Heiraten in der Karibik oder ähnliches, aber wo wird es anerkannt?
-
Hallo,
ich würde gerne wissen wollen an welchen "Traumzielen" wie z.b. Maledieven, Mauritius oder Sychellen es möglich ist zu Heiraten und wo wird diese Hochzeit auch in Deutschland anerkannt?
Im Forum hier habe ich gelesen das es auf den maledieven z.b. nicht anerkannt wird aber auf Mauritius schon.
Wo wird es denn noch anerkannt?
-
...schau doch in die bestehenden Thread zu den einzelnen Reisezielen bzw. allgemein einmal rein:
■ Heiraten im Ausland
■ Heiraten im Paradies
■ Heiraten in der Karibik
■ Heiraten auf Mauritius
■ Heiraten in Mittelamerika
■ Heiraten auf Jamaika
■ Heiraten in der Dominikanischen Republik
■ Heiraten in Asien
Mal so als kleine Auswahl vorweg...
-
Wie lange soll ich denn da lesen um raus zu finden wo es anerkannt wird oder nicht?

Ist doch einfacher, wenn hier wer rein postet wo es anerkannt wird!

-
Also Grundsätzlich werden Eheschließungen anerkannt, wenn die Ortsform gewahrt ist, das heißt, wenn man so heiratet, wie es in dem Land halt vorgesehen ist.
Außerdem müssen die deutschen Ehevorraussetzungen vorliegen. Also grob gesagt keine Verwandschaft, Volljährigkeit und keine schon bestehende Ehe. Der letzte Punkt kann ein Problem werden, wenn ein Partner schon mal geschieden ist und die Scheidung im Ausland war. Das muss man dann evtl. erst anerkennen lassen.Der wunde Punkt an der ganzen Geschichte mit dem Heiraten am Traumstrand kommt jetzt.
Es gibt Länder, die werden von uns als Problemstaaten bezeichnet. Das bedeutet, dass Urkunden, die von dort kommen, hier nicht "Ernst" genommen werden. Meist weil in dem Land viel Korruption usw. herrscht. Die Urkunden müssen dann aufwendig auf Echtheit überprüft werden. Das kostet eine Stange Geld, die DU dann bezahlen musst.
Länder die ich jetzt auf Anhieb als "Problemstaaten" da habe sind:Albanien, Aserbaidschan, Indien, Kirgisistan, Liberia, Moldau,Mongolei, Peru und UsbekistanAfghanistan, Äquatorialguinea; Aserbaidschan; Bangladesh; Benin; Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste);Dominikanische Republik; Dschibuti; Eritrea; Gabun, Gambia; Ghana; Guinea; Guinea-Bissau; Haiti; Indien; Irak; Kambodscha; Kamerun; Kenia; Kongo (Demokratische Republik);Kongo (Republik); Kosovo; Laos; Liberia; Mali, Marokko (nur Einstellung der Legalisation vonBescheinigungen, die nicht aus den Personenstandsregistern stammen); Mongolei; Myanmar;Nepal; Niger, Nigeria; Pakistan; Philippinen; Ruanda; Sierra Leone; Somalia; Sri Lanka;Tadschikistan; Togo; Tschad; Turkmenistan; Uganda; Usbekistan; Vietnam; ZentralafrikanischeRepublik.
-
Wenn du im Ausland geschieden wurdest muss die Scheidung in Deutschland evtl. erst anerkannt werden. Solange giltst du hier noch als verheiratet und damit ist dann auch die neue Eheschließung nicht ok.
Da muss man aber dann den Einzelfall betrachten. Wenn es sich um eine Scheidung in einem EU-Staat handelt (das kommt dann noch aufs Datum an usw.) ist normalerweise kein Problem.
Und was muß ich bei Scheidung beachten?