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Ansprüche bei Flugannulierung

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  • exmanE Offline
    exmanE Offline
    exman
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,

    am Freitag abend war der Frankfurt Flughafen wegen Schnee gesperrt. Dadurch konnte mein Flug nicht raus. Ich habe von der Sperrung des Flughafens vorab tel. erfahren. Daruf hin habe ich am Flughafen nachgefragt ob die Flüge annuliert sind. Lt. Dame am Counter wolle man noch warten aber es siht wohl nicht gut aus. Darauf hin habe ich vorsorglich auf den nächsten Tag umgebucht und bin noch eine Nacht geblieben. Am nächsten Tag erfuhr ich, dass der Flug wirklich storniert wurde. Muss mir die Fluggesellschaft die Hotel- und Folgekosten ersetzen ? Wenn ja in welchem Umfang und gibt es noch Schadensersatz ? Wenn nein, warum ??

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      a) in der Fluggastverordnung ausdrücklich ausgenommen sind Sicherheitsentscheidungen aufgrund von schlechtem Wetter --> somit meine ich, dass hier kein Anspruch auf Entschädigungszahlung besteht

      b) wenn man zu Hause geblieben ist, hat man keinen Anspruch auf Ersatz von Hotelkosten; war man im Urlaubsort/-stadt und musste länger bleiben --> siehe Punkt c)

      c) Schadenersatz - theoretisch bestünde vielleicht ein solcher Anspruch, allerdings sind Fluglinien bei Absage aus Sicherheitsgründen (meist) nicht haftbar zu machen.

      Ich denke, im vorliegenden Fall wird die Fluglinie gänzlich haftungsfrei sein, weil dies aus meiner Sicht höhere Gewalt war: ein von außen kommendes und nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln auch nicht mehr abwendbar war.

      Gruß
      Peter

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      • KielpinskiK Offline
        KielpinskiK Offline
        Kielpinski
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,

        habe im Januar Ähnliches erlebt (Schneechaos in Kopenhagen), daher meine aktuelle Erfahrung:

        • Annullierung wg. Wetter = höhere Gewalt = keine Entschädigung
        • Annullierung aus anderen Gründen, wie z.B. weil keine Personal mehr da war, nicht ausreichend Kapazitäten zum Enteisen, regulärer Streik = Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Richtlinien

        Wenn Du also sicher bist, daß es das ausschließlich das Wetter war, dann verschwende keine weiteren Gedanken an eine Entschädigung.

        Wenn Du aber weißt, daß z.B. andere Flüge rausgegangen sind, dann muß die Airline beweisen, daß es höhere Gewalt war und sie nicht zahlen braucht, ansonsten steht Dir die Entschädigung zu (habe diese Auskunft von der Schlichtungsstelle Mobilität erhalten).

        Viele Grüße, Viola

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • playmaker11P Offline
          playmaker11P Offline
          playmaker11
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Da muß ich Kielpinski voll zustimmen. Das war der klassische Fall von höherer Gewalt !!

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