriftliche oder telefonische Anfrage bezüglich ihrer Rechte gestellt.
              Davon wurden rund 970 an den zuständigen Fachreferenten weitergeleitet und insgesamt 918 erfasst und wie folgt bewertet*:

              14,3 % kein Verstoß
              18,8 % als mögl. Verstoß an andere Behörden weitergeleitet
              66,9 % als möglicher Verstoß bei LBA in Arbeit

              Endgültig abgeschlossen sind bislang 130 Fälle, in denen kein Verstoß festgestellt werden konnte. In 173 Fällen ist das LBA
              nicht zuständig (Abgabe an andere Behörden in der EU).
              Von den 918 erfassten Eingängen betreffen:

              43,3 % Verspätung
              45,4 % Annullierung
              11,0 % Nichtbeförderung
              0,3 % Andere

              Das heißt: Insgesamt kommt nur eine Beschwerde auf 50.000 Passagiere. * Quelle LBA

              Quelle BARIG Deutschland http://www.barig.org

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • emdeboE Offline
                emdeboE Offline
                emdebo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @mosaik
                Vielen Dank für die informativen Barig
                (eingetragener Verein div. Fluglinien ) -Zahlen.
                Was kann man jetzt daraus schliessen ?

                1. Die Fluglinien sind alle in letzter Zeit unheimlich pünktlich geworden, Annullierungen und Verspätungen sind Vergangenheit.
                2. Das Gesetz ist den Verbrauchern noch nicht in vollem Umfang
                  bekannt
                3. Das Gesetz ist zwar bekannt,
                  aber viele Verbraucher scheuen die Prozedur.

                Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo unterhalb der Mitte.

                Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Wörtchen "sollte":

                Die gesamte Verordnung ist im Wortlaut auf "sollte" abgestellt,
                was niemanden aber zu der Annahme verleiten "sollte", sie
                wäre nicht gültig. Auch in Bezug auf Pauschalreisen,
                wobei die Forderungen gegen die Fluglinie

                bei einer Annullierung des Fluges

                unter Einschaltung des Veranstalters erfolgen "sollte".

                IP/05/181 EU **:
                "The Regulation applies to all flights, including charters, operated by European airlines from or to a European airport and to any flight departing from the European Union."

                Wer sich näher mit dem Thema befassen möchte, kann
                folgende Links nutzen:

                1 Jahr verbesserte Flugrechte in der EU

                Webseite der EU
                Air Passenger Rights
                **) Auf dieser Internetseite ganz unten anklickbar

                Real Video zum Thema Fluggastrechte

                ( Einige Texte sind in deutsch verfügbar - DE anwählen )

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