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Rechtslage bei Buchung über Veranstalter in Holland

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  • Claudia MMC Offline
    Claudia MMC Offline
    Claudia MM
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wer kann mir Auskunft geben über die Vorgehensweise bei Reklamationen im Ausland. Hier über das Hotel Fit Fun/Tschechien. Wir haben im Internet über Tschecho-Reizen in Holland gebucht. Die erkennen unsere Reklamationen nicht an, weil wir vorort nicht aktiv geworden sind. Die zahlreichen Beschwerden hätten sich auch nicht abstellen lassen, da wir durch eine heftige Magen-Darm-Krankheit nicht mehr in der Lage gewesen sind noch einen zweiten Umzug in dieser Woche zu verkraften. Es liegen uns zahlreiche Beschwerden vor - siehe auch im Holidaycheck. Leider haben wir keine rechtsschutzversicherung, aber einen Streitwert von über 2500 euro bei Buchung für 6 Personen. Muss man einen Anwalt in Holland suchen? Bin Dankbar für jeden Hinweis und Erfahrungsbericht.

    Claudia

    Hotel aus diesem Beitrag
    88%
    Hotel Fit Fun
    Nordböhmen/Tschechien
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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      "Claudia MM" wrote:
      Die erkennen unsere Reklamationen nicht an, weil wir vorort nicht aktiv geworden sind.

      Das würde ein deutscher Veranstalter genauso handhaben. Natürlich könnt Ihr einen holländischen Anwalt einschalten. Der wird sich über die Euros aus Deutschland freuen, aber ohne Abhilfeverlangen während des Urlaubs habt Ihr auch mit einem Anwalt keine Chance. Magen - Darm - Grippe hin oder her - notfalls hätte man den Veranstalter schließlich auch anrufen können, wenn es vor Ort tatsächlich so schlimm gewesen wäre.

      Gerichtsstand ist übrigens in Holland - das macht sie Sache nochmal etwas komplizierter. Also - ärgert Euch nicht weiter (bringt nichts) und freut Euch auf den nächsten Urlaub.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        schön der Reihe nach:

        Wohnsitz des Konsumenten - Deutschland
        Reisevertrag wurde im Internet abgeschlossen
        die Internet-Adresse sowie der Veranstalter - nicht Deutschland

        Dann kann man seine Ansprüche nur am Gerichtsstand des Veranstalters im Ausland einbringen (egal ob mit in- oder ausländischem Anwalt). Also Klage in beispielsweise Amsterdam.

        Auch gelten die Reisebestimmungen des jeweiligen Auslands, die nicht gleich jenen in Deutschland sein müssen. Allerdings gibt die EU Rahmenbedingungen vor, die in allen Mitgliedsstaaten gleich sein sollten - sollten, denn es gibt da kleine, aber feine Unterschiede.

        Und da könnte es sein, dass eine Reklamationspflicht vor Ort verlangt wird. Es könnte aber auch sein, dass diese Reklamationspflicht nur gültig ist, wenn man auch Abhilfe verlangt. Es könnte aber auch sein, dass andere Bestimmungen in dem jeweiligen Ausland vorgeschrieben sind.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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