holidaycheck - HCX und Castello Boutique Resort in Sissi auf Kreta
-
Hallo rhaa!
Ob der Schlafraum aus "juristischer Sicht" abgetrennt vom Wohnbereich ist, ist Auslegungssache. Aber auch ein wirklich getrenntes Zimmer aber mit einer durchsichtigen Glaswand (wie es hier im Forum schon einmal der Fall war), hätte Dir nichts genutzt.
Also aus diesem Fall lernen:
Vor der Buchung sich beim Hotel ganz genau erkundigen, ob ein wirklich mit Mauer und Tür abgetrenntes extra Schlafzimmer vorhanden ist und sich das schriftlich geben lassen.
.
-
Nein, das ist eben keine "Auslegungssache"!
Schlafraum wird als "separat" ausgelobt, und wenn man "auslegt" legt man sich ggf. eben auf die Nase.
:? -
Schön, dass wir mal wieder auf den Austausch von Argumenten zurück kommen. Dafür meinen ausdrücklichen Dank. Nur zur Klarheit: das ist NICHT ironisch oder sarkastisch gemeint! Und es ist auch schön, dass mal jemand zum Ausdruck bringt, dass er meinen Ärger versteht. Zur möglichen Lösung: Dein Wort in Gottes Gehörgang! Zwei DZ, von mir aus auch mit geringem Aufpreis, wenn verfügbar, wären doch optimal.
Zur Sachargumentation: Es ist natürlich nicht vollständig von der Hand zu weisen, dass durch intensive Nutzung des Internet möglicherweise schon vor der Buchung dieses Problem hätte erkannt werden können. Dazu aber eine Gegenfrage: Bei der bildlichen Darstellung ist es doch aber durchaus möglich, dass sich eine Tür zu einem zweiten Zimmer der Suite in einem Bereich befindet, welches das Bild nicht abdeckt, oder? Fotos von Urlaubern sind zwar für denjenigen, der sich informieren oder buchen will ganz toll, aber ansonsten sinnlos. Relevant und verbindlich ist nur die Beschreibung des Reiseveranstalters. Und noch einmal mein Haupt-Argument: Ich habe HC sowohl mündlich wie auch schriftlich mein Problems umfassend geschildert. Warum hat man mich nicht sofort - oder zumindest in der zweiten Mail - darauf hingewiesen, dass ich da in der Hotelbeschreibung etwas falsch interpretiere? Aber jetzt bitte nicht schreiben, dass dies doch offensichtlich ist...
Das alles trifft aber nicht den Kern des Problems, wie Du es auch selbst beschrieben hast (unfassbare Varianten einer "Junior Suite" ) bzw. unter dem Stichwort "Katalogsprache" besprochen wurde. Auch wenn das Reiseverkaufsgeschäft ganz bestimmt ein sehr hartes Gewerbe ist - ich glaube, ohne Katalogsprache oder vermeintliche Schnäppchen die sich hinterher als Müll herausstellen wären wir alle zufriedener. Und wie ich es schon zur Eröffnung schrieb: Ich war bis jetzt immer sehr zufrieden mit allen Reisen, welche ich bei HC gebucht habe. Und das waren nicht wenige... Letztes Jahr war ich HC/VTOURS auch in Kreta. Alles Spitze!
Weiterhin: Natürlich wird aus einer fernmündlichen Einlassung nur dann ein rechtsverwertbarer Fakt, wenn man ihn beweisen kann. Allerdings kann ich Dir versichern, dass ich hier kein Murks erzähle. Und vor Gericht ist es schon höchst sinnvoll, die Wahrheit zu sagen. Auch die Strafen für uneidliche Falschaussagen sind nicht ohne. Eine schriftliche Zusicherung einer Eigenschaft (EMail Zitat) hingegen ist in Zusammenhang mit der glaubwürdigen Darstellung der Sachlage an sich schon ein ziemlich wirksames Geschoss in einer möglichen Auseinandersetzung. Und auch was die besagte Tabelle betrifft: Natürlich ist das keine Garantie für irgend etwas sondern nur ein Anhaltspunkt. Allerdings gilt auch da wieder, dass man durchaus Schlüsse in Richtung der möglichen Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung ziehen kann.
Ich weiss, es ist ein bisschen fies und unfair, ich gebe es gern zu, aber ich kann es mir nicht verkneifen: Hoffentlich bleiben die Trolle in ihrem Bau...
-
Du bedankst Dich für die Sachebene (die es im übrigen die ganze Zeit über gab!) und verfällst selbst auf eine absolut lächerliche Angriffsebene:
Wo zum ****** siehst Du hier auch nur einen winzigen Hauch eines Trolls?
Es sei denn Du disqualifizierst Dich selbst indem Du user die Dir Alternativen aufzeigen und/oder andere Meinungen vertreten als ebensolche.
Und sorry, aber dann bist Du (aufgrund Ergänzung mit vorherigen "Ausfällen" ) reif für die virtuelle Tribüne!
-
Schade, der TO ist offensichtlich nicht willens/in der Lage sich mit den eindeutigen Hinweisen auseinanderzusetzen. Somit entbehrt sich jede weitere Hilfestellung, zumindest von meiner Seite.
Interpretation und Wirklichkeit sind eben zwei Seiten, die meist divergieren. -
@rhaa
Warum greifst du jetzt schon so weit?
Selbstverständlich ist es vor Gericht angezeigt, die Wahrheit zu sagen, nur müsste die Situation eintreten, dass eine derartige Aussage von Zeugen "Oh, ja, das ist wohl falsch in der Ausschreibung?!" überhaupt relevant wäre in einer mutmaßlichen Auseinandersetzung.Wie ich schon aufgezählt habe: Mittels der verfügbaren Informationen ist dir im Zweifel zumindest eine gezielte Nachfrage zuzumuten, ggf. zusätzlich beim Veranstalter oder Hotelier, ansonsten muss das der Vermittler besorgen.
Fakt ist hingegen, dass du um eine Nachbesserung ersucht hast, über die nach 2 Tagen kaum entschieden werden kann, und wir sollten vielleicht einfach das Ergebnis abwarten?!
Sei dir jedoch sicher, dass eine streitige Auseinandersetzung und deren Ausgang nicht aus Sicht von Führich zu bewerten ist, denn zugesicherte Fakten und Interpretation sind leider zwei Paar Stiefel. -
Wie ich bereits schon mehrfach geschrieben habe: Es geht mir nicht um eine gerichtliche Auseinandersetzung. Ich habe nur bzgl. der in dieser Sachlage für mich relevanten Dinge meine ganz persönliche Sicht dargestellt.
Du hast natürlich Recht, nach zwei Tagen eine Lösung zu erwarten ist vielleicht etwas zu vermessen. Hab ich aber auch schon mehrfach geschrieben, dass mit dem Abwarten. Auch ganz zur Eröffung dieses Threads. Also werde ich mich noch ein bisschen in Geduld üben. Gebe gern zu, dass dies nicht unbedingt zu meinen Stärken gehört.
-
Hallo Rhaa,
ich kann deine Verärgerung total verstehen.
Auch ich gehöre zu den Leuten, die sich nicht einen Großteil des Tages mit dem Thema Reisen beschäftigt und hätte die Formulierung von HCX exakt so "interpretiert" wie du.....
"In den Juniorsuiten gibt es ein separates Schlafzimmer" wäre für mich ne ganz klare Geschichte, denn Zimmer bedeutet, das es ein umschlossener Teil des Gebäudes ist. Also Wände und Tür(en), diese meinetwegen auch aus Glas.
So wie es auf den Fotos zu sehen ist, wäre es für mich ein Raum (über 2 Ebenen) mit separatem Schlafbereich. Wäre unten noch eine Küchenzeile eingebaut, könnte man diese Suite auch als "Einraumwohnung über 2 Ebenen mit separatem (oder auch abgetrenntem) Schlafberreich" verkaufen.Mag ja sein, dass diese Formulierungen reiserechtlich etwas anderes aussagen, aber es führt einen Laien total in die Irre und lässt durchaus anderes vermuten.
Natürlich hättest du dich vor der Buchung entsprechend informieren können, das wird dir auch klar sein. Hätte, wäre, wenn nutzt dir aber jetzt auch nichts mehr und ich wünsche dir, dass es zu einer gütlichen Einigung zwischen dir und HC bzw. HCX kommt.Viel Glück!
Silke -
Schließe mich gern den Ausführungen von @Silke an.
Auch ich erwarte bei der Bezeichnung "seperates Schlafzimmer" (wörtlich so in der Beschreibung des RV so zu finden) ein extra Zimmer.
Buchen meist in dieser Richtung, haben bisher auch immer das so beschriebene separate Schlafzimmer erhalten.
Würde nie auf die Idee kommen, bei derartiger Beschreibung/Bezeichnung lediglich nur einen extra Schlafbereichvorzufinden.
Die Bezeichnung Zimmer beinhaltet einen für sich (durch Wände) abgeschlossenen Raum. Und genau diesen erwarte ich dann auch!
Katalogsprache ist eine "eigene" Sprache, trotzdem bin ich nicht geneigt zu glauben, daß sie dermaßen den Inhalt eines Wortes "dehnen" darf.
Dieser Fall macht mich um eine Erkenntnis reicher, lege ich auf eine bestimmte Eigenschaft besonderen Wert, lasse ich mir diese zukünftig besonders bestätigen!@rhaa
Wünsche einen schönen Urlaub mit entsprechenden wirklich getrennten Räumlichkeiten! -
Justiert also bitte eure Erwartungen oder spezifiziert ggf. die Beschreibung!
-
"Silke" wrote:
...denn Zimmer bedeutet, das es ein umschlossener Teil des Gebäudes ist. Also Wände und Tür(en), diese meinetwegen auch aus Glas.
So wie es auf den Fotos zu sehen ist, wäre es für mich ein Raum (über 2 Ebenen) mit separatem Schlafbereich. .. könnte man diese Suite auch als "Einraumwohnung über 2 Ebenen mit separatem (oder auch abgetrenntem) Schlafberreich" verkaufen...Vielleicht sollte man sich von den Begriffen Einraumwohnung, Zweiraumwohnung etc. und müssen durch Türen separiert sein ein wenig freimachen.
So gesehen hätte ich nicht mal ein 'echtes' Wohnzimmer hier in der Hütte

-
wovon ich mich freimache, oder auch nicht, musst du mir schon überlassen.
Ich habe u.a. auch kein echtes Wohnzimmer, sondern einen großen Raum inkl. Wohn-, Ess- und Kochbereich. Aber darum gehts hier garnicht und ich will auch nicht Begriffe aus dem Immobilien-und Reisemarkt durcheinander werfen.
Wobei ... sollte das nicht eigentlich eins sein?Es ging mir lediglich darum kund zu tun, dass die TE mit ihren Ansichten nicht allein da steht und aus meiner Sicht zurecht sauer ist. Auch Omali sieht es so. Und ich wette mit dir ... jeder in meinem Umfeld, den ich um seine Meinung fragen würde, versteht unter einem Zimmer oder auch Raum etwas separiertes, abgeschlossenes und hätte bei der Formulierung exakt das Gleiche erwartet: 2 separate, abgeschlossene Räume mit Wänden, Türen, Fenstern und allem was dazugehört.
Sollen die sich auch alle freimachen? Kann ich denen ja mal vorschlagen.LG Silke
-
...tja, und es gibt einige, die eben realistisch "interpretieren", nämlich gar nicht, sondern sich an die Fakten halten. Diese sind eindeutig: Ein separates Schlafzimmer wurde ausgeschrieben und ein separates Schlafzimmer ist in der Juniorsuite der Anlage auch vorhanden...

Fipptehler editiert.
-
@_Silke_
Eine wichtige Eigenschaft der Unterbringung für das subjektive Gelingen meines Urlaubs muss ich ggf. so genau recherchieren, dass ich nicht auf "Interpretation" angewiesen bin.
Hier geht es auch nicht um Ärger, sondern um Ansprüche, und diese bestehen nach dem bislang Beigetragenen leider nicht. -
Aber etwas irreführend ist die Beschreibung schon nach meinem Empfinden.
Das Superior-Zimmer wird mit kombinierten Wohnschlafraum beschrieben, die Juniorsuite mit separatem Schlafzimmer.
Wenn man dann nicht weiter recherchiert(halte ich NICHT für verpflichtend!), wird einem schon suggeriert, das zu bekommen, was auch der TO erwartet. Klar, es ist eine Frage der Definition, das Wort Zimmer zu interpretieren... aber z.B. im Hotel Albatros auf Lanzarote heuer haben wir ein Studio mit genau dieser Beschreibung gebucht und das Schlafzimmer war ein wirklich mit Tür abgeschlossener separater Raum wie von uns gewünscht, weil wir auch zu dritt gereist sind.
Auch für uns wäre etwas anderes eine Enttäuschung gewesen. Eine Klärung wird hier kaum möglich sein, aber Verständnis für die Erwartung des TO habe ich durchaus! -
Z. B.: Zum Hotel Vier-Jahreszeiten" (Starnberg) ist das Folgende zu lesen:
- Junior-Suiten "Sie bieten einen abgetrennten Wohnraum... Der angrenzende Schlafraum besticht..." Quelle: vier-jahreszeiten-starnberg.de
2. Deluxe-Suiten: "Diese Suiten können auf Wunsch durch eine Verbindungstür zwischen und Wohn- und Schlafraum abgetrennt werden." Quelle s. o.
Ein Anruf beim Hotel ergab: In den Junior-Suiten sind Wohn - und Schlafraum nicht durch eine Verbindungstür getrennt.
Dito für das Esquinzo Beach, dito für das Faro Jandia, dito, dito, dito...Sofern es eine Verbindungstür gibt, wird diese sowohl auf der Homepage der Hotels als auch in der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt.
- Junior-Suiten "Sie bieten einen abgetrennten Wohnraum... Der angrenzende Schlafraum besticht..." Quelle: vier-jahreszeiten-starnberg.de